Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Auch die Jugendschutz-Hotline, die nur auf der Basis von einer Honorarkraft betrieben wird, wird nicht so stark in Anspruch genommen. Daher überlegen wir, dass diese Aufgabe im Landesjugendamt angebunden werden kann - das ist auch ein Stück weit dafür zuständig -, um einmal zu sehen, wie viele Anrufe tatsächlich zum Beispiel von Anwälten und Institutionen, die beraten werden wollen, eingehen. Dann wird man sehen, ob eine Jugendschutz-Hotline gebraucht wird. Denn wir haben auch Jugendnottelefone und ähnliche Dinge.

Es wird tatsächlich alles weiterhin gemacht, übrigens mit demselben Haushaltsansatz. Das war auch eine Frage. Wie kommen Sie zu der Unterstellung, wir hätten das gespart? Wo wurde überhaupt gesagt, das Land wolle nur sparen? - Ich glaube, wir sollten im Ausschuss Klarheit darüber schaffen.

Wenn ich im Ausschuss etwas erzähle, wenn es dann noch Kleine Anfragen gibt, die ich beantworte, und im Landtag trotzdem dieselben Vorbehalte wieder vorgetragen werden, dann weiß ich nicht, ob das effektiv ist. Das ist eine Sache des Landtages. Das habe ich nicht zu bewerten. Aber irgendwie finde ich das nicht erbaulich.

Die Sache wird auf einer anderen Qualitätsstufe weitergehen. Im Ausschuss können Sie sich davon überzeugen. Wenn Sie dann anderer Meinung sind und sagen, das entspreche nicht Ihren Vorstellungen und alles sei früher viel besser gewesen, dann bin ich gern bereit, mich auch zu korrigieren.

Übrigens waren die Stellungnahmen der Länder zu IDS sehr unterschiedlich. Es waren auch sehr viele kirchliche Leute dabei, die das in Bezug auf Jugendsekten, Verführungen und Ähnliches gesehen haben. Sie haben gesagt, sie legen sehr viel Wert darauf, dass sich auch nichtreligiöse Institutionen diesem Thema widmen. Diese Informationsstelle ist wichtig. Wer fjp>media kennt, der weiß, dass sie sehr viel mit Eltern zusammenarbeiten. Deshalb hätte eine verbundene Debatte zum vorhergehenden Thema stattfinden können. Denn das gehört im engsten Sinne tatsächlich zusammen.

- Vielen Dank, dass Sie mir so lange zugehört haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht nun der Kollege Herr Jantos. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der einbringenden Fraktion dankbar dafür, dass sie sich des Themas der Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Sachsen-Anhalt mit dem vorliegenden Antrag annimmt.

Allerdings werden wir dem Antrag nicht zustimmen, sondern für seine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales votieren. Ich denke, der Minister hat auch schon gesagt, dass wir es für wichtig halten, dass wir dort noch einmal darüber sprechen.

Das hat den Hintergrund, dass uns der Antrag der einbringenden Fraktion nicht weit genug geht, da er zumindest den Eindruck erweckt, dass die einbringende Fraktion eventuell mit der Abwicklung der Landesstelle für Kinder und Jugendschutz zumindest dem Grunde nach einverstanden ist. Zu dieser Bewertung ist meine Fraktion noch nicht gekommen.

Aus unserer Sicht ist nach wie vor nicht hinreichend belegt, weshalb die Landesstelle nicht auch zukünftig geeignet und in der Lage sein sollte, die ihr bisher übertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Die durch die Landesregierung zwischenzeitlich mehrfach vorgetragenen Gründe, die Landesstelle von ihrer Aufgabe zu entbinden und damit praktisch für deren Auflösung zu sorgen, überzeugen uns noch nicht.

Aus den Gesprächen mit dem Trägerverein der Landesstelle wissen wir, dass die Landesstelle ebenso wie der sie tragende Verein nach wie vor bereit wäre, ihre bisherigen Aufgaben vollumfänglich auch zukünftig wahrzunehmen.

