Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Genderqualität auch in der verwaltungsinternen und -externen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Und wir wollen eine geschlechterdifferenzierte Datenbasis aufbauen. Dazu verspreche ich, dass ich Ihnen das konkrete Ergebnis bis zum Jahresende vorstellen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind im November 2011 von Ihnen, den Abgeordneten des Landtages, beauftragt worden, in einem dialogorientierten Prozess ein rahmengebendes Programm für ein geschlechtergerechtes SachsenAnhalt zu erarbeiten. Diese Aufgabe haben wir und ich als Ministerin sehr gern angenommen. Ich habe mich für ein umfassendes und vor allen Dingen umsetzbares Programm eingesetzt, das sich nicht von vorherein haushalterischen Beschränkungen unterwirft.
gramms ist für mich einmalig. Es ist gelungen, diejenigen, die sich in Sachsen-Anhalt schon seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigen, die sich engagieren, die Expertinnen und Experten, die Mitglieder der Zivilgesellschaft einzubeziehen, sodass sie ihre Erfahrungen, ihr Expertenwissen einbringen können. Wir können jetzt diese konkreten praktischen Erfahrungen nutzen, um die Dinge zu verändern, die nach wie vor zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung führen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken.
Ich habe dieses Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt am Dienstag, dem 11. November 2014, im Kabinett vorgestellt.
Es wird Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, unverzüglich zugeleitet werden. Wir haben dann sicherlich noch Gelegenheit, darüber im Detail zu diskutieren.
Ich möchte mich ausdrücklich auch bei diesem Hohen Haus für die aktive Mitarbeit und die Unterstützung bedanken. Denn wir hatten in den einzelnen Arbeitsgruppen sehr viel Engagement von einzelnen Abgeordneten, die sich hierbei eingebracht haben.
Uns ist es auch gelungen - das ist nicht selbstverständlich -, für dieses Landesprogramm im Haushaltsplan eine Sockelfinanzierung für die Jahre 2015 und 2016 zu verankern. Das ist mittlerweile sowohl vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung als auch vom Ausschuss für Finanzen so bestätigt worden. Ich glaube, genau das ist auch Ausdruck der Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen, nicht nur zu diskutieren und Papier zu beschreiben, sondern die Dinge tatsächlich anzugehen und umzusetzen.
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt legt politikfeldübergreifend Ziele und Maßnahmen fest, damit die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit über die Landesverwaltung hinaus wirkt. Wir haben uns mit allen Lebensbereichen beschäftigt, mussten uns dabei natürlich auf einige konzentrieren - das waren genau die fünf Handlungsfelder, die Sie uns vorgegeben haben: Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit, Partizipation und Antigewaltarbeit.
Das Programm beinhaltet nun einen Masterplan mit mehr als 200 konkreten Maßnahmen, die zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in
Sachsen-Anhalt führen sollen. Mit diesen Maßnahmen werden Ziele verfolgt, die im Handlungsfeld Bildung von der geschlechtergerechten Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungsarbeit bis zur Sicherung der Teilhabe von Frauen in den Entscheidungsgremien der Hochschulen reichen.
Schwerpunkte im Handlungsfeld Beschäftigung sind eine Verringerung der prekären Beschäftigungsverhältnisse, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer sowie geschlechtergerechte Karrierechancen.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld soziale Gerechtigkeit zielen beispielsweise auf die Eindämmung der Abwanderung junger Frauen aus Sachsen-Anhalt, auf die Verbesserung der Chancen von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt und auf Verbesserungen in der Gesundheitspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch im Bereich der Partizipation - ich habe schon darauf hingewiesen - besteht Handlungsbedarf. Das Landesprogramm plädiert für weitergehende Maßnahmen zur paritätischen Gremienbe
Denn wir müssen feststellen, dass wir gerade in Führungsfunktionen des Ehrenamtes zu wenige Frauen haben - man muss es so sagen.
Ein weiterer politischer Schwerpunkt der letzten Jahre war für uns die Stärkung des Netzwerkes von Unterstützungseinrichtungen, die sich um Frauen und Kinder, aber auch um Männer kümmern, die von Gewalt betroffen sind: Frauenhäuser und Frauenzentren, Frauenberatungsstellen, die Beratungsstellen ProMann und Vera, die Interventionsstellen und die Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt.
