Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

Damit sollte sichergestellt werden, dass die vielfältige Angebotspalette von Maßnahmen der unterschiedlichen Akteure im Übergangssystem aufeinander abgestimmt, wirtschaftsnah und flächendeckend ausgerichtet und für die Jugendlichen transparent gestaltet wird. Die koordinierte und abgestimmte Gestaltung des Übergangsmanagementsystems ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine künftige auskömmliche Fachkräftesituation in der regionalen Wirtschaft.

Mit dem Landesprogramm „Rümsa“ sollen Arbeitsbündnisse auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte im verzahnten Agieren mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern bzw. zugelassenen kommunalen Trägern, den Jugendhilfeträgern sowie deren enge Kooperation mit den Schulträgern, also mit den Schulen, den regionalen Unternehmen, weiteren Hilfssystemen und Unterstützungsangeboten sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern unterstützt werden.

Unmittelbar profitieren davon die Jugendlichen unter 25 Jahren bzw. in Ausnahmefällen auch die unter 35-Jährigen. Der Programmstart für dieses Landesprogramm ist für das erste Quartal 2015 vorgesehen. Die Dauer der Förderung erstreckt sich über die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020.

In dem vorstehend genannten Kontext ist es ebenso von Bedeutung, die hohe Qualität berufsbildender Schulen zu sichern und zu fördern. Infolge der demografischen Entwicklung im Land SachsenAnhalt haben sich die Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen in den letzten zehn Jahren von 76 641 im Schuljahr 2003/2004 auf 40 020 im Schuljahr 2014/2015 reduziert. Dies bedeutet einen Rückgang um ca. 47,8 %.

Die Anzahl der berufsbildenden Schulen hat sich in den letzten zehn Jahren von 35 auf 26 reduziert.

Kurzzeitig zeichnen sich keine Veränderungen im Netz der berufsbildenden Schulen ab. Prognostisch wird derzeit davon ausgegangen, dass sich die Schülerzahlen bis zum Jahr 2025 wieder leicht nach oben entwickeln auf dann insgesamt bis zu 49 000 Schülerinnen und Schüler.

Auch bei der demografiebedingten Verringerung der Ausbildungszahlen besteht weiterhin das Ziel, ein regional ausgewogenes, an den wirtschaftlichen Entwicklungen orientiertes bestandsfähiges Angebot beruflicher Bildung zu gewährleisten.

Auf die verringerten Ausbildungszahlen hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Schulträgern unter Einbeziehung der Kammern rechtzeitig mit Maßnahmen der Schulnetzplanung reagiert. So wird bereits seit Jahren zur Sicherung der fachlichen sowie möglichst ausbildungs- und wohnortnahen Beschulung trotz geringer Ausbildungszahlen in einigen Berufsbereichen die Bildung von regionalen und überregionalen Fachklassen entsprechend § 66 des Schulgesetzes durch Schulträgervereinbarungen mit Zustimmung der obersten Schulbehörde und durch Erlasse der obersten Schulbehörde gesteuert.

Zudem unterstützt das Land die Auszubildenden, die eine regionale oder überregionale Schule besuchen, finanziell nach Maßgabe einer entsprechenden Richtlinie. Im Haushaltsjahr 2014 wurden dafür bisher insgesamt 82 000 € verausgabt. Die Richtlinie wurde zwischenzeitlich dahingehend ergänzt, dass nicht nur Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern auch die Nutzung des privaten Kfz bezuschusst werden.

Zur Förderung und Sicherung einer hohen Qualität berufsbildender Schulen leistet die qualitätsgerechte Lehrerausbildung in Sachsen-Anhalt einen erheblichen Beitrag. An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden zukünftige Lehrkräfte für die berufsbildenden Schulen ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in einem konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lehrerbildung und die Modularisierung der Studiengänge.

Sämtliche Studiengänge für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wurden bereits akkreditiert. Dabei wurde der Ausbildung in Magdeburg von der Akkreditierungskommission eine hohe Qualität bescheinigt. Zur Umsetzung dieser Standards in der Lehrerbildung der Universität Magdeburg wurden und werden auch weiterhin Zielvereinbarungen mit dem Kultusministerium abgeschlossen.

