Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es bereits in der ersten Beratung zu diesem Antrag gesagt: Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Betroffenen niemand Schaden zufügt und dass er auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit in diesem Hohen Hause.
Wir haben in dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt Rechtsgrundlagen für den polizeilichen Gewahrsam, die rechtsstaatlichen Erfordernissen hinreichend Rechnung tragen. Die Rechtsgrundlagen der Länder sind hierbei gleich ausgestaltet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Tod von Oury Jalloh und Michael Lippert im Jahr 2005 wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit im polizeilichen Gewahrsam angewiesen. Die Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben sich bewährt: ein durch Gesetz vorgegebener klarer Regelungsrahmen, eine angeordnete lückenlose Dokumentation der Gewahrsamsnahme, die Überprüfung der Dokumentation, der Rechtmäßigkeit der Gewahrsamsnahme ein
schließlich der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung und die Überprüfung der Gewahrsamsräumlichkeiten und der durchgeführten Ingewahrsamnahmemaßnahmen.
Missstände liegen hier nicht vor. Aus den tragischen Ereignissen des Jahres 2005 wurden die richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Noch einmal: Unser Regelungsrahmen und die klare Erlasslage genügen rechtsstaatlichen Erfordernissen.
Zu der von Ihnen geforderten Entschädigung für die Hinterbliebenen von Oury Jalloh nur so viel: Hierüber wurde durch die unabhängige Gerichtsbarkeit unseres Landes eine abschließende Entscheidung getroffen. Diese haben wir schlichtweg zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Striegel. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass sich das Hohe Haus heute noch einmal mit dem Tod von Oury Jalloh beschäftigt. Es ist gut, dass wir darüber diskutieren und es ist auch notwendig.
Ich bin deshalb auch den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN ausdrücklich dankbar dafür, dass sie den Antrag gestellt haben, um das Thema nach Abschluss der Gerichtsverfahren noch einmal zu erörtern, wenngleich ich - das habe ich in der ersten Lesung zu diesem Antrag ja schon gesagt - ein Stück weit kritisch war und auch weiterhin bin,
was den Inhalt des Antrages anbelangt; denn in der Tat - Kollege Kolze hat darauf verwiesen - gab es nach dem Tod von Oury Jalloh umfangreiche Änderungen. Sie waren notwendig. Sie waren zwingend. Aber es hat sie gegeben, und sie sind auch extern betrachtet worden. Es gab Untersuchungen von Externen. Es gab zum Beispiel Lob von der UN-Antifolterkommission für das neue, elektronische Gewahrsamsbuch in Sachsen-Anhalt. Das darf und sollte man an der Stelle auch zur Kenntnis nehmen.
Ich habe keine konkreten Hinweise darauf, dass es dabei tatsächlich weiterhin in Sachsen-Anhalt zu Versäumnissen struktureller Art kommt. Deswegen aber wäre es wichtig gewesen, diese Anhörung im Innenausschuss durchzuführen. Deswegen haben wir mit dafür gestimmt, um sich genau das noch einmal intensiver anzuschauen.
Ich habe im Rahmen der ersten Lesung dagegen argumentiert, indem ich gesagt habe, es ist der Polizei angesichts ihrer Arbeitsbelastung nicht zuzumuten, sozusagen ins Blaue hinein jetzt alle Fälle noch einmal zu betrachten, ohne dass wir konkrete Hinweise haben. Hätten wir konkrete Hinweise, hätte ich das durchaus anders gesehen.
Da wir diese Anhörung im Innenausschuss des Landtages nicht durchgeführt haben, wissen wir jetzt leider nicht, ob es solche Hinweise gibt. Trotzdem wird meine Fraktion die Beschlussempfehlung nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten; denn wir glauben, dass in der Beschlussempfehlung ein paar richtige Dinge stehen. Wir könnten sie uns konsequenter vorstellen. Aber wir anerkennen, dass der Tod von Oury Jalloh eine Tragödie war und dass es in dieser Tragödie an Aufklärung fehlt. Ich denke, es ist wichtig, dass der Landtag das noch einmal feststellt.
Es gibt den Verweis auf die verbesserten Rahmenbedingungen. Ich denke, auch der ist nicht falsch. Ferner gibt es die Feststellung, dass jedenfalls das gerichtliche Verfahren für eine Entschädigung abgeschlossen ist.
Die Verantwortung dafür trägt nicht das Land Sachsen-Anhalt, sondern das ist schlicht verfristet. Die Formulierung, die im Antrag und auch in der Beschlussempfehlung steht, lässt eine humanitäre Geste ausdrücklich zu. Ich will darauf verweisen und sagen: Ich glaube, es stünde uns als Land Sachsen-Anhalt gut an, diese humanitäre Geste auch zu zeigen. Ich fordere die Landesregierung auf, noch einmal zu erörtern und zu schauen, was da möglich ist.
