Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Um den Prozess wieder in die richtige Richtung zu lenken, sollte das Jahr 2014 dazu genutzt werden, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Auf das nächste Jahr zu warten bringt im Grunde niemandem etwas.

Zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD kann ich sagen, dass wir dem Punkt 1, der identisch mit unserem ist, folgen können. Allerdings fordern Sie eine Orientierungshilfe.

Die scheint uns zwar eine Möglichkeit zu sein. Ob eine Orientierungshilfe in den Kreisen aber wirklich ernst genommen wird, wage ich zu bezweifeln. Eine Verordnung wäre besser gewesen. Insofern werden wir uns, falls unser Antrag nicht durchgeht, in der Abstimmung über Ihren Änderungsantrag der Stimme enthalten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Frau Abgeordnete Hohmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bischoff. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage einmal: Wer Politik mit Leidenschaft betreibt, der darf auch emotional sein.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Dafür habe ich ohnehin viel übrig. Emotionslose Debatten mag ich auch nicht. Ich glaube, wichtig ist, dass es nicht persönlich kränkend wird und dass man anschließend über Sachfragen sprechen und überhaupt noch miteinander einen Kaffee trinken gehen kann. Ich finde das wichtig. Wir müssen nicht immer einer Meinung sein. Aber man muss es deutlich aussprechen dürfen.

Das ist ein Antrag, der erst einmal zur richtigen Zeit kommt, den alle im in diesem Hohen Hause, denen das KiFöG am Herzen liegt, ob sie es mitentschieden haben oder nicht, richtigerweise mitverfolgen.

Wir brauchen diesen Rahmenvertrag schnellstmöglich als Landesrahmenvertrag. Es war auch der politische Wille - ich glaube, aller; zumindest derer, die das damals mehrheitlich beschlossen haben -, dass dieser Landesrahmenvertrag eine Grundlage für Leistungsverträge ist, die ab dem 1. Januar 2015 gelten. Jetzt kann man spitzfindig sein und fragen: Wann beginnt das? - Wenn es am 1. Januar 2015 beginnt, wird man dann erst tätig, nicht vorher.

Übrigens stehe ich dazu, dass die Landkreise nicht nur planerisch, sondern auch in der Durchführung in der Verantwortung sind. Wir kennen es aus anderen Bereichen, dass die Landkreise Leistungsverträge abschließen.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass wir wirklich darüber diskutiert haben zu sagen, man kann es den Trägern nicht zumuten, im ersten Jahr schon alles umzusetzen. Deshalb lief das erste Jahr quasi noch nach den alten Regeln, wenngleich mit anderen Pauschalen.

Nur mit Ausnahmeregeln war es und ist es immer noch gestattet, einen Leistungsvertrag abzuschlie

ßen. Davon hat bisher niemand Gebrauch gemacht. Ich gehe davon aus, dass das auch nicht mehr passiert, weil der 1. Januar 2015 schon ziemlich nahe ist.

Wir haben die kommunalen Spitzenverbände bereits im September 2013 darauf hingewiesen, dass wir den Rahmenvertrag brauchen. Damals haben die gesagt, sie brauchen noch Zeit. Da haben wir gesagt, okay, ist ja auch alles neu mit dem KiFöG, und haben im März 2014 zu einem Gespräch darüber eingeladen. Das war das erste Gespräch, das wir dazu geführt haben, weil sich unserer Meinung nach bis dahin wenig gerührt hatte.

Dann waren die zwei Termine, die Sie soeben genannt haben. Damals sagten beide kommunalen Spitzenverbände, sie wehren sich nicht dagegen - der Landkreistag schon gar nicht -, dass es einen Rahmenvertrag geben soll; sie hängen die Hürden nur sehr tief.

Ich habe diese Frage auch im Expertengespräch erörtert. Ich will, dass diese Expertenrunde weiter tagt. Sie waren dabei und haben im Detail mitbekommen, wie die Diskussionen da laufen.

Wir müssten uns jetzt wirklich darauf einstellen, dass das Ministerium, ich sage einmal, mit guten Argumenten, aber auch zügig an die Verantwortung der kommunalen Ebene appelliert und sie auch begleitet, damit dieser Rahmenvertrag so abgeschlossen wird, dass er inhaltlich etwas bringt, dass er vergleichbare Daten bringt - da gab es schon Einwände dahingehend, er könne nur ganz allgemein gefasst werden - und dass der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt den nicht nur von seinen Gremien beschließen lässt.

