Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Der Gesetzentwurf wird von dem Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herrn Möllring eingebracht. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2005 wurde das Energiewirtschaftsgesetz in Umsetzung verschiedener EURichtlinien neu gefasst. Es wurden unter anderem bestimmte energiewirtschaftliche Aufgaben den Landesregulierungsbehörden zugewiesen.

Daher hat die Landesregierung im Jahr 2005 beschlossen - dieser Beschluss wurde im Jahr 2009

erneuert -, eine Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas im Geschäftsbereich des damaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu errichten. Seitdem ist diese ein Referat des Ministeriums.

Die Landesregulierungsbehörde hat in den zurückliegenden Jahren im Rahmen ihrer Regulierungstätigkeit und der Befassung mit den besonderen Bedürfnissen der hier ansässigen Netzbetreiber ein umfassendes Verfahrenswissen aufgebaut. Dies hat sie auch in die bundesweite Weiterentwicklung der Anreizregulierung einbringen können.

Die europäischen Binnenmarktrichtlinien für Elektrizität und Gas aus dem Jahr 2009 stellen an die Regulierungsbehörden, auch an die der Länder, erhöhte Anforderungen. Sie müssen rechtlich getrennt und funktional unabhängig von anderen öffentlichen Einrichtungen sein, sie müssen unabhängig von Marktinteressen und weisungsungebunden handeln, sie müssen unbeeinflusst von politischen Stellen sein und sie müssen eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung garantiert bekommen.

Eine Zuordnung der Behörde als Referat im Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft genügt daher nicht. Ziel des hier vorgelegten Gesetzentwurfes über die Landesregulierungsbehörde ist es daher, die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Darüber hinausgehende Regelungen erfolgen nicht.

Ich komme nun zu den wichtigsten Inhalten des Gesetzes. In § 2 wird die Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde garantiert, wie es die europäischen Binnenmarktrichtlinien vorsehen. In § 3 sind das ebenfalls vorgeschriebene Rotationsverfahren bei der Bestellung des Leiters und seine Befugnisse hinsichtlich der Beschäftigten geregelt. In § 4 wird der Landesregulierungsbehörde garantiert, dass sie mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet wird.

Ich bitte den Landtag, dem Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Frage, Herr Minister. Frau Hunger würde Sie gern etwas fragen. - Frau Kollegin Hunger, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ich möchte wissen, wie viele Bundesländer das schon umgesetzt haben.

Das weiß ich nicht. - Wissen wir das? Wir können es aber in Erfahrung bringen. - Wir schätzen, zwei Drittel.

Gut, dann wissen wir es. - Die Fünfminutendebatte wird eröffnet durch Frau Hunger von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich nicht allzu viel dazu zu sagen. Der Herr Minister hat gesagt, warum das passiert ist. Nach fünf Jahren, in denen diese Richtlinie bereits Geltung hat, wird sie jetzt bei uns umgesetzt. Nach meinen Recherchen im Netz habe ich noch nichts dazu gefunden, wer das umgesetzt hat.

(Herr Minister Möllring: Sieben!)

- Sieben sind es, sehr gut. Damit sind wir immer noch in der Spitzengruppe. Wenn wir das bei den Richtlinien der EU immer so schaffen würden - - Ich hätte mir das bei der Natura und bei der Wasserrahmenrichtlinie auch gewünscht, muss ich sagen.

(Zustimmung von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Aber zurück zu der Landesregulierungsbehörde. Die Konsequenz ist: Es ist nicht mehr eine Behörde im, sondern beim Wirtschaftsministerium. Es gibt keine Veränderungen in der Aufgabenerledigung, wohl auch nicht bei der Zahl des Personals. Allerdings hat es den positiven Effekt für das Wirtschaftsministerium, dass diese wenigen Personen zur Erfüllung seiner PEK-Quote beitragen können.

Im Ausschuss sollten wir uns mit noch offenen Fragen beschäftigen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir über § 4 Abs. 1 sprechen, wonach der Landesregulierungsbehörde Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zugewiesen werden - ich weiß nicht, ob man das eventuell präzisieren kann -, oder über die personalrechtliche Situation.

Vielleicht sollte man auch einmal den Gedanken erörtern, eine solche Behörde gemeinsam mit Nachbarländern zu führen. Dem gestern von Herrn Schröder geäußerten Gedanken, die Geschäftsbesorgung durch die Bundesbehörde vornehmen zu lassen, würden wir nicht folgen wollen.

Weitere Einzelheiten sollten wir im Ausschuss besprechen. Wir würden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hunger. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Mormann. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll die Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, jeweils vom 13. Juli 2009, in Landesrecht umsetzen. Hauptforderung des Europäischen Parlamentes und des Rates sind, dass Regulierungsbehörden als unabhängige Behörden zu führen sind. Sie müssen ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben.

Das bedeutet im Einzelnen: Erstens. Sie müssen rechtlich getrennt und funktional unabhängig von anderen öffentlichen Einrichtungen sein.

Zweitens. Sie müssen unabhängig von Marktinteressen sein und weisungsungebunden handeln können.

Drittens. Sie müssen unbeeinflusst von politischen Stellen sein.

Viertens. Sie müssen einen eigenen Haushalt sowie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung erhalten.