Die duale Berufsausbildung in der engen Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung mit den Lernorten Berufsschule und Betrieb ist ein wesentliches Element des deutschen Bildungssystems und bildet die Basis für alle weiteren Maßnahmen im Berufsbildungssystem.

Die duale Berufsausbildung vermittelt handlungspraktisches Wissen und Können bzw. schafft die Motivation für weiterführende Lernprozesse. Für die Fachkräfte von morgen bedeutet dies, dass erweiterte Anforderungen nicht nur im Hinblick auf die berufsspezifischen Qualifikationen in der dualen Berufsausbildung vermittelt werden, sondern auch notwendige fachübergreifende Kompetenzen, wie Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Initiative mit dem Ziel lebenslangen Lernens.

Die Entscheidung für einen dualen Ausbildungsberuf unmittelbar nach dem Schulabschluss stellt für die Abgängerinnen aller Schulformen eine lohnende Perspektive dar und eröffnet zu anderen Ausbildungsformen gleichwertige Berufs- und Karrierewege.

Ich danke Ihnen, dass Sie den Ausführungen, die ich für den Kultusminister gehalten habe, so lange zugehört haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bischoff. Das haben wir getan, auch wenn Sie die Redezeit von fünf Minuten um vier Minuten überschritten haben. - Jetzt eröffne ich die vereinbarte Fünfminutendebatte. Die Debatte wird die Kollegin Dirlich von der Fraktion DIE LINKE eröffnen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Anträge im Landtag, bei denen man den Grund für die Antragstellung etwas länger sucht.

(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Schrö- der, CDU: Sie müssen die Begründung le- sen!)

Ich habe in dem Antrag nichts gefunden, das nicht schon längst passiert. Die Landesregierung soll sich weiterhin für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung einsetzen, allerdings steht nicht darin, wie und wo.

Die Durchlässigkeit und die Verzahnung der Bildungswege sollen weiter erhöht werden. - Wir haben nichts dagegen. Aber wurde dieses Thema nicht heute bereits unter Tagesordnungspunkt 4 angesprochen?

Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz soll umgesetzt werden. - Alles andere wäre wohl auch seltsam.

Die hohe Qualität berufsbildender Schulen soll gesichert werden. - Was sonst?

Es soll für einen ganzheitlichen Ansatz bei der beruflichen Erstausbildung geworben werden. - Die

Rolle der Bedeutung hat offensichtlich immer noch einen hohen Stellenwert.

(Herr Schröder, CDU: Begründen Sie Ihre Zustimmung zu unserem Antrag?)

Etwas näher kommt man der Antwort, wenn man den Begründungstext liest. Die einbringende Fraktion führt die Halbierung der Zahl der Berufsausbildungsanfänger zwischen den Jahren 2008 und 2013 ins Feld. Herr Keindorf, könnte das vielleicht mit der Halbierung der Geburtenzahlen zwischen 1992 und 1997 zusammenhängen?

Die einbringende Fraktion stellt fest, dass die Studierquote Mitte der 60er-Jahre nur 8 % betrug und heute fast die Hälfte der Ausbildungswilligen ein Studium beginnt. Sie stellt zudem fest, dass acht von zehn Berufsgattungen mit den größten Engpässen keine Akademiker brauchen, sondern beruflich Ausgebildete. - Aha.

Was der Antragstext nämlich mit Floskeln drapiert und hinter Allgemeinplätzen verschleiert, guckt der Begründung aus allen Knopflöchern. Die jungen Leute sollen gefälligst nur so viel lernen, wie sie für die Ausübung einer Arbeit brauchen; das kommt die Gesellschaft billiger und sorgt außerdem dafür, dass die Berufstätigen nicht ganz so hohe Ansprüche an ihre Bezahlung stellen können.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Leimbach, CDU: Jetzt wird es arrogant! Da ist der Wunsch Vater des Gedankens! - Herr Borg- wardt, CDU: Klassenkampfrhetorik!)

Liebe Koalitionäre, 1965 - ist das Ihr Ernst? - Wir jedenfalls lehnen eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Bildung strikt ab.

