Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Das halte ich für durchaus richtig. Das ist eine vernünftige Regelung. Aber - das muss man einmal sagen - an dieser Stelle hat die öffentliche Hand bzw. das Parlament als Vertreter der öffentlichen Hand die Pflicht, das vernünftig zu organisieren.

Die CDU-Fraktion hat bei der letzten Novelle darauf gedrängt, dass die Tierseuchenkasse in die zukünftigen Verhandlungen über die Entsorgung mit eingebunden wird. Darauf legen wir auch in Zukunft Wert. Wahrscheinlich muss das in noch viel stärkerem Maße erfolgen.

Wir haben jetzt sozusagen einen zeitlichen Puffer bis zu den nächsten Verhandlungen, in dem sich die Tierseuchenkasse, die Berufsverbände und die Tierhalter genau überlegen müssen, was sie tun, damit sich die Kosten nicht weiter erhöhen.

Die Schwierigkeit besteht wohl darin, dass die Firma SecAnim in Sachsen-Anhalt und eigentlich in Europa schon fast eine Monopolstellung hat. Außer in Niedersachsen und in Sachsen sind in diesem Bereich kaum andere Entsorgungsunternehmen tätig. Das ist die Schwierigkeit dabei.

Nach Einsicht in den Vertrag muss ich gestehen, dass es nicht ganz so einfach ist, mit dem Unternehmen zu verhandeln. Aber wir werden die Landesregierung dabei unterstützen, faire Verhandlungen zu führen und anschließend ordentliche Preise zu bekommen. - Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Herr Kollege Daldrup, die Kollegin Frederking möchte Ihnen eine Frage stellen.

Ich habe es fast geahnt.

(Herr Schröder, CDU: Er hat sich schon ge- freut!)

Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Ich habe keine Frage, sondern es ist eine Zwischenintervention.

(Oh! bei der CDU - Herr Schröder, CDU: Bleib mal trotzdem stehen!)

Auch das habe ich geahnt.

Ich möchte klarstellen, dass das nicht mein Vorschlag war. Sie können ja meinen, dass ich Ver

träge einsehen muss. Ich habe im Ausschuss mehrmals, sowohl in der Sitzung im Februar als auch in der Sitzung im April, gesagt, dass die Landesregierung mit dem Unternehmen SecAnim in Kontakt treten solle, um zu schauen, ob Möglichkeiten vorhanden seien, die Preise zu reduzieren. Das war mein konkreter Vorschlag.

Wenn Sie mir jetzt hier irgendetwas aufschwatzen wollen, was ich hätte tun sollen,

(Oh! bei der CDU - Herr Kurze, CDU: Was?)

dann möchte ich das einfach zurückweisen.

Ich möchte darauf antworten.

Bitte.

Diese Intervention hätten Sie nicht getätigt, wenn Sie den Vertrag eingesehen hätten. Dann hätten Sie nämlich festgestellt, dass darin klare Regelungen für Preisanpassungen vereinbart sind und dass die Landesregierung natürlich ständig über das Landesverwaltungsamt mit dem Unternehmen im Gespräch ist. Insofern wäre es sehr sinnvoll und nützlich gewesen, wenn Sie es getan hätten.

(Beifall bei der CDU)

Damit haben wir die Debatte abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3243. Ich schlage vor, dass wir nach § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Es scheint sich kein Widerspruch dagegen zu regen.

Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind Vertreter der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-NebenprodukteBeseitigungsgesetz. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner

Gesamtheit zu? - Das sind wieder die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater und zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2922

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/3248

Die erste Beratung fand in der 65. Sitzung des Landtages am 28. März 2014 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen ist der Abgeordnete Herr Barthel. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 65. Sitzung des Landtages am 28. März 2014 eingebracht und nach der ersten Lesung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Das Gesetz ist ein Artikelgesetz. In Artikel 1 wird das Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater geändert. Hiermit sollen die vom Steuerberaterversorgungswerk vorgeschlagenen Anpassungen umgesetzt werden. Schwerpunkt dabei ist die Anhebung der bisher geltenden Altersgrenze einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk vom 40. auf das 62. Lebensjahr.

