denn auch ich kann für meine Fraktion nur erklären, dass wir mit den mit Ihrem Antrag bezweckten Inhalten völlig konform gehen.
Ich habe an anderer Stelle auch hinlänglich erklärt, dass uns als Fraktion die Standards der Unterbringung und der sozialen Betreuung besonders wichtig sind. Wir haben auch diese Standards häufig dargelegt, wie das aussehen sollte. Es sollte natürlich nach Maßgabe insbesondere einer dezentralen Unterbringung in Wohnungen geschehen. Wenn sich eine GU-Unterbringung nicht vermeiden lässt - sie ist in Sachsen-Anhalt bei der Erstunterbringung sogar häufig der Fall -, dann sind auch diese Standards klar, an denen wir uns orientieren.
Zuvörderst müssen die Standards stehen. All das, was dann an Kosten entsteht, muss für die Kreise und kreisfreien Städte abrechenbar sein. Das Wichtige ist, dass da nichts übrig bleibt. Wir können keine Kommune auf den Kosten, die für die Unterbringung und für die soziale Betreuung entstehen, sitzenlassen. Ich denke, das ist auch der Kern Ihres Antrages.
Entscheidend scheint mir als Mittel die Spitzabrechnung zu sein. Es ergibt sich im Moment einfach aus den Sorgen und Nöten, die uns von der kommunalen Familie geschildert werden, dass die Prognosen zu ungenau sind. Das kam auch in
Ich denke, dieses Problem ist auch nachvollziehbar. Nehmen Sie allein die Prognose des Bundes, diese schwankt hinsichtlich der prognostizierten Personen zwischen 200 000 und 500 000. An dieser riesigen Summe von 300 000 Unklaren kann man im Grunde genommen sehen, wie ungenau - heruntergebrochen auf die Länder und die Kommunen - diese Prognosen sind. Also: Auch wir fordern hierbei eine Spitzabrechnung.
Ich vermute, dass es in der Zukunft in irgendeiner Art und Weise darauf hinauslaufen wird. Ich denke, das lässt sich hier im Plenum nicht klären. Wir brauchen dazu die Beratung in den Ausschüssen und sicherlich auch die Expertise von außen. Deswegen hätten wir, Frau Kollegin Schindler, auch eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss gefordert. Ich werde das jetzt nicht tun, sondern wir gehen mit Ihrem Überweisungsvorschlag konform. Den Innenausschuss hätten wir als mitberatenden Ausschuss gefordert. Wir möchten an dieser Stelle aufgrund der ständigen Verbindungen zu den Standards der Unterbringung und Betreuung auch den Ausschuss für Arbeit und Soziales mitberatend hinzuziehen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Herbst. - Jetzt spricht für die CDU der Kollege Kolze. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland und einige andere Staaten der Europäischen Union sind derzeit das Ziel einer rapide ansteigenden Zahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Heimat verlassen, um in Mitteleuropa ein besseres Leben zu finden.
Angesichts der weltweiten Krisen werden für Deutschland im Jahr 2015 bis zu 500 000 Asylanträge erwartet. Im Jahr 2014 waren es noch knapp über 200 000 Anträge. Wir können im Jahr 2015 für unser Bundesland 9 000 bis 10 000 Anträge prognostizieren.
In Sachsen-Anhalt hat sich die Zahl der Asylanträge im ersten Quartal 2015 gegenüber dem Vorjahresquartal verdreifacht. Die Aufnahmezahlen zeigen: Unser Bundesland wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt nach Kräften Asylsuchende und Flüchtlinge auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den Schicksalen der Menschen und Rechtsfragen geht es beim Thema Asyl auch immer um die Kosten. Hierbei ist es nicht neu, dass sich die Länder und vor allem die Kommunen mit der Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden finanziell überfordert sehen. Die Stadt Magdeburg musste Häuser von einem privaten Anbieter für 500 Schutzsuchende zu einem Mietzins, der über dem Marktdurchschnitt liegt, langfristig anmieten, da nicht genügend Wohnraum zur Verfügung steht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Handlungsdruck für die Kommunen ist groß. Der Bund und die Länder haben sich daher darauf verständigt, dass die Länder für die bei Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsfürsorge von Asylbewerbern entstehenden Mehrbelastungen in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 500 Millionen € entlastet werden sollen. Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil von je 13,5 Millionen € wird dabei vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus hat das Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes die Mittel zur Milderung der finanziellen Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte von ursprünglich 13 Millionen € auf 23 Millionen € erhöht.