Eine Entschädigung macht Oury Jalloh nicht wieder lebendig, kann aber helfen, ein Stück weit symbolische Gerechtigkeit zu schaffen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, Herr Kollege Bommersbach, dass wir als Land bisher nicht in der
Das Gericht hat lediglich eine formale Entscheidung getroffen, Herr Kollege Bommersbach, nämlich eine Verfristungsentscheidung. Das hindert uns aber nicht daran, Humanität zu zeigen. Wir sind aufgerufen, dies zu tun.
Frau Kollegin Quade, ich verstehe die Enttäuschung ein Stück weit, aber ich sage auch: Wir haben mit dem Ursprungsantrag unsere Probleme gehabt. Diese habe ich in der ersten Beratung bereits deutlich gemacht. Ich habe auch gesagt, warum uns das schwerfällt.
Ich bin immer bereit, in eine Erörterung einzutreten, wenn wir konkrete Hinweise auf Missstände haben. Ich hätte mir gewünscht, dass wir dazu eine Anhörung im Innenausschuss machen. Meines Erachtens ist das Verfahren, wie es im Innenausschuss gelaufen ist, wieder einmal ein Beleg dafür, dass die Koalition nicht zu einem verantwortungsvollen politischen Handeln in der Lage ist.
Denn dann hätte sie tatsächlich - das haben Sie zu Recht gesagt - den Antrag in erster Lesung ablehnen oder direkt einen Änderungsantrag stellen können. Das hat sie aber nicht getan. Insofern ging es ganz offensichtlich um einen Verschiebebahnhof. Das kritisieren wir genauso.
Das war lediglich der Tatsache geschuldet, dass es offensichtlich Differenzen innerhalb der Koalition gibt und man sich nicht öffentlich die Blöße geben wollte. Das hat wenig mit ehrlicher, offener und anständiger Politik zu tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen allen vor. Die Berichterstatterin hat inhaltlich und auch mit Blick auf das Verfahren den Beratungsverlauf vollumfänglich wiedergegeben.
Wir finden uns in dieser Beschlussempfehlung wieder, weil wir - darauf lege ich Wert - darin nochmals bekunden, dass das sicherlich der schwärzeste Tag in der Geschichte der Polizei SachsenAnhalts seit 1990 gewesen ist, dass es schlimm ist, dass es letztlich nicht gelungen ist, abschließend aufzuklären, wie Oury Jalloh zu Tode gekommen ist, dass aber auch zur Kenntnis genommen werden muss, dass die Themen Gewahrsam,
Gewahrsamstauglichkeit und Gewahrsamsdurchführung in der Polizei Sachsen-Anhalts und die Sicherheit in diesem Gewahrsam einen sehr hohen Stellenwert haben.
Zum Thema Entschädigungszahlung haben meine Vorredner bereits ihre Meinung kundgetan. Ich will es wiederholen: Hierzu hat die ordentliche Gerichtsbarkeit entschieden. Es ist richtig, was der Kollege Striegel gesagt hat, dass die Ansprüche letztlich verjährt sind. In einem Rechtsstaat ist das auch zu akzeptieren. - Herzlichen Dank.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/3815 zur Abstimmung auf. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurde der Beschlussempfehlung zugestimmt und wir haben den Tagesordnungspunkt 11 abgearbeitet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1791 mit dem Titel „Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen“ in der 38. Sitzung am 20. Februar 2013 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Der Antrag verfolgte unter anderem das Ziel, ein Expertengespräch zur Situation im Krankhausunterricht durchzuführen. Darüber hinaus sollte die Landesregierung ein Konzept zur Verbesserung
des Krankenhausunterrichts unter besonderer Berücksichtigung der Situation seelisch und psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher mit stationärer Unterbringung vorlegen.
Die erste Beratung hierzu fand in der 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 16. Oktober 2013 statt. In Vorbereitung der Sitzung hatte das Kultusministerium bereits eine aktualisierte Länderumfrage im Rahmen der Organisation und Regelung zum Krankenhausunterricht vorgelegt.
Der Ausschuss kam in dieser Sitzung überein, ein Expertengespräch durchzuführen. Dieses fand in der 39. Sitzung am 12. März 2014 statt. Hieran nahmen unter anderem Vertreter von Fachkliniken sowie vom Landespsychiatrieausschuss teil. Darüber hinaus lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme der Schule für Haus- und Krankenhausunterricht Hamburg vor.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2014 legte das Kultusministerium dem Ausschuss für Bildung und Kultur sowie dem Ausschuss für Arbeit und Soziales schließlich ein Konzept zum Unterrichtsangebot in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Sachsen-Anhalt vor.
Dieses Konzept nahm der Ausschuss für Bildung und Kultur zum Anlass, in der 44. Sitzung am 2. Juli 2014 erneut über den Antrag zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung beschloss der Ausschuss für Bildung und Kultur mit 8 : 0 : 3 Stimmen, dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen, den Antrag aufgrund des durchgeführten Expertengesprächs sowie des vom Kultusministerium vorgelegten Konzepts für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 45. Sitzung am 8. Oktober 2014 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Die erarbeitete Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales empfahl einstimmig die Annahme des Antrags.