Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen - verpflichtende Kennzeichnung von Agro-Gentechnik in Lebensmitteln durchsetzen
draufstehen. Das verlangen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ganz besonders wird das bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln immer wieder gefordert.
In diesem Sinne fordern wir, dass alle Lebensmittel, die auf der Grundlage von Agro-Gentechnik produziert worden sind, verbindlich und eindeutig gekennzeichnet werden. Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, muss als solcher erkennbar sein. Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert worden sind, müssen als solche erkennbar sein.
Die Mehrheit der Menschen in Deutschland und in der EU will keine Gentechnik auf dem Acker. Die Menschen lehnen es ab, dass der Acker zum offenen Experimentierfeld wird und sich gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert verbreiten, andere Felder und ihre Produkte verunreinigen und sogar ihr gentechnisch verändertes Erbgut weitergeben können.
Die Menschen schätzen den Acker als den Nährboden für die Mittel zum Leben und wollen ihn geschützt sehen. Um dieser Haltung konsequent Ausdruck verleihen zu können, brauchen sie Informationen darüber, wie und unter welchen Bedingungen Lebensmittel hergestellt worden sind. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Transparenz und Wahlfreiheit beim Kauf ihrer Lebensmittel.
Zurzeit müssen direkt aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellte Produkte aufgrund der bereits bestehenden EG-Verordnung gekennzeichnet werden, zum Beispiel Cornflakes aus gentechnisch verändertem Mais, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU als Lebensmittel oder als Zutat zugelassen sind.
Gerade weil solche gentechnisch veränderten Lebensmittel von der Bevölkerung abgelehnt werden, finden wir sie nicht in den Supermarktregalen. Hier funktioniert die Politik mit dem Einkaufskorb; und das ist gut so.
Aber leider ist die Transparenz nicht überall gegeben. Eine rechtlich verbindliche Kennzeichnungspflicht gibt es nicht für Honig, der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, zum Beispiel für Honig aus Kanada, der aus gentechnisch veränderten Rapspflanzen produziert wurde.
Der Honig wird bisher nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet, obwohl die gentechnisch veränderte Substanz bzw. das Protein direkt in den Honig eingetragen wird. Diese Nichtkennzeichnungspraxis soll nun nach dem Willen der EU
Kommission und leider auch nach dem Willen der Bundesregierung durch eine Änderung in der EUHonig-Richtlinie legalisiert werden.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass in der EU-Honig-Richtlinie Pollen als ein natürlicher Bestandteil von Honig definiert wird. Damit würde eine Kennzeichnung faktisch nicht mehr greifen. Denn der Pollenanteil am Gesamtprodukt Honig ist so gering, dass nach den Kennzeichnungsvorgaben kein Hinweis auf eine gentechnische Veränderung erfolgen muss.
Das hätte zur Folge, dass selbst ein nordamerikanischer Rapshonig aus 100 % Gen-Raps ohne jede Kennzeichnung in den Handel käme und nicht als gentechnisch verändertes Lebensmittel erkennbar wäre. Wir aber wollen mit unserem Antrag genau das Gegenteil. Die Überarbeitung der EUHonig-Richtlinie muss jetzt genutzt werden, um eine Kennzeichnung des Honigs mit gentechnisch veränderten Pollen zu erreichen.
Nur so kann Verbraucherschutz realisiert werden und nur so können Verbrauchertäuschung und Gentechnik durch die Hintertür verhindert werden.
Im Sinne des Honig-Urteils des Europäischen Gerichtshofes von September 2011 muss in der EUHonig-Richtlinie klargestellt werden, dass Pollen wie eine Zutat zu betrachten ist. So wäre sichergestellt, dass Honig mit gentechnisch veränderten Pollen den Hinweis auf diese Veränderung wirklich bekommt. Dafür muss sich die Bundeskanzlerin in Brüssel einsetzen. Dafür müssen Sie, Herr Haseloff und Herr Aeikens - er ist nicht da -, aber auch Herr Bischoff, weil es um Verbraucherschutz geht, der Bundeskanzlerin den Rücken stärken.
Sie müssen sie darauf aufmerksam machen, dass die Menschen ein Recht auf Wahlfreiheit ihrer Lebensmittel haben.
Herr Kern, bitte tragen Sie an Ihren Chef weiter, dass er den Bauernverbänden endlich folgen soll, die bei der Anwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen vor Absatzeinbußen warnen und die Agrogentechnik deshalb strikt ablehnen.
