Schließlich berücksichtigt nach unserer Auffassung auch das veränderte Programm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ das Anliegen der Antragstellerin. Vor diesem Hintergrund bedarf es nach unserer Auffassung keiner Modellprojekte, wie sie die Antragstellerin fordert.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass mir auch nach den bisherigen Debattenbeiträgen des Ministers und auch von Frau Lüddemann immer noch nicht hinreichend deutlich geworden ist, worin sich die in dem Antrag beschriebenen Viertel bzw. Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf von den sozialen Brennpunkten unterscheiden. Der letztgenannte Begriff ist in der Sozialpolitik eher gebräuchlich zur Beschreibung der in Rede stehenden Gebiete. Mir ist aufgefallen, dass die Antragstellerin große Mühe darauf verwendet, den Begriff „soziale Brennpunkte“ nicht zu verwenden.
Für mich lässt dies nur den Schluss zu, dass es sich bei den von der Antragstellerin beschriebenen Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf folglich um Viertel handeln muss, in denen Problemlagen wesentlich geringer ausgeprägt sind, als dies in den sozialen Brennpunkten der Fall ist.
Vor dem Hintergrund dessen, dass die Antragstellerin in anderen Zusammenhängen immer wieder großen Wert auf die Feststellung legt, dass die Probleme vor Ort viel besser zu lösen seien als über die Landesebene, zumal die Problemlösungen vor Ort viel höher ausgeprägt seien, sollte der Auffassung meiner Fraktion Rechnung getragen werden: Probleme sind vor Ort zu lösen. Die Probleme sind mit den jetzigen gesetzlichen Gegebenheiten lösbar. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Jantos. - Jetzt spricht Frau Hohmann für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein wichtiges Thema aufgegriffen worden. Doch leider - das muss ich hier auch sagen - kommt dieser haushaltsrelevante Antrag zu spät. Zu spät dahin gehend, als dass wir dieses Thema im Sozialausschuss im Rahmen der Beratung über den Einzelplan 05 bereits in der nächsten Woche auf der Tagesordnung haben.
Da es mit Blick auf diesen Antrag einen aus unserer Sicht erheblichen Diskussionsbedarf gibt, wird es nicht zu schaffen sein, den unter Punkt 2 des Antrages geforderten Finanzbedarf so kurzfristig zu realisieren. Außerdem haben wir nicht die Möglichkeit, dem in der Begründung vorgeschlagenen Titel Gelder zu entnehmen. Meines Wissens handelt es sich hierbei um Bundeszuweisungen.
Auch die infrage kommenden Mittel, die bei Einzelplan 14 Kapitel 14 07 unter dem Titel 883 02 - Zuweisungen für Investitionen vom Bund für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt - eingestellt worden sind, können zukünftig nur noch für investive Maßnahmen genutzt werden. Personalkosten sind davon ausgeschlossen.
Deshalb würden wir vorschlagen, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Dort können wir uns intensiv mit der Problematik Personal und Qualität in Kitas auseinandersetzen. Gerade in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf muss genau analysiert werden, was die Kitas vor Ort tatsächlich benötigen.
Natürlich ist es grundsätzlich immer von Vorteil, den Einrichtungen mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass insbesondere Kinder aus benachteiligten und einkommensschwachen Familien Schwierigkeiten haben, an all den Extras, die viele Kitas anbieten, überhaupt teilnehmen zu können. Ein Budget für Kitas in sozialen Brennpunkten wäre also überlegenswert. Daher halten wir eine Anhörung zu dieser Frage für zielführend.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE ist sich dessen bewusst, dass wir im Bereich Kita nachjustieren müssen. Nicht umsonst haben wir im Rahmen der Novellierung des KiFöG für Vor- und Nachbereitungsstunden für die Erzieherinnen plädiert und auch dazu mehrfach Anträge gestellt.
Ebenfalls möchte ich in diesem Zusammenhang unseren Antrag zur Qualifizierung des pädagogischen Personals erwähnen. Gerade im Hinblick auf die gesetzliche Verankerung des anspruchsvollen Bildungsprogramms „Bildung elementar“ wäre dies zwingend notwendig.
Im Ausschuss sollten wir uns auch darüber verständigen, wen wir zu einer Anhörung oder einem Fachexpertengespräch einladen.
