Alle diejenigen, die mit Brutto und Netto rechnen können, wissen, dass das heißt: Die Beamten bekommen netto dabei etwas mehr heraus. Sie können sagen: Das macht nur ein paar Euro aus. Ich habe es einmal überschlagen; in der Summe kommen wir dabei auf etwa 2 Millionen €. Das ist keine geringe Summe. Ich denke, wir müssen darüber im Finanzausschuss noch einmal sprechen.
Zum anderen sieht die Regelung vor, die Versorgungsbezüge ebenfalls mit einer Einmalzahlung anzuheben. Ich finde, das ist nicht unbillig; aber dies folgt nicht mehr dem Grundsatz „Die Angestellten bekommen das Gleiche“; denn kein Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung hat in diesem Jahr eine Einmalzahlung bekommen.
Deswegen müssen wir uns auch das ansehen. Es ist nicht ganz so leicht zu fassen, wie viel das in finanzieller Hinsicht denn ausmachen wird. Aber auch das ist eine Regelung, die nicht ganz diesem Grundsatz folgt.
In diesem Sinne kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir mit dem Grundsatz mitgehen, die Tarifvertragsänderungen für die Angestellten auf die Beamten zu übertragen. Wir sollten uns das im Detail im Rahmen der weiteren Beratung über den Gesetzentwurf noch einmal anschauen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Erdmenger. - Wir kommen zum Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Erben erhält das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Als ich das hörte, dachte ich, das passt heute irgendwie zur Versorgungsanpassung.
über das Alimentationsprinzip, die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten sowie über vermeintliche oder tatsächliche Sonderopfer von Beamten in der Vergangenheit gehört.
Ich bin Herrn Erdmenger ausdrücklich sehr dankbar dafür, dass er darauf hingewiesen hat, dass es auch in diesem Gesetzentwurf Tendenzen in die völlig andere Richtung gibt.
Ich will an der Stelle auf zwei oder drei Punkte hinweisen, ohne dass ich dafür eine ausdrückliche Lösung habe. Ich möchte aber auch einmal mit der Legende aufräumen, dass Beamte ständig Sonderopfer zu bringen haben.
Ich nehme einmal den vielleicht nicht so untypischen Fall eines 30-jährigen Beamten, der konfessionslos ist, ein Kind hat, in der Lohnsteuerklasse 4 ist, und gehe einmal in das Jahr 2008 zurück. Im Jahr 2008 hat dieser Beamte netto eine Besoldung von 22 377 € bekommen. Der in die Entgeltgruppe E 9 eingruppierte Tarifbeschäftigte hat in diesem Jahr ein Entgelt in Höhe von 18 675 € bekommen. Der Netto-Unterschied beträgt 3 702 €. Mit dem jetzt vorgesehenen Gesetz erhöht sich dieser Differenzbetrag bei gleicher Situation auf 3 909 € pro Jahr.
Das heißt, in den letzten Jahren ist die Schere zugunsten des Beamten auseinandergegangen. Beamte haben in den letzten Jahren trotz der Streichung des Weihnachtsgeldes keine Sonderopfer gegenüber den Tarifbeschäftigten erbracht. Die Zahlen zeigen das sehr deutlich. Das darf vielleicht ein Beamter an dieser Stelle einmal sagen.
Dabei ist nicht berücksichtigt, dass auch unsere Tarifbeschäftigten über Jahre hinweg Sonderopfer gebracht haben, nämlich durch die ihnen tarifvertraglich aufgegebene Teilzeitarbeit. Diesbezüglich wird zwar von Freizeitgewinn die Rede sein, aber, ich glaube, die Masse der Tarifbeschäftigten sieht das etwas anders.
Auch deshalb, weil die Tarifbeschäftigten im Unterschied zu den Beamten die Lasten der Demografie in den Sozialversicherungssystemen in stärkerem Maße zu tragen haben, sollten wir es bei dem belassen, was das Alimentationsprinzip bei der Besoldungsanpassung von uns verlangt. Deswegen unterstützen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich. Wir sind aber auch gern bereit, im Finanzausschuss über die angesprochene Frage hinsichtlich der Sekundarschullehrer zu diskutieren.
Ich gebe zu, dass ich heute noch nicht völlig durchschaut habe, wie wir das mit den Sekundarschullehrern machen sollen. Wir haben aber die Zeit, darüber zu diskutieren. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Erben. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir können dann über die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drs. 6/137 abstimmen. Ich habe nicht vernommen, dass der Gesetzentwurf nicht überwiesen werden soll. Wir überweisen den Gesetzentwurf in den - - Bitte schön, Frau Dr. Paschke.
Ich habe vergessen, zu beantragen, dass die Ausschüsse für Inneres sowie für Bildung und Kultur die mitberatenden Ausschüsse sein sollen.
Meine Damen und Herren! Frau Dr. Paschke hat beantragt, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Innenausschuss und in den Bildungsausschuss zu überweisen. Der federführende Ausschuss soll der Ausschuss für Finanzen sein. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Herr Borgwardt, bitte schön.
