Bei neugeborenen Ferkeln ist nur bei schwerkranken, verletzten und lebensschwachen bzw. bei nicht überlebensfähigen Einzeltieren, zum Beispiel bei angeborenen Anomalien, ein vernünftiger Grund für die tierschutzgerechte Tötung anzunehmen.
Die Tötung von sogenannten überzähligen Ferkeln, wenn mehr Ferkel pro Wurf geboren werden, als Zitzen bei der Sau vorhanden sind, ist rechtlich nicht zulässig. Durch entsprechende Managementmaßnahmen, zum Beispiel durch Wurfausgleich und die Vorhaltung von Ammensauen, sind auch diese Ferkel großzuziehen.
Meine Damen und Herren! Ich befinde mich mit Frau Frederking in Übereinstimmung in Bezug darauf, dass wir auch hinterfragen müssen, ob die Tierzucht auf dem richtigen Weg ist, wenn Sauen pro Wurf immer mehr Ferkel auf die Welt bringen, die sie gar nicht ernähren können.
Aber ich lege auch Wert darauf, Themen wie diese mit den landwirtschaftlichen Organisationen zu besprechen. Ich möchte den Berufsstand mitnehmen, um gemeinsam zu mehr Tierschutz in SachsenAnhalt zu kommen.
Der Erlassentwurf wird am 31. Juli 2014 mit den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten erörtert und danach an die zuständigen Behörden weitergereicht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns aber auch über weitere Schritte unterhalten. Die Ergebnisse der amtlichen Überwachungen und die Erfahrungen der zuständigen Behörden lassen folgende Schlüsse zu:
stimmte Tierhalter mit einer Viehhaltung ab bestimmten Größenordnungen zu beobachten. Die derzeitigen Kontrollmechanismen im Bereich der amtlichen Tierschutzüberwachung sind in diesen Betrieben offensichtlich nicht so effektiv und wirksam, wie es erforderlich ist.
Daraus resultierend halte ich folgende weitere Schritte für notwendig: Erstens. Besonders in großen Tieranlagen soll zur Vermeidung von Tierschutzverstoßen die Kontrollintensität erhöht werden. Dabei wird auch der Aspekt der Gebührenerhebung rechtlich neu zu bewerten sein. Es soll darüber hinaus zukünftig möglich sein, Betriebe mit gravierenden Tierschutzverstößen einer kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.
Zweitens. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sollte insbesondere in sehr großen Tierhaltungen grundsätzlich die Benennung eines weisungsbefugten sachkundigen Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen an das Tierschutzgesetz und der darauf beruhenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben werden. Dies ist nach der geltenden Rechtslage bisher nur im Einzelfall möglich.
Drittens halte ich die Einführung eines bundesweiten behördlichen Registers zur Erfassung von Tierhaltungsverboten für erforderlich.
Viertens brauchen wir einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den zuständigen Tierschutzbehörden der Länder, in denen auffällig gewordene Betriebe desselben Tierhalters ihren Sitz haben.
Soweit es der Landesregierung wie beim Erlass zum Töten von Ferkeln möglich ist, werden wir entsprechende Regelungen selbst treffen. Handelt es sich um Regelungen, die in die Kompetenz des Bundes fallen, werden wir initiativ. Zudem beabsichtigte ich, die hier erörterten Fragen im Rahmen der nächsten Agrarministerkonferenz im September zu thematisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtig für uns ist auch, wie im Alternativantrag der Regierungsfraktionen dargelegt, dass EU-weit Standards einheitlich umgesetzt werden und dass die Forschung zum Thema Tierwohl und Tierschutz intensiviert wird.
Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie eine nationale Tierwohloffensive entwickeln will und dass sie 20 Millionen € zur Verfügung stellen will, vor allem für die Weiterbildung von Landwirten in Sachen Tierschutz. Ich freue mich auch darüber, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für grenzüberschreitende einheitliche und höhere Tierschutzstandards einsetzen will. Das gehört zum richtigen Weg, um zu mehr Tierschutz in Europa zu kommen, meine Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Tiere hält, übernimmt auch eine ethische Verantwortung. Bilder, wie sie jüngst aus sachsen-anhaltischen Betrieben zu sehen waren, schockieren und machen betroffen. Ich schließe mich hier ausdrücklich der Wortwahl von Frau Frederking an.
Ich sage dem Hohen Hause als für den Tierschutz zuständiger Minister mit allem Nachdruck, dass ich derartige Praktiken nicht dulde. Dagegen wird mit aller Konsequenz vorgegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dabei bitte ich das Hohe Haus um Unterstützung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Zuerst eine Zwischenintervention. - Ich habe nicht gesagt, dass die Behörden kuschen. Ich habe gesagt, wir kuschen. Darin beziehe ich die Politik mit ein. Das möchte ich ganz kurz begründen. Es ist bekannt, dass es in manchen Ställen tierschutzwidrige Bedingungen gibt. Gerade bei Veranstaltungen werde ich auch immer gefragt: Frau
Gerade die Behörden nehme ich in Schutz. Ich sage immer, die Behörden tun etwas. Sie stellen das ja auch fest, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung von Kastenständen. Aber wenn unser Rechtssystem so ist, dass geklagt werden kann bzw. wenn die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in dem Punkt nicht so klar ist und es dort Auslegungsspielräume gibt, dann haben wir eben diese Klagemöglichkeiten. Das zieht sich lange hin.