Keine Frage: Durch eine dauerhafte zusätzliche Übernahme der Unterbringungskosten für Asylbewerber und Flüchtlinge durch den Bund könnten Kommunen spürbar entlastet werden. Bis zur Jahresmitte sollen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt werden. Bund und Länder wollen am 8. Mai 2015 bei einem Spitzentreffen in Berlin über die wachsende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen beraten. Die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Bundesinnenminister werden sich hierzu mit mehreren Ministerpräsidenten treffen. Wir halten es für gut und richtig, wenn uns die Landesregierung im Fachausschuss über den Stand der Beratungen unterrichtet.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags nur so viel: Für die Förderung der lokalen Willkommensstruktur wurden für die Jahre 2015 und 2016 Mittel in den Landeshaushalt eingestellt, um unter anderem Integrationsangebote für Flüchtlingskinder, zur Qualifizierung und Unterstützung der Information der einheimischen Bevölkerung und die interkulturelle Begegnung mit Flüchtlingen sowie den Einsatz interkultureller Konfliktmoderation bei entsprechender Bedarfslage zu finanzieren. Wir sind hierbei keinesfalls untätig.
men zu kurz gekommen ist. Kurz und bündig: Den in Deutschland ankommenden Bedrängten muss die erforderliche Hilfe gewährt werden; Unberechtigte müssen Deutschland bzw. die EU unverzüglich verlassen. Das ist der richtige Weg. Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt sind oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen, und die keinen Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz genießen, haben Deutschland wieder zu verlassen.
Wir müssen einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir deutlich mehr Menschen als Norwegen aufnehmen, aber auch erstaunlicherweise bei deutlich weniger Menschen Abschiebungen vollziehen. Offensichtlich haben wir ein Vollzugsproblem, das wir im Innenausschuss näher betrachten wollen.
Eine Beschleunigung der Asylverfahren nützt nichts, wenn die Menschen trotz Ablehnung und trotz fehlender Schutzgründe bleiben dürfen, da sie nicht abgeschoben werden und so die Kapazitäten ausschöpfen, die wir für tatsächlich Schutzbedürftige dringend brauchen. Für die LINKEN spielt dieser Punkt sicher nicht die große Rolle, da sie jedem, aus welchem Grund auch immer, nach Deutschland Kommenden eine dauerhafte Perspektive eröffnen wollen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Der Kollege Knöchel ergreift erneut das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Herr Kolze, Sie schaffen es wirklich, das Thema Abschiebung bei jedem Thema unterzubringen.
Liebe Frau Schindler, ich habe den Ausflug in die Weltpolitik und eine Zusammenfassung der Flüchtlingsströme auf der Welt vor allen Dingen deswegen vorgenommen, um unsere finanzpolitischen Debatten in Deutschland richtig einzuordnen.
Da kam es mir jetzt gar nicht auf Platz 6 oder 8 an. In meinem Ranking stehen noch die Schweiz und Norwegen; die sind nicht in der EU. Sie haben sicherlich ein EU-Ranking. Aber darauf kam es mir gar nicht an. Mir kam es darauf an, dass in Schweden 8,4 Flüchtlinge auf 1 000 Einwohner kommen und in Deutschland 2,5. Das zeigt, Herr Kolze,
Enttäuscht war ich von den Ausführungen des Innenministers, der aufgezählt hat, welche Geldleistungen die Landesregierung zur Verfügung stellt. Das war alles richtig, die Zahlen waren bekannt. Aber die Zielrichtung unseres Antrags war die Frage: Wie kann das Geld in Sachsen-Anhalt so verteilt werden, dass wir Standards finanzieren können? Der Antrag zielte vor allen Dingen auf die Standards, auf die Frage: Wie wollen wir Menschen, die zu uns kommen, unterbringen? Welche Hilfeleistungen, welche Betreuungsleistungen sollen sie erfahren?
Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund des aus dem Innenministerium stammenden Evaluierungsberichts ist bezüglich der Frage, Spitzabrechnung oder Pauschale, zu differenzieren. Wir haben sehr unterschiedliche Formen der Unterbringung in unserem Land. Die einen sagen: 8 500 € sind nötig. Die anderen sagen: 11 000 € sind nötig. Das zeigt, dass es einfach unterschiedliche Standards gibt. Deswegen fordern wir ein Gesetz, in dem solche Standards festgeschrieben werden.
Uns geht es also um die Standards. Solange es keine festgeschriebenen Standards gibt, wollen wir auch nicht, dass irgendjemand seinen Haushalt über erhöhte Pauschalen in diesem Bereich sanieren kann. Deshalb fordern wir eine Spitzabrechnung, meine Damen, meine Herren.
Ich freue mich auf die Ausschussberatungen dazu. Ich wünsche mir, dass wir die Finanzierung dieser Leistungen aus dem FAG herausnehmen. Ich wünsche mir, dass wir hierfür ein eigenes Gesetz, vor allen Dingen mit Standards, formulieren, damit wir die Ankündigung des Innenministers und der Landesregierung, dass es am Geld nicht scheitern soll, in diesem Hohen Hause auch untersetzen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Knöchel. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3985.
Wir stimmen zuerst über die Überweisung an sich ab. Wer stimmt einer Überweisung zu? - Das sind Vertreter aller Fraktionen - je nach Geschwindigkeit der rechten Hand. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einer Überweisung zugestimmt worden.
Ich habe gehört, dass mit der Federführung der Innenausschuss und mit der Mitberatung die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen betraut werden sollen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Nein. Dann können wir darüber im Block abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Vertreter aus dem ganzen Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 17 abgearbeitet.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufe, möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen: Vor uns liegt noch der Tagesordnungspunkt 20 und nach Tagesordnungspunkt 20 wird gemäß § 68 unserer Geschäftsordnung Kollege Grünert eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben.