Protokoll der Sitzung vom 27.03.2015

Im Zusammenhang mit einer Angleichung der Vorschriften für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wird ein Mindeststeuersatz den Steuerwettbewerb zwischen den Ländern vermindern, Steuerdumping verhindern und den Wettbewerb auf Innovationskraft und Produkte ausrichten. Länder, in denen ein deutlich geringerer Mindeststeuersatz gilt, werden eine angemessene Anpassungszeit brauchen, die man ihnen auch gewähren sollte.

Für die Harmonisierung der Unternehmenssteuer kann die Mehrwertsteuer als Vorbild dienen. In

diesem Bereich ist es auf europäischer Ebene bereits heute so, dass ein Mindeststeuersatz festgelegt wurde. Es existiert somit ein europäischer Rahmen, in dem sich die Mitgliedstaaten bewegen müssen.

Ein Mindeststeuersatz für die Unternehmensbesteuerung in Europa kann nur Wirkung entfaltet, wenn es keine Ausnahmen davon gibt. Wenn die steuerlichen Sonderregelungen abgeschafft sind und der Mindeststeuersatz eingeführt ist, wäre eine Lizenzschranke in Deutschland überflüssig. Das, was wir mit der Lizenzschranke fordern, ist lediglich ein Zwischenschritt. Langfristig müssen Steuersondervorschriften wie Patent- und Lizenzboxen auf der EU-Ebene abgeschafft werden.

Das gilt auch für Sonderabsprachen, wie wir sie in Luxemburg erlebt haben - ich habe die Besteuerung von 1 % erwähnt -, die zwischen einzelnen Ländern und Konzernen bestehen. Das kann nicht der Weg sein.

Wir wollen mit Punkt 5 unseres Antrages erreichen, dass zukünftig Steuergestaltungsmodelle bei der Finanzverwaltung angezeigt werden müssen. Das Bundeszentralamt für Steuern soll verpflichtet werden, diese Modelle zu bewerten und diese Bewertung zu veröffentlichen.

Ende Februar 2015 hat im Europaparlament der Sonderausschuss zu Steuervermeidung und gegen Steuerdumping in Europa erstmalig getagt. Auch die EU-Kommission bemüht sich mit Aktionsplänen, die Nationalstaaten zu mehr Kooperation und Harmonisierung im Bereich der Besteuerung zu bewegen. Es ist gut, dass das Problembewusstsein bezüglich der Steuervermeidung internationaler Konzerne endlich auf höchster Ebene angekommen ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass der aktuelle EUKommissionspräsident fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef in Luxemburg war, befürchte ich, dass man hinsichtlich der Lösungsvorschläge allerdings nicht allzu optimistisch sein darf.

Gleichwohl hat der öffentliche Druck im Zusammenhang mit der „Luxleaks“-Affäre die EU-Kommission dazu bewegt, ein Maßnahmenpaket vorzulegen. Im Mittelpunkt steht der automatische und systematische Austausch von Informationen über Steuervorabbescheide. Dieser Vorschlag liegt der Landesregierung seit dem 19. März 2015 vor. Diesen Vorschlag bewerten wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Aber notwendig sind sehr viele weitergehende Maßnahmen. Ich habe hierzu bereits etwas ausgeführt. Wir halten es für dringend erforderlich, dass sich Deutschland und auch Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine weitestgehende Harmonisierung der Steuervorschriften in Europa einsetzen.

Nun noch ein Wort zu dem Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen. Im Prinzip sehen sie das Problem des verzerrenden Steuerwettbewerbs in Europa so wie wir. Also ich sehe, wir sind dabei dicht beieinander. Allerdings wollen sie nicht Mittel und Wege benennen, wie das Problem gelöst werden könnte, sondern wollen - das ist mein Eindruck - abwarten, bis das Problem im internationalen Maßstab gelöst wird. Ich halte Abwarten für die falsche Strategie. Wegwünschen hilft nicht. In Teilen sind auch nationale Lösungswege möglich; ich hatte es angesprochen; wir sollten sie gehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr für die Einbringung, Kollege Meister. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung des Finanzministers Frau Ministerin Dr. Kolb. Die Reihenfolge der Redebeiträge der Fraktionen haben wir geändert; darüber sind Sie informiert worden. Ich rufe sie dann auf. - Frau Ministerin, bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf heute in Vertretung des Finanzministers über ein Thema sprechen, bei dem es aus meiner Sicht auch um Gerechtigkeit geht, nämlich um Steuergerechtigkeit.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift ein im Bereich steuerpolitischer Diskussionen in Europa zentrales Thema auf. Es geht um grenzübergreifende Steuergestaltung. Es geht darum, dass die Steuerbemessungsgrundlagen nicht weiter ausgehöhlt werden dürfen. Es geht darum, dass Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuergebiete vermieden werden, und es geht um Transparenz zwischen den Staaten, beispielsweise über Absprachen zu Steuersätzen und Verrechnungspreisen.

