Protokoll der Sitzung vom 27.03.2015

Es ist eine Petition von Bürgern aus der Kirchstraße in der Lutherstadt Eisleben, die am 23. Oktober 2012 eingereicht wurde. Die Bewohner hatten schon vor der Einreichung der Petition eine Odyssee hinter sich: Sie hatten sich am 16. Mai 2011 an die Lutherstadt Eisleben gewandt. Sie hatten sich am 17. Mai 2011 an das dortige Bauamt gewandt. Sie hatten sich am 22. Juni 2011 mit einem Schreiben an das Ordnungsamt und am 11. Juli 2011 noch einmal an die Bürgermeisterin gewandt.

Was war ihr Begehr? - Ihr Begehr war ganz einfach. Die Kirchstraße ist eine schmale Gasse und kann immer nur in eine Richtung mit Fahrzeugen befahren werden. Breite Fahrzeuge passen nicht hindurch. Dort hat ein Bürger ein Haus gekauft, hat eine Mauer auf die Grenze gesetzt, wo vorher ein Zaun stand und hat seinem Grundstück damit ein Stück der Straße einverleibt. Das Problem dabei war auch noch, dass er sein Dach erneuert und die Durchfahrtshöhe am Eingang der Straße durch den Dachüberstand auf 3,10 m begrenzt hat.

Was wollen die Bürger? - Die Bürger wollten einfach, dass das Recht wiederherstellt wird, dass keine Mauer mit einer Höhe von 2,50 m dort ohne Baugenehmigung steht und dass das Ordnungsamt und das Bauamt den Vorgang aufnehmen und bearbeiten. Sie hatten aber den Eindruck, dass diese Ämter dieses Vorgehen des Bürgers tolerieren.

Die Folgen waren, dass die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern nicht mehr gewährleistet war. Die Feuerwehr sagte zwar, dass sie lange Schläuche legen könne, aber eine Direktzufahrt war nicht mehr möglich. Die Fäkalienabfuhr war nicht mehr möglich. Die Heizölbelieferung war in der bisherigen Form nicht mehr möglich und große Bau- und Möbellieferfahrzeuge konnten dort auch nicht fahren.

Das Ende vom Lied war, dass die Bürger jeweils nach rechts und links - die Straße ist ungefähr 250 m lang - ihre Müllkübel an das Ende der Straße fahren mussten. Sie forderten, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Die Lutherstadt Eisleben teilte mit, dass sie dieses Anliegen der Abteilung Liegenschaften übergeben hat.

Am 23. August 2011 wurde von dort ein Schreiben an die Bürger mit einer unbefriedigenden Antwort versandt. Am 20. September 2011 reichten die Bürger bei der Oberbürgermeisterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit der Ämter ein. Am 18. Oktober 2011 wurde diese von der Oberbürgermeisterin zurückgewiesen.

Meine Damen und Herren! Dann haben sich die Bürger entschlossen, das dem Petitionsausschuss mitzuteilen. Am 5. November 2011 wandten sie sich noch an den Landkreis Mansfeld-Südharz und dort an den Bereich Bau und Umwelt, um ihr Recht durchzusetzen. Am 5. Januar 2012 erstatteten sie Anzeige gegen die Oberbürgermeisterin wegen der Duldung des Schwarzbaus dieser Mauer. Am 11. Mai 2012 wurde vom Kreisbauamt ein Baustopp ausgesprochen, weil keine Baugenehmigung vorlag.

Ich muss dazu aber sagen: Dazu war schon diese Behandlung im Ausschuss notwendig und das Ministerium hatte im Petitionsausschuss in der ersten Beratung mitgenommen, welche Probleme dort anstehen. Es hatte sich an den Landkreis gewandt, sodass der Landkreis den Mauerbau, der noch nicht vollendet war, mit einem Baustopp belegt hat.

Das hat aber den Verursacher nicht interessiert. Er hat seine Mauer weitergebaut und Stück für Stück sein Grundstück mit dieser Mauer versehen, egal ob es den Nachbarn gepasst hat und ob es Recht oder Unrecht war.

Daraufhin hat der Petitionsausschuss am 24. Januar 2013 einen Vor-Ort-Termin festgelegt. Am 6. März 2013 fand der Vor-Ort-Termin statt. Die Teilnehmer waren auf Forderung der Bearbeiter das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Landesverwaltungsamt, der Landkreis Mansfeld-Südharz, das Bauamt der Lutherstadt Eisleben und das Ordnungsamt der Lutherstadt Eisleben.

