Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Danke sehr, Herr Kollege Thomas. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird Herr Kollege Meister reden. Ich möchte bekanntgeben, dass wir nach dem Tagesordnung dann Schluss machen.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Oh!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der GRW-Förderung zeichnen sich bekanntermaßen Änderungen dahin gehend ab, dass der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel weiter zurückgehen wird. Zuletzt war die GRW-Förderung schon unter ähnlichen Vorzeichen - damals noch als Wunsch auf Berichterstattung über das Jahr 2012 - im März 2013 Thema im Landtag.

Aktuell war bereits festzustellen, dass das Zuschussvolumen der einzelbetrieblichen Förderung zurückging, wobei erfreulicherweise zugleich die Zahl der damit geschaffenen Arbeitsplätze - zumin

dest nach der Statistik - anstieg. Diese Zahlen lassen die Hoffnung keimen, dass die Zeit der Förderung per Gießkanne sich dem Ende zu neigt und der Einsatz der Steuermittel effektiver und effizienter erfolgt.

In die allgemeine Freude hinein muss man jedoch anmerken, dass auch die Gesamtinvestitionen im Land zurückgingen, ja sogar der Umfang des Bruttoinlandsproduktes sank.

Wenn der Antrag der Regierungsfraktionen eine Konzentration auf forschungs- und wertschöpfungsorientierte - Herr Dr. Thiel hat Recht, es müsste „intensive“ heißen - Unternehmen favorisiert, kann man sich dem schwerlich verschließen, wobei insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Blick zu nehmen sind.

Der Begriff der forschungs- und wertschöpfungsintensiven Unternehmen bleibt allerdings unscharf. Insofern bliebe die konkrete künftige Ausgestaltung der GRW-Richtlinie abzuwarten. Der Antrag fordert eine entsprechende Berichterstattung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.

Gewerbegebiete zum Beispiel - eine Sünde aus alten Zeiten - fallen aus bündnisgrüner Sicht nun gerade weder unter den Begriff der forschungs- noch der wertschöpfungsorientierten bzw. -intensiven Unternehmen.

Soweit DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag auf eine allgemeine Verbesserung der Standortbedingungen abhebt, bräuchte auch dies eine Konkretisierung. Mit der gleichen Argumentation wurde schon so manche Million zwischen Arendsee und Zeitz sinnlos im Boden versenkt.

Der Ansatz - im übertragenen Sinne -, in Köpfe zu investieren, ist jedoch tatsächlich der Weg, der für ein Land wie Sachsen-Anhalt weiterführen kann. Die festzustellende erfreuliche Zunahme der Kooperationen mit den Hochschulen geht in diese Richtung. Umso ärgerlicher sind gerade die in diesem Bereich regelmäßig geführten Kürzungsdebatten und auch die realen Kürzungen.

Spannend und eigentlich überfällig ist die vorgesehene wissenschaftliche Evaluierung der GRWFörderung und der in den Anträgen vorgesehene entsprechende Bericht im Ausschuss. Auch eine Darstellung von Zwischenergebnissen könnte hier bereits interessant sein.

Wie wirkt sich die Förderung tatsächlich auf Wirtschaft und Arbeitsplätze, aber zum Beispiel auch auf die Umwelt aus? Welche vermeidbaren Mitnahmeeffekte gibt es? Welche Unterschiede ergeben sich zwischen den verschiedenen Regionen und warum? - Das sind Fragen, deren Beantwortung für eine zukünftige bessere Gestaltung der Richtlinien, insbesondere der qualitativen Kriterien, hilfreich sein kann.

Unser Änderungsantrag stellt jedoch noch auf einen anderen Aspekt ab. Es geht um Fördermitteltransparenz. Sie wissen, dass es gerade in unserem Land immer wieder Anlässe gab, dort Transparenz einzufordern. Wir möchten gern, dass die Verwendung der Fördermittel für die interessierte Öffentlichkeit transparenter dargestellt wird.

