Protokoll der Sitzung vom 10.12.2014

(Zustimmung von Herrn Barthel, CDU)

Wenn wir über Abschreibungen reden, dann ist das ein berechtigter Anspruch, dass das berücksichtigt werden muss. Wir müssen sie aber kennen. Auch muss man ehrlich sagen: Wenn wir über Abschreibungen reden, reden wir auch über Investitionspauschalen.

(Zustimmung bei der SPD)

Denn wir finanzieren natürlich gegenwärtig auch Investitionen mit einer zusätzlichen Investitionspauschale von immerhin 125 Millionen €.

In Bezug auf die Frage des Anreizsystems sind wir sicherlich immer für gute Vorschläge offen. Ich muss aber ehrlich sagen, wenn wir unter Fachpolitikern oder auch mit Praktikern diskutieren, dann kommen nicht so wahnsinnig viele Vorschläge, die man ins Gesetz schreiben könnte. Deswegen brauchen wir sicherlich auch dazu noch einmal eine angestrengte Diskussion und Beratung.

Zur Frage der Steuerschätzung. Ich war teilweise abgelenkt und weiß nicht, ob es heute schon angesprochen worden ist. Ich kann mich durchaus daran erinnern, dass in den letzten Jahren niemand gefordert hat, die Steuerschätzung vom November als Maßgabe heranzuziehen. Vielmehr wollte man bewusst bei der Mai-Steuerschätzung bleiben. Dafür gibt es gute Gründe. Man darf hinsichtlich des Zeitpunktes der Steuerschätzung auch nicht vergessen, dass die Landesregierung im November einen Entwurf zu Änderung des FAG für das Folgejahr einbringen kann.

Schließlich und endlich müssen wir uns sicherlich auch einige Sachen anschauen, was das Verhältnis von Prognose und Ist-Einnahmen und die Verteilungsmechanismen betrifft. Fakt ist: Nach dem FAG ist vor dem nächsten FAG. Das wird auch im Jahr 2017 nicht an uns vorbeigehen.

Ich danke an dieser Stelle denjenigen, die in der Mitarbeiterschaft des Ministeriums der Finanzen die komplizierten Berechnungen machen, und Herrn Minister Bullerjahn natürlich auch.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden und schließlich den Kolleginnen und Kollegen Fachpolitikern, die am FAG auch in diesem Jahr wieder intensiv geschafft haben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Erben. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Knöchel das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.

Wir unterhalten uns inzwischen schon das dritte Jahr über das FAG, und eigentlich könnte ich auf meine Ausführungen aus den vorigen Jahren verweisen. Ich könnte sogar darauf verweisen, ob einige Prognosen aus den Vorjahren eingetroffen sind, zum Beispiel das, was ich zum Thema politische Mathematik gesagt habe. Den Bedarf, den Sie zunächst auf der Grundlage von Ist-Zahlen berechnet haben, werden Sie irgendwann, wenn Ihnen diese Ist-Zahlen nicht passen, mit neuen,

beispielsweise Benchmarks, versehen. Ich möchte das nicht wiederholen.

Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor. Wir haben uns in Ihrem System bewegt, wir haben nur gesagt, was wir sozusagen als systemwidrige Kürzungen ansehen. Aber grundsätzlich, Herr Barthel: Wir wollen vom System weg. Wir glauben nicht, dass diese Art der Bedarfsermittlung, die ausschließlich auf Ist-Einnahmen basiert, tatsächlich in der Lage ist, den Verfassungsauftrag, den ein Finanzausgleich hat - für die Planung der Finanzen und die Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen und die Finanzkraft angemessen auszugleichen -, auf Dauer zu erfüllen. Es ist ein sich selbst erschaffendes System.

Unseren Vorschlag haben wir auf den Tisch gelegt. Was spricht denn gegen eine modifizierte Verbundquote? Dabei sprechen wir doch über die Einnahmensymmetrie zwischen Land und Kommunen. Wir können doch nicht sagen, dass die Kommunen etwas völlig anderes sind als das Land. Das heißt also, in erfolgreichen Zeiten müssen den Kommunen auch die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, in schlechten Zeiten müssen sie genauso wie das Land konsolidieren.

Wir haben allerdings in unserem Konzept eine Reißleine eingezogen: den Mindestbedarf, der - möglichst übereinstimmend - zu ermitteln ist und der, wenn die Verbundquote unter dem Mindestbedarf liegt, ausgezahlt wird. - Wie gesagt, das habe ich all die Jahre vorgetragen.

Was gibt es zu dem Jetzigen zu sagen? - Sie haben während der Beratungen die Gesamtmasse zum einen geringfügig erhöht und sie zum anderen zur Auftragskostenpauschale hin verschoben. Das ist erst einmal richtig. Die Auftragskostenpauschale war zu gering. Sie war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht geeignet, die Aufgaben, die in den Kommunen angefallen waren, zu decken. Nun neige ich jedoch dazu zu sagen, die Schlüsselzuweisungen, die sogar auch eine verfassungsrechtlich abgesicherte Funktion haben, werden Not leiden, denn sie sollen die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen angemessen ausgleichen.

