Alle Vertreterinnen und Vertreter der vier Fraktionen und das Kultusministerium sind - ich glaube, das kann man sagen - offen in diese Gespräche gegangen. Wir haben uns zu fünft auf den Vorschlag verständigt - er entspricht exakt dem, der Ihnen heute als Antrag vorliegt; ich verkürze das; ich glaube, den Antrag kennen Sie sehr gut -, erstens die Mindestschülerzahlen an Grundschulen von 80 auf 60 zu reduzieren, also mehr oder weniger die Stufe im Jahr 2017 nicht stattfinden zu lassen, zweitens die Planungsperiode bis 2023 auszudehnen, drittens das Thema Schulverbünde aufzugreifen und viertens neue Planungsparameter für die nächste Förderperiode bei Stark III festzusetzen.
Keine Fraktion hat ihre Position im Verhältnis 1 : 1 umsetzen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das spricht für den Kompromiss.
Ich will für meine Fraktion auch nicht verhehlen, dass gerade der erste Punkt für die Position meiner Fraktion nicht ganz einfach ist. Sie wissen aus den vielen Debatten, die wir hier geführt haben - ich habe oft genug dazu gesprochen -, dass wir ein grundsätzlich anderes Herangehen an die Neufassung der Schulentwicklungsplanverordnung präferieren, für Bestandsschutz geworben haben und keine Erhöhung wollten. Wir haben dafür geworben, eine Veränderung auszusetzen. Wir haben über ein Moratorium gesprochen, um mit den Schulträgern, mit den Betroffenen die Gespräche ernsthaft führen zu können.
Mit dem hier vorliegenden Kompromiss gelingt es, die Zahl der noch ausstehenden oder in Rede stehenden Schulschließungen erheblich zu reduzieren, das heißt ungefähr zu halbieren.
Ein weiterer Punkt. Das Jahr 2023 - auch das will ich einmal deutlich sagen - wäre aus meiner Sicht durchaus ein Meilenstein für dieses Land. Wir haben hier oft darüber geredet, dass das Schulnetz Stabilität und Planungssicherheit braucht. Wir hätten die Chance dafür.
Die Schulverbünde als Prüfauftrag aufzunehmen, halte ich durchaus für vertretbar. Alle Grundschulen im Rahmen von Stark III förderfähig zu machen - auch dies will ich ausdrücklich begrüßen.
Es ist nicht erklärbar, dass die kleinen Grundschulen, die nach der Schulentwicklungsplanverordnung in der Fläche bestandsfähig sind, keine Förderung aus Stark III beantragen können, meine Damen und Herren.
Warum, so scheint es, kommt dies nun nicht zustande? - Vor ungefähr 14 Tagen ist uns, also Frau Professor Dalbert und mir, mitgeteilt worden, dies liege an den Schulverbünden.
Meine Damen und Herren! Wir reden hierbei über einen Prüfauftrag. Ja, es ist richtig: Der Vorschlag der Schulverbünde ist am letzten Tag unserer Gespräche von der CDU-Fraktion vorgetragen worden. Aber wir alle kennen doch die Vorschläge der CDU-Fraktion. So überraschend war es nun nicht, dass das Thema Schulverbünde seitens der CDU auf die Tagesordnung gesetzt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gestern habe ich seitens der Kollegin Budde gelesen, es gebe gar keinen inhaltlichen Dissens, sondern es seien formale Gründe, und es liege schon ein Antrag vor. Ich habe weiterhin gelesen, über das Sanierungsgeld werde schon in den zuständigen Ausschüssen beraten; es gebe keinen Dissens, lediglich einen Verfahrensdissens.
Liebe Kollegin Budde, das ist uns bekannt. Allen Fraktionen ist bekannt, dass es einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Stark III gibt. Wir haben ihn vor der Sommerpause hier besprochen. Alle Fraktionen haben in der vorletzten Ausschusssitzung gemeinsam die Befassung mit diesem Antrag vertagt, um das Ergebnis der Verhandlungen und des Kompromisses abzuwarten. Der Kompromiss ist im vollen Bewusstsein dieses Zustands zustande gekommen.