Ich halte diese Forderung für angemessen. Schließlich handelt es sich um öffentliche Mittel, um Steuergelder. Hierbei hätte die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, leicht zugänglich zu erfahren, was damit im Einzelnen passiert. Derzeit ist dies nicht hinreichend nachvollziehbar. Unser Vorstoß will eine Prüfung erreichen, in welcher Form man diesem Anliegen Rechnung tragen kann.

Ich freue mich auf die demnächst im Ausschuss zu erwartenden Diskussionen. - Danke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Meister. - Für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Herr Mormann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal zu Anfang: Herzlichen Dank, Herr Kollege Thiel. Sie lesen also unsere Anträge tatsächlich. Es ist natürlich ein redaktioneller Fehler. Ich habe vorhin im drittvorletzten Absatz meiner Einbringungsrede tatsächlich „wertschöpfungsintensive Unternehmen“ gesagt. Entsprechend ist in dem Antrag „wertschöpfungsorientierte Unternehmen“ durch „wertschöpfungsintensive Unternehmen“ zu ersetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manches habe ich bereits bei der Einbringung gesagt. Der Antrag hat ein erklärtes Ziel: Wir wollen das Thema der GRW nicht allein der Landesregierung überlassen. Die Bedeutung der GRW-Richtlinie ist uns allen bewusst. Auch vor dem Hintergrund, dass die Fördermittel geringer werden, fließen hierbei Summen zur Förderung unserer Wirtschaft, Summen, die es aus unserer Sicht unumgänglich machen, dass die Landesregierung nicht nur über Erfolg oder Misserfolg berichtet, sondern auch gemeinsam mit uns die Weiterentwicklung der GRW als Wirtschaftsförderinstrument diskutiert und weiterentwickelt.

Meine Damen und Herren! Wirtschaftsförderung ist ein Investment. Bei jedem Investment hat der Investmentgeber eine Rendite einzufordern. Wir, meine Damen und Herren, müssen unsere Renditeerwartungen an der Wirkung unserer Wirtschaftsförderung festmachen, das heißt daran, wie viele Arbeitsplätze geschaffen werden und, was

noch wichtiger ist, wie deren Qualität ist, wie die Leute bezahlt werden.

Subventionieren wir Leiharbeitsplätze oder schaffen wir durch gut bezahlte, unbefristete Jobs Wertschöpfung in der Region? Deckt sich unsere Wirtschaftsförderung auch mit unseren Leitmärkten, in denen das Land Potenzial und Zukunft sieht? Decken sich die Ziele der Wirtschaftsförderung mit den politischen Zielen, die das Land verfolgt? Wollen wir mit der GRW auch auf den demografischen Wandel reagieren und unser Land für junge Menschen attraktiv machen?

(Herr Lange, DIE LINKE: Und jetzt die Ant- wort!)

Wollen wir mit der Wirtschaftsförderung auch die Kooperation zwischen unserer Wissenschaft und unserer Wirtschaft verstetigen? Wollen wir noch mehr Themenschwerpunkte, wie zum Beispiel Fachkräftesicherung, Familien- und Frauenförderung oder Umweltschutz, forcieren?

Diese Aspekte sind dann aber auch noch mit den tatsächlichen Anforderungen der Wirtschaft an eine transparente und zielgerichtete Förderpolitik in Übereinstimmung zu bringen.

Meine Damen und Herren! Zur Vorbereitung der Thematik habe ich in den letzten sechs Wochen mit Spitzenvertretern der IHK, der Handwerkskammern, mit den Gewerkschaften, der IG Metall, dem DGB, den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden Sachsen-Anhalts, der Investitionsbank sowie der Bundesagentur für Arbeit gesprochen. Sie alle haben mir ihre Erfahrungen und, was bei unserer politischen Arbeit genauso schwer wiegen sollte, ihre Erwartungen mitgeteilt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jede Position im Verhältnis 1 : 1 zu übernehmen ist. Aber eine ganze Reihe von Aspekten wird in die Beratungen der Gremien Eingang finden. Alle hier im Vorfeld aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Das gehört in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Aber ein paar herausragende Beispiele möchte ich hier doch erwähnen.

