Zu der Frage der biologischen Haltungsformen. Das haben wir in die Begründung geschrieben, weil es für uns ein wichtiger Punkt ist. Im Antrag ist es nicht explizit enthalten. Aber für uns ist es schon ein Ziel, die biologischen und die Produktionsbedingungen in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Das zeigt auch das Ergebnis der Ausgestaltung der EU-Förderperiode für die nächste Zeit, was die Förderung des biologischen Anbaus angeht.
Danke schön, Kollege Daldrup. Es gibt noch eine Nachfrage. Möchten Sie diese beantworten? - Kollege Krause, bitte.
Eine Nachfrage. In der Agrarministerkonferenz im April 2014 hat der Bund einen Bericht zum Ausstieg Ende 2016 vorgelegt. Es ist nicht beschlossen worden, aber im Protokoll war zu lesen: Zustimmung der Länder.
Ihr Antrag spricht aber nur von einem schnellstmöglichen Ausstieg. Stehen Sie zu dem Termin Ende 2016, den alle Agrarminister im April 2014 ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen haben?
Herr Krause, macht es Sinn, einen Termin zu nennen, der zur Folge hat, dass wir am Ende, wenn wir einen Alleingang starten, weniger Produktion haben als vorher?
Moment. - Macht es Sinn, wenn wir einen Termin nennen, der zur Folge hat, dass die Klientel, die die GRÜNEN zu verteidigen und zu vertreten vorgeben, nämlich die kleineren Betriebe, dann aus der Produktion aussteigen und dadurch den Strukturwandel beschleunigen?
Deswegen sagen wir „schnellstmöglich“ und haben keinen Termin aufgenommen. Ein Termin sollte sowohl für Bewirtschafter, für die Tierhalter als auch für die Tiere optimal sein.
Danke schön. Weitere Fragen gibt es nicht. - Dann können wir in der Aussprache fortfahren. Zum Abschluss spricht noch einmal Frau Kollegin Frederking von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Gesellschaft haben ein handfestes Problem: Wir gehen mit den Tieren nicht gut um, und das ganz legal. Daran kann gar nicht allein die Landwirtschaft schuld sein. Wir alle sind dafür verantwortlich: die Politik, der Handel und auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Einem Problem muss man sich stellen. Ein Wegducken, indem man wie unter Punkt 1 des Alternativantrages die Geflügelwirtschaft einfach als tiergerecht bezeichnet, wird den Tieren nicht gerecht.
schutzgesetzes verstoßen; denn artgemäße Bewegung und verhaltensgerechte Unterbring sind oft nicht gegeben. Es ist keinesfalls tiergerecht, auch wenn es legal ist, dass Hennen oft keinerlei Kontakt zur Natur und in alten Ställen nicht einmal Tageslicht haben. Sie sind hochgezüchtet und müssen eine enorm hohe Legeleistung bringen, bis zu 300 Eier pro Jahr.
Sie werden wie Produktionsmittel und Maschinen behandelt, die funktions- und leistungsfähig sein müssen. Es geht nur um Rationalisierung, um betriebswirtschaftliche Effizienz. Das sagt auch der Alternativantrag in der Begründung. Dort ist von effizienter Form der Erzeugung tierischer Produkte die Rede.
Das, was wir brauchen, ist ein respektvoller Umgang mit den Tieren. Wir dürfen es nicht zulassen, dass den Tieren systematisch Schmerzen zugefügt werden und dass sie fürchterlich leiden. Deshalb muss das Schnabelkürzen ein Ende haben.
Laut dem Alternativantrag, Herr Daldrup, soll das erst passieren, wenn Forschungsergebnisse vorliegen. Aber das ist doch ein Hohn; denn - das haben wir hier schon mehrmals gehört - praxistaugliche Lösungen existieren schon. Unter diesem fadenscheinigen Vorwand wird in Wirklichkeit die Befreiung der Tiere von ihren Qualen auf die lange Bank geschoben.
Liebe Koalitionsfraktionen - nun richte ich mich besonders an die Fraktion mit dem C -, auch Tiere gehören zur Schöpfung
Doch Sie lassen die Tiere gnadenlos im Stich, wenn Sie Forschung fordern, wo es schon Erfahrungen und alternative Haltungssysteme gibt.
Dieser Punkt in Ihrem Alternativantrag überrascht nicht wirklich; denn bereits bei der AMK im April 2014 gehörte Sachsen-Anhalt nicht zu den elf Bundesländern, die sich für einen Ausstieg bis Ende 2016 ausgesprochen haben.