Warum dies in der Landesregierung nicht gewollt ist, ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar. Ich denke, wir müssen darüber noch einmal im Ausschuss reden. Nach dem, was uns von den Vertretern der Landesstelle vorgetragen worden ist, können wir nicht erkennen, dass sich die Landesstelle im Zuge der Diskussionen zu einem möglichen Umstrukturierungsprozess nicht doch kooperationsbereit gezeigt hat.

Auch die in diesem Zusammenhang zitierten sogenannten Kooperationsverhandlungen mit dem

fjp>media, also dem von der Landesregierung ins Auge gefassten zukünftigen Träger für die in Rede stehenden Aufgaben, sind nach den uns übermittelten Schilderungen wohl nicht ernsthaft als Verhandlungen zu bezeichnen.

Vielmehr haben wir den Eindruck gewinnen müssen, dass es sich bei diesen Gesprächen wohl eher um Übernahmeverhandlungen und nicht um Kooperationsverhandlungen gehandelt hat.

(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU)

Der Eindruck kann aber auch täuschen.

Wir wollen gar nicht in Abrede stellen, dass möglicherweise Veränderungsbedarfe beim Aufgabenzuschnitt und dergleichen bei der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz bestehen könnten. Dies lässt sich aber möglicherweise auch so lösen, dass dies nicht zwangsläufig die Zerschlagung der Landesstelle sowie des Trägervereins zur Folge haben muss.

Auch für uns ist klar, dass die Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gesichert bleiben muss. Diese Aufgabe auf einen Träger zu übertragen, der keine Erfahrungen auf diesem Gebiet nachweisen kann, halten wir für ebenso unglücklich wie unüberlegt, zumal auch dem neuen Träger nach der Aufgabenübertragung die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen - das hat der Minister gerade bestätigt -, damit er diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Es ist wohl keinem Träger zuzumuten, diese Aufgabe quasi ehrenamtlich zu übernehmen. Ich denke, dass wir uns da auch einig sind.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht meiner Fraktion sind die bisherigen Überlegungen der Landesregierung zur künftigen Struktur im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt nicht überzeugend. Aus unserer Sicht besteht hinsichtlich dieses Bereiches noch erheblicher Diskussionsbedarf, den wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales klären wollen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Jantos. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Lüddemann das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss mich über diese Debatte jetzt ehrlich gesagt ein bisschen

wundern; denn wenn man sich den Antrag anguckt - -

(Zustimmung von Frau Hohmann, DIE LIN- KE)

Na ja, Kollegen von der LINKEN, Sie werden sich wundern, wenn Sie meine Begründung hören, weil der Antrag, der hier vorliegt, für uns absolut zustimmungsfähig ist.

Der Antrag sagt nichts anderes aus, als dass geltendes Recht in diesem Land auch weiterhin wahrgenommen werden muss, dass im Haushaltsplan die erforderlichen Finanzen bereitgestellt werden und dass im Ausschuss für Arbeit und Soziales darüber berichtet werden soll. Damit gehen wir völlig d’accord. Das muss eigentlich jeder Abgeordnete in diesem Land unterschreiben.

Aber in der Debatte geht es darum, an welchen Träger diese Aufgaben übergeben werden sollen oder übergeben wurden. Das finde ich ein bisschen schwierig. Das muss ich ganz ehrlich sagen.

Der Trägerwechsel ist aus meiner Sicht im Ausschuss nachvollziehbar dargestellt worden. Es haben sich Träger mit unterschiedlichen Konzepten beworben. Ein Träger hat sich durchgesetzt. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus und hoffe - das ist aus meiner Sicht auch so dargestellt worden -, dass sich der Träger mit dem umfassendsten und tragfähigsten Konzept durchgesetzt hat.

Ich bin eine Freundin einer Vorgehensweise, bei der in größeren Zeiträumen alle sozialen Leistungen, die vom Land verantwortet und in freie Trägerschaft gegeben werden, auch einmal evaluiert werden. Im Rettungswesen ist das gängige Praxis. Dort gibt es immer wieder Neuausschreibungen, um keine verfestigten Strukturen zu haben. Warum also soll man es dem neuen Träger nicht zutrauen, dass er das Konzept, das er vorgelegt hat, wenn er denn die Ressourcen übertragen bekommt - das ist heute auch noch einmal aktenkundig geworden -, auch ausführen kann?