Genau aus diesem Grund müssen wir ja etwas tun, damit solche Sachen nicht mehr passieren, damit wir - ich beziehe die Politik mit ein -, wir als Politik und die Behörden eben nicht mehr kuschen müssen, sondern damit wir auch eine Handhabe haben. Also, ich habe alle einbezogen, nicht nur die Behörden.
Herr Minister Aeikens, ich will auch noch einmal deutlich machen, dass viele Dinge, die nicht in Ordnung sind, nicht erst seit Montag bekannt sind. Ich erinnere an unsere mehrfachen Beratungen in den Ausschüssen. Alle wissen Bescheid. Das Landesverwaltungsamt weiß Bescheid. Das Ministerium weiß Bescheid. Die Veterinärbehörden wissen Bescheid und wir Abgeordneten wissen auch Bescheid. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, gemeinsam zu handeln. Aus diesem Grund habe ich herausgestellt, dass heute ein Tag des Aufbruchs ist.
Ich möchte an die Geschäftsordnung erinnern hinsichtlich der Redezeit, die mit einer Intervention verbunden ist.
Es besteht am Ende der Debatte noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Sie stehen ja noch auf der Rednerliste.
Ich wollte das mit dem Kuschen nur klarstellen. - Herr Aeikens, Sie hatten in dem Fernsehbericht gesagt, dass bei besonders üblen Tätern als Ultima Ratio die Bestandsauflösung erwogen wird. Wollen Sie sich dazu äußern?
Frau Frederking, ich will mich gern äußern zu all den Fragen, die Sie aufgeworfen haben, auch zu der letzten Frage. Aber Sie können der Landesregierung nicht vorwerfen, dass wir uns erst seit Montag um dieses Thema kümmern. Das weise ich ganz energisch zurück, Frau Frederking.
Hier bedarf es keines Aufbruches, sondern wir kümmern uns um diese Thematik intensiv, kontinuierlich und sehr engagiert. Das zeigen auch die Antworten auf die diversen Anfragen, die die Landesregierung zu dieser Thematik beantwortet hat. Das möchte ich vor diesem Hohen Hause eindeutig klarstellen.
Für die Frage der Ausübung der Tierhaltung und mögliche Verbote sind die Kreisbehörden zuständig. Die Kreisbehörden sind angehalten, dieses Thema engagiert zu betrachten. Wenn die Kreisbehörden zu dieser Schlussfolgerung kommen - wir haben bereits Fälle gehabt, in denen Tierhaltungsverbote ausgesprochen worden sind -, dann hat es bisher vonseiten des Ministeriums dagegen auch keine Intervention im Rahmen der Fachaufsicht gegeben.
Danke schön. - Wir fahren fort in der Debatte. Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Barth.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Leider müssen wir heute hier in diesem Hohen Haus zur Kenntnis nehmen, dass sich einzelne Tierhalter nicht an die tierschutzrechtlichen Vorschriften halten. Viele von Ihnen haben sicherlich den Bericht im Fernsehen gesehen. Das waren zum Teil erschütternde Bilder.
Aber ich sage an dieser Stelle auch eines: Wir sollten uns davor hüten, in einer sehr allgemeinen Form bei der Sauenhaltung von tierquälerischen Haltungsbedingungen und von Ferkelmord zu sprechen. Ich denke, das ist gegenüber den Menschen, die sich 365 Tage im Jahr um ihre Tiere kümmern, nicht fair.
Gerade die Ferkelaufzucht ist arbeitsintensiv und erfordert menschliche Zuwendung, die insbesondere von Frauen erbracht wird. Hier bedarf es im
Interesse der Menschen, die täglich in vorbildlicher Weise ihrer Arbeit nachgehen, einer differenzierten Betrachtung und eines sensiblen Umgangs mit der Thematik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tierschutz ist uns wichtig. Wir sollten zur Umsetzung von Tierschutzstandards die Kontrollsysteme hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz überprüfen. Das kann durchaus bedeuten - das sage ich hier ausdrücklich -, dass die Landkreise mehr Personal für diese Aufgabe bereitstellen müssen.
Hier sind wir als Haushaltsgesetzgeber gefragt und sollten bis zu den Haushaltsberatungen von der Landesregierung eine Vorlage erhalten. Wir sollten die Landkreise mit diesem Problem nicht allein im Regen stehen lassen. Das ist so.