Herr Jantos, könnten Sie das Verfahren jetzt kürzen? Denn Sie haben Ihre Redezeit weit überschritten. Das Verfahren ist lang, aber wir können es nicht so weit ausdehnen.

Ich darf aber noch einiges sagen. Es fand ein Vermessungstermin statt. Die Lutherstadt Eisleben teilte den Petenten mit, sie lasse das Grundstück vermessen, obwohl Karten vorhanden waren. Wenn die Petenten Unrecht hätten und es sich nicht um eine Grenzüberschreitung handele, dann müssten die Petenten diese Vermessung bezahlen.

Sie sind das Risiko eingegangen. Es hat sich gezeigt - ich fasse es einfach zusammen -, dass nach einer Zeit vom 23. Oktober 2012 bis zum gestrigen Tag - am gestrigen Tag habe ich das Schreiben von der Lutherstadt Eisleben bekommen - nun alles rechtens ist und die Mauer zurückgebaut werden kann. Es hat sich gezeigt, dass mit der Unterstützung des Petitionsausschusses den Bürgern einer ganzen Straße das Leben wieder lebenswert gemacht werden konnte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD - Herr Schröder, CDU: Am Ende wird alles gut!)

Wenn das zu solchem Erfolg führte, dann können wir auch die drei Minuten Überziehung der Redezeit verschmerzen. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Latta.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die an den Landtag von Sachsen-Anhalt gerichtet werden. Sie können ihre Petitionen schriftlich oder elektronisch einreichen oder beim Landtag einen Termin für die direkte Übergabe der Petition beantragen.

Die Bürgerinnen und Bürger können gern online eine Petition einreichen und das dafür im Internet stehende Online-Formular verwenden. Die notwendigen Informationen dazu finden sie auf der Internetseite des Landtages von Sachsen-Anhalt.

Mit dem Einreichen einer Petition mit 3 246 Unterschriften unterstützten Bürgerinnen und Bürger das Ansinnen zum Erhalt einer Grundschule im Landkreis Anhalt-Bitterfeld über den nächsten Schulentwicklungsplan hinaus. Im Schuljahr 2014/ 2015 sollte die Mindestschülerzahl von 80, die ge

mäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 erreicht werden muss, überschritten werden. Eine Schließung war somit nicht erforderlich, aber der Schulträger hatte in seiner Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, den von der Schließung der Grundschule betroffenen Ortsteil ab dem Schuljahr 2014 einem anderen Schulbezirk zuzuordnen und die Schüler ab dem 1. August 2014 in einer anderen Grundschule zu beschulen.

Die Berichterstattung im Petitionsausschuss sowie die Diskussion und die Beurteilung zu den Stellungnahmen der Landesregierung, die in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Wirtschaft, erfolgten in dem Berichtszeitraum, über den heute diskutiert wird, stets konstruktiv. Die Bürgerinnen und Bürger haben stets das Recht, sich mit den Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.

Das Beispiel zeigt, dass durch begleitende Proteste und Demonstrationen sowie Anhörungen und Beratungen im Ausschuss sowie öffentliche Anhörungen und Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen eine Kompromisslösung für alle erzielt werden kann. Darüber zu informieren, wie in Sachsen-Anhalt Petitionen eingereicht werden können, ist Aufgabe des Parlaments. Dazu dient unter anderem die heutige Debatte.

Die Prüfung der Bitten und Beschwerden sowie die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen waren auch Gegenstand von Diskussionen und Aktuellen Debatten im Landtag.

Auf der Bundesebene ist es seit 2005 möglich, dass eingebrachte Petitionen von weiteren Bürgern mitgezeichnet werden. Wird die Petition innerhalb der ersten drei Wochen von mindestens 50 000 Personen unterstützt, werden der Petent oder mehrere Petenten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses gehört; es sei denn, zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschließen, hiervon abzusehen. Die öffentlichen Sitzungen werden im Parlamentsfernsehen via Internet übertragen. Wird die Mindestzahl der Mitunterzeichner nicht erreicht oder entspricht sie nicht den Kriterien einer öffentlichen Petition, wird die Petition als Einzelpetition behandelt.

