Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Bruch des Vertrauensschutzes angebracht worden. Aber, meine Damen und Herren, über die frühzeitige Ankündigung der Reform des EEG diskutieren wir jetzt seit zwei Jahren. Es bedarf einer Stichtagsregelung, und was die Bundesregierung vorsieht, ist maßvoll.

Zu Punkt I Nr. 3. Aus der Sicht der Landesregierung ist dieser Kompromiss für unseren Wirtschaftsstandort grundsätzlich zielführend. Man kann im Detail sicherlich anderer Auffassung sein, aber ich glaube, wir können im Lichte der Zielsetzung Arbeitsplatzerhaltung mit dieser Lösung absolut zufrieden sein.

Zu Punkt I Nr. 4. Die Eigenstromnutzung aus dezentralen Anlagen war natürlich politisch gewollt und wurde gefördert. Die Umsetzung ist sehr erfolgreich verlaufen, aber sie hat auch zu einer Entsolidarisierung geführt. Auch deshalb besteht hier Handlungsbedarf.

Lassen Sie mich noch auf Nr. 7 eingehen. Die Ankündigung der Anpassung der Förderung von Biomasseverstromung war lange bekannt. Die sehr günstigen Regelungen haben hier zu einem Boom geführt, der zu vielfältigen Verzerrungen geführt hat. Auch insofern besteht hier Handlungsbedarf.

Gestatten Sie mir, dass ich auf die unter Punkt II von den GRÜNEN dargestellte Öffnungsklausel im Baugesetzbuch eingehe. Hierzu ist zu sagen, dass eine Öffnungsklausel dergestalt, dass die Länder die Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich von Abstandsregelungen zur Wohnbebauung abhängig machen können, erst einmal nur eine Option ist.

In Sachsen-Anhalt haben wir im Gegensatz zu anderen Ländern sehr frühzeitig die Grundlagen für umfassende und rechtssichere Vorrang- und Eignungsgebiete gelegt. Die zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften haben hier wohlweislich auf notwendige Abstände zu bewohnten Gebieten Rücksicht genommen. Dennoch muss man sehen, dass die Entwicklung der Anlagentechnik zu höheren Masten und größeren Rotordurchmessern geführt hat.

Bevor über einen Gebrauch der Länderöffnungsklausel in Sachsen-Anhalt entschieden werden sollte, wäre zu prüfen, ob es Gebietsausweisungen gibt, bei denen gegebenenfalls nachgesteuert werden muss, wie man nachträgliche Eingriffe in bestehende Planungen rechtssicher macht und nach welchen Kriterien man die Schutzwirkung überhaupt ausformulieren kann. Gerade bei Windenergie, meine Damen und Herren, müssen wir - ich glaube, darin sind wir uns einig - Fragen der Akzeptanz stärker berücksichtigen.

(Zustimmung von Herrn Rosmeisl, CDU)

Lassen Sie mich zum Abschluss betonen: Sachsen-Anhalt ist bei der Wind-, Solar- und Bioenergie

mit einem Anteil von über 40 % an der Nettostromerzeugung den Bundeszielen um 20 Jahre voraus. Darüber hinaus hat die Ansiedlung international agierender Unternehmen positive Beschäftigungseffekte für unser Land ausgelöst.

Wir sind ein Bundesland der regenerativen Energien und das wollen wir auch bleiben. Das bleiben wir auch bei einem novellierten EEG. Ein Weiterso kann es nicht geben. Das ist aber die Intention des vorliegenden Antrags der GRÜNEN. Alles, was den Markt stärkt, wird von den GRÜNEN abgelehnt. Auch deshalb sind diese Vorschläge nicht vernünftig.

Ich kann nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen, ebenso wie den Änderungsantrag der LINKEN. Den Antrag der Regierungsfraktionen kann ich Ihnen nur zur Annahme empfehlen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Der Fragesteller hat seine Frage zurückgezogen. Sie dürfen sich setzen. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Budde. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema EEG ist zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung und wird es vermutlich auch noch einige Male sein. Es ist auch richtig, darüber zu streiten. Es wird in diesem Haus niemand anzweifeln, dass die Energiewende unumgänglich ist. Darin sind wir uns einig.

