Wer stimmt Punkt 3 zu? - Das sind ebenfalls alle Fraktionen; auch dieser Punkt ist damit beschlossen worden.
Wer stimmt Punkt 4 zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist Punkt 4 so beschlossen worden. Der Antrag ist angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist, wenn Politik auf Wirklichkeit trifft? - Dann tagt der Petitionsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß Punkt 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum vom 1. Dezember 2012 bis zum 30. November 2013 liegt Ihnen als Anlage 16 zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu erledigten Petitionen in der Drs. 6/2831 vor.
Meine Damen und Herren! Zahlreiche Bürger wandten sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Damit ist der Petitionsausschuss auch eine Fundgrube für parlamentarische Initiativen.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 448 Bürgerbegehren ein. Damit ist im Vergleich zu dem vorangegangenen Berichtszeitraum
Ein Anteil von 6,5 % der Bürger nutzte die Möglichkeit, Petitionen oder Eingaben online einzureichen. Damit hat die Zahl der Nutzer der angebotenen Möglichkeiten zur elektronischen Petitionseinreichung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgenommen.
Meine Damen und Herren! Tätigkeitsberichten anderer Landtage kann man entnehmen, dass mit der Möglichkeit der Einreichung von Petitionen in elektronischer Form die Zahl der Petitionen zugenommen hat. Warum dies in Sachsen-Anhalt nicht so ist, vermag ich nicht recht nachzuvollziehen. Vielleicht liegt es an der etwas versteckten Platzierung der Seite des Petitionsausschusses im Internetauftritt des Landtages. Ich glaube, das kann man ändern, meine Damen und Herren.
Von 448 Eingängen konnten 362 Vorgänge als Petitionen registriert und bearbeitet werden. 59 Eingänge wurden als Eingabe im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 27 Petitionen wurden an den Deutschen Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 17 % verzeichnete das Sachgebiet Inneres den größten Anteil an den Eingängen, gefolgt von den Sachgebieten Gesundheit und Soziales sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit jeweils ca. 11 %. Bei den Eingängen im Sachgebiet Justiz ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um etwa 50 % festzustellen.
In 15 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss zu 469 Petitionen. 414 davon wurden abschließend beraten. Hierbei führt das Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von 17 % der abschließend behandelten Petitionen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit jeweils ca. 13 %.
Zirka 7 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass das behördliche Handeln korrigiert wurde oder dass Kompromisse im Sinne der Petenten gefunden wurden.
Meine Damen und Herren! Damit können wir einschätzen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war.
weise besuchte der Ausschuss das Landeskrankenhaus für Forensische Psychiatrie. Meine Damen und Herren! Wir alle sind auch wieder zurückgekommen.
Mein Eindruck von diesem Besuch lässt sich wie folgt beschreiben: Er war gut vorbereitet. Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben qualifizierte Fragen gestellt, sodass die Diskussion eine hohe Qualität hatte.
Im Anschluss an die Diskussion erfolgte ein Rundgang durch einzelne Stationen. Dabei kamen wir auch durch einige Stationen, deren Türen uns aufgeschlossen wurden. Wir durften eintreten. Als wir die geschlossenen Stationen wieder verließen, achtete ich, wie es meiner Mentalität entspricht, darauf, dass alle Mitglieder des Petitionsausschusses wieder draußen waren.
Neben mir stand ein großer und kräftiger Mann. Weil wir den Petitionsausschuss auch nach außen zu vertreten haben, waren wir mit dunklen Anzügen angemessen gekleidet. Dieser große, kräftige Mann, der neben mir stand, flüsterte mir ins Ohr: Ist hier eine Beerdigung? - Also Petitionsausschuss macht auch Spaß.
Meine Damen und Herren! Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, Sammelpetitionen einzureichen. Hierbei handelt es sich um Unterschriftenlisten, mit denen ein bestimmtes Anliegen verfolgt wird.
Insgesamt gingen 22 Sammelpetitionen im Berichtszeitraum ein. Würde man jede Unterschrift in den Unterschriftenlisten als Einzelpetition zählen, kämen wir, meine Damen und Herren, auf rund 130 000 Petitionen.
Davon betrafen etwa 75 000 Unterschriften die geplanten Kürzungen im Hochschulbereich. 28 815 Unterschriften bezogen sich auf die beabsichtigte Kürzung beim Blinden- und Gehörlosengeld. 12 000 Unterschriften waren der Thematik der Schließung von Grundschulen zuzuordnen.
Zwei Massenpetitionen gingen ebenfalls im Berichtszeitraum ein. Bei Massenpetitionen handelt es sich um Eingaben mit demselben Anliegen, deren Texte ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen. Themen der Massenpetitionen waren das Personalentwicklungskonzept mit 322 Zuschriften und das Wassergesetz des Landes mit 422 Zuschriften.