Ich als Einreicher dieses Antrags kann Ihnen sagen: Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn dieser Antrag mit dem Kompromiss für erledigt erklärt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt bei der Mehrheit der Abgeordneten im Hause über die Inhalte dieses Kompromisses keinen relevanten Dissens. Es gibt kein Verfahrensproblem. Es gibt jedoch die Erwartung der Öffentlichkeit auf eine durchgreifende und breit getragene Lösung für das Schulnetz in unserem Land. Selten war die Chance größer als heute, diese zu erreichen. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Höhn. - Als Nächste spricht im Rahmen der Einbringung Frau Professor Dr. Dalbert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag, den wir heute zusammen mit der Fraktion DIE LINKE einbringen, ist kein bündnisgrüner Antrag. Er ist deswegen kein bünd
Schulen sind die soziokulturellen Keimzellen der Gemeinden. So etwas schließt man nicht. Gerade die Grundschulen müssen natürlich wohnortnah sein. Denn: kurze Beine, kurze Wege. Daran darf in unserem Land nicht gerüttelt werden.
Alle reden davon, dass wir Sachsen-Anhalt attraktiv machen wollen für die Familien, die bei uns leben und dann auch möglichst bei uns bleiben sollen, und für die Familien, um die wir werben, dass sie zu uns kommen. Womit wollen wir werben, wenn dann vor Ort die Schule geschlossen wird? - Auch insofern ist das kein grüner Antrag.
Kommen wir zum Thema Schulverbünde. Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, halten Schulverbünde für ein zentrales Mittel kluger Organisation von Schule vor Ort.
Uns geht es in erster Linie gar nicht darum, dass Schulverbünde auch die Möglichkeit eröffnen, mit knappen Ressourcen oder mit selbst verursachtem Lehrermangel klug umzugehen. Nein, Schulverbünde - damit meine ich auch Verbünde zwischen unterschiedlichen Schulformen, zum Beispiel zwischen Grundschulen und Sekundarschulen, zwischen Grundschulen und Gymnasien - sind ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu kommunalen Bildungslandschaften. Deswegen halten wir es für gut, Schulverbünde auf den Weg zu bringen, und sei es auch nur in der Minimalform eines Prüfauftrags für einen Modellversuch.
Apropos kommunale Bildungslandschaften: Es ist auch deshalb kein grüner Antrag, weil wir der Meinung sind, es ist dringend geboten, dass wir einmal darüber debattieren, was eigentlich vom Schreibtisch in Magdeburg aus entschieden werden muss und was besser vor Ort, bei den Schulträgern und in den Gemeinden, entschieden werden kann; denn auch das ist ein grünes Politikverständnis. Das, was vor Ort entschieden werden kann, sollte auch vor Ort entschieden werden.
Es ist kein bündnisgrüner Antrag, weil - das sage ich Ihnen klar - für uns, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Qualität die Bildung zukunftsfest macht, nicht das Kürzen.
Wir haben uns zusammen mit der Fraktion DIE LINKE dazu entschieden, diesen Antrag einzubringen. Das ist der Kompromiss - Herr Höhn hat das
ausführlich beschrieben; das werde ich hier nicht wiederholen -, den der Minister zusammen mit den bildungspolitischen Sprechern der vier Fraktionen gefunden hat. Es wäre ein starkes Signal, dass dieser Landtag in der Lage ist, bei zentralen gesellschaftlichen Problemen gemeinsam zu handeln und nicht auf den eigenen Positionen zu beharren, sondern zu sagen: Wo ist die gemeinsame Schnittmenge, mit der wir ein zentrales Problem im Lande gemeinsam lösen können? - Wenn wir diese Schnittmenge identifizieren können, dann lasst sie uns auch umsetzen. - Das wäre in der Tat ein Signal, das unser Land von diesem Landtag erwarten könnte.
Mit diesem Kompromiss würden deutlich weniger Schulen geschlossen, als in der jetzt gültigen Schulentwicklungsplanung vorgesehen ist. Aber es würden noch immer Schulen geschlossen. Herr Höhn hat das Bauchweh beschrieben, das auch meine Fraktion an der Stelle drückt, weil wir es für ein falsches Mittel halten, Schulen zu schließen. Aber es wären deutlich weniger.
