Ein weiteres Beispiel ist der Mittelabfluss bei dem Programm Natura 2000 Forst: 0 €, kein Mittelabfluss. Das kann in dem Strategiebericht, von dem meine Vorredner bereits gesprochen haben, nachgelesen werden.
Und das im 21. Jahrhundert! Wir sprechen alle von Umweltschutz, aber das Land Sachsen-Anhalt ist nicht in der Lage, diese Mittel abzurufen. Ich frage mich, woran das liegt.
Die Beispiele zeigen, dass das Geld vonseiten der EU zur Verfügung steht. Wir müssen dieses Geld in Sachsen-Anhalt aber abrufen. Meiner Meinung nach sind die Richtlinien für die Fördermittelvergabe unpräzise. Sie müssen umgestaltet werden, damit das Geld abfließen kann.
Die Richtlinien - das ist der Casus knacksus - müssen geändert werden. Entweder muss die Obergrenze beseitigt werden oder die Begleitausschüsse müssen viel früher und nicht erst dann mit einbezogen werden, wenn das ganze Prozedere
Wir sind der Meinung, dass die Überarbeitung der Förderrichtlinien das Wichtigste ist. Die Weichenstellungen müssen in den Förderrichtlinien erfolgen, um spätestens im Jahr 2014 handlungsfähiger als jetzt zu sein.
Die operationellen Programme sind auch wichtig. Der Fokus sollte aber auf den neuen Förderrichtlinien liegen.
Bei der Aufstellung des Budgets muss eine Neujustierung her und die politischen Beschlüsse sollten auch transparenter werden.
Aus den genannten Gründen werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Latta. - Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Tögel.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Czeke, Sie haben wirklich Recht: Auch wir haben den Strategiebericht bzw. den Bericht des Ramboll-Instituts nicht ohne Weiteres gefunden. Wir mussten erst einmal lange suchen. Bedingt durch den Wahlkampf und durch die Neubildung des Landtags ist uns der Bericht auch nicht so aufgefallen. Er ist auch nicht so beworben worden wie manch andere Informationen aus dem Europabereich, weil in dem Bericht eben einige Dinge stehen, über die durchaus kritisch diskutiert werden muss.
Ich empfehle auch den Kollegen, die nicht im Europaausschuss oder in den anderen Ausschüssen vertreten sind, sich die Zusammenfassung des Berichts auf den ersten 30 Seiten einfach einmal aus dem Netz zu ziehen und durchzulesen. Darin stehen schon sehr viele interessante Dinge.
Es gibt insgesamt zehn fondsübergreifende Handlungsempfehlungen. Einige sind von Herrn Schulz schon genannt worden. Ich will noch auf eine andere hinweisen. Darunter wird gefragt, ob Sachsen-Anhalt, was die Strukturfonds angeht, nicht für eine längere Förderperiode eintreten sollte. Sie beträgt bisher sieben Jahre. Es gibt Diskussionen auf EU-Ebene, ob man den EU-Haushalt und die Förderperiode nicht auf zehn Jahre anlegen sollte. Das sind Diskussionen, die wir durchaus auch im Landtag führen sollten.
Eine andere Handlungsempfehlung, die Nr. 7, bezieht sich auf die fondsübergreifende Tourismusförderung, die in Sachsen-Anhalt auch noch etwas
Es gibt für jeden Bereich die eine oder andere Information, die wir in allen Ausschüssen, selbst im Kultusbereich, nutzen können.
Ich will über das hinaus, was eben schon gesagt wurde, noch ein Beispiel aus dem Bericht nennen. Das betrifft das Thema transnationale Maßnahmen. In dem Bericht steht, dass bisher nur 8 % der Mittel ausgezahlt worden seien und dass der Mittelabfluss durch transnationale Netzwerke verbessert werden könne.
In dem Bericht steht zum Beispiel, dass persönliche Kontakte transnationale Aktivitäten vorantreiben können. Es wird von außen immer belächelt, wenn sich die Verwaltung, aber auch die Politik über die Landesgrenzen hinweg nach außen begibt. Das wird leicht als Polittourismus interpretiert. Das dient aber natürlich auch dazu, transnationale Netzwerke aufzubauen und zu stärken, um gemeinsame Projekte in den Bereichen Interreg und Equal oder in anderen Bereichen vorantreiben zu können.
Wir sollten uns im Landtag sehr intensiv damit beschäftigen. Soweit ich mich mit den Kollegen abgesprochen habe, gibt es den Vorschlag, dass der Finanzausschuss eine Anhörung zu dem Thema durchführen soll. Das halten wir für sinnvoll.
