Mit der Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage wird mehr Sicherheit und Transparenz bei der Umsetzung des SGB II in unserem Bundesland geschaffen. Durch die gesetzlich verankerte Pflicht zur Kooperation aller am Prozess beteiligten Akteure soll mit dem Instrument von Zielvereinbarungen eine Optimierung des Systems erreicht werden. Sie werden mir zustimmen, liebe
Der Minister hat in seinen Ausführungen diese Ziele schon erwähnt. Ich möchte sie ausdrücklich nochmals darstellen: erstens Verringerung der Hilfebedürftigkeit, zweitens Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und drittens Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Aber auch - das halte ich für ausgesprochen wichtig - die Verbesserung der sozialen Teilhabe soll mit dieser gesetzlichen Regelung erreicht werden.
Ich habe vorhin davon gesprochen, dass es diese Ziele wert sind, dafür zu streiten. Das werden wir mit Sicherheit in den bevorstehenden Ausschussberatungen tun.
Herr Minister, Sie sind in Ihrem Redebeitrag auf die einzelnen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfes eingegangen. Ich möchte das nicht wiederholen. Sie haben aber nicht ausdrücklich erwähnt, dass seitens der kommunalen Spitzenverbände zu einigen Regelungsinhalten des Gesetzentwurfes Bedenken angemeldet wurden. Ich denke, diese Bedenken sollten wir ernst nehmen und mit der gebotenen Sorgfalt im Ausschuss beraten. - Ich habe Ihr wohlwollendes Nicken zur Kenntnis genommen, Herr Minister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Aspekt der nötigen Sorgfalt beim Begleiten von Prozessen der Umstrukturierung und der Einführung von neuartigen Leistungsarten, wie sie zum Beispiel das Bildungs- und Teilhabepaket darstellt, ist aus meiner Sicht der Antrag auf Berichterstattung über mögliche Probleme und deren Lösungsvarianten bei der Umsetzung des SGB II in unserem Bundesland zu betrachten.
Der Minister hat in seinem Redebeitrag anschaulich dargelegt, welche Herausforderungen vor allen Beteiligten in der vergangenen Zeit standen und welche noch anstehen. Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die diesen Umgestaltungsprozess im Interesse der Menschen, die vom Regelungskreis des SGB II erfasst werden, so erfolgreich gestaltet haben und - darin bin ich mir sicher - auch in Zukunft gestalten werden.
Dass dies nicht ohne Probleme ablief und sicherlich auch in Zukunft noch die eine oder andere Ungereimtheit hervorbringen wird, liegt in der Natur der Sache. Darum ist es umso wichtiger - insbesondere für uns als Landtag -, umfassend informiert zu sein, um rechtzeitig zu reagieren und gegebenenfalls gegensteuern zu können. Dies und nichts anderes, Frau Dirlich, habe ich auch schon in der 3. Sitzung des Sozialausschusses am 29. Juni 2011 dargelegt und mich unmissverständlich für eine anlassbezogene Berichterstattung ausgesprochen. Eine, wie von Ihnen, Frau Dirlich, im Ausschuss geforderte anlassunabhängige regelmäßige Berichterstattung lehne ich weiterhin ab.
Lassen wir doch die Leute vor Ort ihre Arbeit tun, ohne sie durch eine ständige Berichtspflicht davon abzuhalten.
Ich bin mir sicher, dass wir die nötigen Berichte, wenn wir sie denn für nötig erachten, auch bekommen werden.
- Entschuldigung, Frau Bull, aber das sind jetzt Unterstellungen. Die kann ich so eigentlich nicht stehen lassen, aber ich werde nicht näher darauf eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus diesem Grund kann ich dem Grundgedanken des Antrages zustimmen. Ich sehe der Berichterstattung im Ausschuss mit großem Interesse entgegen. Ich möchte mich aber ausdrücklich gegen eine Direktabstimmung aussprechen.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in den Innenausschuss. Des Weiteren beantragen wir, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde schon viel Grundsätzliches zu dem Gesetzentwurf gesagt. Ich möchte mich darauf beschränken, was wir kritisch sehen. Das ist zum einen § 3 - Ausschuss für Zivilvereinbarungen - und zum anderen § 4 - Kooperationsausschuss. Diesbezüglich unterstützen wir dezidiert die Position der kommunalen Spitzenverbände. Ein Mitspracherecht darf nicht nur zum Schein erteilt werden.
Herr Minister, ich nehme Ihr Nicken auch als Hinweis darauf, dass es Möglichkeiten gibt, im weiteren Gesetzgebungsprozess darüber Einigkeit herzustellen. Denn so, wie es bisher im Gesetztext geschrieben steht - „können sich beteiligen“ -, erwächst den kommunalen Spitzenverbänden keine tatsächliche Rechtsposition. Mit der Formulierung „sind zu beteiligen“ wäre eine deutliche Stärkung der kommunalen Ebene auch in diesem Gesetz verbunden.
Besonders wünschenswert wäre es allerdings, zusätzlich die Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen einzubeziehen, da deren wesentliche
Belange berührt werden, beispielsweise über das Bildungs- und Teilhabepaket. Das wäre ein wahrer Ausdruck demokratischer Mitbestimmung und könnte die Akzeptanz dieses höchst umstrittenen Gesetzes - Kollegin Dirlich hat es noch einmal ausgeführt - erhöhen.