Damit werden mit den Regeln des europäischen Sozialrechts nicht vereinbare Migrationshemmnisse abgebaut und der Tatbestand der Altersdiskriminierung vermieden.

In Artikel 2 wird der Beschluss der Staatssekretärskonferenz vom 10. Februar 2014 umgesetzt, der den Wunsch nach einer möglichst schnellen Klarstellung einer Auslegungsfrage zum Landespersonalvertretungsgesetz zum Ausdruck bringt. Durch die Korrektur der Zuordnung zu der Thematik Versetzung und Abordnung wird im Ergebnis klargestellt, dass auch dann, wenn eine übergeordnete Dienststelle in Bezug auf einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte einer nachgeordneten Behörde eine Versetzung oder Abord

nung verfügt, der bei dieser Dienststelle gebildete Stufenpersonalrat zu beteiligen ist.

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 65. Sitzung am 2. Juli 2014 mit dem Gesetzentwurf befasst. Ihm lag eine Synopse des GBD mit zumeist redaktionellen Änderungen vor, die bereits im Voraus mit der Landesregierung abgestimmt worden waren.

Der Ausschuss nahm die Änderungsvorschläge an und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 6/3248 vorliegende Beschlussempfehlung. Sie wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen. - Ich bitte um die Zustimmung des Hohen Hauses. Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Barthel. - Auch hierzu verzichtet die Landesregierung auf einen Redebeitrag. Wir eröffnen die Dreiminutendebatte. Es spricht zuerst der Kollege Herr Knöchel für die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel ist dem, was Herr Barthel gesagt hat, nicht hinzuzufügen. Ich spreche dennoch zu dem Punkt, der die Altersversorgung durch das Steuerberaterversorgungswerk angeht; denn die Regelung, über die wir hier sprechen, stammt aus dem Jahr 2005. Der Wunsch der Steuerberaterkammer, dass wir das umsetzen, besteht seit dem Jahr 2009. Anfang des Jahres 2013 gab es dann die erste Befassung im Finanzausschuss und in diesem Jahr dann den Gesetzentwurf. Hierbei hätte man vielleicht etwas zügiger vorankommen können.

(Herr Erben, SPD: Das Landesorganisa- tionsgesetz hat auch länger gedauert!)

Es geht um die Berufsgruppe der Steuerberater. Das ist eine sehr atypische Berufsgruppe; denn den Berufsausbildungsgang Steuerberater gibt es nicht. Es gibt viele Zugänge zu dieser Tätigkeit. Diese liegen meistens auch nach dem Beginn des 40. Lebensjahres, weil es meistens mit einer längeren Berufserfahrung verbunden ist. Das zu ändernde Lokalitätsprinzip trägt auch dem Umstand Rechnung, dass der Beruf des Steuerberaters mit einer hohen Mobilität verbunden ist.

Artikel 2 ist die eigentliche Überraschung in dem Gesetz, die Ankoppelung. Aber gut, man kann koppeln, was man möchte. Aus jahrelanger Arbeit als Mitglied eines Personalrates, einer Stufenvertretung ist mir das Problem durchaus bekannt.

Ich glaube, dass an dieser Stelle eine notwendige Klarstellung vorgenommen wird. Ich fürchte aber,

dass die Frage, wer welcher Versetzung zustimmen muss, nach wie vor eine der schwierigsten Frage sein wird, weil das Verfahren der Dienststellen sozusagen immer eine interessengeleitete Sache ist.

Ein bisschen mehr Klarheit werden wir haben. Aber der Streit um diese Frage wird wohl trotzalledem nicht aufhören. Aber der Gesetzgeber hat an dieser Stelle das Seine getan. Deshalb werden den beiden im Gesetzentwurf enthaltenen Artikeln zustimmen. - Vielen Dank.