Protokoll der Sitzung vom 12.12.2014

Wir als Parlament haben nun das heilige Recht, die Landesregierung zu befragen. Es liegen insgesamt 13 Kleine Anfragen vor.

Die Frage 1 stellt der Kollege Herr Bergmann zum Thema Informationsveranstaltung Nordverlängerung A 14. Es wird der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel antworten. Bitte schön, Herr Bergmann.

Am Abend des 19. November 2014 fand in der Altmarkgemeinde Seehausen eine Veranstaltung zum Planfeststellungsverfahren der Nordverlängerung der A 14 statt. Die Landesverwaltung war nach einer Berichterstattung der „Volksstimme“ bei dieser Veranstaltung nicht anwesend.

Ich frage die Landesregierung:

Hatte die Landesregierung zu dieser Veranstaltung am 19. November 2014 in Seehausen eine Einladung erhalten? Wenn ja, was hat die Landesregierung bewogen, nicht teilzunehmen?

Welche Strategie verfolgt die Landesregierung zur Herstellung von Transparenz bei Großbauprojekten?

Vielen Dank für Frage. - Herr Minister Webel, bitte die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bergmann, Ihre Fragestellung zur A 14 möchte ich gern beantworten.

Zu Frage 1. Das Planfeststellungsverfahren für die A 14 im Abschnitt Osterburg bis Vielbaum ist am 4. September 2014 eingeleitet worden. Damit befindet sich nunmehr auch der letzte noch fehlende Abschnitt der A 14 in Sachsen-Anhalt in der Baurechtsschaffung.

Die Planungsunterlagen lagen in der Zeit vom 8. Oktober 2014 bis zum 7. November 2014 öffentlich aus. Eventuelle Einwendungen zum Vorhaben konnten bis zum 21. November dieses Jahres vorgebracht werden.

Mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 wurde die Landesstraßenbaubehörde von der Verbandsgemeinde Seehausen um die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung gebeten. Unter Hinweis auf das laufende Anhörungsverfahren für die A 14 und die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde der Einladung seitens der LSBB nicht gefolgt und die Verwaltungsgemeinschaft wurde entsprechend informiert.

Die öffentliche Auslegung nach § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes stellt grundsätzlich sicher, dass sich jeder umfassend sowohl vom Vorhaben selbst als auch über seine spezifischen Belange ausreichend informieren kann. Die Teilnahme des Vorhabenträgers an einer gesonderten kommunalen Informationsveranstaltung parallel

zur laufenden öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen im Anhörungsverfahren ist verwaltungsverfahrensgesetzlich nicht vorgesehen.

Zu Frage 2. Die Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass die Transparenz bei der Planung und Realisierung von Großprojekten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dieser Aufgabe wird sich die Landesregierung selbstverständlich stellen. Dabei muss jedoch im Vordergrund stehen, die Information und die Beteiligung der Bürger bei bedeutenden Projekten vor dem förmlichen Verwaltungsverfahren zur Baurechtsschaffung durchzuführen.

Diese bewusste Differenzierung ist auch vor dem Hintergrund bedeutsam, dass im förmlichen Verfahren vorgebrachte Einwendungen einen rechtlichen Charakter und einen höheren Stellenwert haben als Beiträge Beteiligter in Veranstaltungen mit informellem Charakter. Eine frühe Information und Bürgerbeteilung ermöglichen es, die Belange betroffener Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und, soweit sie nicht berücksichtigt werden, Argumente konkret darzustellen.

Wie auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit der Erstellung seines Handbuchs für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor verdeutlicht hat, sind in erster Linie den besonderen Eigenschaften und Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens angepasste Maßnahmen der öffentlichen Beteiligung vorzusehen.

Ziel ist es, in jedem Fall künftig frühzeitiger die Transparenz zu erhöhen. Gerade im Hinblick auf die Verbesserung der digitalen Informationsmöglichkeiten zu bedeutenden Projekten wird aktuell an einer modernen Internetpräsenz gearbeitet.

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Kollege Bergmann verzichtet auf eine Nachfrage.

Daher kann nun der Kollege Hövelmann die Frage 2 zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu unnötiger Verkehrsbeeinflussungsanlage

auf der A 14 stellen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Landesstraßenbauverwaltung errichtete im Jahr 2010 laut dem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes 2014 eine durch das für Verkehr zuständige Bundesministerium als unnötig bezeichnete Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der Autobahn 14 zwischen den Anschlussstellen Magdeburg Reform und Schönebeck.

Das Bundesministerium hatte laut vorgenanntem Bericht die Errichtung untersagt. Das Land Sachsen-Anhalt hat den entstandenen Schaden von 700 000 € bereits an den Bund erstattet.

Ich frage die Landesregierung:

Warum erfolgte die Errichtung der Verkehrsbeeinflussungsanlage trotz Untersagung der Planung und des Baus durch das für Verkehr zuständige Bundesministerium?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Minister Webel antwortet erneut. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hövelman, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt.

