Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Sie, Herr Ministerpräsident Haseloff, und Sie, Herr Landtagspräsident Gürth, zur Europawahl aufgerufen haben, damit Europa demokratischer wird, dann müssten Sie konsequenterweise heute unserem Antrag zustimmen,

(Beifall bei der LINKEN)

denn er fordert eindeutig dazu auf, demokratische Grundprinzipien nicht einseitig Wirtschaftsinteressen zu unterwerfen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Thiel, auch für die Zuneigung zur Landesregierung, indem Sie sie als „liebe Landesregierung“ bezeichnet haben. Der liebe Kollege Stadelmann würde Ihnen gern eine Frage stellen. Möchten Sie sie beantworten? - Herr Abgeordneter Stadelmann.

Herr Dr. Thiel, nicht inhaltlich, sondern nur zur Klarstellung: Sie haben von Fracking in der Altmark gesprochen; ich gehe davon aus, dass Sie die CCS-Problematik meinten.

Selbstverständlich. Entschuldigung, das ist mir so herausgerutscht. Es geht mir um das Thema CCS und um die Tiefenbohrungen, völlig korrekt. Vielen Dank, Herr Stadelmann.

Danke schön. Damit wäre das klargestellt. - Damit schließen wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3051 gibt es einen Alternativantrag. Dieser Alter

nativantrag wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD gestellt. Er liegt in der Drs. 6/3085 vor.

Zum Verfahren, auch für unsere Gäste: Wir stimmen über den Ursprungsantrag ab; denn eine Überweisung wurde nicht beantragt. Sollte dieser keine Mehrheit finden und nicht beschlossen werden, wäre über den Alternativantrag abzustimmen.

Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3051 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden.

Ich rufe den Alternativantrag in der Drs. 6/3085 auf. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit hat der Alternativantrag die erforderliche Mehrheit bekommen und ist beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen.

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf.

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3063

Einbringerin ist die Kollegin Grimm-Benne. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Mit dem Beschluss des Landtages vom 13. November 2009 - es ist also schon eine Weile her - wurde die damalige Landesregierung gebeten, bis zum dritten Quartal 2010 für die unterschiedlichen Beratungsangebote unter Einbeziehung der Träger, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der kommunalen Spitzenverbände Grundlagen für die jeweilige strukturelle und inhaltliche Entwicklung zu erarbeiten und in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, für Finanzen

sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu berichten.

Dabei sollten die sich verändernden Beratungsbedarfe der Bevölkerung unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, die Art und Anzahl der in einer Region vorzuhaltenden Beratungsstellen sowie mögliche Synergien zwischen den Trägern und den Beratungsstellen dargestellt werden.

Zwischen Land, Kommunen und Trägern sollten die Finanzierungsmodalitäten ab dem Jahr 2012 für die unterschiedlichen Beratungsangebote abgestimmt und in diesem Zusammenhang mehrjährige Zuwendungsverträge ermöglicht werden. - So weit der Beschluss.

Eingeflossen in die Beschlussfassung waren dabei Ideen aller damals im Landtag vertretenen Fraktionen, geeint in dem Willen, die Beratungslandschaft und deren finanzielle Basis langfristig zu sichern. Begleitet wurde der Prozess mit dem mehrmals verlängerten Moratorium der Finanzierung.

Heute nun darf ich unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote einbringen, der den Intentionen des Landtagsbeschlusses im Jahr 2009 folgt und die zwischenzeitliche Entwicklung berücksichtigt.

Sie haben ein Gesetz vor sich, das einen neuen, innovativen und präventiven sozialpolitischen Ansatz wagt. Wir führen Beratungsbereiche, die bisher auf der Grundlage von Landesgesetzen gefördert werden, mit freiwilligen Leistungen des Landes zusammen. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf regelt unmittelbar die freiwillige Förderung für die Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungs- sowie die Suchtberatungsstellen. Die Insolvenzberatung erfolgt weiterhin nach dem bestehenden Landesausführungsgesetz zur Insolvenzordnung, die Schwangerschaftsberatung erfolgt nach dem Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Diese Beratungsbereiche werden mit genannt, weil eine verbindliche Zusammenarbeit gewollt ist.

Auf der Grundlage eines integrierten psychosozialen Konzeptes werden die Schwangerschaftsberatung, die Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen, die Schuldner- und Insolvenzberatung und die Suchtberatung künftig zusammenarbeiten. Die bisher noch vielfach voneinander losgelöst handelnden Beratungsstellen werden nach dem Konzept den Ratsuchenden ein auf sie zugeschnittenes und mit ihnen abgestimmtes Beratungsangebot zur Verfügung stellen.

Dies soll entweder in einer integrierten oder in einer vernetzten Beratungsstelle erfolgen. Das hat einen doppelten Effekt: Den Ratsuchenden kann

schneller und sachgerechter geholfen werden und gleichzeitig können Folgekosten vermieden werden. Letzteres ist vor allem für die Kommunen von Bedeutung.

Man kann es auch mit einfachen Worten sagen: Jemand sucht nach langer Zeit, weil er Alkoholprobleme hat und sich bislang nicht getraut hat, aus seinem häuslichen Umfeld herauszugehen, eine Suchtberatungsstelle auf. Bislang wurde dort das Suchtproblem gelöst. Infolge mehrerer Beratungen stellt sich dann heraus, dass mit diesem Problem auch ein Schuldenproblem einhergeht und auch familiäre Probleme bestehen. Bislang musste sich der Hilfesuchende dann wieder um eine Beratung, gegebenenfalls auch bei einem anderen Träger, bemühen, was dann wieder mit erheblichen Wartezeiten und Terminfragen verbunden war.

