Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der oben genannte Antrag wurde in der 26. Sitzung des Landtages am 7. Juni 2012 in erster Lesung beraten und in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Mitberatung überwiesen.
Das Anliegen der antragstellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es, die steuerliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung im Einkommensteuerrecht abzubauen und die Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie auch im Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaften umzusetzen.
Die Landesregierung sollte aufgefordert werden, sich im Bundesrat für die Änderung der Gesetzeslage zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften auch im Einkommensteuerrecht einzusetzen, da der Abbau steuerlicher Diskriminierungen im Einkommensteuerrecht überfällig sei.
In der 32. Sitzung am 24. Oktober 2012 hat sich der Ausschuss für Finanzen erstmalig mit dem Antrag befasst. Er verständigte sich darauf, die Beratung des Antrages bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.
In der 59. Sitzung am 12. Februar 2014 hat sich der Ausschuss für Finanzen erneut mit dem Antrag befasst. Das Finanzministerium legte in der Sitzung dar, dass die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt sei. Diese Regelungen gälten nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend, sodass entsprechende Fälle aufgerollt und neu bewertet würden.
Der Ausschuss erarbeitete somit eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, in der er einstimmig empfahl, den Antrag für erledigt zu erklären.
In der 35. Sitzung am 11. April 2014 hat der mitberatende Ausschuss zu dem Antrag und zu der dazu vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung beraten. Er hat ebenfalls festgestellt, dass sich das Anliegen der Antragsteller mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 7. Mai 2013 mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes durch den Bund erledigt habe. Der mitberatende Ausschuss empfahl dem federführenden Finanzausschuss einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
In der 63. Sitzung am 28. Mai 2014 hat der Ausschuss für Finanzen endgültig über den Antrag beraten und die Ihnen in der Drs. 6/3162 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Er empfiehlt, den Antrag für erledigt zu erklären, und bittet Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Dem Anliegen des Antragstellers ist Rechnung getragen worden. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 6/3162 ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 3/14 (ADrs. 6/REV/114)
Über die Beschlussempfehlung ist nach § 52 der Geschäftsordnung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 der Geschäftsordnung abzustimmen. Wir treten also gleich in das Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/3173 ein. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Beschlussemp
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen hatte ich die Gelegenheit, die in Magdeburg lebende Familie Haji kennenzulernen. Sie lebte in der Gemeinschaftsunterkunft in der Grusonstraße in Magdeburg. Sie war seit Langem auf der Suche nach Hilfe. Frau Haji, die Mutter der Familie, ist psychisch krank. Es sind verschiedene psychische Belastungen diagnostiziert worden; es ist dringender psychotherapeutischer Behandlungsbedarf festgestellt worden.
Familie Haji hatte das Glück, hier Freunde und Unterstützerinnen zu finden, die ihnen bei den unzähligen Gängen zu Behörden, Ämtern und Ärzten halfen, und die versuchten, Behandlungsmöglichkeiten, Therapieplätze und Beratung zu finden, und die versuchten, die Öffentlichkeit auf diesen Fall aufmerksam zu machen.
Familie Haji ist vor dem Bürgerkrieg in Libyen geflohen. Sie hat es geschafft, Europa über Italien zu erreichen, ein Versuch, bei dem Tausende Menschen ihr Leben verlieren. Sie ist dann weiter nach Deutschland gereist und Anfang 2013 nach Magdeburg gekommen.
Da die Familie die EU über Italien betreten hat, ist gemäß der Dublin-Verordnung Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Wenn kein triftiger Grund entgegensteht, sieht die DublinVerordnung eine Rücküberstellung nach Italien vor.
Die Odyssee der Familie Haji war lang. Immer wieder gab es Hoffnungsschimmer. Immer wieder wurden diese Hoffnungen durch das Handeln der Behörden hier in Magdeburg zerschlagen. Die Familie fand einen Arzt, der einen Therapieplatz zur Verfügung gestellt hätte. Die Behörden fanden, eine medikamentöse Behandlung reiche aus.
Sie haben sich an den Innenminister und an den Ministerpräsidenten gewandt - diese fühlten sich nicht zuständig. Trotz des diagnostizierten Behandlungsbedarfs der Mutter wurde entschieden, dass sie reisefähig sei. Sie brauche lediglich Medi
Die Familie fand große Unterstützung bei einer Petition; der Innenminister hatte jedoch keine Zeit, diese entgegenzunehmen. Den ersatzweise vereinbarten Termin mit einer Mitarbeiterin des Innenministeriums zur Petitionsübergabe konnte die Familie nicht mehr wahrnehmen; denn die Familie Haji wurde vorgestern in den frühen Morgenstunden aus dem Schlaf gerissen und abgeschoben, ohne Geld, ohne Papiere und ohne geklärte Unterkunft.
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde die Familie zum Flughafen gebracht und nach Rom überstellt. Als Freunde eintrafen, wurden die Betten, in denen bis eben noch die Kinder der Familie geschlafen hatten, bereits neu bezogen.