In den Medien und auch in Fachkreisen lautet das dazugehörige Schlagwort: BEPS. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, also die geplante Verminderung steuerrechtlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen.

Initiiert von 20 G20-Staaten mit starker Einflussnahme Deutschlands hat die OECD einen Aktionsplan mit 15 Maßnahmen gegen BEPS aufgestellt. Zu sieben Punkten dieses Aktionsplans wurden bereits im Jahr 2014 von der OECD Berichte vorgelegt, die von den G20-Staaten gebilligt wurden. Zu den übrigen acht Punkten werden in den nächsten Monaten Berichte folgen. Bis zum Ende des Jahres 2015 sollen die Maßnahmen konkretisiert werden, dann soll deren Umsetzung beginnen.

Auch die Europäische Kommission entfaltet entsprechende Aktivitäten und begleitet den Aktionsplan der OECD konstruktiv. Angestrebt werden wegen der im Antrag angesprochenen LuxemburgLeaks gesonderte EU-weite Regelungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Steuergestaltung muss erschwert werden. Darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause, denke ich, alle einig. Aus der Sicht des Finanzministeriums geht aber der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug; er ist kein effektiver Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen.

Erstens. Der Antrag ist inhaltlich ungenau und die einzelnen Punkte hinken der Zeit hinterher. Der Antrag zielt auf eine europaweite Aktivität. Ich bin geneigt zu sagen: nur auf eine europaweite Aktivität. Die in der Begründung des Antrages genannten Unternehmen wie Starbucks und Google haben ihren Sitz eben gerade nicht in Europa, sondern in Übersee. Deshalb macht die Gewinnverschiebung mittlerweile eben nicht mehr an der Grenze Europas halt.

(Zustimmung)

Liest man die Begründung, wird deutlich, dass mit dem Antrag vermutlich nicht einmal europaweit, sondern EU-weit gemeint ist. Hierzu rege ich an, bei der Formulierung von Anträgen künftig genauer zu differenzieren.

Im Folgenden möchte ich kurz auf einzelne Punkte des Antrages eingehen. Zu Punkt 1. Es gibt bereits einen Mindeststandard für Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich das OECD-Musterabkommen und den dazugehörigen Musterkommentar. Die EU-Mitgliedstaaten sind entweder Mitglied der OECD oder in Beitrittsverhandlungen.

Etwas, das es hingegen nicht gibt, ist eine einheitliche Definition, was denn eigentlich eine Steueroase ist. Nach deutschem Verständnis wird darauf abgestellt, ob ein Staat zum Informationsaustausch nach OECD-Grundsätzen bereit ist. Nach der entsprechenden Rechtsverordnung, der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung - ein schönes Wort -, gibt es derzeit aus deutscher Sicht keine nicht kooperierenden Staaten und Gebiete.

Im Übrigen zielt die aktuelle deutsche Abkommenspolitik darauf ab, gerade mit den vermeintlichen Steueroasen Abkommen zu schließen, um nämlich einen Auskunftsaustausch zu ermöglichen.

Zu Punkt 2. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2011 beschlossen, dass er die Bestrebungen der Kommission zur Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrund

lage unterstützt. In dem Beschluss hat der Bundesrat betont, dass die Harmonisierung der Be

messungsgrundlage zwingend von einer Harmonisierung der Steuersätze, zumindest der Schaffung eines Mindeststeuersatzes, begleitet werden muss.