Zu der Darstellung des Bundesrechnungshofes hinsichtlich einer unnötigen Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 14 muss vorweg klargestellt werden, dass nicht für die gesamte Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der A 14 die Zustimmung des Bundes fehlte, sondern lediglich für den Teil der temporären Seitenstreifenfreigabe zwischen den Anschlussstellen Schönebeck und Magdeburg-Reform.

Diese wurden zusammen mit der vom BMVBS im März 2009 genehmigten Streckenbeeinflussungsanlage errichtet. Im Oktober 2010 wurde das Vorhaben der temporären Seitenstreifenfreigaben an das BMVBS herangetragen mit der Frage, ob die Ergänzung im Rahmen erforderlicher Arbeiten zum Bau der Streckenbeeinflussungsanalge mit berücksichtigt werden könnte.

Das BMVBS forderte, um den notwendigen Gesehen-Vermerk für den Bau der Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe zu erteilen und der Finanzierung des Vorhabens aus Bundesmitteln zuzustimmen, ergänzende Unterlagen an und ging

davon aus, „dass vor der Erteilung meines Gesehen-Vermerks von jeglichen Maßnahmen zur Umsetzung einer temporären Seitenstreifenfreigabe Abstand genommen wird“.

Nach telefonischer Rücksprache zwischen dem damaligen Behördenleiter und dem BMVBS wurde der Referentenentwurf zur Erteilung des GesehenVermerks eingereicht. Im Nachgang fanden weitere Besprechungen statt, um die Realisierung der geplanten Anlage zur temporären Seitenstreifenfreigabe zu ermöglichen.

Da sich darüber hinaus aus den ministeriellen Abstimmungen ein für Januar 2011 avisierter Termin zum Start des Probetermins und der Anlage ergab, wurde die Straßenbauverwaltung mit der Planung und schließlich der baulichen Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Zweifel an einer nachträglichen Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlage bestanden nach den damaligen Gesprächen nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Dr. Köck möchte gern eine Zusatzfrage stellen.

Herr Minister, wie häufig ist diese temporäre Anlage in der Vergangenheit überhaupt in Betrieb genommen worden?

Überhaupt nicht.

Kurze Frage, klare Antwort.

Nun stellt die Frage 3 die Abgeordnete Frau Lüddemann zum Thema Studie „Hilfebedarfsfeststellung und Leistungsumfänge in der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen Behinderungen im Wohnen“. Der Minister für Arbeit und Soziales wird antworten. Bitte schön, Frau Lüddemann.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 3. Juli 2013 hat die damalige Staatssekretärin Bröcker ausgeführt, dass die Studie „Hilfebedarfsfeststellung und Leistungsumfänge in der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen Behinderungen im Wohnen“, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet wurde, inzwischen vorliege.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

In der Ausschusssitzung am 15. Januar 2014 wurde vonseiten des Ministeriums festgestellt, dass nunmehr auch die Auswertung der Studie vorliege

und verschiedene Maßnahmen davon ausgehend entwickelt würden. Es wurde überdies angekündigt, die Studie und deren Auswertung dem Ausschuss sowie dem Psychiatrieausschuss zur Verfügung zu stellen.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen ausgehend von der besagten Studie wurden inzwischen angegangen bzw. umgesetzt?

Wann sind die Aushändigung der Studie sowie deren Auswertung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und an den Psychiatrieausschuss geplant?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Lüddemann namens der Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage. Es ist in einem ersten Schritt geplant, das im Land praktizierte Gesamtplanverfahren nach § 58 SGB XII kurzfristig weiterzuentwickeln. Die Ziele, die dieser Weiterentwicklung zugrunde zu legen sind, wurden auch mit Vertretern der Leistungserbringer abgestimmt. Darüber hinaus wurde ein Erhebungsinstrument entwickelt, das den Weg in die Personenzentrierung der Hilfen eröffnen soll. Alle weiteren Schritte sollen Anfang des kommenden Jahres in Angriff genommen werden.

Zur Frage 2. Hierzu bitte ich um Entschuldigung. Ich bedauere, dass die Übersendung des Gutachtens einschließlich der Schlussfolgerungen und der Hinweise auf die nächsten Schritte bisher nicht erfolgt ist. Die Unterlagen werden Ihnen und dem Psychiatrieausschuss bis Ende Januar/Anfang Februar 2015 zur Verfügung gestellt werden. Infolge der Präsentation durch den Gutachter gab es Nacharbeiten. In dieser Zeit ist es uns sozusagen durchgerutscht, Sie zu informieren. Dafür bitte ich um Nachsicht.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen gibt es nicht.

Der Kollege Lange stellt die Frage 4 zum HerderGymnasium in Halle. Herr Minister Dorgerloh wird antworten. Bitte, Herr Kollege Lange.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Elterninformationen ist mir bekannt geworden, dass offenbar mindestens von September bis Ende Oktober 2014 ein erheblicher Stun