Wir sind uns nicht über das Ziel, sondern eher über den Weg uneinig, vor allem auch über die Länge des Weges und darüber, zu welchen Zeiten und in welcher Dosierung wir den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen, den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft, etwas zumuten können.

Klar ist: Wir brauchen weiterhin die drei Säulen der Energiewende: Wirtschaftlichkeit, Versorgungs

sicherheit und Umweltverträglichkeit. Wenn eine dieser Säulen nicht funktioniert, haben wir ein riesiges Problem. Das EEG selbst und die Energiewende kann man vielleicht ein wenig als das TrafoHäuschen der Republik bezeichnen: Wenn dort ein Brand ausbricht, haben alle drei Säulen ein Problem.

Damit beginnt aber auch schon das Problem. Denn das, was wir alle vom EEG verlangen, ist das, was man landläufig als eierlegende Wollmilchsau bezeichnet. Wenn man die drei Säulen kurzfristig unter einen Hut bekommen will, muss man bei ein oder zwei Säulen etwas weglassen.

Das, was wir heute hier tun und was wir auch in den nächsten Monaten tun werden, ist das Ringen darum, alle drei Säulen irgendwie in eine vernünftige Übereinstimmung zu bringen. Dabei wird uns sicherlich einiges gelingen, aber es wird auch nicht alles gelingen - das wissen wir schon heute -, weil zu viele an dieser Decke ziehen.

Das Thema Bezahlbarkeit der Energieversorgung ist ein wichtiges Thema. Dabei geht es zum einen um die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb kann man die Deckel nicht unendlich anheben. Man kann nicht unendlich zubauen, sondern muss einen vernünftigen Weg dazu beschreiten.

Dabei geht es zum anderen um die Unternehmen. Es geht auch um die Wirtschaftskraft SachsenAnhalts, und zwar sowohl im Bereich der erneuerbaren Energien als auch um andere Energiebereiche. Das betrifft nicht nur den Bereich derer, die Anlagen für den Bereich der erneuerbaren Energien herstellen; denn nur davon werden die Menschen auch nicht in Lohn und Brot gebracht werden können, um davon die Strompreise bezahlen zu können.

Das heißt, alles hängt mit allem zusammen. Wir sind klug beraten, wenn wir weder das eine noch das andere verteufeln. Deshalb sage ich: Ja, erneuerbare Energien müssen ausgebaut werden. Der Minister hat einen guten Weg dafür beschrieben. Wir streiten uns auch in der Koalition ab und zu darüber, was Repowering heißt; darüber werden wir uns wahrscheinlich auch noch eine Weile streiten.

Klar ist aber auch: Wir werden nicht bloß den Erhalt der Kapazitäten im Bereich der Windkraft brauchen, sondern wir werden auch einen Ausbau brauchen, das ist völlig klar. Wenn man sich nämlich das politische Thema im Windkraftbereich anschaut, stellt man fest, dass das eher ein Streit der Standorte untereinander ist. Das wird auf der Bundesebene ganz anders geführt. Dort freut man sich, wenn wir hier nicht repowern.

Es gibt Standorte in Baden-Württemberg und anderen Ländern, wo man sich ganz gern Windkraftanlagen hinstellen würde; man erzielt dort aber nicht die entsprechende Effektivität. Das wäre also Unsinn.

