Ich würde sagen: Wir sind hier nicht unbedingt angetreten, um die Leute aufzufordern, grundsätzlich vor Gericht zu ziehen.
Aber unabhängig davon: Wenn ein Land aus einem bestimmten Grund heraus etwas regelt - - Wir haben ja darüber geredet, wie viel Wasser durch Sachsen-Anhalt fließt, nämlich viel mehr als auf Sachsen-Anhalt herunterregnet. Das heißt, man muss sich wappnen und braucht entsprechende Regelungen.
Es gibt Naturschutzgesetze, die geringfügig vom Bundesrecht abweichen, bei denen man immer fragen kann, ob das gesetzeskonform ist. Ich denke an die Regelung in Hamburg zum Hafen, wo
man Hochwasserschutzmaßnahmen sogar von der allgemeinen Eingriffsregelung ausschließt und sagt: Die sind grundsätzlich erlaubt.
Unabhängig davon will ich einfach nur sagen: Es gibt Gesetze, die abweichen. Auch wir tun das an der Stelle, ich glaube, mit gutem Grund. - Herr Kollege Köck.
Könnten Sie vielleicht dem Hohen Haus ganz kurz die Zuständigkeiten im Vollzug erklären? Einmal war von der Planfeststellungsbehörde die Rede, dann vom Landesverwaltungsamt usw.
Das ist gut. - Natürlich war einmal von der Zulassungsbehörde und einmal vom Landesverwaltungsamt die Rede. Ich habe ja auch einmal die Zulassungsbehörde und einmal das Landesverwaltungsamt gemeint. Deswegen habe ich das so gesagt.
Wenn wir über Planfeststellungsverfahren reden, dann rede ich über die zuständige Zulassungsbehörde, die in diesem Fall das Landesverwaltungsamt ist. Wenn ich über die Verordnung zu Natura 2000 geredet habe, dann rede ich natürlich über das Landesverwaltungsamt, das die Kompetenzen jetzt übertragen bekommt. Den Rest klären wir in der Kantine, okay? - Vielen Dank.
Deswegen kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3658. Der Ausschuss für Umwelt empfiehlt uns, die beiden Gesetzentwürfe in der Drs. 6/3267 und in der Drs. 6/3420 zusam
Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind große Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weitere große Teile der Fraktion DIE LINKE und ein Abgeordneter der Fraktion der CDU. - Damit wurde der Empfehlung gefolgt.
Jetzt kommen wir zur eigentlichen Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über die selbstständigen Bestimmungen ab. - Eine Einzelabstimmung ist nicht gefordert worden. Dann stimmen wir insgesamt ab. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind andere Teile der Fraktion DIE LINKE und ein Abgeordneter der Fraktion der CDU.
Jetzt stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. - Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Abgeordneter der Fraktion der CDU. - Damit wurde die Gesetzesüberschrift beschlossen.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe und anderer Gesetze
Die erste Beratung fand in der 72. Sitzung des Landtages am 18. Juli 2014 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Späthe. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag in der 72. Sitzung am 18. Juli 2014 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wissenschaft und Wirtschaft sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die EURichtlinie 2011/24 umgesetzt werden, die Patientenrechte in grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zum Inhalt hat. Dabei fallen Bestimmungen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die sich auf die Berufsausübung als Gesundheitsdienstleister beziehen, soweit nicht das Bundesrecht schon Regelungen trifft.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales führte seine erste Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 44. Sitzung am 10. September 2014 durch. Dazu lag ihm eine schriftliche Stellungnahme der Berufsverbände der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen vor.
Die Landesregierung erläuterte einleitend die Notwendigkeit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. In der anschließenden Beratung wurde auch die Frage der Durchführung einer Anhörung zum Gesetzentwurf diskutiert.
Die Fraktion DIE LINKE hielt es für geboten, zumindest die Krankenhausgesellschaft zur Verlängerung des Zeitraums der Fortentwicklung der Krankenhausplanung von zwei auf vier Jahre anzuhören.
Die Koalitionsfraktionen sahen dagegen keine Notwendigkeit, eine Anhörung durchzuführen, da aus ihrer Sicht ein Gesetzentwurf vorlag, der wesentliche Anregungen und Bedenken der Verbände bereits aufgenommen hat.
Der Ausschuss einigte sich auf den Kompromiss, statt einer umfangreichen Anhörung ein Fachgespräch mit der Krankenhausgesellschaft, den beiden Berufsverbänden der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen sowie der Zahnärztekammer durchzuführen.
treter der beiden Berufsverbände zunächst das Anliegen ihrer eingereichten Stellungnahme. Sie sahen durch die geplante Ergänzung des § 20 des Kammergesetzes für Heilberufe um einen neuen Absatz 3 die Erkennbarkeit der tatsächlichen Qualifikation durch die Patienten gefährdet und vertraten die Meinung, dass die Unterscheidung zwischen Fortbildung und Weiterbildung gewahrt bleiben müsse.
Die Zahnärztekammer dagegen konnte die Bedenken beider Berufsverbände nicht teilen. Eine Verwechslungsgefahr zwischen Fort- und Weiterbildung der Zahnärzte sah die Kammer nicht gegeben.
Die Krankenhausgesellschaft äußerte sich zur Krankenhausplanung und hielt einen Planungsturnus für die Überprüfung des Krankenhausplans und der Rahmenvorgabe von vier Jahren und nicht mehr, wie bisher, von zwei Jahren für zu lang.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führte noch in der 47. Sitzung nach dem Fachgespräch und entsprechend der vorherigen Vereinbarung eine Beratung durch mit dem Ziel, die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung vorzunehmen.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, die von den Berufsverbänden der Deutschen Kieferorthopäden und der Deutschen Oralchirurgen vorgeschlagene Ergänzung des neuen § 20 Abs. 3 um einen Satz 2 im Gesetz über die Kammern für Heilberufe aufzunehmen. Die Ergänzung lautete:
„Fortbildungszertifikate dürfen von der Kammer nicht für die Fachgebietsbezeichnungen gemäß § 44 sowie mit diesen Bezeichnungen verwechslungsträchtige Fortbildungsinhalte verliehen werden.“
Die Koalitionsfraktionen sahen hingegen keinen Grund, diesen Satz aufzunehmen. Somit wurde dieser Antrag bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Abgelehnt wurde ebenfalls bei 5 : 6 : 0 Stimmen der Antrag der Fraktion DIE LINKE, in § 26 Abs. 4 des Gesundheitsdienstgesetzes und in § 14d Abs. 1 des Krankenhausgesetzes jeweils das Wort „barrierefrei“ einzufügen.