Man muss wissen, wenn das Gremium beschließt, heißt das noch lange nicht, dass die Gemeinden das vollziehen müssen. Die Gemeinden müssen dem einzeln beitreten. Da sind wir gespannt. Man kriegt ja auch mit, dass manche Gemeinden sagen, lasst uns erst einmal abwarten, was das Landesverfassungsgericht sagt.

Trotzdem: Im Interesse unser Kinder und im Interesse dessen, was der Gesetzgeber wollte, ist klar, wir brauchen gleiche Rahmenbedingungen mit Parametern, die vergleichbar sind, damit alle Einrichtungen im Land nicht nur nach den gleichen Inhalten, sondern nach den gleichen Kriterien arbeiten können.

In dieser Hinsicht haben wir noch viel zu tun. Ich werde jedenfalls all meine Kraft da hineinstecken. Die Liga ist da immer schon einen Schritt weiter und macht auch Druck, was ich gut finde. Deshalb gibt es in einigen Kreisen schon teilweise kurz vor Vertragsabschluss stehende Leistungsverträge. Wichtig ist, dass die Gemeinden, die Träger von Einrichtungen sind, an der Stelle dabei sind. Ich werde alle Anstrengungen unternehmen, dass das möglich wird.

Zu Punkt 2. Ich bin deshalb vorsichtig, weil ich jetzt nicht gleich - in Anführungsstrichen - mit der Verordnung drohen würde, wenn nichts passiert. Denn ich gehe immer noch davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände einen Rahmenvertrag wollen. Das muss auch in deren eigenem Interesse sein. Wir wollen nicht nur, dass überall zum Beispiel nach Tarif bezahlt wird und ähnliche Dinge, wir wollen auch, dass die Kriterien gleich sind.

Nachher ist es völlig klar. Wenn das zum 1. Januar 2015 nicht klappt, sind wir in der Pflicht, die Verordnung zu bringen. Es dauert dann aber wieder ein halbes Jahr, bevor diese greift. Dann sind wir schon in der Mitte des nächsten Jahres.

Deshalb ist meine große Hoffnung, lautet mein Appell und zielt all meine Unterstützung, die ich geben kann, darauf ab, dass die kommunalen Spitzenverbände die Zeit nicht verstreichen lassen, sondern das aktiv in Angriff nehmen. Deshalb bin ich froh, dass der Druck jetzt von vielen Seiten da ist.

Noch einmal zu dem, was in dem Änderungsantrag in Punkt 2 steht. Das habe ich in den letzten eineinhalb Stunden noch einmal überdacht und mit meinem Büroleiter besprochen. Der Punkt 2 ist so okay, also dass man alle Bemühungen unternehmen soll, wie es darin steht, und dass wir eine Orientierungshilfe zur Verfügung stellen, sobald wir das können. Ob das in Anspruch genommen wird, ist eine andere Frage. Das werden wir tun in dem möglichen Umfang, den wir sehen.

Wir haben in § 24 eine Verordnungsermächtigung. Diese Verordnungsermächtigung bezog sich nicht nur auf „Bildung elementar“, sondern auch auf die Finanzierung. Es stellt sich die Frage, ob wir bereits jetzt unabhängig vom Rahmenvertrag, zumindest was die Finanzierung angeht, ein Kostenblatt vorlegen, in dem die Parameter, die wir in den Einrichtungen verglichen haben wollen, aufgezeigt werden, also bevor der Rahmenvertrag kommt. Es ist zumindest zu prüfen, ob das funktioniert. Dann hätten wir zumindest eines abgeräumt.

Ansonsten bedanke ich mich für diesen Antrag und dafür, dass wir es an dieser Stelle noch einmal debattieren können. Denn davon gehen die richtigen Signale aus. Vielleicht gibt es deshalb ein versöhnliches Wochenende zwischen Frau Hohmann und mir.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Bevor es hier ganz ins Theologische abgleitet, danke ich für Ihren Redebeitrag, Herr Minister. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Jantos im Rahmen der vereinbarten Fünfminutendebatte. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes besteht Handlungsbedarf. Dieses Anliegen eint uns mit der antragstellenden Fraktion.

In dem ab 2015 in Kraft tretenden § 11a Abs. 5 des KiFöG steht Folgendes: Das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium koordiniert den Abschluss des Rahmenvertrages gemäß § 78f des Achten Buches des Sozialgesetzbuches zwischen dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt sowie dem Landkreistag Sachsen-Anhalt und den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene. Kommt der Rahmenvertrag innerhalb von sechs Monaten nicht zustande, nachdem die Landesregierung schriftlich dazu aufgefordert hat, kann das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium stattdessen durch Verordnung Vorschriften erlassen, soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.