Ganz zentral für uns ist auch das Element des Kompromisses der Planungssicherheit bis zum Jahr 2023, dass sich die hier im Hohen Haus vertretenen Fraktionen dazu verpflichten und sagen: Der Kompromiss, auf den wir uns hier geeinigt haben, hat für uns bis zum Jahr 2023 Gültigkeit.
Ich glaube, das ist ein Signal, darauf warten die Schulträger vor Ort, darauf warten die Eltern, darauf warten die Lehrer, dass sie endlich einmal einen größeren Planungshorizont und Verlässlichkeit haben und wissen, in drei Jahren wird nicht wieder eine neue Planung aufgemacht. Ich halte das für ein ganz zentrales Element dieses Kompromisses.
Last, but not least - auch das wurde schon erwähnt -: Mit der Abstimmung über diesen Kompromiss würden wir auch endlich mit einer Politik Schluss machen, die so aussieht, dass es einen Kultusminister gibt, der Schulpolitik macht. Dann gibt es einen Schattenkultusminister, der auch Schulpolitik macht. Der macht das dann über Stark III. Darüber haben wir hier bereits debattiert. Das halten wir für einen unhaltbaren Zustand.
Wenn eine Schulentwicklungsplanung eine Schule als bestandsfähig definiert, dann ist sie bestandsfähig. Dann muss sie auch Zugriff auf Mittel zur Restaurierung und Modernisierung der Schule haben.
Insofern ist es kein bündnisgrüner Antrag. Es ist ein Kompromiss. Es ist ein sehr guter Kompromiss in die richtige Richtung. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, auf den viele hier im Lande warten.
Ich lade Sie auch im Namen meiner Fraktion ein: Stimmen Sie heute diesem guten Kompromiss im Sinne unseres Landes zu! - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich vor und nach den Sommerferien Gespräche zur Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung initiierte, ging es darum auszuloten, ob man sich auf eine Mindestgröße für Grundschulen im ländlichen Raum von 60 Schülerinnen und Schülern im Regelfall verständigen kann.
Der heutige Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN zeigt, dass man diese Mindestgröße für Grundschulen fachlich und auch politisch gut begründen und vertreten kann.
Ich werde hier jetzt nicht weiter darüber sprechen und spekulieren, welche Gespräche und Kommunikation es gegeben hat und welche politischen Preise und Bedingungen man aushandeln wollte.
Mich interessiert hier und heute der Kern der Sache. Der Kern ist die Verständigung auf eine Mindestgröße von 60 Schülerinnen und Schülern. Mein Haus ist bereits dabei, die Schulentwicklungsplanungsverordnung entsprechend zu überarbeiten. Ende Oktober 2014 könnte das Kabinett dazu beraten. Das weitere Beteiligungsverfahren ist terminiert, sodass ich davon ausgehe, dass wir in wenigen Wochen, im Dezember 2014, die neue fortgeschriebene Schulentwicklungsplanungsverordnung, so wie es hier eben im Kern vorgetragen wurde, veröffentlichen können.
Die Träger haben dann frühzeitig Sicherheit und Klarheit und können ihrerseits langfristig schauen, welche Möglichkeiten sie sehen, kleine Grundschulen im ländlichen Raum zu stabilisieren.
Nach unseren Zahlen und Recherchen gibt es eine Reihe von Grundschulen, bei denen wir hoffen und sehen, dass durch Maßnahmen der Schulträger - wie zum Beispiel Veränderungen der Schulbezirke oder der Schuleinzugsbereiche, aber auch durch gemeinde- und trägerübergreifende Kooperationen - Standorte stabilisiert und erhalten werden können. Wir als Haus sind gern bereit, an flexiblen Lösungen vor Ort mitzuwirken bzw. hierzu zu beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle wiederholen, dass ich mich sehr darüber freue, dass unser Anstoß, die Schülerzahlen für die Grundschulen im ländlichen Raum bei 60 zu belassen und die zweite Phase der Schul