Es ist selten, dass wir etwas über das Schicksal von Menschen erfahren, die abgeschoben oder rücküberstellt werden. In diesem Fall ist es dank der Unterstützerinnen und des mittlerweile durchaus erheblichen medialen Interesses anders.
Inzwischen ist klar: Familie Haji fand eben keine Unterkunft. Die Flüchtlingscamps in Rom sind voll. Ihnen wurde gesagt, sie sollten selbst zusehen, wie sie weiterkämen. Die Familie wurde auf einem Bahnhof in Rom regelrecht ausgesetzt. Die Behörden der Stadt Magdeburg ließen mitteilen: Für uns ist der Fall abgeschlossen.
Genau dieses Ziel, den Fall abzuschließen, scheint über allem zu stehen. Genau dieses Ziel, den Fall abzuschließen, scheint aus der Verwaltungslogik heraus nicht weiter aufregend zu sein. Mit Blick darauf, dass es hierbei um das Schicksal von Menschen geht, ist die Unbedingtheit, mit der dieses Ziel offenbar von allen beteiligten Stellen verfolgt wurde, einfach beschämend.
Familie Haji ist eben kein Einzelfall und nicht Opfer einer Lücke in der Gesetzgebung. Im Gegenteil: Der Fall offenbart nahezu alle Fassetten des Dublin-Systems. Ja, man kann sagen: Der Fall der Familie Haji ist genau das Dublin-System.
Für Flüchtlinge gibt es nahezu keinen legalen Landweg in die Bundesrepublik. Dadurch kommt es zu einer enorm ungleichen Verteilung der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten.
Staaten wie Griechenland oder Italien tragen ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Situation derzeit die Hauptverantwortung dafür in Europa. Sie tragen sie im Übrigen nicht nur für die Durchführung der Asylverfahren, sondern auch für die Hunderttau
senden irregulären Migrantinnen und Migranten, die eben keinen Asylantrag stellen; sei es, weil sie wegen eventueller Arbeitsmöglichkeiten in ein anderes EU-Land weiterreisen wollen, sei es wegen familiärer Bindungen, sei es aus Angst vor Inhaftierung unter unwürdigen Bedingungen oder aus Angst vor einem unfairen Asylverfahren.
Schwere und systemische Mängel in den Asylverfahren und bei der Unterbringung Asylsuchender sind für Italien und Griechenland mehrfach festgestellt worden und sind Gegenstand richterlicher Entscheidungen auch in Sachsen-Anhalt.
Nun kann man sagen - ich kann nicht mehr zählen, wie oft ich das schon gehört habe -: Das mag schon sein und es ist auch traurig, aber wir haben es nun einmal nicht in der Hand; denn es ist eine Angelegenheit des Bundes. Die Gesetze sind nun einmal, wie sie sind.
Dazu ist zunächst festzustellen: Die Zahl der sogenannten Dublin-Fälle nimmt auch in SachsenAnhalt seit geraumer Zeit zu. Schon deshalb liegt es für meine Fraktion auf der Hand, sich auch hier im Land mit dieser bundesgesetzlichen Regelung stärker auseinanderzusetzen. Viel wichtiger aber ist es mir, dass wir endlich aufhören, so zu tun, als hätten wir mit dieser Gesetzeslage nichts zu tun.
Gesetze fallen doch nicht vom Himmel; sie sind Ausdruck und Instrument des politischen Willens parlamentarischer Mehrheiten. Hören Sie also endlich auf, so zu tun, als wäre das nicht der politische Wille der parlamentarischen Mehrheit hier im Land.
Hören Sie auf mit der Hin- und Herschieberei von Verantwortung, die in mehrfacher Hinsicht kennzeichnend für das Dublin-System ist. Lassen Sie uns gemeinsam als Landtag ein politisches Signal für eine gerechtere Teilung der Verantwortung innerhalb des EU-Asylsystems und für faire Chancen für Asylsuchende in Europa setzen.
Meine Fraktion macht mit ihrem Antrag sehr konkrete Vorschläge dafür, die auf verschiedene politische Ebenen abzielen. Meine Fraktion plädiert ganz klar für eine Überwindung des Dublin-Systems und des ihm zugrunde liegenden Prinzips der Drittstaatenregelung.
Wie auch zahlreiche andere Verbände fordern wir das Prinzip der freien Wahl des Aufnahmelandes. Mögliche sich daraus ergebende Ungleichgewichte können durch finanzielle Reglungen ausgeglichen werden. Vorschläge dazu, wie das konkret gestal
Angesichts der politischen Disposition der Mehrheit dieses Hauses haben wir unter Punkt 1 unseres Antrages lediglich die grundsätzliche Zielstellung einer solidarischen und gerechten Teilung von Verantwortung für Flüchtlinge und Asylsuchende formuliert. Ja, wir finden, die Landesregierung könnte und müsste hier aktiv werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist wohl eine naheliegende Idee; das Signal aus den Ländern ist dringend notwendig.