Zu all diesen Punkten muss die Verwaltung von sich aus tätig werden. Die Verwaltung muss sich die sozialen Ziele anschauen und sich fragen: Wo möchte ich als Landkreis ankommen? Dann kann man daraus etwas entwickeln.
Ansonsten muss ich sagen: Wir haben eine Sozialberichterstattung im Jahr 2014 beschlossen. Dazu wird - das hat der Minister ausgeführt - im Herbst 2014 berichtet werden. Auch haben wir mit der Liga Sozialziele formuliert.
Eines haben wir nicht geschafft - dazu weiß ich im Augenblick keinen Rat, vielleicht haben andere einen Rat -: Wir haben es mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht in Einklang bringen kön
Jetzt sind die Kommunalwahlen vorbei. Ich glaube, fast alle Kollegen sind auch in Kreistagen oder Stadträten vertreten. Es würde uns helfen, wenn wir von der Basis her gleichlautende Anträge formulieren könnten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Borg- wardt, CDU, von Herrn Kurze, CDU, und von Minister Herrn Bischoff)
Das hatte ich eigentlich gar nicht vor, aber ich möchte mich doch bedanken; denn das war eine ausgesprochen fachliche Debatte. Das ist durchaus selten und deswegen für mich bemerkenswert. Dafür bedanke ich mich wirklich.
Ich kann jetzt wiederholen, dass ich mich in diesem Fall tatsächlich auf die Beratung im Ausschuss freue und hoffe, dass wir dort diese Fachlichkeit in der Diskussion beibehalten können.
Vielleicht haben wir in dem Antrag in der Tat zu viele Punkte zusammengepackt, die man in der Einzelwahrnehmung pointierter hätte darstellen können. Damit hat die Kollegin Dirlich durchaus Recht. Denn unter einem Sozialstrukturatlas stelle ich mir beispielsweise eine interaktive Website vor, die durchaus an die Gespräche anknüpfen kann, die Sie erwähnt haben.
Eines möchte ich ausdrücklich sagen, Herr Minister: Ich habe das, es steht in meinem Manuskript. Ich habe dann aber zu wenig Zeit gehabt, um es auszuführen. Über meine Kleinen Anfragen habe ich durchaus den Eindruck gewonnen, dass das Land an Planungsprozessen interessiert ist, über Planungen nachdenkt und entsprechende Gespräche führt.
Aber mir geht das - das mögen Sie mir nachsehen - zu langsam. Ich möchte mit dem Antrag einfach ein wenig Dynamik in die Diskussion bringen. Das scheint heute gelungen zu sein; wir sind offenbar auf einem guten Weg. Mir ist völlig klar, dass wir als Landes nur ein Angebot machen können, dass wir nur Dienstleister sind und dass das Ganze auf der Ebene, die später tatsächlich planen und die Angebote umsetzen muss, aufgegriffen werden muss.
Den Gesundheitszieleprozess zu evaluieren, wie es Kollege Rotter angeregt hat, ist heute nicht Gegenstand der Diskussion. Es ist aber sinnvoll,
dazu im Zusammenhang zu diskutieren. Ich habe ebenfalls auf diesen Prozess abgestellt, der wie ich finde, durchaus positive Resonanz erfährt. Ob das ohne diese Gesundheitsziele genauso der Fall gewesen wäre wie mit ihnen, das wird die Diskussion zeigen. Darüber kann man sicherlich im Zusammenhang diskutieren.
Danke sehr, Kollegin Lüddemann. - Damit ist die Aussprache beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3135 ein. Ich habe Einvernehmen dazu festgestellt, diesen Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag überwiesen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 19.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich ganz herzlich für die vielen Glückwünsche und Beileidsbekundungen zu bedanken. Sie haben mir an diesem schweren Tag würdig zur Seite gestanden.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Staatsminister! Jugendschutz als Aufgabe, welche die Gesellschaft dem Staat aufträgt, hat viele Fassetten. Aufgrund des sich wandelnden Medienkonsumverhaltens, insbesondere derer, die inzwischen mit einer Fülle von digitalen Medien aufwachsen, wurde im Jahr 2003 ein wichtiger Teil des Jugendschutzes, und zwar der im Bereich Medien, im Jugendmedienschutzstaatsvertrag zwischen den Ländern in einem eigenen Staatsvertrag verhandelt.
nach heftiger Kritik, die ihren parlamentarischen Höhepunkt in der Ablehnung aller Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen fand, verworfen.