Ebenso müssten wir uns dann mit der Situation der Hortbetreuung auseinandersetzen. Aufgrund der Verschlechterung des Personalschlüssels und des zunehmenden Anteils von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht auch hierbei Handlungsbedarf. Dies war bereits Thema einiger Expertinnenrunden im Sozialministerium.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat vor einigen Wochen eine Aufstockung auf 550 Millionen € für die Umsetzung des Kita-Ausbaugesetzes beschlossen. Damit sind weitere investive, aber keine qualitativen Maßnahmen möglich.
Im November 2014 beabsichtigt Bundesministerin Frau Schwesig, sich mit Ländern, Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe an einen Tisch zu setzen, um über die Qualität in unseren Kitas zu sprechen.
Wünschenswert wäre ein Gesetz über die Qualität in den Einrichtungen; denn die Betreuungssituation ist vor Ort trotz großen Engagements der Beschäftigten häufig von unterschiedlichen qualitativen Mängeln geprägt. Es gilt daher, für alle Bundesländer verbindliche, allgemeingültige Mindeststandards festzusetzen. Dabei sollten die großen Differenzen zwischen den einzelnen Bundesländern möglichst ausgeglichen werden. Vielerorts gelten unzureichende Betreuungsschlüssel und es mangelt an Personal. Insbesondere in den neuen Bundesländern besteht Nachholbedarf.
Für eine qualitativ gute pädagogische Arbeit sind Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungszeiten, Weiterbildung, Fachberatung und Leitungszeiten unerlässlich. Dringender Regelungsbedarf ist hierbei angezeigt.
Vielleicht gibt es bald ein Kita-Qualitätsgesetz, so wie es in der Koalitionsvereinbarung im Bund verabredet war.
Dann wäre auch der Bund bei der Kita-Finanzierung mit im Boot. Aber bis dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir unsere Hausaufgaben erledigen.
Sollte der Antrag nicht in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden, enthalten wir uns im Rahmen einer Direktabstimmung der Stimme. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Seit ich seit 2002 im Landtag bin - damals war ich noch in der Opposition -, habe ich mich über die hohe Kinderarmutsquote in unserem Land nicht nur aufgeregt, sondern habe in verschiedensten Gremien mitgearbeitet, die sich mit der Frage beschäftigt haben, wie man diese immer noch bestehenden verkrusteten Strukturen aufdröseln kann.
Frau Kollegin Lüddemann und Frau Kollegin Hohmann, ich muss sagen, ich bin von Ihren Debattenbeiträgen tief enttäuscht. Ich will das auch begründen.
Wir haben uns in dem Bündnis für ein kinderfreundliches Sachsen-Anhalt - auch als die GRÜNEN noch außerparlamentarisch tätig waren, waren sie immer daran beteiligt - seit 20 Jahren einen Kopf um die Frage gemacht: Wie kann man es schaffen, dass man nicht nur modellhaft, sondern regelhaft etwas für die Kinder tut, die es in diesem Leben besonders schwer haben, um ihnen und ihren Eltern die Möglichkeit zu geben, mit Unterstützung ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu führen?
Wir haben damals - da war Dr. Gerlinde Kuppe noch Sozialministerin - schon einmal Modell-Kitas auf den Weg gebracht. Damals haben wir auch über Brennpunkt-Kitas geredet und haben darüber gesprochen, dass allein der wieder eingeführte Ganztagsanspruch nicht zum Erfolg führen wird, sondern viele zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Das war die Idee, in dem neuen KiFöG für mehr Qualität in den Kitas zu sorgen, als wir bereits hatten.
Frau Hohmann, ich kann Sie nur davor warnen, auf das Qualitätsgesetz des Bundes zu warten. Wir haben in allen neuen Bundesländern sehr hohe Qualitätsstandards. Wir sind dabei weit vorn. Man wird uns, verglichen mit den anderen Bundesländern, die jetzt Nachholbedarf haben, die Qualität absenken, damit diese ihren Kinderbetreuungsansatz wahren können, jedem Kind überhaupt einen Rechtsanspruch zu geben.