Bestehende Strukturen sollen natürlich so weit wie möglich erhalten werden. Hier ist die Dokumentationsstelle mehrfach genannt worden. Ich will ganz offen für meine Fraktion sagen, auch wenn ich mich damit bei manchen vielleicht nicht beliebt mache: Ob das weiterhin in dem bisher geübten Umfang der Fall sein muss, ist für uns zu hinterfragen.

Wir wollen natürlich auch nicht, dass in SachsenAnhalt bei der Erfassung und Bewertung neureligiöser Kulte und der Aktivitäten von Sekten einen weißen Fleck entsteht. Das Wie ist für uns hier entscheidend, nicht das Ob.

Ich hatte mir noch einiges herausgesucht, das den gesetzlichen Auftrag, der hier von der LINKEN noch einmal angesprochen wird, untersetzt. Im

Wiesner-Kommentar zum SGB VIII heißt es dazu auch, eine zentrale Bedeutung komme aber im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes der Vermittlung von Medienkompetenz zu. Es ist also klar - ich will es noch einmal betonen -, dass der Gesetzgeber sagt: beides, also sowohl als auch.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erschöpft sich nicht im Jugendmedienschutz. Wenn man das sachgerecht durchführen will, dann kann man den Medienschutz nicht von Inhalten trennen. Wir haben es in der anderen Debatte behandelt. In der Tat muss ich dem Minister hierin zustimmen: Eine verbundene Debatte wäre durchaus sinnvoll gewesen.

Es gibt Hass-Seiten von Nazi-Gruppen im Internet, islamische Extremistenseiten, Online-Präsentationen von Sekten, Gewaltfilme, Verbraucherschutz und Schuldnerberatung. Überall ist das Internet heutzutage relevant. Hier sind überall medienpädagogische Aspekte einzubeziehen. Insofern finde ich, dass es eine gute Grundlage ist, die der Verein fjp>Media - der Träger ist genannt worden - bietet. Man kann die Liste mit zugänglicher Kinderpornografie, kommerziellen Sexdienstleistungen, Jugendschutz und Sexualaufklärung fortsetzen. All das ist heutzutage nicht ohne Web 2.0 denkbar.

Deswegen komme ich noch einmal an den Anfang meiner Rede zurück. Ich kann zwar nachvollziehen, was die CDU-Fraktion jetzt zur Überweisung gebracht hat oder welche Gedanken dahin geführt haben. Aber wenn man nur den Antragstext liest, dann kann man dem eigentlich nur zustimmen, weil der reine Antrag nichts anderes aussagt, als dass in diesem Land geltendes Recht umgesetzt wird.

Weil wir immer Freunde der Hervorhebung geltenden Rechts sind, werden wir dem Antrag zustimmen. Aber hinsichtlich der Argumentation zu den hier aufgeworfenen Vorgängen bezüglich der Neuvergabe habe ich mich hoffentlich klar genug für meine Fraktion geäußert. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Born. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die antragstellende Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes weiterhin wahrgenommen werden. Dies unterstellt im weitesten Sinne, dass diese Aufgabe als unsicher wahrgenom

men wird oder dass es die Vermutung oder Anzeichen dafür gibt, dass die Aufgabenwahrnehmung in Zukunft nicht mehr gesichert ist.

Minister Herr Bischoff hat sich in seiner Rede bereits eingehend zu der Aufgabenwahrnehmung geäußert und somit hoffentlich auch die meisten Bedenken ausgeräumt.

Es kann also nicht die Rede davon sein, dass Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz und oder gar im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nicht mehr wahrgenommen werden. Auch ist mir nicht bekannt, dass die verschiedenen Projekte im Kinder- und Jugendschutz nicht mehr gefördert bzw. finanziert werden.

Der Antrag und auch die Diskussion dazu zeigen zumindest, dass es Unklarheiten gibt und dass Aufklärungsbedarf besteht. Die kommenden Haushaltsberatungen sind deshalb eine willkommene Gelegenheit, sich zu dem Thema zu verständigen und entsprechende Projekte näher zu beleuchten.

Deshalb erachten wir es für sinnvoll, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Born. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt noch einmal Frau Hohmann. Bitte schön, Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Bischoff, ich weiß gar nicht, warum Sie sich heute so aufgeregt haben.