Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gefreut, dass wir in diesem Hohen Haus sehr viel Einigkeit haben, was das Thema Tierschutz angeht. Das ist ein gutes Zeichen.
Ich bedauere außerordentlich, Frau Frederking, dass Sie mir unterstellen wollen, bestimmte Dinge unter den Tisch zu kehren. Das ist unredlich. Es entspricht nicht der Wahrheit.
Ich arbeite mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert an diesem Thema. Ich arbeite mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert an der Durchsetzung von mehr Tierschutz in Sachsen-Anhalt.
Bitte Frau Frederking, tun Sie nicht so, als ob durch ihre politischen Aktivitäten das Thema Tierschutz erst in den Vordergrund gerückt ist. Sie müssen uns hier nicht zum Jagen tragen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir diese Unterstellungen und diese falschen Aussagen bleiben lassen und uns darauf verständigen könnten, mit den von mir genannten Initiativen und Maßnahmen zu mehr Tierschutz in Sachsen-Anhalt zu kommen. Ich fordere Sie alle herzlich auf, dabei mitzumachen.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann können wir die Aussprache beenden. - Herr Kollege Striegel.
Keine Wortmeldung, nur ein Antrag zum Abstimmungsverfahren. Wir würden bitten, bei dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen über das Vorwort und die Punkte 1, 2 und 3 jeweils einzeln abstimmen zu lassen.
den. Ich lasse zunächst über die Überweisung abstimmen. Wird der Antrag in den Ausschuss überwiesen, wird das gesamte Paket in die Ausschüsse, die wir festlegen, überwiesen.
Wird der Überweisung nicht zugestimmt, lasse ich über den Ursprungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Findet er die Mehrheit, ist er beschlossen. Findet er keine Mehrheit, dann stimmen wir über den Alternativantrag ab. Sollte darüber abgestimmt werden, wird dies in der Reihenfolge, wie das von Ihrer Fraktion, Kollege Striegel, gewünscht wurde, geschehen. - So weit zur Erklärung, auch für die Gäste im Hause.
Wer den Antrag und die Drucksachen zu diesem Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Landwirtschaft überweisen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Überweisung ist damit abgelehnt worden.
Wer möchte dem Ursprungsantrag zustimmen? - Das sind die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer - -
- Entschuldigung. Und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Ursprungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse nunmehr über den Alternativantrag abstimmen. Ich lasse zunächst über den ersten Absatz abstimmen, der mit dem Satz endet: „Dies ist nicht hinnehmbar“, und danach über die einzelnen Punkte.
Wer dem Vorwort zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Antragstellerinnen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der erste Teil beschlossen worden.
Ich lasse jetzt über den Punkt 1 abstimmen. Er beginn mit: „Die Landesregierung wird gebeten“ und endet mit: „Umgangs verbessert wird.“ - Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist Punkt I beschlossen worden.
Ich lasse über Punkt 2 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen im Haus. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das sehe ich nicht. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Dann ist dieser Teil einstimmig beschlossen worden.
Dann lasse ich über Punkt 3 abstimmen, Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Dann ist dieser Punkt einstimmig beschlossen worden.
Dann ist allem Genüge getan, was die Geschäftsordnung von uns verlangt. Damit hat der Alternativantrag in Gänze die Mehrheit im Hause gefunden und ist damit beschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 3 für erledigt erklären und abschließen.
Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 14. November 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Tögel. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 6/2547 brachte die Landesregierung in der 54. Sitzung des Landtages am 14. November 2013 in den Landtag ein. Der Landtag überwies die Drucksache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Arbeit und Soziales, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, für das Land Sachsen-Anhalt die noch gültigen Bundesbestimmungen auf die Ebene des Landes zu bringen. Der Grund dafür ist, dass die Zuständigkeit für das Recht der Gaststätten aufgrund der Föderalismusreform seit dem 1. September 2006 bei den Bundesländern liegt.
Während das Bundesgaststättengesetz für das Betreiben einer gastronomischen Einrichtung eine sogenannte personen- und objektbezogene Erlaubnis vorsieht, beinhaltet der Gesetzentwurf die Umwandlung der Gaststättenerlaubnis von einer gemischten Konzession in ein personenbezogenes Anzeigeverfahren.
Zudem schreibt der Gesetzentwurf eine Zuverlässigkeitsprüfung der künftigen Gaststättenbetreiber im gewerberechtlichen Sinne vor. Besondere Berücksichtigung finden im Gesetz Bestimmungen zum Schutz vor mit dem Alkoholausschank verbundenen Gefahren sowie Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich erstmals in der 28. Sitzung am 28. November 2013 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu diesem Gesetz durchzuführen. Diese öffentliche Anhörung führte der federführende Ausschuss unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse in der 31. Sitzung am 13. März 2014 durch. Zudem erreichten den Ausschuss zahlreiche schriftliche Stellungnahmen.
Die Anhörungsgäste kritisierten mehrheitlich § 4 des Gesetzentwurfes, der unter anderem den Ausschank alkoholischer Getränke in Vereinsräumen regelt. Es bestand überwiegendes Einvernehmen, dass es Vereinen auch erlaubt sein sollte, in Vereinsgaststätten alkoholische Getränke an Nichtmitglieder auszuschenken.
Weiterhin äußerten die Angehörigen in der Mehrheit Bedenken bezüglich des vom Gesetzentwurf geforderten Mitgliederverzeichnisses in § 4 Abs. 2 in Verbindung mit Absatz 3. Demnach sollen Vereine der zuständigen Behörde auf Verlangen ein gültiges Mitgliederverzeichnis vorlegen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt machte in diesem Zusammenhang verfassungsrechtliche Bedenken
geltend, da diese Regelung einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der beiden Industrie- und Handelskammern und der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes hingegen unterstützen die in § 4 des Gesetzentwurfes enthaltene geplante Einschränkung der Vereinsgastronomie und verwiesen auf die Gleichbehandlung aller Marktbeteiligten und die Eindämmung der sogenannten Schwarzgastronomie.
In der 35. Sitzung am 22. Mai 2014 beschäftigte sich der federführende Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss die vom Gesetzgebungs- und Beratungs
dienst des Landtages erstellte Synopse in der Vorlage 13 vor. Zudem gab es einen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu den §§ 4 und 13 des Gesetzentwurfes.
Inhaltlich sah dieser Änderungsantrag vor, die in § 4 des ursprünglichen Entwurfes des Gaststättengesetzes enthaltenen Auflagen für Vereine und Gesellschaften zu streichen. Darüber hinaus unterbreitete der GBD Empfehlungen zur sprachlichen Präzisierung und Vereinheitlichung des Gesetzestextes, welche als Tischvorlage und im Nachgang zur Sitzung als Vorlage 15 verteilt wurden.
Der Änderungsantrag zu § 4 wurde in der Fassung der Tischvorlage des GBD und damit unter Berücksichtigung der Empfehlung des GBD einstimmig beschlossen. Auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 13 wurde einstimmig beschlossen.
Im Zuge der Abstimmung zu § 16 des Gesetzentwurfes befasste sich der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft mit der einheitlichen Verwendung des Begriffes „Gaststättengewerbe“ im Recht des Landes Sachsen-Anhalt und bat den GBD, weitergehende Änderungen zur Vereinheitlichung der Begrifflichkeit zu berücksichtigen und bis zur abschließenden Beratung Vorschläge zur Anpassung des Landesrechtes zu unterbreiten.