Wir sind darin Vorreiter. Deshalb ärgert es mich, dass das neue Kinderförderungsgesetz nicht verstanden wird. Wir haben in den vielen Veranstal
tungen, Gesprächen und in den Gremien viele Fachleute gefragt: Wie schaffen wir es, Qualität gerade in den Kitas hinzubekommen, die besonders viele benachteiligte Kinder haben?
Dann gab es die Entscheidung - ich bin noch immer dafür dankbar, dass wir sie so getragen haben -, die Verantwortung wieder in die Landkreise und die kreisfreien Städte zu geben; denn sie haben zusätzlich zur Kinderbetreuung ganz andere Instrumente zur Verfügung, nämlich die Instrumente für frühe Hilfen und für sozialpädagogische Familienhilfen. Sie sollen auch alle Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen für die Kitas erstellen; denn sie müssen schauen, was jedes Kind und jede Familie speziell benötigt, damit sie ihr Leben bewältigen können.
Das negieren Sie hier immer völlig. Wir beginnen offenbar wieder von vorn. Darüber haben wir schon vor 20 Jahren geredet. Das wundert mich. Offensichtlich wurde das alles in irgendwelche Schubladen gepackt und wird nun wieder herausgeholt. Wir haben das gemeinsam mit Fachleuten, mit den Unis und mit den Fachhochschulen entwickelt.
Ich weiß auch nicht, warum Sie nicht dafür kämpfen, dass das in den Landkreisen und kreisfreien Städten erkannt wird. Dabei geht es nicht nur um den Personalschlüssel, Frau Hohmann. Dabei geht es auch nicht um noch mehr Personal für die Kitas. Es geht darum, dass wir Qualitätskonzeptionen von jeder Kita haben wollen. Das steht bereits im Gesetz. Wir wollen von den Landkreisen wissen: Was brauchen die Kinder in dieser Einrichtung noch? Brauchen sie zusätzliche Unterstützung? - Wenn das der Fall ist, dann müssen sie diese auch bekommen.
Das sind Dinge, die im Augenblick nicht zueinander passen. Ich wundere mich sehr darüber, dass ein zusätzliches Sonderprogramm für das Land gefordert wird. Das ärgert mich wirklich sehr.
Natürlich wollen wir die Wirkung unseres Kinderförderungsgesetzes noch evaluieren, und schauen, ob sich die Zahlen tatsächlich minimieren. Das wollen wir aber erst dann machen, wenn quasi die letzte Stufe in diesem Gesetz in Kraft getreten ist.
Ich kann mich jedes Mal darüber erregen. Wir haben nach wie vor hohe Zahlen; das stimmt. Wir müssen dem auch begegnen. Das ist ein ernstes Thema. Aber Sie haben hierfür den vollkommen falschen Adressaten gewählt, dafür ein Sonderprogramm zu erarbeiten. Ich würde von Ihnen erwarten, dass Sie damit die Landkreise und die kreisfreien Städte ansprechen. - Herzlichen Dank.
Frau Grimm-Benne, ich will an einer Stelle nachfragen. Ich will mich gar nicht zu der Geschichte äußern, weil Sie wissen, dass ich nicht an allen Details, Anhörungen und Debatten usw. beteiligt bin. Ich glaube auch, es besteht im Hohen Hause über alle Fraktionen hinweg eine hohe Einigkeit darin, dass wir eine sehr gute Situation in den Kitas haben und auch mit dem Bildungsprogramm weit vorn sind. - Das vorausgeschickt.
Allerdings ist es unbestritten, dass der Personalschlüssel deutlich unter dem liegt, was uns die Bildungswissenschaft empfiehlt. Ich glaube, das kann man nicht bestreiten.
Die Leopoldina hat als Nationale Akademie der Wissenschaft gerade eine Synopse zur Qualität der frühkindlichen Erziehung und zu den Kitas herausgegeben. An einer prominenten Stelle im siebenten Kapital wird als ein zentraler Angelpunkt für die Herstellung der Qualität in den Kitas der Personalschlüssel genannt.
Ich kann nichts zu Ihrer Erregung in Bezug auf die Geschichte sagen. Ich will von Ihnen nur hören: Teilen Sie die Einschätzung der Nationalen Akademie der Wissenschaft, dass der Personalschlüssel einer der - nicht d e r - zentralen Angelpunkte zur Herstellung von Qualität in Kitas ist?