Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Das Gesetz soll nunmehr, nachdem die EU eine Verlängerung ermöglicht hat, bis zum Ende des derzeit geltenden Beseitigungsvertrages eine Beihilfe ermöglichen.

Der Ausschuss stimmte dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu dem Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 1 Stimmen zu.

Der Ausschuss empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mit 7 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 63. Sitzung am 28. Mai 2014 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er empfahl, die Jahreszahl 2018 auf die Jahreszahl 2014 zu ändern.

Die abschließende Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der 39. Sitzung am 20. Juli 2014 statt. Der Ausschuss sprach sich als Fachausschuss dafür aus, an der vorgeschlagenen Verlängerung der Gewährung der Beihilfen durch die Tierseuchenkasse bis zum Jahr 2018 festzuhalten.

Im Ergebnis der Beratungen liegt die Beschlussempfehlung an den Landtag vor. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt im Benehmen mit dem Ausschuss für Finanzen, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Ausschuss stimmte dieser Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 1 Stimmen zu. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brakebusch. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Wir treten ein in die vereinbarte Dreiminutendebatte. Als erster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Krause. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Unser Standpunkt - um das noch einmal herauszustellen - ist der, dass der Seuchenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Das hatten wir bereits in der Debatte Ende Januar 2014 betont.

In diesem Sinne sprechen wir uns auch ganz entschieden für die Beibehaltung der Beihilfen für die Beseitigung der tierischen Nebenprodukte aus. Wenn das Land nun bis zum Jahr 2018 diesbezüglich in der Pflicht steht, ist das erst einmal gut so. Wir haben darum kein Problem, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Gestatten Sie mir dennoch eine kleine Anmerkung zu unserer Ausschussdebatte, die wir bereits im Februar 2014 führten. Von allen Fraktionen wurde kritisch eingeschätzt, dass Sachsen-Anhalt wesentlich schlechtere Konditionen mit dem Entsorger ausgehandelt hat, als es zum Beispiel in unseren Nachbarländern der Fall ist.

Aus den Reihen der CDU war sogar die Frage aufgeworfen worden, ob eine Vertragsaushandlung zulasten eines Dritten, also zulasten der Landwirte, eventuell rechtswidrig sei. Oder anders: Nicht allein, dass das Land mit dem Entsorger SecAnim einen Vertrag aushandelt, für den dann die Landwirte geradestehen müssen - nein, die ausgehandelten Konditionen sind dann auch in einzelnen Positionen um teilweise 300 % höher als in den Nachbarländern. - Das stieß bei allen Fraktionen auf Unverständnis.

Umso größer war dann wieder die Ernüchterung bei uns, als die Koalitionsfraktionen wider ihre eigene Argumentation einfach nicht über den Schatten springen konnten und einen Antrag von uns ablehnten, der die Landesregierung veranlassen sollte, im Rahmen einer gesetzlichen Gleitklausel mit dem Entsorger in Verhandlungen einzutreten, um bessere Konditionen zu erwirken, die zumindest nicht mehr den Geruch von Sittenwidrigkeit haben sollten. Aber, meine Damen und Herren, Ihr Opportunismus kennt eben keine Grenzen.

Ganz nebenbei bemerkt: Ich verstehe auch nicht, dass der Landesbauernverband hierbei so ruhig bleibt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krause. - Für die SPDFraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Barth. Bitte schön, Herr Barth.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Brakebusch als Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses hat im Wesentlichen die Genese dieses Gesetzentwurfes geschildert. Ich möchte an dieser Stelle nur noch auf drei Punkte hinweisen, warum wir uns letztlich dazu entschlossen haben, entgegen der Empfehlung aus dem Finanzausschuss diesen Vertrag bis zum Jahr 2018 gelten zu lassen.

Erster Punkt. Der Vertrag wurde geschlossen ohne die Mitwirkung der Betroffenen, das heißt ohne die Bauern. Das Land hat sozusagen den Vertrag mit den Entsorgungsfirmen selbst ausgehandelt. Inwieweit es diesbezüglich seitens des Ministeriums Verfehlungen gab, kann ich als Außenstehender schlecht beurteilen.

Aber, Herr Krause, es ist nun einmal so: Verträge müssen eingehalten werden. Der Vertrag gilt bis zum Jahr 2018. Wir haben uns dazu verständigt, darüber neu zu verhandeln. Dann müssen wir sehen, wie das dann am besten funktioniert. Wir alle wissen, dass es hierbei eine Monopolstellung gibt. Wie man die aufbricht - darüber haben wir diskutiert -, müssen wir schauen.

Zweiter Punkt. Die Entsorgungskapazitäten für einen Seuchenfall werden vorgehalten, für den das Land in der Verantwortung wäre. Diese Kapazitäten sind in den Entsorgungspreisen enthalten, sollten aber nach unserer Auffassung nicht den Tierhaltern aufgebürdet werden. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt; denn hiermit würden wir die Landwirte über Gebühr belasten.

Dritter Punkt. Die Entsorgung ist aufgrund der Herstellung des Tierkörpermehls erheblich teurer als eine thermische Verwertung. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass vor dem Auftreten von BSE Tierkörpermehl als Eiweißlieferant in der Tierfütterung eingesetzt wurde und die Anlagen daher auch Einnahmen erzielen konnten.