Ich bin froh - dafür danke ich Ihnen an dieser Stelle -, dass es uns gelungen ist, im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche finanzielle Mittel für diese Träger bereitzustellen, um zu ermöglichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht bezahlt werden. Auch das war nicht selbstverständlich. Wir werden das im nächsten Jahr so umsetzen, dass wir im Hinblick auf die tarifgerechte Bezahlung wirklich einen entscheidenden Schritt machen.
Das Handlungsfeld der Antigewaltarbeit von Opferschutz über die Arbeit mit den Täterinnen und Tätern bis hin zur Prävention wird auch in Zukunft einer unserer Schwerpunkte sein. Wir müssen uns - auch das haben wir im Rahmen der Erstellung des Landesprogramms festgestellt - in Zukunft noch intensiver mit Gewalt gegen Migrantinnen, aber auch gegen Jungen und Männer beschäftigen.
Als gemeinsame Initiative des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und des Ministeriums für Arbeit und Soziales - an dieser Stelle danke ich meinem Kollegen Herrn Bischoff - haben wir beispielsweise mehrsprachige Informationsangebote und Fortbildungen zur Unterstützung der von Gewalt betroffenen Migrantinnen angeboten. Von der Notwendigkeit, sich diesem Schwerpunktkomplex zuzuwenden, muss ich in dieser Runde wohl niemanden überzeugen.
Aber wir haben festgestellt, dass wir hierbei nicht alle Probleme auf Landesebene lösen können. Deshalb bin ich froh, dass es uns in diesem Jahr im Rahmen der Gleichstellungsministerkonferenz gelungen ist, eine länderoffene Arbeitsgruppe zum Thema Finanzierung von Unterstützungseinrichtungen wie Frauenhäusern und anderen Opferschutzeinrichtungen einzurichten.
Wir haben in Deutschland einen Flickenteppich. Jedes Land versucht, irgendwie immer wieder eine Finanzierung auf die Beine zu stellen, aber es fehlt
gerade für die betroffenen Träger an Finanzierungssicherheit und an Planbarkeit für die Zukunft. Ich bin froh, dass auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig zugesagt hat, uns zu unterstützen.
Sie möchte beispielsweise ein Modellprojekt durchführen, und sie kann sich vorstellen, einen Rechtsanspruch von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind, auf Zugang zu Unterstützungseinrichtungen bundesgesetzlich zu verankern, sodass wir uns, wenn es um den kommunalen Anteil der Finanzierung geht, nicht immer wieder darüber streiten müssen, ob das eine freiwillige Aufgabe ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Abgeordneten dieses Hohen Hauses, den obersten Landesbehörden und von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, also ein wahrhaft demokratischer Prozess.
Es verdeutlicht den Ansatz der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsthema, sodass dieses Thema nicht nur in meiner Verantwortung, sondern in der Verantwortung aller Ressorts liegt.
Die einzelnen Bestandteile des Maßnahmenpaketes - ich sage es noch einmal: mehr als 200 konkrete Maßnahmen - müssen nun in eigener inhaltlicher und finanzieller Verantwortung umgesetzt werden.
Mein Haus hat sich zum Ziel gesetzt, ein Mentoringprogramm für Frauen auf kommunalpolitischer Ebene zu initiieren. Wir werden gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport erörtern, inwieweit wir gesetzliche, aber auch untergesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Partizipation von Frauen in politischen Gremien, Ämtern und Mandaten verbessern können.
Zur Unterstützung der Karrieren von Frauen in der Landesverwaltung beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema geschlechtergerechtes Beurteilen. Hierzu gibt es heute schon spezifische Fortbildungen für Beurteiler. Mein Haus arbeitet gerade an einer Handreichung, die bis zum Jahresende fertig werden soll und dann allen anderen Häusern zur Verfügung gestellt wird.