Meine Damen und Herren! Acht Ortstermine führte der Ausschuss im Berichtszeitraum durch. Die Organisation eines Ortstermins ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden. Zu den Ortsterminen zog der Ausschuss sowohl die Petenten als auch beteiligte Behörden hinzu. Ziel war es, akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
In einigen Fällen führte der Ausschuss zusätzlich Gesprächstermine mit den beteiligten Behörden durch, um im Sinne der Petenten tätig zu werden.
Einen Fall, in dem dem Anliegen der Petenten insbesondere durch das Wirken des Ausschusses entsprochen werden konnte, möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, im Folgenden kurz schildern: Zirka 280 Bürger wandten sich im Rahmen einer Sammelpetition an den Ausschuss und kritisierten die Entscheidung zur Sperrung einer Fußgängerbrücke über die Schrote im Magdeburger Stadtteil Neustadt.
Die Schrote, meine Damen und Herren, ist ein Gewässer erster Ordnung. Die Brücke verbindet zwei Wohngebiete mit drei Gartensparten. Wir alle wissen, meine Damen und Herren, dass der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten immer die Gerade ist. Die Bürger baten um eine Prüfung des Sachverhaltes, da sie sich durch die Sperrung und den geplanten Abriss der Brücke in ihrer Mobilität eingeschränkt sahen.
Wie war die Situation? - Aufgrund des Alters der Brücke waren bauliche Mängel zwischenzeitlich offensichtlich geworden. Aufgrund eines Wegeunfalls am südlichen Brückenzugang veranlasste die Stadt Magdeburg eine Brückenprüfung mit dem Ergebnis, dass die Brücke wegen zahlreicher sicherheitsrelevanter Mängel kurzfristig zu erneuern sei. Die Verantwortung für die Erneuerung der Brücke war zwischen den Behörden strittig.
Die Schrote ist ein Gewässer erster Ordnung und unterliegt damit der Verantwortung des LHW. Eigentümer - das ist das Brisante - des südlichen Brückenpfeilers ist das Land Sachsen-Anhalt. Eigentümer des nördlichen Brückenpfeilers ist die Stadt Magdeburg. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse ergeben sich für beide Seiten die Anforderungen der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht. Für unterlassene Sicherungsmaßnahmen waren der LHW und die Stadt Magdeburg gesamtschuldnerisch verantwortlich. Damit war der Streit programmiert.
Die Nutzung der Brücke konnte jedoch nicht unterbunden werden. Man stellte einfach zwei große Mauerteile auf die Brücke und glaubte, damit das Problem gelöst zu haben. Aber die Magdeburger schoben die tonnenschweren Brückenteile einfach beiseite. Es war geplant, die bestehenden Fundamente zu erhalten, sodass die Stadt gegebenenfalls mit einem reduzierten Aufwand eine neue Brücke errichten könnte.
Der Ausschuss holte alle beteiligten Behörden an einen Tisch, um eine Lösung des Problems zu erwirken. Durch die intensive Arbeit des Ausschusses, unter anderem bei einem Vor-Ort-Termin sowie in mehreren Gesprächsrunden, wurde zwischenzeitlich zwischen der Landeshauptstadt und dem LHW ein Vergleich abgeschlossen.
Im Ergebnis der Umsetzung des Vergleichs sollte gemeinsam möglichst zeitnah eine Zwischenlösung geschaffen werden. Dem Anliegen der Petenten konnte somit entsprochen werden. Meine Damen und Herren! Damit können etwa 3 000 Bürger den Weg zwischen zwei Punkten wieder nutzen, ohne dabei nasse Füße zu bekommen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg teilte den Mitgliedern des Ausschusses vor Kurzem mit, dass die Arbeiten, die sich über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr hinzogen, im Wesentlichen abgeschlossen seien.
Weitere Informationen zu der Tätigkeit des Petitionsausschusses erhalten Sie in der Beschlussempfehlung, die Ihnen, meine Damen und Herren, vorliegt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Bediensteten der Landesregierung, die nachgeordneten Behörden und insbesondere die Geschäftsstelle des Ausschusses bedanken.
Durch ihre Hilfe konnte jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend behandelt und beantwortet werden. Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern des Ausschusses, die fernab von jedem Fraktionszwang ernsthaft gewillt sind, sich an den sachlichen Inhalten der Petitionen und somit am Anliegen der Bürger zu orientieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen und der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 30. November 2013 in der Drs. 6/2831 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Meine Damen und Herren! Ich habe heute Mittag der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Sie gut in den Tag gekommen sind. Ich hoffe jetzt, dass Sie gut in die Nacht kommen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ganz so weit sind wir noch nicht. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/2831 ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.