Seit der Einführung der öffentlichen Petitionen haben zehn Petitionen das Quorum von 50 000 Mitzeichnenden erfüllt. Die erfolgreichste Petition beim Bund verzeichnete mehr als 180 000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Stärkung politischer Partizipation ist es wert, über die Möglichkeit öffentlicher Petitionen auf der Landesebene zu diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Kollegin Latta. - Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Wanzek.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass viele, als sie auf die Tagesordnung geschaut und die Aussprache zum Thema „Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses“ gesehen haben, nicht unbedingt begeistert waren. Seien wir ganz ehrlich: Wenn man sich in den Ländern umschaut, stellt man fest: Die wenigsten Abgeordneten in den Petitionsausschüssen haben sich am Anfang ihrer Wahlperiode freiwillig für den Petitionsausschuss beworben.

(Zuruf von Herrn Grünert, DIE LINKE)

- „Die wenigsten“ habe ich gesagt, Herr Grünert. - Aber viele von uns haben diese Arbeit lieben und schätzen gelernt, weil sie eine ist, bei der wir uns 14-täglich mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger und den Auswirkungen der Gesetze, die wir beschließen, auseinandersetzen.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Die Stellung der Petition ist in Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt. Es ist ein Grundrecht für jeden, eine Petition an seine Volksvertretung zu senden. Herr Mewes eröffnet regelmäßig die Sitzung mit den Worten: Politik trifft auf Wirklichkeit. Ich gehe davon aus, dass wir immer auf Wirklichkeit treffen und auch Politik für die Wirklichkeit machen, aber ich weiß, was er damit meint.

Zum Beispiel haben wir in der letzten Sitzung eine Petition bekommen, bei der erst anhand der Stellungnahme des Finanzministeriums festgestellt wurde: Wir haben tatsächlich eine Gesetzeslücke. Das haben die Kollegen vom Finanzausschuss überwiesen bekommen. Sie werden jetzt prüfen, ob sie im Rahmen der Überarbeitung des Beamtenbesoldungsrechtes diese Gesetzeslücke

schließen können oder was sie dabei tun können. Das ist zum Beispiel ein Punkt, wo die Fundgrube für die parlamentarische Arbeit Wirklichkeit wird.

Auch im Bereich der GEZ, kann man sagen, ist in den letzten Jahren durch Petitionen viel passiert. Als wir angefangen haben, mit dem neuen Staatsvertrag und der neuen Erhebungsweise zu arbeiten, wurden durch Petitionen nach und nach einige Dinge aufgedeckt, die nachgesteuert wurden, zum Beispiel, dass in Ostdeutschland die Bungalows größer sind, als es im Kleingartengesetz der Bundesrepublik Deutschland steht. Diese wurden nachträglich als Ausnahmen anerkannt. Auch die Möglichkeit der saisonalen Abmeldung von Bungalows wurde nachträglich von der ARD und dem ZDF akzeptiert, weil immer wieder in dieser Hinsicht Petitionen vorlagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit des Petitionsausschusses - das wurde schon gesagt - ist überparteilich. Auch wenn wir für jeden Bereich einen Berichterstatter von den Koalitionsfraktionen und einen von den Oppositionsfraktio

nen haben, brauchen wir, im Gegensatz zu NRW, keinen Beschluss in der Geschäftsordnung dahingehend, dass wir einstimmig sein müssen. Wir sind es einfach immer, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Verständlicherweise haben die Politiker der Opposition in den Bereichen Grundschule und Hochschulstrukturreform nicht mit den Koalitionsfraktionen beschlossen. Das war nicht anders zu erwarten.

Lassen Sie mich ein Wort zu den berühmten Online-Petitionen sagen, zum Beispiel bei „openpetition“ oder „Chance.org“, weil das gerade hoch und runter geht. Dazu heißt es ganz schnell: Ich mache zu dem Thema eine Petition. Es gibt ein Verfahren, wie Petitionen gemacht werden müssen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage. „Chance.org“ und „openpetition“ sind nicht die offiziellen Verfahren für Petitionen.

Wir hatten es schon ein paarmal, dass Petenten kamen und gesagt haben: Wir haben soundso viele Unterschriften gesammelt. Dann haben eine Ausschussassistentin oder wir nachgeschaut und gesagt: Nein, wir haben nur drei, die anderen tausend sind online, die können wir nicht zählen. Aber das ist egal, weil wir Einzel- und Sammelpetitionen in gleicher Art und Weise bearbeiten und berücksichtigen.