Jetzt schaue ich Thomas Webel an: Wir haben uns auch vorgenommen, die sozialen Haltefaktoren für Frauen in ländlichen Gebieten durch Projektförderung zu stärken. Es gibt schon erfolgreiche Projekte wie das Projekt Women. Es gibt auch einen Land-Blog. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir
Ich könnte Ihnen noch viel mehr erzählen, aber angesichts der beschränkten Redezeit kann ich nicht auf alle Einzelmaßnahmen, Projekte und Initiativen eingehen, die wir in den letzten Jahren erarbeitet haben.
Ich möchte betonen, dass es uns gelungen ist, mit den einzelnen Konzepten „Karrierewege für Frauen fördern“, mit dem Gender-Mainstreaming-Konzept und jetzt mit dem Landesprogramm strukturelle Lösungsansätze für diese strukturellen Probleme zu finden. Ich glaube, nur mit diesem ressortübergreifenden Ansatz und mit echtem Teamgeist werden wir die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt erreichen. Das ist gut und imagefördernd für Sachsen-Anhalt.
Wenn es uns gelingt, dass Sachsen-Anhalt bundes- und europaweit als besonders familienfreundlich wahrgenommen wird, als das Bundesland, in dem Frauen und Männer in allen Lebensbereichen gleichgestellt sind und Frauen genauso viel verdienen wie Männer und Frauen gleichberechtigt in Führungsfunktionen von Wirtschaft und Verwaltung vertreten sind, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es keinen Grund mehr für junge Frauen, in andere Bundesländer abzuwandern. Im Gegenteil: Dann gibt es viele Gründe, nach Sachsen-Anhalt zu kommen und hier zu arbeiten und zu leben.
Bitte am Ende. - Ich komme zu meinem letzten Punkt. Eine Frage müssen wir im Zusammenhang mit der Frage beantworten: Welche Rahmenbedingungen brauchen wir im Hinblick auf die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit in Sachsen-Anhalt? Das ist die Frage: Müssen wir unser Frauenfördergesetz in ein modernes Gleichstellungsgesetz überführen? Ich bin der Meinung: Ja.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung führt derzeit eine Evaluation des Frauenfördergesetzes durch. Wir fragen zunächst alle Gleichstellungsbeauftragten - das sind diejenigen, die dieses Gesetz praktisch umsetzen müssen - nach ihren Erfahrungen und Vorstellungen, was verbessert werden könnte. Das heißt nicht - ich habe dazu schon vereinzelt Kritik gehört -, dass wir die Bürgermeister
Wir wollen in den nächsten Monaten eine möglichst breite Diskussion zu genau diesen Fragen, zu den praktischen Erfahrungen mit dem Frauenfördergesetz in Sachsen-Anhalt, führen. Dazu lade ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ausdrücklich ein.
Für mich kristallisieren sich schon jetzt folgende Eckpunkte heraus - das kam in den Diskussionen, die wir in den letzten Monaten geführt haben, immer wieder -:
Inwieweit braucht man neben unserer weichen Quote, also der Regelung, dass immer dann, wenn auf einer Ebene ein Geschlecht unterrepräsentiert ist und in einem konkreten Bewerbungsverfahren Frau und Mann gleich geeignet sind und man weniger Frauen in den Führungsetagen hat, die Frau bevorzugt werden kann, nicht doch konkrete Zielquoten, die in einem konkreten Zeitraum erreicht werden müssen? Andere Bundesländer gehen diesen Weg. Ich glaube, das ist eine spannende Diskussion, die wir führen sollten.
Die Erfahrungen auf europäischer Ebene, aber eben auch in anderen Bundesländern sowie der Gesetzentwurf zur Stärkung der Teilhabe von Frauen in Führungsfunktionen des Bundes zeigen, dass Quoten immer dann zu Erfolgen führen, wenn Verstöße gegen die Regelungen sanktioniert sind. Also müssen wir uns auch dem Thema Sanktionen widmen.
Aus meiner Sicht brauchen wir qualifizierte Gleichstellungspläne, die eben nicht nur Frauenförderpläne sind, sondern die vernetzt werden mit der Personal- und Organisationsentwicklung in allen Behörden. Wir müssen die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten stärken. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit im Hinblick auf die Verletzung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten auch Klagerechte gesetzlich geregelt werden sollten.