Schon heute sind viele Museen, kleine Museen, aber auch unsere großen Museen, mit dem Thema Provenienzforschung intensiv beschäftigt. Das tun sie schon vor dem Hintergrund, dass die Nießbrauchregelung am 30. November 2014 ausgelaufen ist im Kontext der Regelung offener Vermögensfragen, wie es im Einigungsvertrag festgehalten ist.
Ich möchte aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier auch sagen, dass diese Überarbeitung der Förderrichtlinie etwas ist, das eben auch in dem größeren Kontext der ökonomischen Regularien, wie beispielsweise im Wettbewerbsrecht, zu sehen ist; denn die spielen im Kulturbereich zunehmend eine Rolle. Zu erwähnen ist zum Beispiel das EU-Wettbewerbsrecht.
Durch beihilferechtliche Fragen sind in den vergangenen Jahren zunehmend Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Kulturförderung entstanden. Eine Ursache besteht zum Beispiel darin, dass selbst gemeinnützige Vereine oder andere nicht gewinnorientiert arbeitende Kultureinrichtungen
von der EU als Unternehmen klassifiziert worden sind, die ökonomischen Regularien des Wettbewerbsrechts unterliegen.
Hierzu haben sich die Länder über die KMK und der Bund über die EU-Kommission für die Schaffung einer Ausnahmeregelung zugunsten der Kultur eingesetzt. Das ist mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung, AGVO, auch gelungen. Wir haben uns gestern in der KMK darauf verständigt, ein Fachgespräch zu den ganzen Fragen rund um CETA, das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen, und TTIP, das transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA, zu organisieren, in dem alle Fragen, die auch in dem Kontext mit Förderung und Wettbewerb auftreten, aufgegriffen werden.
Wir haben es uns vorbehalten, nach diesem Fachgespräch möglicherweise ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um diese Fragen damit abzusichern; denn wir können nicht nur sagen, wir fördern die Kultur im Land, und haben dabei nicht im Blick, was im Bereich der EU und im Rahmen dieser internationalen Abkommen alles passiert. Wir müssen wir bei der Erarbeitung mit großer Sorgfalt daran arbeiten, dass wir das, was wir inhaltlich wollen und in den letzten Jahren auch gut machen konnten, dann auch abbilden können. Denn wir sind uns darin einig, dass man den Stellenwert der Kultur nicht ausschließlich monetär wird bemessen können.
Ich bin zuversichtlich, dass wir die Weiterführung der bewährten Kulturförderung mit der Überarbeitung der Richtlinie hinbekommen, dass wir die Ideen und Anregungen, die im Antrag enthalten sind, aufnehmen werden, dass wir darüber hinaus im Ausschuss für Bildung und Kultur über die Überarbeitung reden werden, dass wir über die Entwürfe diskutieren werden und dass wir dort Gelegenheit haben, Verschiedenes aufzunehmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer bei der Rede des Ministers aufmerksam zugehört hat,
Ich freue mich natürlich, dass sich die Richtlinie aus dem Jahr 2008 - jeder konnte das bereits nachvollziehen - im Moment in der Überarbeitung befindet. Über diese Richtlinie wird auch länderübergreifend beraten. Es ist von Vorteil im Bereich der Kultur, wenn in der KMK gemeinsam an so einer Position gearbeitet wird.
Man hätte sicherlich auf den ersten Blick sagen können: Das ist ein toller Antrag, gerade zur richtigen Zeit. Wir haben gerade gehört, dass es dieses Antrags überhaupt nicht bedurft hätte,
weil schon fleißig gearbeitet wird. Nichtsdestotrotz kann man so etwas zur Unterstützung bringen, also um das Interesse des Parlaments zu verdeutlichen und um zu verdeutlichen, dass die Arbeit des MK entsprechend begleitet wird. Das ist völlig in Ordnung. Das ist eine gute Lösung. Wir sind im Moment gehalten, dem Kultusministerium auch ein bisschen Schützenhilfe zu geben
bei Richtlinien oder bei Handreichungen, die auf dieser Seite erarbeitet werden, weil das eine oder andere vielleicht nicht ganz so glücklich herüberkommt, wie man es gedacht hat. So gesehen kann ich das unterstützen.
Zum Antrag selbst. Ich würde die Diskussion im Vorfeld der Behandlung des Antrags im Ausschuss nicht unbedingt anheizen wollen, ich muss aber zu Punkt 1 Folgendes sagen. Wenn man sich die Richtlinie einmal genau anschaut, dann stellt man fest, dass es nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass Museen eine 70-prozentige Landesförderung erhalten. Die Frage ist: Wer ist der Antragsteller?
Wer sich Punkt 4 der Richtlinie genau anschaut, der stellt fest, dass unter Punkt 4.1 Buchstabe b die juristischen Personen des öffentlichen Rechts genannt werden. Das heißt, wenn es einen Förderverein im Museum gibt, wie zum Beispiel im Salzlandkreis, dann kann dieser das beantragen und bekommt sogar eine Landesförderung von 70 %. Das funktioniert wunderbar. Nichtsdestotrotz kann man sich über diesen Punkt gern unterhalten.