Warum sollen die Windkraftanlagen nicht dort stehen, wo ordentlich Wind vorhanden ist, wo man mit den effektiven Anlagen, die es schon heute gibt - es hat eine Technologieentwicklung stattgefunden -, den Windstrom auch so produzieren kann, dass er ins Netz eingespeist werden kann, sodass der Windkraftanlagenbetreiber möglicherweise etwas verdient, sodass es eine ordentliche Direktvermarktung gibt und hinterher der Strompreis nicht steigt? - Das ist der richtige Weg bei der Windkraft.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir führen eher die Auseinandersetzung darum: Müssen jetzt alle Bürgerinnen und Bürger oder die Wirtschaft die Entwicklung der Offshore-Energien bezahlen oder nicht? - Ich würde ganz provokativ sagen: Nein, das kann nicht alles umgelegt werden. Denn um die Offshore-Energie so effektiv und so wirksam zu machen, dass sie so gut wie die Windkrafträder auf dem Lande funktioniert, wird es noch eine ganze Reihe von Jahren dauern.

Natürlich muss sie entwickelt werden, aber möglicherweise außerhalb des EEG. Das werden wir über das EEG gar nicht leisten können. Denn mit einer Einspeisevergütung, mit der sich das für die Offshore-Anlagen rechnet, würden die Strompreise dermaßen ansteigen, dass das gar nicht machbar ist.

Deshalb müssen wir verdammt darauf achten, nicht nur im Interesse von Sachsen-Anhalt, sondern auch im Interesse aller Menschen im Land, die die Strompreise bezahlen, dass wir bei Offshore und Onshore einmal eine andere Diskussion führen. Wir brauchen künftig Offshore, aber dies muss anders finanziert werden, nicht über das EEG. Das ist die Auseinandersetzung, die wir führen.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

- Ja, es ist so. - Beim Thema Biomasse haben wir auch eine kräftige Diskussion. Ja, ich finde das richtig. Wir brauchen eigentlich einen wirksamen Bestandsschutz für die Anlagen, die bislang mittelbar durch das EEG gefördert worden sind, nämlich für die Biomethananlagen. Darum geht es nämlich bei Biomasse auch.

Das ist speicherfähig, das ist flexibilisierbar, das ist eine Form, die im Bereich der erneuerbaren Energien positiv dazu beiträgt, flexible Anlagen zu machen. Das kann in das Erdgasnetz eingespeist werden. Deshalb müssen wir zumindest an dieser Stelle - das steht noch nicht im EEG - darauf hinwirken, dass auch das einen gewissen Schutz genießt.

Was die zukünftigen Dinge angeht, sollten wir uns auf Reststoffe orientieren - das hat der Minister gesagt - und nach vorn eine andere Philosophie fahren. Aber wir dürfen nicht die bestrafen, die bisher dafür gearbeitet haben, dass es überhaupt Formen der Flexibilisierung, der Speicherfähigkeit gibt. Dabei ist das Stichwort Biomethan ein wirklich entscheidendes.

Diesbezüglich haben wir allesamt im Interesse des Landes, aber auch im Interesse des EEG und der Fortentwicklung der erneuerbaren Energien auch die Aufgabe, in den betreffenden Bundestagsfraktionen dafür zu wirken, dass das tatsächlich verstanden wird und dass eine entsprechende Regelung in das Gesetz aufgenommen wird.

Ich möchte einen dritten Punkt ansprechen, der heute hier noch nicht angesprochen worden ist. Das ist das Thema Chemieparks, das Thema der Befreiung von stromintensiven oder energieintensiven Unternehmen von der Umlage. Mir reichen die 15 Branchen nicht aus. Ich finde schon, dass ein vernünftiger Katalog her muss. Die Welt hat sich nun einmal ein Stückchen weiter gedreht.

Wir haben in Sachsen-Anhalt auch noch ein ganz besonderes Problem. Das haben einige andere Bundesländer auch. Deshalb werden wir uns Verbündete suchen müssen. Wir haben zum Beispiel mit dem Modell des Chemieparks eine Infrastrukturart aufgebaut, um hier wieder chemische Industrie anzusiedeln. Wenn wir die Chemieparks nicht wieder als Unternehmen anerkannt und damit von der EEG-Umlage befreit bekommen, haben wir ein riesiges Problem. Dann sterben die Chemieparks.