Meine Damen und Herren! Das betrifft somit auch die Landesregulierungsbehörde, die nach § 54 des Energiewirtschaftsgesetzes für die Strom- und Gasnetze, sofern weniger als 100 000 Kunden versorgt werden und das Elektrizitäts- und Gasnetz nicht über das Gebiet des Landes hinausreicht, zuständig ist.

Dieser Gesetzentwurf ist - erlauben Sie mir den Ausdruck - zunächst einmal nur Technik. Bei dieser Technik hat sich die Landesregierung bei den benachbarten Bundesländern bedient und die Regularien übernommen. Insofern sind die Inhalte des Gesetzentwurfes nicht neu und nicht überraschend.

Meine Damen und Herren! Warum bedarf es einer Regulierung des Netzbetriebes? - Der Netzbetrieb ist als natürliches Monopol Gegenstand zahlreicher staatlicher Eingriffe. Den sonst durch den Markt geregelten Bereichen, wie der Preisbildung und der unternehmerischen Aufgabengestaltung, werden durch das EnWG Grenzen gesetzt. Das EnWG greift auch in die Struktur der Netzunternehmen ein. Zur Durchsetzung dieser Regelungen sind die Netzbetreiber der Aufsicht einer Regulierungsbehörde unterworfen, der Bundesnetzagentur im Bund und der jeweiligen Landesregulierungsbehörde im Land, mit deren Einrichtung wir uns heute beschäftigen.

Die wichtigsten Aufgaben der Regulierungsbehörden sind die Missbrauchsaufsicht, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung der Netzbereiche und zur Systemverantwortung der Versorgungsnetzbetreiber sowie seit dem 1. Januar 2009 die Festlegungen im Rahmen der Anreizregulierung.

Meine Damen und Herren! Dies darf jetzt nicht mehr aus dem Wirtschaftsministerium heraus erfolgen, sondern muss von einer unabhängigen Behörde geleistet werden. Das ist Gegenstand der Debatte zu diesem Gesetzentwurf.

Ich denke, wir sollten den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überweisen und uns dann schnell an die Abarbeitung und einen finalen Beschluss hier im Hause machen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mormann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Frederking. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hierbei um die Regelungen zur Errichtung der Landesregulierungsbehörde mit organisatorischer Anbindung beim Wirtschaftsministerium. Die Regulierungsbehörde muss weisungsfrei und unabhängig sein. Die Regulierungsbehörde ist zuständig für den diskriminierungsfreien Zugang zu den Strom- und Gasnetzen. Sie prüft die Netznutzungsentgelte. In Sachsen-Anhalt betrifft es 26 Stromnetzbetreiber und 27 Gasnetzbetreiber.

Es soll im Gesetz festgeschrieben werden, was es heute zum Teil schon gibt. Denn die Regulierungsbehörde arbeitet schon. Von den Vorrednern wurde schon auf den wichtigen Punkt der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit hingewiesen. Mit dem Gesetz sollen die EU-Richtlinien in Landesrecht umgesetzt werden. Dagegen spricht aus unserer Sicht erst einmal nichts. Gegebenenfalls werden wir in den Ausschussberatungen sehen, ob sich noch weitere Aspekte ergeben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Frederking. - Für die CDU spricht jetzt Herr Rosmeisl. Bitte schön, Herr Rosmeisl.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Regulierungsbehörde. Das

Thema ist schon länger präsent, etwa seit zwei Jahren.

Ich beginne vielleicht damit: Ich habe gedacht, dass der Gesetzentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, eher daraus resultiert, dass es ein Personalentwicklungskonzept gibt. Aber so ist es natürlich nicht. Das wurde erläutert. Es geht um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde.

Frau Hunger, meines Wissens ist schon mit mehreren Ländern über diese Thematik kommuniziert worden. Vielleicht erfahren wir im Ausschuss, warum dort keine Einigkeit erzielt wurde.

Wir hätten diese Aufgaben aus dem Gesetz auch der Bundesnetzagentur übertragen können. Das hätte den Landeshaushalt im Endeffekt auch nur Geld gekostet, ohne Frage. Wenn man darauf schaut, wie unterschiedlich die Entgelte der Bundesnetzagentur für diese Dienstleistungen sind, kann man vielleicht einen Grund dafür erkennen, dass sich die Landesregierung dazu entschieden hat, diese Aufgaben selbst wahrzunehmen. Möglicherweise spielte auch der Aspekt eine Rolle, dass Lösungen, die hier in Magdeburg gefällt werden, vielleicht eher im Landesinteresse liegen als eine Entscheidung, die in Bonn gefällt wird.

Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich unserem Wirtschaftsminister, der diese Lösung mitträgt. Ich denke, dabei haben auch die Lobbyisten, bei denen wir gestern zu Gast sein durften, einige Arbeit geleistet. Ich glaube, dass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zügig bearbeiten können und wir im Interesse unserer Bürger und unserer Unternehmer agieren. Im Endeffekt dient das, was wir tun, der Regulierung in Sachsen-Anhalt für Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir haben damit die Debatte zügig beendet und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3467. Ich habe den Antrag vernommen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen. Gibt es weitere Anträge? - Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich: Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen wird?

(Frau Niestädt, SPD: Das sind wir alle!)