Mittelstandswirkung. Die Wirtschaftsstruktur ist geprägt durch den Mittelstand und das Handwerk. Die vielen Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und die wichtigsten Arbeitgeber und Ausbilder im Land. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die GRW-Richtlinie muss kleinunternehmer- und mittelstandsfreundlich sein. Soll heißen: Wir sollten das Bonussystem auf seine Erfüllbarkeit für Mittelstand und Handwerk evaluieren und dann an ausgemachten Stellen nachsteuern. Wir sollten es tunlichst vermeiden, die Mindestinvestitionssumme, die im Moment bei 70 000 € liegt, zu erhöhen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Thiel, DIE LIN- KE)

Zweitens Erweiterungsinvestitionen. Bis dato ist die Förderung einer Erweiterungsinvestition an die Schaffung von mindestens 15 % neuen Dauerarbeitsplätzen geknüpft. Vor dem Hintergrund, dass viele Unternehmen vor der Erneuerung ihrer Produktionsanlagen stehen und wir uns in einer Zeit befinden, in der der Prozess der Automatisierung enorm zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beiträgt, ist diese Quote intensiv zu überdenken.

Letztendlich geht es um die Zukunftsfähigkeit unserer Unternehmen und die Stärkung ihrer Wettbewerbsposition. Das einseitig an die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze zu knüpfen, gefährdet deren Bestand und macht die Inanspruchnahme von Fördermitteln wenig attraktiv.

Drittens Zusammenarbeit mit den Hochschulen. Aus vielen Erfahrungsberichten ging hervor, dass sich die ersten Kontakte zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und den Hochschulen schwierig gestalten. Es sollte jedoch klar sein, dass eine engere Kooperation in unser aller Interesse ist.

Viertens. Oftmals habe ich gehört, dass es den Unternehmen sehr bewusst ist, dass sie sich um die Fachkräftegewinnung kümmern müssen und dazu die Ausbildung in ihrem Betrieb verstärken sollten. Vielfach fehlt es aber dann an geeigneten Bewerbern.

Ich halte es jedoch für den falschen Weg, aus diesem Grund dieses Kriterium zu streichen. Darüber zu diskutieren, ob man es noch mit 5 % im Zuschlagssystem bewerten sollte, ist legitim. Eine komplette Streichung wäre ein fatales Signal und kontraproduktiv.

Außerdem sollen wir in unsere Überlegungen zur GRW auch die Suche nach Lehrlingen aus dem Ausland mit einfließen lassen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalitionsfraktionen will also die Neujustierung der GRW-Richtlinie hier im Hause und im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren und diese gemeinsam mit der Landesregierung angehen. Dieses Interesse sollte uns hier im Raum unabhängig von der späteren Diskussion einen. Wir lehnen die Änderungsanträge ab. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Mormann. - Wem das jetzt zu schnell ging, der kann es ja im Protokoll langsam nachlesen.

Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen direkt über die Anträge ab.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der

Drs. 6/3083 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen sodann über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3094 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist also auch abgelehnt worden.

Nunmehr stimmen wir über den Ursprungsantrag mit der Änderung ab, die von den Koalitionsfrak

tionen selbst eingebracht worden ist. Und zwar wird in der zweiten Zeile das Wort „wertschöpfungsorientiert“ durch das Wort „wertschöpfungsintensiv“ ersetzt. Wer stimmt diesem Antrag in der so geänderten Fassung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 21 erledigt.

Wir sind damit am Ende der 66. Sitzung des Landtages angelangt. Wir werden morgen um 9 Uhr die 67. Sitzung mit den Aktuellen Debatten beginnen. Ich wünsche einen schönen parlamentarischen Abend oder was auch immer Sie vorhaben.

Schluss der Sitzung: 19.11 Uhr.