Man kann zwar sagen: Okay, dann gehen diese in die Insolvenz. - Ich möchte das nicht; ein anderer mag anderer Auffassung sein. Aber der Irrsinn, der dann passiert, ist, dass die Anlagen, deren Infrastruktur wir dort konzentriert haben, bei den Unternehmen, die sie brauchen, alle einzeln neu aufgebaut werden und dann über die Unternehmen von der EEG-Umlage absetzfähig sind. Auch das ist ein spezielles Thema des Landes Sachsen-Anhalt.

Das kann es doch nicht sein. Es ist doch besser, die 60 Chemieparks, die es in Deutschland insgesamt gibt, anzuerkennen und sie auch von der Stromumlage zu befreien. Darüber müssen wir uns einmal im Detail unterhalten. Ich weiß, Sie sind für inhaltliche Diskussionen immer offen.

Das sind Punkte - es gibt noch etliche andere -, zu denen wir einfach weiter beraten sollten. Wie gesagt, meine Bitte: Jeder mag auf seine Fraktion im Bundestag dahingehend Einfluss nehmen, damit das EEG am Ende vernünftig wird. - Vielen Dank. Entschuldigung für das Überziehen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Weihrich möchte Ihnen weitere Zeit schenken. - Bitte schön, stellen Sie Ihre Frage.

Ich versuche sie zu beantworten. Alles weiß ich auch nicht.

Frau Kollegin, Sie haben eine sehr kritische Einschätzung zu Offshore-Windkraftanlagen gegeben. Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch geäußert, dass die Kosten, die durch die Offshore-Windkraftanlagen entstehen, nicht über die EEG-Umlage umgelegt werden sollten.

Ich frage einmal ganz schlicht: Wie bewerten Sie denn vor dem Hintergrund dieser Forderung das EEG bzw. die Vorschläge, die Gabriel auf den Tisch gelegt hat?

Es gibt in dem EEG viele Dinge, die ich für korrekt halte. Aber Sie haben eben schon gehört, dass es eine ganze Reihe von Dingen gibt, bezüglich deren wir unterschiedlicher Auffassung sind und an denen wir uns auf der Bundesebene zum Teil auch die Zähne ausbeißen. Vermutlich beißt sich bei manchen Themen auch jeder Einzelne in seiner Fraktion die Zähne daran aus.

Das grundsätzliche Problem dabei ist diese eierlegende Wollmilchsau. Natürlich brauchen wir perspektivisch Offshore-Anlagen. Wir haben auch das Thema Onshore-Anlagen über die Einspeisevergütung, auch was die Technologieentwicklung angeht, ein Stück weit vorangebracht.

Sie haben auch ein bisschen investiert über die Einspeisevergütung, über das, was sie bekommen haben, und haben die Dinge effektiv gemacht, sodass sie heute damit Geld verdienen. Denn heute baut niemand mehr eine Windkraftanlage - oder nur noch wenige; es gibt nur noch wenige, die das tun, einige Idealisten -, um die Energiewende voranzubringen. Heute wollen alle Geld damit verdienen. Das können sie auch mit OnshoreAnlagen. Deshalb kann man in dem Bereich auch eine ganze Menge an Veränderungen herbeiführen.

Ich glaube aber zum Beispiel nicht, dass wir das Thema Offshore insgesamt leisten können, und zwar auch über das Element Einspeisevergütung, weil es zu teuer würde. Bei einer Einspeisevergütung, bei der es sich rechnen würde, die Offshore-Anlagen aufzubauen und weiterzuent

wickeln, würde der Strompreis enorm hochgehen.

Eine Lösung dafür habe ich nicht. Aber ich meine, das muss außerhalb des Themas Einspeisevergütung geregelt werden. Ich weiß, dass das in Sachsen-Anhalt anders gesehen wird als in den norddeutschen Ländern. Es ist eben auch eine Standortfrage, wie man das Ganze sieht. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Nordländer vertreten dazu eine ganz andere Auffassung. Denen ist es am Ende egal, Hauptsache sie bekommen ihre Industrie sozusagen im Norden entwickelt.