Zu Punkt 3. Die Thematik der Lizenz- und Patentboxen wurden als Punkt 5 des Aktionsplanes der OECD bereits intensiv erörtert; der Bericht liegt vor. Es zeichnet sich hierzu eine Kompromisslösung ab. Ich weise darauf hin, dass allein zehn EU-Mitgliedstaaten über Lizenz- bzw. Patentboxen verfügen. Ein Verbot dieser Regelung ohne Übergangszeiten erscheint also unrealistisch. Einen Alleingang plant die Bundesregierung derzeit wohl nicht. Bei allen Forderungen ist hierbei auch die Wirkung auf unsere inländischen Unternehmen nicht zu vergessen. Insofern ist es sinnvoll, auf das endgültige Ergebnis der OECD-Beratung im Herbst 2015 zu warten und dann die Umsetzung zu planen.

Zu Punkt 4. Das Country-by-Country-Reporting ist unter Punkt 13 des OECD-Aktionsplanes bereits festgelegt worden. Es ist im Übrigen bereits als Ziel im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angedeutet worden. Interessant wird die konkrete Umsetzung, weil mit einer nicht beherrschbaren Datenflut niemandem geholfen ist.

Zu Punkt 5, zur Einführung eines öffentlichen Registers über Einzelabsprachen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden eines Landes, sogenannte Tax Rulings, durch Änderung der EURechnungslegungsrichtlinie und zur Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle in Deutschland. Hierzu verweise ich auf den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission vom 18. März 2015. Dieser Vorschlag enthält eine entsprechende Regelung für Tax Rulings oder Steuervorbescheide innerhalb der EU und wird demnächst im Bundesrat erörtert.

Herr Minister Bullerjahn steht diesem Vorschlag im Übrigen kritisch gegenüber. Ein Informationsaustausch der Finanzbehörden über Tax Rulings ist das eine. Das andere ist jedoch, dass ein öffentliches Register jenseits des Steuergeheimnisses, auf das auch unbeteiligte Mitgliedstaaten Zugriff hätten, die außersteuerlichen Interessen von Unternehmen berührt. Ich verweise außerdem auf Punkt 12 des Aktionsplanes der OECD, der sich mit einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle befasst; die Pläne für deren Umsetzung laufen bereits.

Zu Punkt 6. Damit wird der Vorschlag am Thema vorbei gemacht. Der Kampf gegen die Steuervermeidung durch eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nicht mit der Geldwäschebekämpfung gleichzusetzen. Für steuerliche Zwecke sind die wesentlichen Informationen durch die bereits vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen und im Übrigen durch andere Punkte des Aktionsplans der OECD bereits erhältlich.

Zweitens. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist nicht nur ungenau bzw. überholt, er ist in Bezug auf das Ziel einer Bundesratsinitiative auch überflüssig. Ich hatte bereits zu einigen Punkten des Antrages den Aktionsplan der OECD angesprochen. Für die Umsetzung dieses Aktionsplans ist bereits eine Arbeitsgruppe der Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder aktiv. Auch hierüber nimmt Sachsen-Anhalt bereits heute Einfluss. Die Themen werden im April 2015 auch im Rahmen der Finanzministerkonferenz vorgestellt. Letztlich laufen die Maßnahmen gegen die Vermeidung der Besteuerung durch grenzüberschreitende Gestaltung auch auf den Bundesrat zu, sodass es im Moment einer zusätzlichen Initiative durch Sachsen-Anhalt nicht bedarf.

Dass die Landesregierung die laufenden Arbeiten zur Bekämpfung von BEPS weiterhin aktiv unterstützt, lässt sich besser auf einem anderen Weg erreichen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb einen eigenen Antrag eingebracht; denn - damit wiederhole ich mich - die Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Steuergestaltung muss erschwert werden; darin sind wir uns alle einig. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge: SPD, LINKE, GRÜNE und zum Abschluss CDU. - Frau Niestädt, Sie haben für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Meister, ich bin Ihnen für diesen Antrag aufrichtig dankbar. Ich muss Ihnen sagen, ich habe mich gefragt: Warum habe ich den nicht selbst gebracht? - Sie haben es mit einem wunderbaren Beispiel dargestellt: Man stolpert permanent über solche Ungerechtigkeiten, so sage ich es einmal, ohne daraus hier einen Antrag zu machen. Von daher, wie gesagt, mein aufrichtiger Dank.