Wie bereits bei der Abstimmung über die Anbauzulassung für den Gen-Mais 1507 versuchen Vertreterinnen der großen Koalition und auch die Bundesregierung, die Bedeutung des deutschen Abstimmungsverhaltens in Brüssel kleinzureden.
Eine Tatsache ist aber: Deutschland kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den aktuellen Kommissionsvorschlag zur Änderung der EU-Honig-Richtlinie zu stoppen. Die Menschen wollen nicht, dass ihnen die Kanzlerin gentechnisch veränderten Honig auf den Frühstückstisch stellt.
Die Imkerinnen und Imker in Deutschland wollen nicht, dass ihr tatsächlich gentechnikfreier unverfälschter Honig in Verruf kommt. Sie wollen eine Kennzeichnung, damit niemand befürchten muss, dass Gentechnik drin ist, obwohl es nicht draufsteht, bzw. umgekehrt müssen die Menschen sicher sein können, dass dort, wo keine Gentechnik draufsteht, auch keine Gentechnik drin ist.
Wenn man bei der Imkerei um die Ecke kauft, dann kann man sich dessen sicher sein. Zumindest noch. Zumindest so lange, wie in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Das ist zurzeit noch der Fall.
Falls es zum Anbau käme, müssen auch deutsche Imkereien Verunreinigungen befürchten. Um genau das zu verhindern, haben wir in der letzten Landtagssitzung dafür gestritten, den Anbau des gentechnisch veränderten Mais 1507 auf der EUEbene nicht zuzulassen.
Die Gefahr der Verunreinigung ist der zweite Grund dafür, dass die Imkereien eine verbindliche Kennzeichnung wollen. Denn nur so können sie überhaupt Schadensersatzansprüche durchsetzen, falls es einmal zu Verunreinigungen käme. Die Interessen der Menschen und der Imkereien müssen geschützt werden. Deshalb sagen wir ja zur Kennzeichnung von gentechnischen Veränderungen im Honig.
Vor dem Hintergrund des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens steht auch zu befürchten, dass die EU eine Kennzeichnungspflicht verhindern will, damit es für die USA, für Kanada und für Mexiko nicht zu Handelshemmnissen kommt.
Hier muss man fragen: Gibt es eine klare Ansage der Kanzlerin? - Das würde zumindest das bedingungs- und bedenkenlose Abstimmungsverhalten von CSU und SPD Anfang des Monats im Bundestag erklären, die gegen einen Antrag der GRÜNEN gestimmt haben, der zum Inhalt hatte, sich für eine Kennzeichnung stark zu machen. Allerdings kann man im Koalitionsvertrag der Großen Koalition andere Töne der Kanzlerin lesen. Darin ist von einer Kennzeichnungspflicht von Produkten von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, die Rede.
In der letzten Landtagssitzung im Februar 2014 hat sich Herr Dr. Aeikens genau in diese Richtung geäußert. Auch Vertreterinnen und Vertreter von CDU und SPD haben gesagt, ja, wir brauchen Transparenz bei der Fütterung der Tiere. Es muss klar sein, mit welchen Pflanzen die Tiere gefüttert wurden. Wenn eine Henne, ein Schwein oder eine Kuh gentechnisch verändertes Futter gefressen hat, muss das auf den daraus entstehenden Lebensmitteln deutlich vermerkt werden.
Leider wird gerade jetzt noch mehr Gebrauch von Gen-Soja gemacht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat seine seit 14 Jahren geltende Selbstverpflichtung aufgegeben, auf gentechnisch verändertes Soja-Futter zu verzichten.
Gen-Soja ist mit einer langen Kritikkette verbunden. Wir haben das des Öfteren im Parlament besprochen. Ich will es trotzdem noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir haben Probleme mit der Regenwaldabholzung, mit der Enteignung von Kleinbauern, mit Monokulturen, mit dem Einsatz von Glyphosat, mit ökologisch schädlichen Transporten und mit der Stützung des Systems der industriellen Tierhaltung. Deshalb müssen diese Gen-Soja-Importe durch einen vermehrten Anbau von einheimischen Leguminosen ersetzt werden.
Es ist ein Unding, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher im Laden nicht erkennen können, ob ein Lebensmittel mit oder ohne Gentechnik hergestellt wurde.