Herr Aeikens, noch einmal zu der letzten AMK in Potsdam. Herr Minister, natürlich konnten die grünen Länder den Vorschlägen von Sachsen-Anhalt nicht zustimmen, weil diese weichgespült waren und unter anderem - ich hatte es vorhin ausgeführt - den Landtagsbeschluss zu den Kastenständen nicht beinhalteten.
aktuellen Entwicklungen, wir wissen, was der Handel vorhat. Der Ausstieg wird kommen, und wer da nicht mitmacht, wird die Eier nicht mehr verkaufen können. So einfach ist das. Es wäre fahrlässig, wenn man die sachsen-anhaltischen Betriebe nicht darauf vorbereiten würde und ihnen nicht sagen würde: Ihr müsst euch jetzt auf den Weg machen; ihr dürft ab 2017 keine schnabelbehandelten Legehennen mehr einstallen.
Die Betriebe dürfen nicht alleingelassen werden. Deshalb haben wir eine Arbeitsgruppe gefordert, die den Ausstieg aus dem Schnabelkürzen organisiert und Unterstützung und Beratung gibt. Das bietet auch die Chance, dass für Lebensmittel anständige Erzeugerpreise gezahlt werden.
Lebensmittel und die Arbeit der landwirtschaftlichen Betriebe müssen endlich wieder wertgeschätzt werden.
Ich möchte das aufgreifen, was Kollege Krause gesagt hat: Lebensmittel dürfen nicht zu Dumpingpreisen verramscht werden.
Mit unserem Antrag haben wir ganz konkrete Probleme aufgezeigt - es geht nicht um die Sau, Herr Daldrup, sondern um die Küken und Hennen -, und auch die Lösung dafür. Das Schnabelkürzen ist eine grauenhafte Tortur für die Tiere und wir sind in der Pflicht, das zu beenden. Dass das möglich ist, zeigen Biobetriebe. Lassen Sie Ihr Herz für die Tiere sprechen und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Danke schön, Kollegin Frederking. - Herr Minister Dr. Aeikens hat noch einmal das Wort gewünscht. Das ist möglich. Nach § 69 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist damit die Aussprache noch einmal eröffnet. Das heißt, die Fraktionen können, wenn sie es wollen, noch einmal darauf eingehen. Herr Minister, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Dinge nicht so im Raum stehen lassen.
„Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder nehmen den Bericht des BMEL hinsichtlich des Ausstiegs aus dem Schnabelkürzen bei Legehennen bis Ende 2016 zur Kenntnis. Sie verständigen sich darauf, den Ausstieg möglichst schnell nach Vorliegen praxisgerechter Forschungsergebnisse vorzusehen.“
Das war der Beschluss. Einige Länder haben gefordert, den Ausstieg Ende 2016 vorzunehmen. Ich habe diesem Beschluss aus guten Gründen nicht zugestimmt, weil mir die prophetischen Gaben fehlen, um sagen zu können, wo die Wissenschaft Ende 2016 steht und ob es dann bereits verantwortbar ist, das zu verbieten, oder ob wir, wenn wir es verbieten, nicht möglicherweise eine im Sinne des Tierschutzes kontraproduktive Entscheidung treffen. Das möchte ich definitiv nicht, meine Damen und Herren.
Zweitens zur Agrarministerkonferenz in Potsdam. Zum Thema „Tierschutz in der Nutztierhaltung verbessern“ hatte Sachsen-Anhalt einen außerordentlich ambitionierten Antrag definiert.
Wir konnten uns leider - diesbezüglich waren die grünen Kollegen nicht hilfreich - nur auf einen Beschluss einigen, der vorsieht, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die zu den nächsten Konferenzen berichten und bis zum Herbst 2015 zur dann stattfindenden Agrarministerkonferenz einen Abschlussbericht vorlegen wird.
Ich hätte es sehr gern gesehen, wenn wir wesentliche Elemente des Sachsen-Anhalt-Vorschlags, den wir in die Diskussion eingebracht haben, in diesen Arbeitsaufträgen hätten verankern können. Ich bitte Sie herzlich: Sprechen Sie einmal mit den grünen Agrarpolitikern in anderen Bundesländern, insbesondere in den Ländern, in denen grüne Kolleginnen und Kollegen Verantwortung tragen - das sind zum Teil sehr nette Menschen -,
warum sie solche Dinge nicht mitmachen. Das verstehe ich unter Engagement für den Tierschutz, meine Damen und Herren, und da haben mich die GRÜNEN außerordentlich enttäuscht.