Was haben Sie gemacht? - Sie haben aus der Gesamtmasse, die Sie nicht sehr erhöht haben, in die Auftragskostenpauschale verschoben - diese wird nach Einwohnern, nach Köpfen verteilt - und haben die Schlüsselzuweisungen abgesenkt, die nach Steuerkraft verteilt werden, die also die Funktion haben, einen Ausgleich zu schaffen. Insoweit war die Verschiebung der Auftragskostenpauschale ein Schritt in die richtige Richtung. Aber das Ganze hätte mit einer deutlichen Anhebung der Ausgleichsmasse einhergehen müssen.

Etwas verwundert war ich über die Ausführungen des Herrn Finanzministers, vor allem, wenn ich sie mir mit Bezug auf den vorangegangenen Tages

ordnungspunkt anschaue. Er sagte, nur die Kommunen seien in einer Notlage, die Liquiditätshilfe beziehen. Die Kommunen, die Kassenkredite beziehen, haben also keine Notlage. Ich denke, in dem Moment, in dem Sie über eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt sprechen würden, würden Sie über eine Notlage sprechen. Warum billigen wir das nicht den Kommunen zu, die Teil des Landes sind?

Die Änderung hin zum § 4a bezüglich der Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock, was die Realisierung des Aufnahmegesetzes betrifft, ist kein falscher Schritt. Allerdings führt bei uns die Dynamik, die wir in den letzten Jahren hatten, mehr und mehr dazu, zu sagen, wir müssen das aus dem FAG herausnehmen. Wir müssen hierzu ein Einzelgesetz formulieren und das mit Standarderwartungen verbinden, die das Land hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Sofern das nicht erfolgt, werden wir aus den von mir genannten Gründen den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Uns liegen zwei Änderungsanträge vor, einmal von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 6/3652, und zum anderen von der Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/3648. Ich schlage vor, über diese beiden Änderungsanträge zuerst abstimmen zu lassen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 6/3652, zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eine falsch sitzende Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthält? - Bei einer Stimmenthaltung der CDU-Fraktion ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf, Drs. 6/3678. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind diese beiden Änderungsanträge abgelehnt worden.

Wir kommen nun dazu, über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung nach § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt

dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eine Abgeordnete der CDU. Gibt es Enthaltungen? - Eine Enthaltung in der CDU-Fraktion.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab, die lautet „Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zur? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Damit stimmen wir nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zwei Abgeordnete der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter der CDU-Fraktion.

(Zurufe von der CDU: Zwei!)

- Das liegt an den nicht hochgehaltenen Karten. Die Hände sind nicht so weiß wie die Karten. Also zwei Stimmenthaltungen in der CDU-Fraktion.

(Zuruf von der CDU: Eine weiße Hand wäre ja auch unschuldig!)

Oder habe ich jemanden übersehen? - Nein. Damit ist das Gesetz beschlossen. Wir haben den Tagesordnungspunkt 2 abgearbeitet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3419

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/3639

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3679

Die erste Beratung fand statt in der 73. Sitzung des Landtages am 18. September 2014. Berichterstatter ist Herr Dr. Brachmann. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften brachte die Landesregierung in der 73. Sitzung des Landtages am 18. September 2014 in den Landtag ein. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung und Be

schlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Umwelt beteiligt.

Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013, mit dem eine Vorschrift des bayerischen Kommunalabgabengesetzes zum Beginn der Festsetzungsverjährung für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit erklärt wurde.

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze sind auch bei der Rechtsetzung im Land Sachsen-Anhalt zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass die Abgabenschuldner aufgrund gesetzlicher Regelungen Klarheit darüber bekommen, wann sie mit einer Inanspruchnahme für die Erhebung von Beiträgen nicht mehr zu rechnen haben.

Weiterhin hat die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Regelungsbelange aufgegriffen, die auch immer wieder schon im politischen Raum artikuliert worden sind, etwa die degressive Gestaltung von Gebühren für Trinkwasser und für die Abwasserbeseitigung oder auch der bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthaltene Auftrag, eine Abweichung von der Globalkalkulation für Beiträge bei leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsleistungen zu prüfen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl notwendiger Anpassungen an bundesrechtliche Vorschriften.

Der Ausschuss für Inneres und Sport führte in der 51. Sitzung am 2. Oktober 2014 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch, zu der die mitberatenden Ausschüsse, aber auch zahlreiche Verbände und Kommunalvertreter eingeladen waren.

In der 52. Sitzung des Innenausschusses am 22. Oktober wurde einstimmig beschlossen, den Gesetzentwurf ohne inhaltliche Beratung in unveränderter Fassung einschließlich eines von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Änderungsantrages an die mitberatenden Ausschüsse weiterzuleiten, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Hintergrund war, dass zu diesem Zeitpunkt die Stellungnahme des GBD dem Ausschuss noch nicht vorlag.

Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sah sich in seiner Sitzung tags darauf nicht in der Lage, eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss zu erarbeiten, und verständigte sich darauf, am 27. November eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Inneres und Sport durchzuführen, um dem federführenden Ausschuss rechtzeitig vor seiner abschließenden Beratung eine Beschlussempfehlung zukommen zu lassen.