(Herr Leimbach, CDU: Wo steht die denn?)

Wir verstehen Bildung als grundsätzliches Menschenrecht und wollen den Zugang zu Bildung nicht einschränken,

(Beifall bei der LINKEN)

vor allem nicht auf der Grundlage von Erwägungen, die mit künftiger Verwertbarkeit der Qualifikation verbunden sind. Das Recht auf freie Berufswahl steht wohl nicht zur Debatte.

(Herr Leimbach, CDU: Nein!)

Wenn andere von Akademisierungswahn reden, dann stellen wir den Sparwahn in der Bildung infrage.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber wir nehmen das Thema natürlich ernst genug, um uns ernsthaft mit Ihren Sorgen auseinanderzusetzen. Die Angleichung der Studierendenzahl an die Zahl der Berufsausbildungsanfänger ist ein Fakt, und er wird unterschiedlich interpretiert.

Es ist davon die Rede, dass die Berufsausbildung zur Restausbildung verkomme, dass Hochschulen überfordert seien, ihre „Vermassung“ mit erheblichen Qualitätsverlusten einhergehe und dass Berufschancen von Akademikern durch ein Überangebot gefährdet seien.

(Herr Leimbach, CDU: Das steht doch nicht in dem Antrag!)

- Das sind Auszüge aus einer Diskussion, die wir geführt haben.

(Herr Leimbach, CDU: Wo hat die Diskus- sion stattgefunden?)

Es gibt zum Glück auch andere Argumente, und die sprechen von einem begrüßenswerten wachsenden Bildungsniveau und einem wachsenden Bildungsbedürfnis. Sie führen das gewachsene Anforderungsniveau an eine zunehmende Zahl von Berufen an, die eine Akademisierung einfordern, beispielsweise Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Pflegerinnen. Zudem weisen sie darauf hin, dass der Druck der OECD-Gemeinschaft auf die Einführung der Bachelorausbildung für Berufe, die in Deutschland bisher im Berufsausbildungssystem ausgebildet wurden, ebenfalls eine Veränderung der Bildungslandschaft bewirkt.

Heute heißen die Abschlüsse an Hochschulen Junggeselle und Meister. Wenn man dann Meister ist, kann man noch Master werden. Davon war vorhin die Rede.

Aber auch die Zahlen zeichnen ein nicht ganz so düsteres Bild, wie die CDU-Fraktion es tut. Zwar haben sich die Studierendenzahlen zwischen 1995 und 2013 nahezu verdoppelt, nämlich von 250 000 auf 500 000, aber die Zahl der neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge schwankt nicht in gleichem Maße.

Selbst wenn man zwischen 1992 und 2013 die Jahre mit der höchsten und der niedrigsten Zahl von Ausbildungsverträgen heraussucht, dann stellt man eine Schwankung in Höhe von 100 000 fest. Das heißt, in all den Jahren lagen die Zahlen dazwischen. Es waren im Jahr 2013 530 000 und im Jahr 1999 630 000. Angesichts dessen kommt bei mir Alarmstimmung, offen gesagt, nicht auf.

Sie können sich auch einmal die Angebot-Nachfrage-Relation anschauen. Sie werden feststellen, dass in den meisten Arbeitsamtsbereichen in Sachsen-Anhalt und auch bei den meisten Berufen die Zahl der Nachfragerinnen nach wie vor die Zahl der angebotenen Lehrstellen übersteigt. Schauen Sie es sich an; ich habe die Statistiken hier.

Die Tatsache, dass Lehrstellen nicht besetzt werden können, hat ganz andere Ursachen. Darauf geht der unter Punkt 3 genannte KMK-Beschluss ein. Dass die Koalitionsfraktionen es allerdings für

nötig halten, ihre eigene Regierung an die Umsetzung dieses Beschlusses zu gemahnen, spricht schon Bände. Der Antrag enthält viele Ansätze, die man nicht wirklich ablehnen kann und auch nicht muss, aber die Flughöhe des Antrages ist so groß, dass es nicht ganz leicht sein wird, die Forderungen geländetauglich zu machen.

(Herr Gallert, DIE LINKE, und Herr Henke, DIE LINKE, lachen)