Hierbei stellt sich die Frage, ob die Herstellung von Tierkörpermehl überhaupt noch sinnvoll ist, wenn keine adäquate Verwendung mehr möglich ist. In der letzten Woche konnten wir lesen - zumindest das interessierte Publikum -, dass diese Regelung aufgeweicht werden soll. Wir müssen einmal schauen, wie das dann laufen soll. Dann müssen wir sehen.

Das waren die drei Gründe, die ich hier noch einmal anführen wollte. Ich denke, wir sollten dem Gesetz so zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Frederking. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung der Körper verendeter Tiere. Es geht um die Erstattung von 25 % der Kosten durch das Land. Diese Erstattung gilt heute und sie soll bis zum Ende des Jahres 2018 beibehalten werden.

Der Zeitpunkt Ende 2018 wurde deshalb gewählt, weil bis dahin der Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen SecAnim läuft. Diesen Vertrag hat das Land ausgehandelt. Das bedeutet, dass sich das Land für weitere fünf Jahren zu 25 % an den Kosten der Beseitigung beteiligen wird.

Für das Jahr 2014 sind in den Haushalt dafür Mittel in Höhe von 1,2 Millionen € eingestellt worden. Wenn man diesen Betrag auf fünf Jahre hochrechnet, kommt man zu dem Ergebnis, dass das Land bis zu 6 Millionen € für tote Tiere wird aufbringen müssen. Das ist viel Geld. 6 Millionen €, von denen keine Impulse ausgehen werden. 6 Millionen €, mit denen keinerlei Effekte oder besondere Entwicklungen erzielt werden. Öffentliches Geld in dieser Weise auszugeben ist nach unserer Meinung nicht sinnvoll; denn es wird immer zu entsorgende Tierkadaver geben.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Oh! In jedem Bundesland ist das so!)

- Nein, es ist nicht in jedem Bundesland so. Schleswig Holstein macht das nicht

(Herr Borgwardt, CDU: Ja, da habt ihr wie- der eines ausgesucht!)

und auch ein weiteres Bundesland nicht. - Deshalb müssen sich die landwirtschaftlichen Betriebe darauf einstellen - das gehört einfach zu ihrem Job -, dass Tierkadaver anfallen und beseitigt werden müssen. Das müssen sie in ihren Kalkulationen berücksichtigen. Das trägt dann auch zur Preiswahrheit bei den Endprodukten bei.

Wir hätten eine Verlängerung der Beihilfeerstattung um ein Jahr, so wie es die Landesregierung ursprünglich vorgeschlagen hatte, eher nachvollziehen können. So hätte die Landwirtschaft Zeit gehabt, sich auf neue Bedingungen einzustellen.

Wir wissen, dass Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Bundesländern bei den Kosten der Tierkörperbeseitigung im oberen Drittel liegt. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer der Gründe ist, dass die Firma SecAnim als einziger Anbieter die Entsorgungspreise relativ hoch angesetzt hat. Mit der 25-prozentigen Erstattung der Kosten für die Tierkörperbeseitigung subventioniert das Land quasi seinen eigenen suboptimal ausgehandelten Vertrag.

Ich habe im Ausschuss mehrmals darauf gedrängt, dass das Land zumindest versucht, mit der Beseitigungsfirma über die Möglichkeiten einer Reduzierung der Preise ins Gespräch zu kommen. Selbst das ist abgelehnt worden.

Die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern zur Tierseuchenprävention und zur Tierseuchenbekämpfung darf nicht von Beihilfezahlungen abhängig sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für meine Fraktion ist es kein zulässiges Argument, dass Geld für die Einhaltung von Gesetzen gezahlt wird. Wir halten die Subventionierung der Tierkörperbeseitigung für weitere fünf Jahre und unter Umständen noch darüber hinaus für nicht sachgerecht und werden der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Herr Daldrup. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen überrascht. Wenn wir hier über den Vertrag reden und über die Möglichkeit, mit der Firma SecAnim zu verhandeln, dann hätte ich den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Vertrag auch einmal einzusehen.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)

Der Einzige, der den Vertrag eingesehen hat, nachdem die Landesregierung ihn zur Verfügung gestellt hat, war die CDU-Fraktion.

(Zustimmung bei der CDU)

Sie reden also über etwas, das Sie gar nicht kennen.

(Herr Kurze, CDU: Oh! Das gibt es nicht! Das ist ein starkes Stück!)

Insofern bin ich an dieser Stelle schon ein bisschen überrascht.

Der zweite Punkt, der mich auch überrascht hat, ist die Feststellung, dass die Grünen offensichtlich in keiner Weise anerkennen, dass wir damit den Seuchenschutz in Sachsen-Anhalt wesentlich befördern und unterstützen. Das halte ich für dringend notwendig.

Wenn wir uns die Verbreitung der afrikanischen Schweinepest ansehen, die von Osten kommt, dann müssen wir uns darauf einstellen, dass wir unter Umständen auch zur Tat schreiten müssen. Wenn es dann keine Seuchenreserve gibt, wird das verdammt schwierig. Deswegen ist es vernünftig, dass wir das tun.

Ein dritter Punkt. Die öffentliche Hand hat mit Blick auf den Seuchenschutz und die Seuchenprävention durchaus ein Interesse daran, sich an den Kosten zu beteiligen. Denn die Entsorgungspflichtigen sind eigentlich die Kommunen und die Landkreise. Das Land hat diese Pflicht schon übernommen und die Kommunen davon entlastet.

(Zustimmung von Frau Brakebusch, CDU)