Ich denke, es ist nicht sinnvoll, hierbei einen Unterschied zwischen den Angestellten und den Beamten zu machen. Das haben wir auch beim letzten Mal gemacht: Wir haben die Anpassung zeitgleich und inhaltsgleich vorgenommen.
Mit dem Gesetzentwurf ist die Landesregierung auch dem Auftrag gefolgt, die Besoldung regelmäßig anzupassen und zwischen den einzelnen Gruppierungen in der Landesverwaltung keine Unterschiede zu machen.
Die Änderungsvorschläge können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen. Hierzu gibt es auch inhaltliche Fragen. Wir haben das in der letzten Sitzung des Finanzausschusses geklärt.
Es gibt eine Diskussion, die ich kurz ansprechen möchte, mit Blick auf die Abschlagszahlungen. So wie ich die Fraktionen verstanden habe, geht die Intention dahin, den Gesetzentwurf relativ schnell nach der Sommerpause zu beschließen und das Gesetz wirken zu lassen. Daher brauchen wir die Debatte, die beim letzten Mal im Landtag auch unstrittig war, nicht neu aufzumachen.
Ich bitte Sie um eine zügige Beratung über den Gesetzentwurf. Ich denke, das bekommen wir gemeinsam hin. - Schönen Dank.
Herr Minister, vielen Dank für die Einbringung. - Wir kommen nun zu der Fünfminutendebatte. Die erste Debattenrednerin ist Frau Dr. Paschke für die Fraktion DIE LINKE. Frau Dr. Paschke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns ein Artikelgesetz vorgelegt, das in seinen Grundzügen - der Minister hat es bereits ausgeführt - die Gleichstellung mit den Tarifabschlüssen, also die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten vorsieht.
Das findet unsere Zustimmung. Das gesamte Parlament hatte, als wir das Dienstrecht verabschiedet haben, einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem das Prinzip der Gleichstellung der Statusgruppen ausdrücklich erwähnt worden ist. Daher ist das vollkommen in Ordnung.
Ich muss auch sagen - ich habe mir angesehen, wie weit die anderen Länder sind und wie weit sie ebenfalls im Verhältnis 1 : 1 übertragen haben -, dass wir trotz der Wahl, wo es immer ein wenig Verzug gibt, zeitlich im Mittelfeld sind. Es gibt durchaus einige Länder, die Abstriche hinsichtlich der Einmalzahlung vornehmen.
Ich möchte mir jetzt ersparen, die einzelnen Punkte zu nennen. Das hat im Wesentlichen der Minister gemacht. Ich möchte aber zwei Anmerkungen machen, die zumindest von der Überlegung her noch einmal aufgegriffen werden sollten.
DBB hatte vorgeschlagen, die Einmalzahlung auch bei Beamtinnen und Beamten vorzunehmen, die sich in der Elternzeit befinden. Die Landesregierung hat den Umstand, dass das entfällt, damit begründet, dass dies für den Tarifbereich nicht vorgesehen ist. Das ist eine akzeptable Begründung, wenn man sagt: Man macht das nach dem Prinzip 1 : 1.
Aber es steckt ein Problem dahinter: Wir sind die Gesetzgeber. Nach meinem Verständnis ist es so, dass es aus familienpolitischer Sicht eigentlich eher in Richtung der Entrichtung der Einmalzahlung auch für junge Beamtinnen und Beamte in der Elternzeit gehen sollte.
Das Prinzip ist jetzt vorgeschaltet; es ist in sich aber widersprüchlich. Das wird in der nächsten Zeit auch so bleiben, wenn wir noch weitere Übertragungen im Verhältnis 1 : 1 vornehmen, beispielsweise im Hinblick auf die Regelalterszeit und Ähnliches.
Ein zweiter Aspekt, den wir vor Jahren angesprochen haben, betrifft die Abstufung bei der Einmalzahlung für Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendare. Es geht darum, dass sie lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 120 € und die anderen eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € bekommen.
Diesbezüglich liegt zwar kein ausdrücklicher Antrag von irgendjemandem vor; aber man sollte einmal darüber nachdenken, ob man das in Zukunft nicht gleichstellt, um junge Leute zu fördern.
Wir hatten damals den Antrag gestellt, den Betrag bei den anderen etwas abzusenken, um nicht mehr Geld ausgeben zu müssen. Ich denke, es ist gerechtfertigt, in der nächsten Zeit über eine Gleichstellung in dem Bereich nachzudenken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem zweiten Teil des Gesetzentwurfes wurden einige Korrekturen an Regelungen unseres Besoldungsgesetzes vorgenommen, die nicht ganz gegriffen haben.
Ich finde, es ist legitim, dass man solche Korrekturen vornimmt, zumal wir das Landesbesoldungsgesetz erstmals verabschiedet hatten. Wir werden die Diskussion über die Details sicherlich im Ausschuss führen.