Ja, das können wir mit aufnehmen. Das können wir sicherlich machen, darüber sollten wir aber noch einmal diskutieren. Wer sich genau an die Haushaltsberatungen erinnert, der weiß, dass wir gerade für die Provenienzforschung schon einiges an finanziellen Mitteln eingestellt haben, um das Ganze zu unterstützen. Wir freuen uns natürlich, wenn dann der Mietvertrag für Magdeburg unterschrieben werden kann.
Ich komme zu Punkt 3 des Antrags. Das ist ein ganz aktueller Punkt. Das ist das, was man im Landesverwaltung gerade sieht: die Überarbeitung aufgrund der EU-Richtlinie, um das im Beihilferecht ordentlich zu machen. Aus diesem Grund ist die im Moment nicht im Einsatz.
So gesehen sind wir uns einig. Die Richtlinie befindet sich in der Überarbeitung. Wir können im Ausschuss mitdiskutieren, in welche Richtung wir sie gern haben wollen. Das wird also eine interessante und spannende Aufgabe, der wir uns gern stellen. Das heißt, wir als CDU-Fraktion stimmen diesem Antrag selbstverständlich zu. Er ist ein gutes Beiwerk, das kann man nutzen. - Danke.
(Herr Miesterfeldt, SPD: Antrag auf Direkt- abstimmung! - Frau Budde, SPD: Nein! - Herr Miesterfeldt, SPD: Sie stimmen dem zu?)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bei diesem Antrag herrscht in der Tat große Einigkeit im Hohen Haus. Die Richtlinie sollte überarbeitet werden. Deswegen ist es auch nicht zufällig, dass sie schon in der Überarbeitung ist.
Ich finde es aber wichtig, einen Punkt zu betonen, der in den letzten Redebeiträgen etwas unterging, nämlich dass der Antrag auch vorsieht, dass beispielsweise kommunale Museen - unabhängig davon, ob sie einen Förderverein haben oder nicht - die Möglichkeit erhalten, eine Zuwendung von bis zu 70 % zu bekommen.
Ich halte das deswegen für einen wichtigen Punkt - wir haben gestern hier sehr ausführlich darüber debattiert -, da unsere Kommunen unterfinanziert
Ich habe auch an anderer Stelle schon mehrfach gesagt, dass wir im Land ein Problem mit der musealen Grundversorgung, eben den vielen kleinen städtischen Museen haben. - Vor diesem Hintergrund finde ich das einen wichtigen Aspekt in Punkt 1 des Antrags.
In Bezug auf Punkt 3 des Antrags haben wir gehört, dass das - das hat auch der Minister dargestellt - ein problematischer, schwieriger Bereich ist. Wir wissen das selbst von Fällen, an denen wir beteiligt waren, bei denen es zu diesem Beihilfeproblem gekommen ist. Ich denke, der Ausschuss ist der richtige Ort, um darüber zu debattieren.
Zur Provenienzforschung. Dazu fand ich die Debatte ein wenig komisch; denn dabei geht es ja nicht um das neue Zentrum - so verstehe ich zumindest den Antrag der Fraktion DIE LINKE -, sondern auch um die Museen im Land. Auch die kommunalen Museen haben bisweilen hinsichtlich der Provenienzforschung ein Problem. Das können sie gar nicht finanzieren. Deswegen ist es wichtig, dass hier eine Klarstellung erfolgt.
Das Problem, das ich bei dem Antrag sehe, ist eher, dass nach meinem Verständnis das Informationsblatt die Richtlinie erklärt. In der Richtlinie muss man ein wenig suchen. Man könnte behaupten, dass die Formulierung in der Richtlinie „das künstlerische und kulturelle Erbe zu pflegen und zu erschließen“ unter 3.1 Buchstabe a vielleicht der Punkt ist, der die Provenienzforschung mit aufnimmt. Aber diesbezüglich bin ich mir unsicher.
Das Anliegen ist auf jeden Fall gut und deswegen wird BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag auch zustimmen. - Herzlichen Dank.
Wir haben unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt gerade sehr heiß und intensiv - ich sage: auch zu Recht - darüber diskutiert, dass die Freiheit immer auch Rahmen und Richtlinien braucht, die man möglichst einhalten sollte. Wenn wir von der Freiheit der Kunst reden, dann braucht diese auch noch die Förderung. Für diese sind wir in einem nicht geringen Maße - in einem häufig viel
Kollege Barthel hat mich in dieser Woche schon einmal mit dem lernenden Gesetz zitiert; das ist übrigens nicht von mir. Ich weiß gar nicht mehr, von wem es ist. Das ist einmal im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Diskussion zur Sprache gekommen.
Es wird sicherlich auch lernende Richtlinien geben. Und wenn die Richtlinien denn lernen, dann sollten sie, wenn sie überarbeitet werden, nach den Vorstellungen der meisten und fast aller gerechter, sachdienlicher, einfacher und missbrauchssicherer sein. Ich denke, darin sind wir uns alle einig.