Der Biber ist eine streng geschützte Art und eine der wenigen Arten, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortung zukommt. Die Art befindet sich in Sachsen-Anhalt in einem günstigen Erhaltungszustand. Zu berücksichtigen ist aber, dass der Erhaltungszustand insgesamt
in der atlantischen und der kontinentalen biogeografischen Region in Deutschland ungünstig ist. Deshalb kommt der Population im Mittelelbegebiet als Kern- bzw. Donatorpopulation eine ganz besondere Bedeutung zu.
Der Biber kommt bedingt durch seine Lebensweise mit der Landnutzung des Menschen in Konflikt. Dem kann - somit stimmt meine Fraktion auch den ersten Punkten des Antrags zu - durch ein umfangreiches Management begegnet werden.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Bibermanagements ist es, bei Konflikten zu beraten und zu vermitteln sowie nach einvernehmlichen Lösungen und gegebenenfalls auch Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
Manchmal werden Konflikte nämlich nur durch fehlendes Wissen verursacht oder verschärft. Wenn zum Beispiel Dämme in Zeiten niedriger Wasserstände oder vom Biber gefällte Bäume vor dem
Winter entnommen werden, dann muss der Biber neue Dämme bauen bzw. weitere Bäume fällen, und wenn dann wieder reagiert wird, setzt das eine Spirale in Gang und treibt die Kosten in die Höhe.
Noch besser, als Konflikte zu lösen, ist es aber, sie von vornherein zu vermeiden. Dazu sind ebenfalls vor allem Informationen darüber erforderlich, wo präventive Maßnahmen möglich und notwendig sind und wie diese aussehen können. Daher stimmen wir auch Punkt 1 des Antrags zu.
Außerdem versteht es sich von selbst, dass für Präventionsmaßnahmen Finanzierungsquellen erschlossen werden sollten. Dabei ist es sinnvoll - ganz selbstverständlich -, so weit wie möglich EU-Fördertöpfe zu nutzen.
Gleiches gilt für Informationen und Fachgutachten zum Bibermanagement. Das Modellprojekt im Landkreis Wittenberg ist hierbei richtungsweisend. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, das im Umweltausschuss im Detail vorzustellen.
Insgesamt glaube ich, dass Konflikte mit dem Biber durchaus lösbar wären, wenn ein konsequentes Bibermanagement umgesetzt werden würde; denn der Biber ist eine Art, die allgemein sehr positiv bewertet wird.
Außerdem habe ich den Eindruck, dass in den zuständigen Naturschutzbehörden unkompliziert auch restriktiven Maßnahmen zugestimmt wird, falls es zum Beispiel zu Schäden an Deichen oder anderer Infrastruktur kommen sollte. Allerdings fehlt es auch hier an entsprechenden personellen Ressourcen, vor allem in den unteren Naturschutzbehörden.
Aber anstatt hier anzusetzen und Abhilfe zu schaffen und die Naturschutzarbeit zu unterstützen, fordert die Koalition nun eine Verordnung nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, um damit - jetzt bin ich einmal ganz provokant - „Problembiber“ unbürokratisch abschießen zu können.
Meine Damen und Herren! Das geht vollkommen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein konsequentes Bibermanagement und kein Abschussprogramm für den Biber.
Deshalb werden wir auch den letzten Punkt des Antrags ablehnen; denn einerseits steht schon allein die Formulierung durch den Bezug zu Eingriffen in einem falschen Sinnzusammenhang. Andererseits zeigt ein genauer Blick in die Verordnungen, die erwähnt wurden - zum Beispiel in Bayern; Herr Dr. Aeikens hat das auch angedeutet -, dass eine solche Verordnung für die Praxis keinerlei Vorteile bringt. So etwas wie diese Allgemeinverfügung, die Sie in den Raum gestellt haben, Herr Scharf, ist schlichtes Wunschdenken, das lässt sich so nicht verwirklichen.
