Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Herr Bergmann ist auf das Thema schon eingegangen. Ich sehe es ganz genauso. In der Bauleitplanung muss auf das Thema der Vernässung viel stärker eingegangen werden. Vernässungsgefährdete Flächen dürfen nicht überplant werden und auch bestehende Bauleitpläne müssen überprüft werden.

Wichtig ist aber auch noch etwas anderes, das ich hierbei ergänzend erwähnen möchte: Wir brauchen auch die Regionalplanung, die Vorgaben für die Bauleitplanung machen muss. Das bedeutet, dass wir in der Regionalplanung vernässungs- oder erosionsgefährdete Flächen kennzeichnen müssen, damit die Kommunen gezwungen sind, sich bei der Bauleitplanung an diese Aussagen anzupassen, und zwar im Sinne aller: damit die

Bebauung dieser vernässungsgefährdeten Flächen ausgeschlossen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Bericht enthält zudem die Empfehlung, ein ganzheitliches Gewässermanagement einzuführen und auch die Landschaftsplanung zu nutzen, um Konflikte zu vermeiden.

Ich möchte mich auch dem ausdrücklich anschließen und die Landesregierung auffordern, die Landschaftsplanung in Sachsen-Anhalt zu reaktivieren. Die Landschaftsplanung ist ein hervorragendes Instrument, um Konflikte, die zu diesen Flächen entstehen, zu vermeiden und Lösungen vorzuschlagen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich möchte hierzu noch einen weiteren Aspekt erwähnen, weil ich ihn für essenziell halte: Die Datengrundlagen müssen verbessert werden.

Wir brauchen ein Meliorations- und auch ein Vernässungskataster, das wir den Betroffenen zur Verfügung stellen. Es soll im Internet verfügbar sein und alle Daten aktuell vorhalten und für alle Anwendungen verfügbar sein.

Ihre Redezeit ist bereits abgelaufen.

Meine Damen und Herren! Insgesamt müssen wir zu einem nachhaltigen Wassermanagement kommen und sowohl gegen Vernässungen arbeiten als auch uns auf Dürreperioden einstellen. Es geht darum, dass wir die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel intensivieren, und das vor allen Dingen auch auf kommunaler Ebene. Hierzu müssen wiederum alle Ebenen zusammenarbeiten.

Ich hoffe, dass die Arbeit des Ausschusses das Signal aussendet, dass wir im Umgang mit diesen Themen gemeinsam vorgehen müssen. Nur durch dieses gemeinsame Vorgehen können die Probleme gelöst werden, die wir auch in Zukunft noch vor uns sehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Weihrich. - Zum Schluss hat noch einmal die Abgeordnete Frau Take das Wort. Sie spricht für die Fraktion der CDU.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von mir noch einige letzte Worte. Wir haben festgestellt, die Einsetzung des zeitweiligen Ausschusses ist richtig gewesen. Die Zeit, die ein zeitweiliger Ausschuss

hat, war angesichts der Vielzahl der Probleme, die vor uns lagen und noch vor uns liegen, viel zu kurz. Wir hätten mehr Zeit gebraucht, um das Ganze zu begleiten. Die Probleme sind angearbeitet, aber noch lange nicht gelöst.

Wir haben nach Ursachen geforscht und haben diese identifiziert, aber die Lösung steht noch aus. Nun müssen die Projekte umgesetzt werden, die bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung eingereicht worden sind. Diese Projekte müssen umgesetzt und das muss auch begleitet werden.

Auch nach dieser Zeit des Ausschusses stehen wir den Menschen weiter bei und stehen ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Wöchentlich kommen in meinem Büro Bitten und Anfragen nach Besuchen und Gesprächen aus dem ganzen Land an. Das zeigt uns, dass das Problem viele Menschen berührt. Es zeigt uns aber auch, dass die Menschen uns vertrauen und uns zutrauen, das Problem zu lösen.

Sie erkennen unsere Arbeit an - ich rede von allen, die sich engagiert haben und mit uns gemeinsam an diesem Problem arbeiten. Es zeigt uns auch, dass der Ausschuss im Land wahrgenommen wird. Er ist inzwischen zu einer Institution in Fragen von Wasser und Vernässung geworden und wird als ein wichtiger Anlaufpunkt gesehen.

Die Menschen trauen uns zu, die Probleme zu lösen. Sie trauen uns zu, dass wir die Kompetenz haben, diese Probleme zu lösen. Wir dürfen diesen Vertrauensbeweis nicht verspielen.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich rufe alle dazu auf, dass wir uns weiter engagieren. Wir dürfen in unserem Bemühen nicht nachlassen.

Wir haben in unserer Zeit viele Entscheidungsträger aufgerüttelt - das darf ich wohl sagen. Wir haben ihnen gesagt, wo der Schuh drückt, und stehen mit Mitteln des Landes bereit, etwas dagegen zu tun. Gewässerunterhaltung und -pflege sind eine immerwährende Aufgabe. Es reicht nicht aus, einen Graben einmal sauber zu machen und danach jahrelang nichts mehr zu tun. Wir müssen an dem Problem weiter dranbleiben.

Die Gewässerschauen sind eine gute Möglichkeit. Die Menschen sollten sich an diesen Gewässerschauen beteiligen und Probleme, die sie bei Spaziergängen entdeckt haben, zur Sprache bringen.