Die Steuervermeidungsstrategien von Konzernen wie Apple, Amazon, Google, Ikea und anderen international agierenden Konzernen möchte ich eingangs - wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin - mit dem kurzen Zitat kommentieren: Dieses Verhalten ist asozial.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das hat der amtierende Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu im Herbst 2014 gesagt. Ich kann das nur vollständig und uneingeschränkt teilen.

Es kann nicht angehen, dass Globalisierung - von der profitiert Deutschland ganz besonders; das gehört einfach zur Wahrheit dazu - für weltweit agierende Unternehmen bedeutet, sich durch nicht mehr wirtschaftlich zu begründende Konstrukte aus der Steuerzahlung zu verabschieden. Globalisierung der Unternehmen sollte allein der Erschließung neuer Märkte dienen, nicht der Suche nach immer neuen Möglichkeiten, um im Heimatland oder im Land der wirtschaftlichen Aktivitäten Steuern zu sparen. So viel Ethos erwarte ich von jedem Unternehmer.

Zugleich erwarte ich aber auch auf der Ebene der Staaten eine gewisse Charakterhaltung bei der Besteuerung der Unternehmen. Steuerdumpingwettbewerbe zwischen den Staaten darf es weltweit und gerade in Europa nicht geben.

Aber warum schauen wir nach Europa? Selbst in Deutschland gibt es Bestrebungen, mit Steuersenkungen Anreize für Unternehmensansiedlungen zu schaffen. In Bayern fordert die CSU individuelle Steuersätze bei Einkommens- und Körperschaftsteuer. Auch in Baden-Württemberg fordert der amtierende Ministerpräsident - er ist in der gleichen Partei wie die Antragsteller, Herr Meister - ein eigenes Heberecht für sein Bundesland im Rahmen der Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches. Das sind solche Diskussionen, die wir derzeit führen. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, wovon ich rede. Es muss also gar nicht so weit geschaut werden. Schädlicher Steuerwettbewerb oder überhaupt Wettbewerb findet auch in unserer Nähe statt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nun kurz auf den Antrag und auf unseren Alternativantrag zu sprechen kommen. Wir haben es von Frau Professor Dr. Kolb gehört: Es gibt eine Initiative der G20-Staaten - Sie kennen sie auch, Herr Meister - auf der Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eine Initiative, die darauf abzielt, Steuervermeidung und grenzüberschreitende Gewinnverlagerung zu erschweren.

Unser Alternativantrag ist eine Aufforderung an den Bund, die bei der OECD eingerichtete Arbeitsgruppe aktiv zu unterstützen. Kernpunkte müssen nach unserer Auffassung sein: die Verknüpfung und Vereinheitlichung der Steuerrechtssysteme, die Besteuerung von Erträgen am Ort der Wertschöpfung - ein Dauerthema - und nicht zuletzt mehr Transparenz bei der Besteuerung international agierender Unternehmen, selbstverständlich immer unter Beachtung des entsprechenden Schutzes.

Allein die Forderung nach einem Verbot von Patent- und Lizenzboxen, wie im Antrag gefordert wird, greift für uns einfach zu kurz, Herr Meister.

Daher plädiere ich für die Zustimmung zu unserem Alternativantrag.

Ich sage einmal, ein Abwarten in dem Sinne ist das nicht, Herr Meister. Ich glaube, es ist manchmal gut und schadet nicht, wenn man sich Ergebnisse wie die, die derzeit zu dem Maßnahmenplan erarbeitet werden, anschaut und daraus seine Schlussfolgerungen zieht. Was wir erreichen wollen, ist, dass auch unser Land die Initiative unterstützt. Ich glaube, dabei gehen wir alle in eine Richtung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Barthel, CDU)

Danke sehr, Frau Kollegin Niestädt. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Knöchel.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich heute dank eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit der großen Weltpolitik, mit der auf der neoliberalen Ideologie beruhenden Idee, dass Staaten über Steuersätze in Konkurrenz zueinander treten sollten.