Lassen Sie mich kurz an einem Beispiel zeigen, wie die Arbeit des Petitionsausschusses funktioniert: Im Bereich Zöschen - Herr Bommersbach kennt die Thematik - ist in mehreren Jahren öfter einmal die Straße gesperrt worden. Dort gab es von den dortigen Gewerbetreibenden die Anzeige, dass sie das behindert. Nun ist wieder geplant, für neun Monate, hieß es, zuerst 2015, dann 2016 noch einmal, die Straße zu sperren. Verständlicherweise kamen wieder die Gewerbetreibenden auf uns zu und haben gefragt, ob man das nicht anders regeln kann; denn sie hätten dadurch Einbußen.

Der Petitionsausschuss war vor Ort, und zwar noch am letzten Freitag vor Weihnachten 2014. Er hat sich das mit den Leuten bei miserablem Wetter angesehen. Wir haben Ideen und Vorschläge aufgenommen und haben sogar im Januar, weil die Stellungnahmen der Regierung nicht schnell genug da waren, unsere Mittagspause in der Sitzung des Landtages geopfert und eine Sondersitzung gemacht, um diese Petition abzuarbeiten, damit wir eine frühestmögliche Ausschreibung ermöglichen konnten.

Im Endeffekt kam ein Kompromiss heraus. Wir haben erreicht, dass die Sperrung nur in einem Jahr vorgenommen wird, dass die Bauarbeiten durchgezogen werden, und haben sie auf das Jahr 2016 geschoben, damit alles in Ruhe geplant werden kann. Damit ist in Zöschen jeder zufrieden. Die Ortsbürgermeisterin, die Petenten und auch die

Einwohner, mit denen ich gesprochen habe, können mit diesem Kompromiss leben. Ich denke, so funktioniert Petitionsarbeit. Wir nehmen alles ernst, gehen vor Ort, wenn es sein muss, sprechen mit den Leuten und wägen die Vor- und Nachteile ab.

Zum Schluss sei auch mein Dank zum einen an die Ministerien gerichtet, die die Stellungnahmen bearbeiten und bei uns anwesend sein und auf Nachfragen antworten müssen, aber vor allem auch an Frau Rentmeister und ihr Team, die diese Stellungnahmen sammeln, die Vorgänge im Auge haben und uns rechtzeitig vorlegen und Kurzberichte zusammenfassen, auch für die Bereiche, wo sie nicht Berichterstatter sind. Das ist nämlich zum Beispiel einzigartig in der Bundesrepublik. Das ist in keinem anderen Landtag so. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Kollege Wanzek. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Hohmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich erst einmal, wie auch meine Vorgänger, bei allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern des Petitionsausschusses für die sehr konstruktive und am Interesse des Petenten orientierte Zusammenarbeit bedanken.

Obwohl die Arbeit im Ausschuss sehr zeitaufwendig ist, möchte ich sie nicht missen; denn alle 14 Tage bekomme ich hier eine Gratisfortbildung und kann Bürgerinnen und Bürger direkt unterstützen. Von welchem Ausschuss kann man das schon sagen?

Auch wenn ich persönlich im Ausschuss manchmal lieber eine Entscheidung zugunsten eines Petenten treffen möchte, muss ich dennoch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen akzeptieren. Häufig trifft das bei den Petitionen zum SGB II und SGB XII zu. Dennoch bin ich erfreut, wenn wir Petitionen positiv bescheiden können. Zwar sind das einige wenige, allerdings für den Petenten oftmals lebensbestimmend.

In dem Berichtszeitraum traf dies unter anderem für eine Petition des Sachgebietes Gesundheit und Soziales zu. Was war hier passiert? - Behinderte Eltern zweier neugeborener Kinder riefen den Ausschuss für Petitionen an, um mitzuteilen, dass das Jugendamt ihre beiden Kinder in eine Pflegefamilie geben wollte und ihnen damit die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder versagt bleiben sollte. Die Eltern waren nicht einverstanden, zumal die Mutter noch ein weiteres, älteres Kind im Haushalt zu betreuen und zu versorgen hatte.

In der Wohnung der Petenten stand damals schon ein eingerichtetes Kinderzimmer für die neugeborenen Zwillinge zur Verfügung. Den Petenten wurde Hilfe von vielen Seiten angeboten, durch die damalige Betreuerin, durch einen gemeinnützigen Verein, durch Mitglieder des Landesbehindertenbeirates, durch Abgeordnete und durch den Behindertenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Jugendamt blieb jedoch bei seiner Entscheidung, die in eigener Verantwortung aufgrund der verfassungsmäßig garantierten kommunalen Selbstverwaltung, also im sogenannten eigenen Wirkungskreis, erfolgt war.