Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Ein bisschen mehr Klarheit werden wir haben. Aber der Streit um diese Frage wird wohl trotzalledem nicht aufhören. Aber der Gesetzgeber hat an dieser Stelle das Seine getan. Deshalb werden den beiden im Gesetzentwurf enthaltenen Artikeln zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Niestädt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Knöchel, es hätte mich jetzt auch gewundert, wenn Sie gesagt hätten, dass Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen; denn im Finanzausschuss gab es einen einstimmigen Beschluss. Auch ich möchte dazu nicht mehr viel sagen.

Artikel 1 befasst sich mit der Anpassung an das EU-Recht. Sie haben es noch einmal begründet. Es ist für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe vor allen Dingen wichtig, dass nun auch die Versicherungszeiten im Versorgungswerk der anderen europäischen Träger bei der Erfüllung von Wartezeiten und bei der Rentenberechnung usw. berücksichtigt werden, sodass soziale Sicherheit im Fall der Migration gewährleistet ist. Damit wird eine ungehinderte Tätigkeitsausübung innerhalb der EU befördert.

Außerdem - auch das ist nicht ganz ohne - möchte ich erwähnen, dass die Amtszeit der Vertreterversammlung von vier auf sechs Jahre erhöht wird, sodass der für Neuwahlen benötigte Zeitaufwand in gewisser Weise gemindert wird.

Artikel 2 enthält eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Auch diesbezüglich erfolgte eine Klarstellung. Die vom Oberverwaltungsgericht angewandte Lesart des Personalvertretungsgesetzes stimmte nicht mit der bisherigen Praxis überein. Danach hat die übergeordnete Dienststelle die bei ihr gebildete Stufenvertretung beteiligt. Nach dem gemeinsamen Wunsch der Gewerkschaft und der Landesregierung soll die bisherige Praxis Anwendung finden. Deshalb erfolgt eine Präzisierung im Gesetz.

Gleichwohl sollte man noch sagen, dass die Stufenvertretung den Personalrat der abgebenden Dienststelle trotzdem anhören wird. Das finde

ich gut und das war auch bisher so. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Herr Meister das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Angesichts des Abstimmungsergebnisses 13 : 0 : 0 im Ausschuss braucht man nur wenige Worte zu machen.

Es geht um das Versorgungswerk der Steuerberater. Zum einen wird die Altersgrenze - wir haben es gehört - von 40 auf 62 Jahre angehoben. In anderen Bundesländern liegt die Grenze bei 60 bis 67 Jahren. Bei uns ist die Anhebung der Altersgrenze auf 62 Jahre gut begründet worden; denn das ist der früheste Zeitpunkt, zu dem die Rente in Anspruch genommen werden kann. Danach macht es wenig Sinn.

Das Gesetz dient der Anpassung an das EURecht. Es dient der Verbesserung der sozialen Sicherheit von Freiberuflern. Es wirkt der Altersdiskriminierung entgegen.

Ein anderer Punkt betrifft - es ist schon erwähnt worden - die Vertreterversammlung. Ihre Amtszeit wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Sie hat zukünftig auch weniger Vertreter. Ich glaube, das macht angesichts der dort zu regelnden Materie tatsächlich Sinn.

Dann gibt es den Artikel 2. Ich habe mir wirklich eine Weile den Kopf zerbrochen, um festzustellen, wo der Zusammenhang ist. Ich habe versucht, einen Zusammenhang herzustellen. Es gibt natürlich keinen. Wer einen gesucht hat, musste feststellen, dass es keinen gibt. Das wird mit geregelt. Es macht auch Sinn, das jetzt einfach mit abzufertigen.

Hinsichtlich des Personalvertretungsgesetzes besteht ein Detailproblem. Es geht darum, dass die gerichtliche Auslegung der bestehenden Gesetzeslage anders ist als die Sicht des Gesetzgebers und als es sich in der bisherigen Praxis darstellt. Deshalb ist die Klarstellung erforderlich und sollte vorgenommen werden.

Wir Bündnisgrüne werden den beiden Artikeln des Gesetzentwurfs zustimmen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Meister. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Barthel. Bitte schön, Herr Barthel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, am besten könnte man die Änderung der Gesetze mit folgendem Spruch beschreiben: Was lange währt, wird endlich gut.