Nicht überzeugend finden wir, die kommunale Ebene vom Stimmrecht im Kooperationsausschuss auszuschließen. Mit dem SGB II erwächst den Kommunen ein erheblicher neuer Pflichtkreis. Deswegen halten wir es für nicht angemessen, sie von weiteren Einflussmöglichkeiten auszuschließen. Wenn mehr Pflichten, dann auch mehr Beteiligung - das trägt dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung nach § 87 der Landesverfassung Rechnung. Wir werden den weiteren Verlauf in den parlamentarischen Beratungen beobachten und erforderlichenfalls eigene Anträge dazu stellen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE verdeutlicht ein weiteres Mal, welche Lücken das Bundesgesetz aufweist.
Deshalb unterstützen wir - so traurig es ist, dass man dies tun muss - die Bekanntmachungspflicht. Es ist leider nötig, das in den Gesetzestext hineinzuschreiben.
Auch die Kosten der Schülerbeförderung sind selbstverständlich zu erstatten. Aus der Sicht der GRÜNEN - ich habe es hier schon mehrfach ausgeführt - ist der gesamte Regelsatz so nicht haltbar. Dann muss man wenigstens, wenn man die Möglichkeit dazu hat, an den gegebenen Stellschrauben - so klein sie auch sein mögen - nachsteuern.
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, der mitberaten wird, ist weiterhin Folgendes zu sagen: Natürlich muss man sich über die aktuellen Problemlagen des SGB II austauschen, und dafür ist der Ausschuss in der Tat der richtige Ort, um dies mit der gebotenen Sachlichkeit und Ruhe zu tun. Ich würde mich freuen, wenn sich in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Ausschusses die Möglichkeit dazu finden würde.
Das Optionsmodell ist zwar gut eingeführt worden, aber dennoch gibt es einige Reibungsstellen, die man bei der Einführung in den beiden weiteren Kreisen, die für das Jahr 2012 ansteht - der Minister hat es ausgeführt -, möglicherweise vermeiden kann. Deswegen ist es richtig, dies frühzeitig von der Landesebene her zu begleiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Nun liegt er vor, der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des SGB II. Wer gehofft hat, dass wir landesgesetzlich alle Baustellen, alle Unkorrektheiten und alles das, was wir politisch anders sehen, korrigieren können, der sieht sich getäuscht, Frau Dirlich.
Deswegen sage ich: Der Änderungsantrag ist löblich und wir werden seiner Überweisung in den Ausschuss auch zustimmen; aber wir können auf der Landesebene nicht alles das korrigieren, was auf der Bundesebene schiefgelaufen ist.
Viele Punkte sind bereits im SGB II geregelt und so angelegt, dass wir sie auf Landesebene nur noch vollziehen können. Deswegen haben wir so viele Probleme bei der Umsetzung - nicht weil die Optionskommunen oder die Agenturen hier im Land so schlecht arbeiten, sondern weil das Gesetz von vornherein so angelegt ist, dass der Bund die Aufgaben für die Kommunen selbst vorgibt.
Ich kann die Forderung nach einem Mitspracherecht der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände nachvollziehen, aber auch das ist vom Bund anders angelegt worden und kann hier nicht korrigiert werden.
Im Mai haben wir bereits viele Punkte angesprochen, Frau Dirlich. Sie haben nicht einen einzigen Punkt lösen können, den wir damals kritisiert haben.
- ja, natürlich! -; denn diese ganzen schweren Fehler im SGB II müssen auf der Bundesebene geklärt werden. Auf der Bundesebene muss das Gesetz noch einmal umgebaut werden. Wir können hier immer nur aufzeigen, dass es so nicht funktioniert.
Die Situation hat sich seit Mai nur in der Weise geändert, dass nun mehr Anträge der Eltern vorliegen. Es regen sich jetzt viele darüber auf, dass die Bearbeitung zu lange dauert und dass viele Eltern noch nicht informiert seien. Wir stellen jetzt fest, dass es in vielen Regionen überhaupt nicht die Angebote gibt, die im Angebotskatalog stehen. Das sind aber alles keine Probleme, die wir hier mit unseren eigenen Kräften, mit unseren eigenen Mehrheiten lösen könnten.
Ich will noch einmal auf die Studie der HansBöckler-Stiftung aufmerksam machen. Sie ging vor zwei Tagen durch die Medien und ich fand sie sehr interessant. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, ob die Regelbedarfe des SGB II und des SGB XII verfassungsgemäß sind. Ich habe die Studie bisher nur überfliegen können. Ich fand,
dass viele Punkte mehr als nur diskutierbar sind. Das ist der Ansatz für uns, politisch zu gucken, ob man noch Korrekturen anbringen kann. Wir würden uns aber gänzlich überfordern, wenn wir versuchten, die Fehler im Landtag zu korrigieren.
Auch wir plädieren dafür, die Anträge und den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres zu überweisen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich an dieser Stelle ein Lob loswerden, und zwar an das Ministerium. Ich gebe ehrlich zu, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfes gerechnet hatte. Die Verwaltungsvereinbarungen mit den Kreisen sind für bis zu zwei Jahre gültig. Insofern hatten wir uns in der Mai-Sitzung gefragt, wie lange die Erarbeitung des Gesetzentwurfes dauern würde. Wir hatten gefordert, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich einzubringen. Ich glaube, schneller ging es wirklich nicht. Insofern vielen Dank dafür, dass der Entwurf jetzt schon vorliegt.
Ich möchte nicht wiederholen, was hier schon vorgetragen wurde. Ich möchte nichts zum Inhalt des Gesetzentwurfes wiederholen, was hier längst gesagt wurde. Ich will nur wenige Aspekte aufgreifen und natürlich etwas zu unseren Anträgen sagen.