Inhaltlicher Knackpunkt war seinerzeit, dass mittels des technischen Jugendmedienschutzes Einschränkungen in der Verfügbarkeit freier Netzinhalte und eine nicht praktikable und somit Scheinlösung im Bereich von Jugendschutzprogrammen von einigen Angehörten prognostiziert wurde. DIE LINKE hat diese Einschätzung vor vier Jahren im Wesentlichen geteilt und den Grundcharakter des Vertragsentwurfes kritisiert.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der fünften Wahlperiode freiwillig eine Anhörung zum Vertragstext in dem dafür zuständigen Ausschuss durchgeführt und in deren Ergebnis einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, der letztlich obsolet wurde, da der Vertrag nicht zustande kam.
Seit Ende 2013 wissen wir, dass eine neue Novelle zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag erarbeitet wird; federführend ist dabei die sächsische Staatskanzlei. Bis zum letzten Freitag organisierte diese eine breit genutzte Onlinekonsultation. Im Anschluss, also jetzt, sollen die für Medien bzw. Jugendmedienschutz verantwortlichen Fach- und Staatsminister über den Antragstext verhandeln. Die Ratifizierung durch die 16 Landesparlamente ist derzeit für Dezember 2014 geplant.
Für die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt ist jetzt somit genau der richtige Zeitpunkt dafür, dass das Parlament der Landesregierung eigene Ziele aus dem Land Sachsen-Anhalt für die Verhandlungen rund um den Staatsvertrag mit auf den Weg gibt.
Das mit den Staatsverträgen ist für uns als Parlamentarier immer ein großes Problem. Sie werden selbstredend von den Regierungen der einzelnen Länder verhandelt. Die Möglichkeiten, die wir haben, im Vorfeld inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, sind entsprechend gering. Deswegen ist es umso besser, wenn die Parlamentarier der Regierung schon vor der Finalisierung eines Vertragstextes inhaltliche Grundlagen mit auf den Weg geben. Ein Verfahren, welches ich mir sehr häufig für die Erarbeitung von Staatsverträgen wünsche.
Wenn ich auf das Jahr 2010 zurückblicke, stelle ich auch fest, dass damals viele Bestrebungen des Entwurfstextes letztlich strittig waren. In Berlin ist zwar der Jugendmedienschutzstaatsvertrag angenommen worden, auch unter Beteiligung der Linken-Fraktion, aber nicht in Gänze für gut befunden worden. Nordrhein-Westfalen hat gezeigt: Alle fünf Fraktionen im Landtag haben den Entwurf damals letztlich abgelehnt. Die Eingaben zu diesem Entwurfstext von 2010 gelten heute noch fort.
Was sich nun am Ende der aktuellen Verhandlungen im Vergleich zum Text von vor vier Jahren ändern wird, das ist heute bestenfalls abzuschätzen. Diese Abschätzung wird uns durch einen im März 2014 veröffentlichten Vorentwurf jedoch vereinfacht.
Es bleibt dabei, dass über die Kommission für Jugendmedienschutz, KJM, der technische Jugendmedienschutz beibehalten und mit dem Begehren nach besseren Filterprogrammen eigentlich gestärkt werden soll.
Diese Entwicklung hält die Fraktion DIE LINKE im Wesentlichen aus zwei Gründen für falsch. Erstens sind die technischen Maßnahmen geeignet, ein falsches Schutzempfinden zu erzeugen. Zweitens halte ich es schon jetzt für absehbar, dass auch bei einer steigenden Anerkennung von sogenannten Jugendschutzprogrammen diese nicht von der Breite der Bevölkerung angenommen werden - aus allgemein ziemlich verständlichen, aber für Politik nicht abzuändernden Gründen.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, besser ist es, so schnell wie möglich die pädagogischen Möglichkeiten zu verwenden, mithin den sogenannten präventiven Jugendmedienschutz zu stärken und ihn zum Leitbild des staatlichen Auftrages des Jugendschutzes im Medienbereich auszuzeichnen. Genau das ist das Anliegen unserer Fraktion, welches wir heute einbringen.
Da die Frage, wer und wie institutionalisiert Jugendmedienschutz im Land praktiziert, im Wesentlichen nicht vom Vertragstext, sondern von dessen Umsetzung abhängt, beantragen wir sowohl inhaltliche Punkte für die Vertragsverhandlungen im ersten Teil als auch darüber hinausgehende Forderungen im zweiten Teil unseres Antrages. Auf die einzelnen Punkte möchte ich im Folgenden eingehen.
