Protokoll der Sitzung vom 08.09.2011

Beratung

Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie der stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 6/353

Einbringer ist Minister Herr Bischoff. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht nun die Wahl der zwölf stimmberechtigten Mitglieder und der stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses. Dieser Ausschuss ist Teil des zweigliedrigen Landesjugendamtes und demzufolge selbst eine Behörde. An dieser Zweigliedrigkeit wird festgehalten bzw. sie stand nicht infrage.

Der Landesjugendhilfeausschuss ist daher auf der Grundlage der unveränderten landesrechtlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendhilferecht für die neue Legislaturperiode einzurichten. Der Ausschuss befasst sich mit allen dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe obliegenden Aufgaben und beschließt auch über die vom Land bereitgestellten Mittel im Rahmen der Satzung für das Landesjugendamt.

Der Ausschuss besteht aus mindestens 30 Mitgliedern, wobei 20 Mitglieder stimmberechtigt und zehn Mitglieder in beratender Funktion tätig sind. Bei Bedarf kann sich diese Anzahl auch erhöhen.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist festgelegt, dass acht der 20 stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses durch die oberste Landesjugendbehörde berufen werden. Die weiteren zwölf stimmberechtigten Mitglieder sind vom Landtag zu wählen. Alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt sowie bestimmte Ministerien und Beauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sind dazu vorschlagsberechtigt und haben auch Vorschläge eingereicht.

Eine Übersicht der Namen der zwölf heute vom Landtag zu wählenden Personen und der jeweils vorgeschlagenen Institutionen liegt Ihnen vor. Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht nicht; sie besteht auch nicht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde. Es ist davon auszugehen, dass die vorschlagenden Institutionen und Organisationen die für die Wahrnehmung der Aufgaben vorgesehenen Personen kennen und auch deren Qualifikation geprüft haben.

Die oberste Landesjugendbehörde, also wir, hat keine gesetzlichen Ausschlussgründe festgestellt, sodass alle zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder gewählt werden können. Ich bitte Sie, dem Wahlvorschlag, der Ihnen vorliegt, zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Minister. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Wahlvorschlag in der Drs. 6/353 ab.

Gemäß § 77 Absatz 1 der Geschäftsordnung kann die Wahl durch Handzeichen erfolgen, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Widerspricht jemand? - Das ist nicht der Fall. Mir wurde signalisiert, dass sich die Fraktionen auf eine Wahl per Handzeichen verständigt haben; also werden wir so verfahren.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit sind die stimmberechtigten und die stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt worden. Der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Mobilität von Jugendlichen im ländlichen Raum gewährleisten

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/351

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Güssau. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr Damen und Herren! Mit der Umsetzung der dritten EUFührerscheinrichtlinie durch den Bund wird die neue Fahrzeugklasse AM ab dem 19. Januar 2013 die bisherigen deutschen Fahrzeugklassen M und S ablösen. - Dieser Satz klingt kryptisch, aber er ist für die Menschen im ländlichen Raum von ganz besonderer Bedeutung.

Die Klasse M umfasst die klassische deutsche Mopedführerscheinprüfung. Eine solche Fahrerlaubnis kann man derzeit mit 16 Jahren erwerben, um Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu führen.

Die Klasse S berechtigt zum Fahren dreirädriger Kleinkrafträder bzw. vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge, so genannter Quads.

Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, dass ich all diese Fahrzeuge schon selbst gefahren bin. Ich weiß daher, worüber ich jetzt rede.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Die mit der Reform neu geschaffene Klasse AM vereinigt die Klassen M und S. Wird in Deutschland zukünftig vom Mopedführerschein gesprochen, dann ist damit die Klasse AM gemeint.

Das Entscheidende ist jedoch, dass die dritte EUFührerscheinrichtlinie den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum lässt: Das Mindestalter für den Erwerb des neuen Mopedführerscheins der

Klasse AM kann in eigener Verantwortung zwischen 14 und 18 Jahren festgesetzt werden.

Die CDU drückt im Interesse der jungen Menschen auf die Tube.

(Herr Scheurell, CDU: Wie immer! - Heiter- keit und Zustimmung bei der CDU - Lachen bei der LINKEN)

Wir wollen gemeinsam mit unserer Sozia SPD den Führerschein mit 15.