Wenn man sich das genau anschaut, stellt man fest, dass in der Verordnung die Ausnahmetatbestände, die das Bundesnaturschutzgesetz sowieso schon zulässt, einfach noch einmal wiederholt werden. Letztlich verbleibt es doch bei einer Einzelfallentscheidung, weil nämlich sichergestellt werden muss, dass zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind, dass die jeweilige lokale Population der Art nicht beeinträchtigt wird, dass zu beseitigende Biberbaue nicht besetzt sind oder besetzte Biberbaue bei der Beseitigung von Dämmen nicht beeinträchtigt werden.
Außerdem - auch darauf hat Herr Dr. Aeikens hingewiesen - gelten die Regelungen nicht in Natura2000- und Naturschutzgebieten und dürfen die Maßnahmen nur von akkreditierten Personen vorgenommen werden.
Noch einmal: Es bleibt bei einer Einzelfallprüfung. Somit bleiben auch die Kosten für die Maßnahmen unverändert. Deswegen kann ich den Sinn einer solchen Verordnung insgesamt nicht erkennen.
Ich fasse zusammen: Meine Fraktion wird den Punkten 1 bis 3 des Antrags zustimmen, aber den Punkt 4 ablehnen. Deshalb beantrage ich eine Einzelabstimmung über die Punkte. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vorab: Wenn ich an die Worte des Ministers denke - eine ungefähre Populationsstärke von 3 000 Bibern in Sachsen-Anhalt -, dann will ich, Herr Weihrich, mit Blick auf die Vergangenheit einfach einmal sagen: Das Bibermanagement kann in Sachsen-Anhalt so schlecht nicht gewesen sein.
Wir müssen auch konstatieren, dass die Biber wahrscheinlich - das ist immer schwierig zu prognostizieren - eine Populationsgröße erreicht haben, die kaum darüber hinausgehen kann, ohne weitere Flächen zu besiedeln - das passiert in Richtung Niedersachsen und hinein in andere Bundesländer. Das ist auch okay so. Das ist dasselbe wie beim Wolf. Die sind unterwegs und dann sollen sie auch bleiben.
Es ist auch unbestritten - das sehe ich genauso -, dass der Biber eine streng geschützte Art ist und dass wir alles tun wollen, um ihn weiter zu schützen. Wir wollen dem Biber auch - wie es die Presse gern darstellt, aber das ist das Geschäft der
Presse - nicht an den Pelz. Wir wollen lediglich Konfliktstellen vernünftig entschärfen. Das ist das, was wir als Management bezeichnen.
Ich habe auch viel Sinn für den einen oder anderen humorvollen Umgang mit dieser Geschichte. Vielen Dank in diesem Zusammenhang, Frau Prof. Dalbert. Meine Kollegin zeigte mir vorhin das schöne Bild, das Sie gestern auf Facebook gepostet haben - um den vermeintlichen Biber gab es ja eine Diskussion - mit dem Satz: Hilfe, SchwarzRot will uns managen. Wir können die Biber leider nicht fragen, von wem sie am liebsten gemanagt werden würden. Trotzdem habe ich das als humorvollen Beitrag betrachtet.
Ich glaube, dass wir an der einen oder anderen Stelle etwas tun müssen. Mein Kollege aus dem Landwirtschaftsbereich, Jürgen Barth, sprach mich noch an und sagte: Auch ich habe das Problem ständig. Die Landwirte rücken ihm auf den Pelz und nicht umgekehrt. - Deswegen versuchen wir hier, verwaltungstechnisch etwas zu vereinfachen. Es ist auf gar keinen Fall mehr geplant.
Ich weiß, dass der Biber auch weiterhin einen hohen Stellenwert haben wird, was den Artenschutz angeht. Der wird in Europa nicht tiefer gehängt, auch in Deutschland nicht.
Wir wollen schlicht und ergreifend erreichen, dass an manchen Stellen etwas schneller reagiert werden kann. Das führt dann auch - zumindest sollte das so sein - zu mehr Akzeptanz im Umgang mit dem Biber und hilft vielleicht insgesamt dem Biber in Zukunft.