Zunächst wollen wir als Landtag anerkennen, wie Medienkonsumverhalten sich wandelt, was Medienkonvergenz bedeutet, wie sich diese Welt heute darstellt. Es ist eben nicht mehr so einfach. Wir versuchen, Regelungen zu finden, wie über den heimisch genutzten Familien-PC Kinder und Jugendliche vor vermeintlich beeinträchtigenden Inhalten geschützt werden können. Nein, der Netzzugang hat sich gerade für Kinder und Jugendliche deutlich gewandelt. Es sei nur auf die Entwicklung des mobilen Bereiches verwiesen.
Tatsächlich gibt es allerdings nicht nur irgendwelche Internetdienste, die heute genutzt werden. Es gibt nicht nur das Web, es gibt Apps. Der Mailverkehr hat sich intensiviert. Die Frage, wie werden Chats im Jugendmedienschutz aufgegriffen, ist bislang nicht entschieden worden. Mittlerweile zeichnet sich auch die Tendenz ab, dass wir Jugendmedienschutz darüber garantieren wollen, dass wir die Anbieter großer kommer
Im zweiten Punkt geht es deswegen ganz klar um das Bekenntnis für den präventiven Jugendmedienschutz.
Daran schließt der dritte Punkt an: Wir wollen auf den technischen Jugendmedienschutz verzichten. Das heißt nicht, dass es nicht möglich sein wird, über bestimmte Softwareprodukte Eltern Weißlisten oder Schwarzlisten an die Hand zu geben, um ihre Kinder im Netz tatsächlich zu schützen und als Staat dem Schutzbegehren von Eltern gerecht zu werden. Das bedeutet vielmehr, dass es keine staatlich getragene Instanz geben soll, die letztlich dafür zeichnet, dass Jugendschutzprogramme unabhängig von der Hoheit der Familie implementiert werden sollen.
Darüber hinaus sind solche Lösungen allenfalls in der Lage, größeren kommerziellen Anbietern eine Lösung an die Hand zu geben. Im Übrigen wird heute ohnehin lediglich ein sehr kleiner Teil des Webs erfasst. Wenn man sich anschaut, welche Vorstellungen es darüber hinaus gibt, die noch nicht in dem geltenden Vertragstext von 2003 geäußert werden, dann stellt man fest: Es gibt die Forderung, Jugendschutzprogramme wieder serverseitig, wieder bei den Internetserviceprovidern zu implementieren. Damit wird die Stoßrichtung aufgemacht, die bereits vor vier Jahren zum Scheitern des Vertragsentwurfes beigetragen hat.
Unter Punkt 4 wollen wir kenntlich machen, dass bei den Verhandlungen nicht nur Webinhalte betrachtet werden müssen, sondern dass bereits jetzt, aber auch in absehbarer Zukunft zu einer weiteren Diversifizierung der Dienste kommt, die insbesondere von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Ich habe das schon angedeutet: die Entwicklung der Apps, die Entwicklung der Chats, die Frage, wie wir mit den sogenannten In-App- oder IngameMöglichkeiten umgehen, wo Plattformbetreiber gefragt sind. Darauf muss der Jugendmedienschutzstaatsvertrag Antworten finden, die mehr aussagen, als dass es irgendwie abrufbare Inhalte in einem kleinen Teil des Internets, dem Web, gibt.
Unter Punkt 5 wollen wir darauf hinwirken, dass zukünftig staatliche Stellen aufhören mögen, dafür zu werben, auf sogenannte Adblocker, Werbeblocker zu verzichten.
Was ich in der Debatte teilweise nicht verstehe, ist, dass es zwar offensichtlich ein entsprechendes Begehren einiger Politiker gibt - das ist der Bereich der CDU, der sehr stark auf den technischen Jugendschutz setzt; auch Herr Kurze hat heute eine Pressemitteilung dazu herausgegeben -, dass man aber andererseits den einzigen technisch wirklich
funktionierenden Bereich, nämlich den Bereich der Adblocker, immer wieder auch verbieten will. Es sei angemerkt, dass das vielleicht gar nicht funktioniert, weil sich Software nicht verbieten lässt.
Im Grunde genommen steht dahinter der Gedanke: Wir wollen einen Bereich, wo sich Personen dafür entscheiden, sich technisch zu schützen - in dem Fall vor Werbung, vor individualisierter Werbung, vor Profilerstellung. Dass dieser Bereich, der technisch schon jetzt funktioniert und der im Grunde genommen auch einen Teil von Kinder- und Jugendschutz im Internet gewährleisten kann, dann wieder zum Gegenstand der Bitte gemacht wird, solche Programme nicht zu verwenden, ist seltsam.