Herr Präsident, könnten Sie über die Überweisungen einzeln abstimmen lassen? Sie hatten jetzt alle zusammen genannt.
Die Abstimmung ist von mir so vorgetragen worden, wie Frau Dr. Paschke es beantragt hat. Sie wollte, dass der Finanzausschuss der federführende Ausschuss ist. Mitberatend sollten die Ausschüsse für Inneres sowie für Bildung und Kultur sein.
Gut. Wer ist für eine Mitberatung durch den Bildungsausschuss? - Zustimmung bei der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eine einzelne Zustimmung. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Meine Damen und Herren! Damit ist eine Mitberatung durch den Bildungsausschuss abgelehnt worden.
Wer für eine Mitberatung durch den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Koalition. Damit ist auch das abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren! Wer stimmt einer Überweisung in den Finanzausschuss zu? - Alle. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Der Änderungsantrag ist automatisch mit überwiesen worden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt elf Jahre her, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt die Landesregierung beauftragt hat, ein Landeskulturkonzept zu erarbeiten. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern; denn es war ein Anliegen meiner damaligen Fraktion, der PDS-Fraktion, ein solches Kulturkonzept zu entwickeln.
Dies stieß anfangs bei anderen Fraktionen auf große Skepsis. Kultur könne man nicht planen; Kultur könne man nicht von oben vorgeben; Kultur müsse von unten wachsen - so lauteten damals die kritischen Stimmen in dieser Debatte.
Letztlich kam es im Landtag aber doch zu einem großen Konsens, und die Grundidee, dass ein längerfristiges und offen angelegtes Landeskulturkonzept sinnvoll ist, setzte sich durch.
Gestritten wurde lediglich noch über den Begriff, also ob man es als Landeskulturplan, Landeskulturkonzept oder -leitlinien bezeichnet. Doch auch dieser Streit wurde beigelegt und im November 2004 legte die damalige Landesregierung das Landeskulturkonzept vor.
In Vorbereitung hierauf gab es eine umfangreiche Bestandsaufnahme der kulturellen Situation im Land. In die Erarbeitung dieser Bestandsaufnahme wurden Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende sowie Kulturvereine und -verbände einbezogen, um das kulturelle Gesicht unseres Landes möglichst genau zu beschreiben.
Angesichts der finanziellen Probleme, die sich bei der Kulturförderung insbesondere auf der kommunalen Ebene zeigten, sollten mit der Kulturkonzeption Wege aufgezeigt werden, wie Kultur in Sachsen-Anhalt gezielt wachsen kann, wie das Land künftig gezielt kulturelle Diskurse befördern will und wo in der Förderpolitik gezielt Prioritäten und Schwerpunkte gesetzt werden sollen.
Das umfangreiche analytische Material wurde zu einer Kurzbeschreibung des Kulturlandes Sachsen-Anhalt verdichtet. In zehn Thesen legte die Landesregierung ihre kulturpolitische Förderstrategie dar.
In neun Kapiteln wurden konzeptionelle Vorstellungen zur Gestaltung der Kulturlandschaft aufgezeigt. Zu ausgewählten Schwerpunkten, wie unter anderem der Kulturfinanzierung, der Entwicklung von bürgerschaftlichem Engagement, der kulturellen Bildung, dem Stiftungswesen, den UnescoWelterbestätten, dem Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit, präsentierte die Landesregierung ihre kulturpolitischen Ansätze und Ziele.
Zugegebenermaßen entsprach das von der damaligen CDU-FDP-Regierung vorgelegte Kulturkonzept bei Weitem nicht all unseren Erwartungen. Dennoch lag hiermit ein kulturpolitisches Grundsatzdokument vor, an dem das Handeln des Landtages und der Landesregierung künftig gemessen werden konnte.
Vielleicht ist die Existenz dieses gemeinsamen Kulturkonzeptes ein Grund dafür, dass es im Kulturausschuss des Landtages doch immer wieder gelungen ist, bei kulturpolitischen Entscheidungen ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den Fraktionen zu erzielen.
Nun könnte man meinen, alles sei gut. Das alte Kulturkonzept erlaube es, einfach so weiterzumachen und die Kulturpolitik in den kommenden Jahren irgendwie schon hinzubekommen. Dies hieße aber aus unserer Sicht, dass wir die Augen vor den konkreten Problemen im Kulturbereich verschließen würden und beispielsweise die Kommunen als einen wesentlichen Träger der Kulturförderung im Regen stehen lassen würden.
Wir alle wissen, dass das Volumen des Landeshaushalts in den nächsten Jahren schrumpfen wird. Mit der selbst auferlegten Schuldenbremse werden die Probleme in der Kulturförderung eben auch nicht kleiner, sondern eher größer.
Wir alle wissen von der Finanznot der meisten Kommunen in Sachsen-Anhalt und müssen neue Antworten finden, wenn wir wollen, dass die Kommunen auch künftig noch in der Lage sind, Kulturförderung aktiv zu betrieben.