Es ist ja nicht so, wie es früher einmal war, dass zwar Gewässerschauen durchgeführt und etwas aufgeschrieben wurde, hinterher aber nichts passierte. Heute sagen wir - das haben wir im Wassergesetz geregelt -: Bei den Gewässerschauen habt ihr Anspruch auf ein Protokoll. Es muss sechs Wochen nach der Gewässerschau vorliegen. Im Anschluss daran könnt ihr genau überprüfen, ob

das, was im Protokoll festgelegt wurde, auch passiert ist. Ich denke, damit haben wir konkret etwas für das Land getan.

Ich hoffe, wir bleiben weiter dran und stellen uns dieser immerwährenden Aufgabe. - Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Take.

Ich kann feststellen, dass der Landtag den Endbericht des zeitweiligen Ausschusses für den Berichtszeitraum vom 14. September 2011 bis 25. Juni 2014 zustimmend zur Kenntnis nimmt. Die Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ ist somit abgeschlossen, wenn auch die Aufgabe, wie wir eben gehört haben, noch weiter besteht.

Mit einem herzlichen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Erste Beratung

Modifizierung der Vorgaben zur Schulentwicklungsplanung und der Stark-III-Förderkriterien

Antrag Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 6/3483

Die Einbringung erfolgt durch die Fraktion DIE LINKE und durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich die Redezeit teilen. Sie werden nicht im Duett, sondern nacheinander sprechen. Für die Einbringung erteile ich zunächst für die Fraktion DIE LINKE Herrn Abgeordneten Höhn das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt und die Beschlussfassung zu dem vorliegenden Antrag hätten ein wichtiges politisches Zeichen setzen und ein Stück weit eine Richtungsentscheidung für das Schulnetz in Sachsen-Anhalt für viele Jahre markieren können. Die Ankündigungen in den vergangenen 14 Tagen lassen dies jedoch unwahrscheinlich erscheinen. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich das für dieses Land schade finde, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Frau Budde hat gestern gegenüber der Presse erklärt - so habe ich es gelesen -, dass die Verände

rung der Vorgaben zur Schulentwicklungsplanung nicht Sache des Landtags sei, sondern der Kultusminister die Anpassung der Verordnung zu erledigen habe.

Ich muss dem gleich zweimal widersprechen: Zum einen - das ist eher eine Marginalie - wird die Verordnung von der Landesregierung in Gänze und nicht allein vom Kultusminister geändert. Zum anderen - das ist mir wichtiger - ist es in diesem Haus durchaus Tradition, sich fraktionsübergreifend mit diesem Thema zu befassen.

Ich will an das Jahr 2008 in der letzten Legislaturperiode erinnern, kurz vor dem Auslaufen der damaligen Planungsperiode, als es schon einmal gelungen ist, dass sich alle Fraktionen dieses Hauses gemeinsam mit dem damaligen Kultusminister verständigt und der Landesregierung Eckwerte für die kommende Schulentwicklungsplanperiode mit auf den Weg gegeben haben. Die Landesregierung hat diese Eckwerte seinerzeit 1 : 1 in der Verordnung umgesetzt. Das war gut und das war richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Gehen wir noch einen Schritt zurück. Seit mehr als zwei Jahren diskutieren wir im Landtag sehr streitig über die Neufassung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung. Wir haben mehrere durchaus auch sehr emotionale Debatten darüber im Plenum geführt. Wir haben lange Beratungen im Ausschuss geführt. Es gab im Land zahlreiche Proteste gegen die Neufassung der Verordnung.

Wir hatten in den Landkreisen zum Teil äußerst langwierige Entscheidungsprozesse. Kreistage hatten sich zwischenzeitlich geweigert, der Planung zuzustimmen. Uns als Landtag erreichen Petitionen, die bis heute hier im Haus liegen und noch nicht abschließend behandelt worden sind.

Der Kultusminister ist auf die Fachsprecherinnen und Fachsprecher aller Fraktionen zugegangen und hat angeregt, dass wir uns zu diesem Thema noch einmal fraktionsübergreifend verständigen und uns dem Thema zuwenden wollen, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass in der gültigen Verordnung im Jahr 2017 eine weitere Stufe vorgesehen ist, die die Zahlen noch einmal verschärfen soll.

Ich bin nicht sicher, ob es ihm schadet, aber ich will es ausdrücklich tun, weil es dazugehört: Ich bin dem Kultusminister dankbar dafür, dass er diesen Schritt auf die Fraktionen zugegangen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hätte mir die Verständigung schon vor zwei Jahren, am Anfang dieser Debatte, gewünscht, aber immerhin.

Alle Vertreterinnen und Vertreter der vier Fraktionen und das Kultusministerium sind - ich glaube, das kann man sagen - offen in diese Gespräche gegangen. Wir haben uns zu fünft auf den Vorschlag verständigt - er entspricht exakt dem, der Ihnen heute als Antrag vorliegt; ich verkürze das; ich glaube, den Antrag kennen Sie sehr gut -, erstens die Mindestschülerzahlen an Grundschulen von 80 auf 60 zu reduzieren, also mehr oder weniger die Stufe im Jahr 2017 nicht stattfinden zu lassen, zweitens die Planungsperiode bis 2023 auszudehnen, drittens das Thema Schulverbünde aufzugreifen und viertens neue Planungsparameter für die nächste Förderperiode bei Stark III festzusetzen.