Auch wenn diese Vorschriften erst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, arbeiten bereits heute die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Einrichtungen an den ab 1. Januar 2015 geltenden Entgeltvereinbarungen. Um diesen Prozess zu erleichtern, empfiehlt es sich, einen Rahmenvertrag auf Landesebene als Orientierungsrahmen für diese örtlichen Vereinbarungen abzuschließen.

Die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern, die in gewissem Sinne Pate für unsere Überlegungen bei der Gesetzesnovellierung waren, belegen die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit dieses Vorgehens. Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben uns ausdrücklich empfohlen, so zu verfahren.

Angesichts der hierzu bereits festzustellenden Aktivitäten vor Ort ist es aus der Sicht der Regierungsfraktionen dringend geboten, dass sich das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium bereits jetzt in diesen Prozess einbringt und seine Vorstellungen hierzu deutlich macht.

Deswegen haben wir zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag erarbeitet, der in Nr. 2 die Landesregierung bittet, für den Abschluss des Rahmenvertrages nach § 11a Abs. 5 des Kinderförderungsgesetzes allen Beteiligten eine Orientierungshilfe zeitnah zur Verfügung zu stellen, die unter anderem Empfehlungen für das Verfahren sowie zu den aus der Landessicht berücksichtigungsfähigen Parametern zur Entgeltberechnung zum Gegenstand hat.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu vor einigen Jahren eine Handreichung erarbeitet, die für die Landesregierung bei der Erarbeitung der von uns erbetenen Orientierungshilfe hilfreich sein könnte. Soweit diese Regelungen enthalten

sollte, die auf das Verfahren in unserem Bundesland nicht übertragbar sind, müsste diese entsprechend verändert werden.

Soweit die Landesregierung der Auffassung sein sollte, dass die Handreichung aus MecklenburgVorpommern für Sachsen-Anhalt nicht geeignet ist, bleibt es der Landesregierung selbstverständlich unbenommen, eine gänzlich eigenständige Orientierungshilfe zu erarbeiten.

Aus der Sicht der Regierungsfraktionen ist es jedenfalls zwingend erforderlich, dass die Landesregierung zeitnah eine derartige Orientierungshilfe allen Beteiligten zur Verfügung stellt, damit allen Beteiligten deutlich ist, welche Kosten das Land bei der Kalkulation der Landesförderung für anerkennungsfähig erachtet.

Im Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Konnexitätsstreitigkeiten mit der kommunalen Familie halten wir diesen Schritt für zwingend erforderlich. Schon heute zeichnet sich die Gefahr ab, dass vor Ort Entgeltverhandlungen abgeschlossen werden könnten, die zum Beispiel höhere Vor- und Nachbereitungszeiten bzw. höhere Leiterstunden vorsehen, als es das Land bei der Gesetzesnovellierung zugrunde gelegt hat.

Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Beteiligten vor Ort nicht etwas anderes vereinbaren können, als das Land es vorsieht. Es muss in diesem Zusammenhang aber auch klar sein, dass ein daraus möglicherweise erwachsender Mehraufwand vom Land bei der Kalkulation der Landesförderung nicht berücksichtigt werden wird. Dieser Mehraufwand ist folglich von den Gemeinden, den Einrichtungsträgern sowie den Eltern allein zu finanzieren.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir diese Orientierungshilfe so schnell wie möglich benötigen, um eine reibungslose Umsetzung der zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Gesetzesänderung zu gewährleisten, bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, da dieser aus unserer Sicht weitergehend ist als der Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Aus diesem Grund werden wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat - Kolle

gin Hohmann hat es ausgeführt - bräuchte es diesen Antrag nicht; denn alles steht im Gesetz, ist geltendes Recht und muss abgearbeitet werden. Ich habe für meine Fraktion in den Beratungen zum KiFöG bereits deutlich gemacht, dass wir diesen Rahmenvertrag und dieses Vorgehen zur Ausrichtung der Finanzierung durchaus teilen.

Wir haben uns das in Mecklenburg-Vorpommern auch vor Ort angesehen und haben damals schon gesagt, dass eine solche Orientierungshilfe bzw. ein Handlungsleitfaden - wie auch immer man das nennt; ob man das auf Papier druckt oder ins Internet stellt, ist völlig egal - aus unserer Sicht sinnvoll ist. Insofern unterstützen wir den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Grimm-Benne. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Auch die SPD-Fraktion freut sich, dass ihr Änderungsantrag wohl die Zustimmung des Hohen Hauses finden wird.