Jetzt soll ihm ein kompetentes Beratungsteam sofort zur Seite stehen, das alle Probleme aufgreift und intern zu einer Verständigung beiträgt, damit er mit einem Termin möglichst alles klären und dann verschiedene Beratungsangebote in Anspruch nehmen kann.

Dieses Konzept ist uns von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Ausschuss für Arbeit und Soziales ausführlich vorgestellt worden. Gesetzgeberisch haben wir es dergestalt umgesetzt, dass eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der örtlichen Beratungsangebote künftig den nach dieser Konzeption arbeitenden Beratungsstellen vorbehalten ist.

Weitere Voraussetzung für die Förderung ist eine entsprechende Sozialplanung. Dabei geht es uns darum, dass die kommunale Selbstverwaltung, hier die Landkreise und kreisfreien Städte, in die Lage versetzt werden, soziale Entwicklungen sowie sich abzeichnende Problemlagen frühzeitig zu erkennen und darauf mit angemessenen Planungen zu reagieren. Das längst überholte Verständnis von Sozialplanung, das es noch in den 70er-, 80er-Jahren gab, in denen es nur um die flächendeckende Planung sozialer Infrastruktur ging, ohne danach zu fragen, welches Ziel hiermit verfolgt werden soll, soll gerade nicht weiter verfolgt werden.

Da in der Vergangenheit schon oft gesagt worden ist, die Sozialplanung als eine neue, zusätzliche Aufgabe und auch die Jugendhilfeplanung werde in den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht gebraucht, habe ich Ihnen einmal ein Anschauungsmaterial aus einem anderen Bundesland mit der Überschrift „Sozialplanung als Instrument der Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen“ mitgebracht. Ich könnte Ihnen andere Beispiele aus Niedersachsen und aus anderen großen Bundesländern vorstellen, die gesagt haben: Das ist das neue, innovative Instrument. Wir verfolgen be

stimmte Ziele in unseren Landkreisen, die sind sehr unterschiedlich. Dafür braucht man eine vernünftige Sozial- und Jugendhilfeplanung.

Wie toll das läuft, zum Beispiel auch zusammen mit Finanzpolitikern - ich habe es jedenfalls mit meinen Kolleginnen und Kollegen schon diskutiert -, zeigt sich auch daran, dass es jetzt zum Beispiel auch in der Kommunalakademie und der Friedrich-Ebert-Stiftung tolle Projekte gibt, bislang allerdings nur in kreisfreien Städten, die eine Haushaltskonsolidierung durch innovative und präventive Sozialpolitik gestalten. Dabei geht es nicht darum, Jugendklubs oder Beratungsstellen einfach zu streichen, sondern es geht darum, durch Präventionsketten in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmte Kosten und Folgekosten zu vermeiden.

Die nächste Neuerung in diesem Gesetz ist die Zusammenführung von zwei Programmen, der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms in der Kinder- und Jugendarbeit. Auch in diesem Fall wird das Erfordernis der Jugendhilfeplanung vorausgesetzt. Dafür haben die Landkreise und kreisfreien Städte einen Eigenanteil von Höhe von mindestens 30 % bereitzustellen, wie es auch bisher schon beim Fachkräfteprogramm üblich gewesen ist.

Das ist nichts Neues. Wir haben lange darüber debattiert, den Anteil, wie es bei der Einführung der Jugendpauschale schon der Fall gewesen ist, wieder auf 50 % festzusetzen, um auch nach außen hin deutlich zu machen, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Allein das Wissen um die engen finanziellen Spielräume der Kommunen hat uns davon Abstand nehmen lassen.

Ich möchte aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass in steter Regelmäßigkeit in Antworten auf Kleine Anfragen aufgezeigt wird, wie unterschiedlich die Landkreise das Fachkräfteprogramm und die Jugendpauschale finanzieren. Die letzte Anfrage dazu stammt von Monika Hohmann. Manche haben sich ganz zurückgezogen und setzen nur noch die Landesmittel ein, manche schaffen es sogar, den Eigenanteil beim Fachkräfteprogramm mit den Mitteln aus der Jugendpauschale zu finanzieren.

Nach allem möchte mich beim Koalitionspartner ausdrücklich dafür bedanken, dass wir den Gesetzentwurf heute hier einbringen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Sonst macht man es nicht namentlich, aber ich möchte es trotzdem erwähnen. Peter Rotter und ich haben mit dem Landkreistag, mit dem Städte- und Gemeindebund und mit der Liga viele Gespräche geführt, die zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir heute diesen Gesetzentwurf vorlegen

können. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich möchte mich auch beim Ministerium für Arbeit und Soziales bedanken, das uns mit der Projektgruppe des Deutschen Vereins fachlich unterstützt hat. Nicht zuletzt möchte ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die zahlreichen Hinweise bedanken. Dies gilt insbesondere für die juristischen Ergänzungen, weil wir verschiedenste Gesetze zusammengeführt haben.

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie mitberatend in die Ausschüsse für Inneres und Sport und Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung des Ministers für Arbeit und Soziales Herrn Bischoff Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf heute, wie schon gesagt, für meinen Kollegen Norbert Bischoff reden und freue mich, dass sich die Verbindung von Bildungs- und Sozialpolitik an dieser Stelle einmal manifestiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Beschluss des Landtages vom 13. November 2009 wurde die damalige Landesregierung aufgefordert, ein Konzept für die zukünftige Ausgestaltung der Beratungslandschaft zu erarbeiten. Das mit den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzept sollte insbesondere zu folgenden Bereichen Vorschläge enthalten: