Herr Krause, es gibt zwei Nachfragen. Würden Sie diese beantworten? - Frau Quade und dann Frau von Angern.
Herr Krause, Sie haben es eben noch einmal ausgeführt. Meine erste Frage: Warum sehen Sie die Notwendigkeit, die Möglichkeit der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesondert zu nennen und zu regeln?
Hätte ich gekonnt, hätte ich gefragt, wie der Punkt 3 des Alternativantrages der Koalitionsfraktionen mit dem Verbot der Doppelbestrafung vereinbar ist. Aus meiner Sicht ist das nicht vereinbar.
Ich hätte auch gefragt, wie das Mehr an Sicherheit durch diese Maßnahme, sprich durch die räumliche Beschränkung des Aufenthalts bei Personen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, realisiert werden soll. Ich mache es kurz: Aus meiner Sicht gar nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal zu einigen Punkten, die erwähnt wurden: Ich finde es schade, wenn auf bestimmte Fragen nicht geantwortet wird. Es sind wichtige Dinge angesprochen worden, zu denen man sich bekennen und äußern muss.
Lieber Kollege Krause, Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, arbeitsmarktpolitische Gründe stünden einer Aufweichung der Residenzpflicht entgegen. Es hätte mich interessiert, welche Gründe das sein könnten.
Ich sehe ausschließlich Gründe, die arbeitsmarktpolitisch für eine Aufweichung der Residenzpflicht sprechen, weil wir erst dann eine Freizügigkeit ermöglichen, wenn Menschen, die sich in der Gestattung oder in der Duldung befinden, das Recht haben, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn sie diese beantragen, und dann auch die Möglichkeit haben, über die Landesgrenzen Sachsen-Anhalts hinweg eine solche Arbeitsstelle anzunehmen.
Wir wollen Menschen in Arbeit bringen. Dieses Ziel sollte uns gemeinschaftlich in diesem Hohen Haus verbinden.
- Ach, da ist Sie. Ich habe mich über Ihren vorletzten Satz gefreut, als Sie über die Kompromissfindung mit der CDU im Koalitionsvertrag gesprochen haben. Sie haben gesagt, wir wissen, dass wir teilweise anderer Auffassung sind als der Koalitionspartner.
- Sie haben von sich gesprochen und Sie haben gesagt: Wir wissen es. Ich freue mich, dass Sie immerhin noch wissen, dass Sie das sind. Denn ich glaube, dieses Wissen ob der eigenen Einstellung ist ganz wichtig.
Daran sollte man sich auch in künftigen Situationen erinnern und vielleicht nicht immer, wenn es um diese Themen geht, die Arbeit in der Koalition verweigern.
Denn Ihr Alternativantrag ist ganz klar ein Arbeitsverweigerungsantrag, weil sie darin schreiben: Wir warten darauf, dass sich auf der Bundesebene mal
etwas bewegt, obwohl andere Länder ihre Verantwortung anerkennen und selbst aktiv werden. Das wünschen wir uns auch von dieser Landesregierung und von der Bereitschaft der Koalition in diesem Haus.
Letzter Satz: Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen darüber gesprochen, dass die Erlasse der Länder, also eine Aufweichung, nicht gesetzeskonform seien. Das kann ich nicht erkennen. Ich glaube auch, dass die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihren Erlassen keine Gesetze übertreten haben. Der entscheidende Punkt ist, dass sie diese Aufweichung zeitlich auf die Dauer einer Woche limitiert haben. Damit ist es selbstverständlich auch zulässig.
Meine Damen und Herren! Wir freuen uns auf die Beratung dieser Anträge im Innenausschuss. - Vielen Dank.
Wir treten jetzt ein in das Abstimmungsverfahren. Zunächst wird über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/3000, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt hat, abgestimmt. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag in Drs. 6/3000 abgelehnt worden.
Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 6/3087 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Alternativantrag ist angenommen worden.
Ich wurde eben darauf aufmerksam gemacht, dass eine Überweisung beantragt worden ist. Ich habe das nicht so verstanden.
Mein letzter Satz lautete: Überweisung in den Innenausschuss. Selbst der Minister hat in seinen Ausführungen bereits die Überweisung in den Innenausschuss beantragt.
den strittigen Punkt ausgeräumt. Wer einer Überweisung in den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.
Über die Anträge stimmen wir nicht noch einmal ab; das ist durchgeführt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 beendet.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18. Es ist entschieden worden, dass wir diesen Tagesordnungspunkt noch vor dem Tagesordnungspunkt 17 behandeln, warum auch immer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion fordert - um das gleich am Anfang der Rede zusammenzufassen - mit dem vorliegenden Antrag die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Nachhaltigkeitsstrategie.