Das, was in der Praxis nicht funktioniert, sollte man so schnell wie möglich in Angriff nehmen. Diesem Prinzip folgt auch unser Änderungsantrag. Wir hatten beschlossen, und zwar übereinstimmend über alle Fraktionen hinweg, dass wir die Sekundarschullehrer neuen Rechts, die noch in die Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert sind, in die Besoldungsgruppe A 13 eingruppieren. Wir machen das mit den Neueinstellungen ab 1. April 2011. Wir waren uns darin einig, dass wir das schrittweise und
Wir sind der Meinung, wir sollten die Zeitschiene anwenden und nicht das normale Beförderungsprozedere, das jetzt angewendet wird. Das ist ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand. Das entspricht auch nicht der von den anderen Fraktionen gewünschten Verfahrensweise. Wir haben gerade im pädagogischen Bereich noch eine Vielzahl von offenen Fragestellungen. Lassen Sie uns diese eine Fragestellung jetzt mit diesem Gesetz angehen! - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke, für den Beitrag der LINKEN. - Jetzt kommen wir zu dem Beitrag der CDU. Es spricht die Abgeordnete Frau Weiß.
Bevor Frau Weiß das Wort ergreift, möchte ich die Gäste der Landeszentrale für politische Bildung auf der Tribüne begrüßen. Herzlich willkommen, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Finanzminister hat in seinem Beitrag eigentlich alle Punkte aufgezeigt, so wie auch Frau Paschke.
Ich gehe jetzt nur auf den Änderungsantrag der LINKEN ein. DIE LINKE spricht in ihrem Änderungsantrag zu Recht die Situation der Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts an. Auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf wird auf die Probleme der Umsetzung der betreffenden Regelung aus der letzten Novellierung aufmerksam gemacht.
Hierzu ist nur zu bemerken, dass dies bereits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses angesprochen wurde.
Das Prozedere einer Beförderung war, wie heute ausgeführt, in dieser Form vom letzten Parlament eigentlich nicht gewollt. Sie sprachen es an, dass sie sich sozusagen noch einmal beurteilen lassen müssen. Das kann es nicht sein. Das wollte auch der gesamte Bildungsausschuss nicht und hat dies auch entsprechend rübergebracht.
Auch den nächsten Punkt sprachen Sie an. Diesbezüglich gehen wir mit Ihnen konform. Ich halte es durchaus für überlegenswert, die Einmalzahlung auch an die Beamtinnen und Beamten zu entrichten, die sich im zugrunde gelegten Monat in Elternzeit befanden. Sie würden sonst klar benachteiligt werden. Diesen Punkt wollen wir auch im Finanzausschuss thematisieren.
Mein Schlusssatz lautet: Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes und des Änderungsantrags in den Finanzausschuss. Dann können wir dort darüber diskutieren.
- Ich beantworte heute keine Fragen, weil ich eine Besuchergruppe habe, zu der ich sofort gehen muss. Entschuldigen Sie bitte. Das mache ich für Frau Rotzsch und das mache ich sehr gern. Bitte im Finanzausschuss. - Danke schön.
Wir haben gespürt, dass Sie das gern machen. Vielen Dank für Ihren Beitrag. - Der Abgeordnete Herr Höhn bittet aber dennoch um das Wort, das ich ihm hiermit erteile. Bitte.
Dann versuche ich es im Rahmen einer Intervention. Frau Weiß hat darauf abgehoben, dass die Regelung, so wie sie jetzt in der Praxis greift, vom Bildungsausschuss, vom Parlament der letzten Legislaturperiode so nicht gewollt war. Dem muss ich leider widersprechen.
Wir haben, als wir damals die Gesetzesnovelle verabschiedet haben, einen ähnlichen, fast wortgleichen Antrag eingereicht, wie ihn Frau Paschke eben begründet hat, zur Zeitschiene alternativ zum Beförderungsverfahren, das von der Koalition beschlossen worden ist.
Insofern hat die Koalitionsmehrheit damals im Bewusstsein dieses Verfahrens diese Regelung aufgenommen. Ich freue mich aber darüber, dass wir jetzt vielleicht einen Schritt weiter kommen.
Herzlichen Dank, Herr Höhn. - Wir kommen zu dem Debattenbeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Herr Erdmenger erhält das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen wichtigen Aspekt, der natürlich auch den Landeshaushalt berührt, und zwar mit nicht geringen Summen. Das Finanzministerium hat Beträge von 17 Millionen € und von 33 Millionen € errechnet. Das sind keine geringen Beträge.
Ich habe Ihnen bereits im vorherigen Redebeitrag gesagt: Wir sind noch nicht ganz davon überzeugt, dass es sehr leicht wird, die schwarze oder die rote Null - darüber wollen wir uns nicht streiten - zu erreichen. Dennoch teilen wir den Grundsatz zu
sagen: Wir passen die Beamtenversorgung an das an, was die Tarifangestellten bekommen haben. Das ist vernünftig. Das ist eine vernünftige Regelung.
Ich möchte den Grundsatz noch etwas konkreter formulieren. Der Grundsatz muss heißen: Am Ende des Tages müssen die Beamten das gleiche Plus in der Tasche haben, das die Angestellten hatten.
Leider weicht der Vorschlag an zwei Stellen - Sie mögen das Detailregelungen nennen - von dem Grundsatz ab. Zum einen ist vorgesehen, die Einmalzahlung in der vollen Höhe, in der sie den Angestellten zugesagt war, auch an die Beamten auszuzahlen.
Alle diejenigen, die mit Brutto und Netto rechnen können, wissen, dass das heißt: Die Beamten bekommen netto dabei etwas mehr heraus. Sie können sagen: Das macht nur ein paar Euro aus. Ich habe es einmal überschlagen; in der Summe kommen wir dabei auf etwa 2 Millionen €. Das ist keine geringe Summe. Ich denke, wir müssen darüber im Finanzausschuss noch einmal sprechen.