Das Finanzministerium hat die Zusage gegeben, in einer Veranstaltung unter Federführung des Finanzausschusses, die aber für alle Ausschüsse geöffnet werden soll, über diese Dinge zu berichten.
Ich komme zu der kritischen Nachfrage von Herrn Czeke, was die Begleitausschüsse betrifft. Es ist selbstverständlich - deshalb haben wir den Punkt auch weggelassen -, dass die Begleitausschüsse in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielen.
Die Europäische Union fordert seit vielen Jahren sehr intensiv die Einbeziehung der Sozialpartner. Wir haben darauf immer viel Wert gelegt. Es muss meines Erachtens nicht extra erwähnt werden. Nach meiner Kenntnis funktioniert das gut. Wir müssen also nicht fragen, ob die Begleitausschüsse gut arbeiten.
Wir können aber nach bestimmten Dingen fragen und in solch eine Anhörung können auch die Informationen aus den Begleitausschüssen mit eingehen.
Was die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner betrifft, haben wir in manchen Mitgliedstaaten der EU wesentlich größere Probleme. Das wird von der Europäischen Union immer wieder kritisiert. In Deutschland funktioniert das aber vorbildlich und ich habe auch aus Sachsen-Anhalt noch keinerlei Klagen gehört. An mich hat sich bisher noch niemand damit gewendet, dass sich Mitglieder der Begleitausschüsse schlecht informiert gefühlt hätten oder ihre Anliegen nicht berücksichtigt sähen.
Daher ist es aus meiner Sicht richtig, den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu beschließen. Danach sollen die Sozialpartner nicht ausgeschlossen, aber auch nicht explizit hervorgehoben werden, weil sie aus meiner Sicht hervorragend mit einbezogen sind. Weitere Informationen können wir im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses erhalten. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Tögel. - Als Nächster hat für die antragstellende Fraktion noch einmal Herr Kollege Czeke das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich es nicht besser wüsste, dann würde ich sagen: Warum weglassen?
Wir können es in dem Strategiebericht nachlesen. Wir haben die Unterbelichtung der Abflüsse aus dem ESF. Das Soziale hängt nach. Dann einfach herauszulassen, dass sich die Sozialpartner gegenüber den Wirtschaftspartnern durchsetzen können, das halte ich für schwierig.
Wir haben gestern über die Bindungswirkung gesprochen. Wir sollten die Forderung wirklich drin lassen. Ich werbe dafür, es zu tun. Ich hoffe auf ein Einsehen Ihrerseits.
Frau Latta, ich kann Ihnen Recht geben: Ramboll schreibt auf Seite 11, dass die fondsübergreifenden Strategieschwerpunkte nach wie vor als geeignete Hebel in dem EU-Programm angesehen würden, und hebt auf eine stärkere Fokussierung auf die Strategieschwerpunkte und auf die Querschnittsziele - sie sind dann aufgeführt - Umwelt- und Naturschutz, Chancengleichheit und räumliche Dimension ab.
Es sind viele Schwachpunkte aufgelistet. Kollege Schulz, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die heutige Zeugnisausgabe mit der Debatte und mit der schlechten Note für die Umsetzung durch die Landesregierung - so zumindest die Verfasser der Analyse - verbunden haben.
Das geht querbeet. Das ist nicht nur ein finanzpolitisches Thema, sondern es zieht sich durch alle Bereiche.
Der Kollege Tögel sprach schon einen Bereich, den Tourismus, an. Dieser Bereich kommt gleich mehrmals vor: im Zusammenhang mit den Empfehlungen, aber auch im Zusammenhang mit den Schwachpunkten. Dabei geht es um die Bündelung und die weitere Fortschreibung des Masterplans. Ich kann mich daran erinnern, dass es dazu einmal einen Antrag hier im Hause gab, der aber keine Mehrheit gefunden hat.
Eines macht mich mehr als stutzig, und zwar dass das erst im März 2011 ins Netz eingestellt wurde. Gut. Nun kann man sagen: Na ja, dieses schlechte Zeugnis vorher auch noch der Wahlbevölkerung mit auf den Weg zu geben, ist verdammt schwierig.
Zum Fachkräftemangel sind ausreichend Erläuterungen gleich auf den ersten Seiten unter dem Strategieschwerpunkt „Bildung“ gegeben worden.
Auch die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen wird thematisiert. Die Quote der Existenzgründerinnen wird sehr kritisch beleuchtet; es wird gesagt, dass diese verbessert werden muss.
Im nächsten Abschnitt „Chancengleichheit“ ist dann gleich noch geschrieben worden, dass das insbesondere die Frauen betrifft.