(Zustimmung bei der CDU)

Weil aus Ihrer Ecke vorhin etwas Lachen kam, möchte ich daran erinnern: Ich habe ganz bewusst nicht die Formulierung „Die CDU gibt Gas!“ verwendet, damit man uns nicht in die Ecke gnadenloser oder gedankenloser Raser setzt.

Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist ein ländlich geprägtes Bundesland. Im ländlichen Raum ist Mobilität für die Menschen nicht irgendein beliebiges Thema. Mobilität ist für diese Menschen eine ganz entscheidende Frage gesellschaftlicher Teilhabe.

Das gilt auf der einen Seite natürlich ganz besonders für diejenigen, deren Beweglichkeit altersbedingt oder aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen begrenzt ist. Das gilt aber auf der anderen Seite auch für die jungen Menschen in unserem Land, insbesondere im ländlichen Raum, die zum Ausbildungsbetrieb, zur Schule, zum Sport, zum Verein oder zur Arbeitsgemeinschaft weite Wege in Kauf nehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Wir kennen bereits den Ruf nach mehr Geld für Zuschüsse zum Schüler- und Ausbildungsverkehr oder zum ÖPNV. Zweifellos sind diese Zuwendungen richtig und wichtig. Aber Geld allein greift das Mobilitätsproblem eben nicht an der Wurzel.

Wenn die Mobilität der jungen Menschen verbessert werden soll, darf man nicht einfach nur mehr Geld in dieses System fließen lassen. Mehr Geld löst nicht die Probleme, nein. Wir müssen den Menschen die Möglichkeit geben, zum frühestmöglichen Zeitpunkt individuell und selbstbestimmt mobil zu sein.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU, und von Frau Niestädt, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Personnahverkehr allein kann es nicht leisten, in jeder Region zu jeder Tageszeit die Mobilitätsbedürfnisse junger Menschen restlos zu erfüllen. Die Kosten hierfür - so ehrlich muss man sein - wären viel zu hoch. Gerade weil diese Regierungskoalition aus der CDU und der SPD diese Ehrlichkeit besitzt und den jungen Mengen diese Wahrheit auch deutlich sagt, sucht sie nach Wegen, den jungen Menschen früher die Möglichkeit zu individueller Mobilität zu eröffnen.

Aus meinen Gesprächen mit jungen Leuten - ich war in meinem früheren beruflichen Leben auch 17 Jahre lang Lehrer an einem Gymnasium; ich weiß, wovon ich rede - ist mir bekannt, dass ihnen individuelle Mobilität allemal lieber ist, als im ländlichen Raum eine neu installierte digitale Echtzeitankunftsanzeige zu bestaunen, die für die nächsten fünf Stunden keinen Rufbus blinkend ankündigt.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Niestädt, SPD)

Meine Damen und Herren! Um es deutlich zu sagen: Ein Mobilitätskonzept, das ausschließlich auf Linienbussystemen oder Regionalbahnen beruht, ist in den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts heute nicht befriedigend.

Wir reden in Sachsen-Anhalt seit Jahren leider über Bevölkerungsrückgang; wir reden in Sachsen-Anhalt über Fachkräftemangel, der auch weiter zunehmen wird. Deswegen müssen wir den jungen Menschen die Chance geben, früher mit den schon bekannten individuellen Fortbewegungsmitteln mobil zu sein.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Projekt „Begleitetes Fahren mit 17“ hat bereits erfolgreich den Anfang gemacht. Jetzt, meine Damen und Herren, sollte der Führerschein mit 15 folgen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von der Regierungsbank)

Danke sehr für die Einbringung, Herr Güssau. - Für die Landesregierung spricht der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bedanke mich bei den beiden Fraktionen, die diesen Antrag heute einbringen.

Der Einbringer Herr Güssau hat zu diesen ganzen Problemen schon die Haltung der Fraktionen dargelegt. Ich kann hier erklären: Wir schließen uns dieser Meinung an.

Wir bedanken uns bei beiden Fraktionen dafür, dass sie hierbei vorangeschritten sind. Sollte das Hohe Haus heute diesen Vorschlag annehmen, dann werden wir als Ministerium ihn im Verhältnis 1 : 1 umsetzen.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Felke, SPD)

Im Vorgriff auf diesen Antrag habe ich schon meine beiden Kollegen in Sachsen und in Thüringen,