Mehr bleibt von meiner Seite dazu nicht zu sagen: Ich glaube, den Rest werden wir - wie immer - fachlich vernünftig fundiert im Umweltausschuss austragen. Von meiner Seite wünsche ich trotz unseres schwarz-roten Managements dem Biber für die Zukunft alles Gute. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir den Wolf behandelt haben, kommen wir zum Elbebiber. Ich möchte Sie jetzt nicht umfangreich langweilen, doch ich möchte ein paar kurze Fakten dazu nennen.
Da der Minister so schön auf die Zeit nach 1992 hingewiesen hat, möchte ich zumindest sagen, dass die Elbebiberpopulation im Bereich Mittelelbe die einzige Population war, die den Niedergang in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert überlebt hat. Es gab im Jahr 1913 im Bereich Mittelelbe, al
so von Steckby bis Dessau und Wittenberg, noch 188 Tiere. Das war nach der radikalen Unterschutzstellung der Grund dafür, dass in den zurückliegenden hundert Jahren eine Erholung der Population eingetreten ist.
Aber wir sprechen - das ist der Unterschied zu Bayern und zu Teilen von Brandenburg, insbesondere im Oderbereich - nicht umsonst vom Elbebiber; denn 95 % des Weltbestandes sind in der Region Elbe angesiedelt. Das heißt, wir haben gerade für den Erhalt dieser Population durchaus eine globale Verantwortung. Dieser globalen Verantwortung sollten wir auch gerecht werden.
Natürlich ist auch mir bewusst, dass gerade die Unterhaltungsverbände im Drömling oder auch im Fiener Bruch sehr große Probleme mit den Biberbauten haben. Allerdings muss ich auch deutlich sagen - Herr Minister, ich habe eigentlich gedacht, dass Sie das heute ansprechen -: Gerade der Bibervater Sachsen-Anhalts Peter Ibe, der jetzt in Rente gegangen ist, hat in diesen Bereichen dafür gesorgt, dass Durchörterungen an Biberbauten angelegt wurden, um die Durchflüsse auch an Gewässern zweiter Ordnung zu gewährleisten.
Man muss also nicht in jedem Fall zur Ultima Ratio greifen, wie es hier dargestellt wird. Deshalb finde ich den Vorschlag des Kollegen Weihrich, hierzu eine Einzelabstimmung durchzuführen, durchaus richtig. Auch wir können den ersten drei Punkten zustimmen, aber mit dem Punkt 4 habe ich so meine Probleme; denn - damit muss ich noch einmal eine Anleihe bei Peter Ibe nehmen - der Willkür ist damit letztlich Tür und Tor geöffnet.
Wir brauchen in erster Linie eine Lösung des Personalproblems. Wir brauchen Biberschutzbeauftragte, wie es sie in Brandenburg und in Bayern in jedem Landkreis gibt, die mit den Leuten vor Ort darüber reden, was alles möglich ist, ohne den Biber sofort zu „entnehmen“, wie es in der bayerischen Regelung heißt. Wir brauchen natürlich auch die notwendigen finanziellen Mittel, um Entschädigungsleistungen zu ermöglichen.
Nur das kann der Weg sein, der für ein erfolgreiches Bibermanagement steht. Daher wünsche ich uns in den Ausschüssen eine angeregte Diskussion. Aber ich wünsche mir auch, dass es nicht zu einer Allgemeinverfügung kommt. - Danke.
- Herr Kollege Scharf verzichtet. - Dann werden wir jetzt über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/2929 abstimmen. Von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte beantragt worden.
Ich rufe zunächst Punkt 1 auf. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Punkt 1 ist somit beschlossen worden.
Wer stimmt Punkt 2 zu? - Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Punkt 2 ist beschlossen worden. - Weil sich die Koalitionsfraktionen bei der Abstimmung so zögerlich verhalten, weise ich noch einmal darauf hin, dass wir über den Antrag der Koalitionsfraktionen abstimmen.
Wer stimmt Punkt 3 zu? - Das sind ebenfalls alle Fraktionen; auch dieser Punkt ist damit beschlossen worden.