Mein Kollege Knöchel hat es richtig gesagt: Wir sind tatsächlich das letzte Bundesland, das diese Anpassung an das EU-Recht vollzieht. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass mich unsere Ausschussvorsitzende Frau Dr. Klein im Rahmen eines Parlamentarischen Abends ansprach und fragte, was wir mit diesem Vorgang machen sollen, der schon geraume Zeit im Ministerium der Finanzen schlummerte.

Wir haben ihn dann über einen Antrag auf Behandlung im Rahmen der Selbstbefassung in den Ausschuss geholt, nachdem wir mit den Steuerberatern geredet hatten. Manchmal bedarf es nur eines kleinen Impulses, damit die Landesregierung tätig wird. Unter der Federführung der Staatssekretäre ist das dann tatsächlich zügig vorangetrieben worden, sodass wir das heute vollziehen können.

Das ist in der Tat eine gute Sache. Ich denke, hinsichtlich des Regelungsinhaltes muss man lediglich eine Sache erwähnen; denn es gab im Zusammenhang mit der Pflichtmitgliedschaft immer wieder auch Bedenken dahingehend, ob denn solche Dinge tatsächlich auch in der Form sein müssen.

Aus der Gesetzesänderung ergeben sich für Bestandsmitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt keine Änderungen. Für Neumitglieder gelten die bisherigen Befreiungsmöglichkeiten, die durch diese Gesetzesänderung eher noch ausgeweitet werden. Deshalb kann man auch an dieser Stelle sagen, dass das jetzt eine runde Sache ist. - Wir bitten um Zustimmung dazu.

Im Hinblick auf Artikel 2 ging es mir ähnlich wie meinen Kollegen. Ich habe erst gedacht, das sei ein Fehler. Aber wir ändern hiermit zwei Gesetze. Im Vorgriff auf das zu novellierende PersVG ist eine Klarstellung in einem Punkt erfolgt, der insbesondere - wenn ich das richtig sehe - im Bereich der Schulen auch für eine gewisse Unsicherheit gesorgt hat. Wir hoffen auch, dass durch diese Klarstellung die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist. - Wir bitten auch hierfür um Zustimmung. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3248. Wir können über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abstimmen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer stimmt dem Gesetz

entwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? - Das ist das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurde der Beschlussempfehlung zugestimmt.

Jetzt stimmen wir über die Artikelüberschriften ab. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind auch hier alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit wurde den Artikelüberschriften zugestimmt.

Nun stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater und zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zu? - Das sind wieder Vertreter aus allen Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Gesetzüberschrift zugestimmt worden.

Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Nein. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist abgearbeitet.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 18:

Beratung

Stellungnahme zu den Ablehnungsgesuchen der Beschwerdeführerinnen zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 67/10, 69/10, 71/10 (ADrs. 6/REV/120)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/3247

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3247 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Personelle Umbesetzung des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3261

Mithilfe des vorliegenden Antrags soll die Besetzung des 14. Parlamentarischen Unterausschusses dahingehend geändert werden, dass Herr Abgeordneter Jan Wagner für die - inzwischen müsste man sagen: ehemalige - Frau Abgeordnete Dr. Angelika Klein Mitglied sowie Frau Abgeordnete Evelyn Edler stellvertretendes Mitglied werden.

Es gibt dazu keinen Diskussionsbedarf. Dann lasse ich jetzt über den Antrag in der Drs. 6/3261 abstimmen. Wer stimmt dem Vorschlag zu? - Das ist das ganze Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Ebenfalls niemand. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 19 abgearbeitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit dem Schwung der Fußballweltmeisterschaft das Ende der 70. Sitzung des Landtages vorzeitig erreicht. Die morgige 71. Sitzung beginnt pünktlich um 9 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 2 zum Thema „Mehr Rechte für Werkvertragsarbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen - Umkehr der Beweislast“.

Ich schließe die heutige Sitzung. Kommen Sie gut durch den heutigen Abend und die Nacht!

Schluss der Sitzung: 17.03 Uhr.