Protokoll der Sitzung vom 24.04.2015

Wenn die Träger mit den Fragen an uns herantreten, dann werden sie sich das nicht ausgedacht haben.

Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich eben gesagt habe: dass wir davon ausgehen, dass die Anträge bis zum Schuljahresbeginn beschieden werden. Das ist die Aussage, die wir vom Landesverwaltungsamt erhalten haben. Das ist mit denen so verabredet worden. Antragsteller werden bis zum Schuljahresbeginn Klarheit haben.

Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe die Frage 3 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Peter Rotter gestellt und betrifft die Schulsozialarbeit II.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit finanziert das Land mit ESF-Mitteln Schulsozialarbeit über das Programm „Schulerfolg sichern“. Daneben wird auch über das Bildungs- und Teilhabeprogramm des Bundes Schulsozialarbeit bis 31. Juli 2015 gefördert. Aus dem auslaufenden Bildungs- und Teilhabepaket sollen die

Schulsozialarbeiter in das ESF-Programm überführt werden. Aus den Medien konnte man erfahren, dass die BuT-Mittel in Sachsen-Anhalt noch nicht voll ausgeschöpft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es vorgesehen, bei der Überführung der So

zialarbeiter aus dem BuT-Programm für eine eventuelle Übergangsfinanzierung auf vorhandene Mittel aus dem Programm zurückzugreifen, weil die Landkreise keine Mittel dafür mehr bereitstellen können?

2. Ist eine wissenschaftliche Wirksamkeitsstudie

für die neue Förderperiode geplant?

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rotter, auf die Vorbemerkung von eben verzichte ich jetzt. Namens der Landesregierung antworte ich wie folgt.

Zu 1. Eine Überführung der Schulsozialarbeiterstellen, die bisher im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets gefördert wurden, ist im Sinne der Fragestellung nicht vorgesehen. Vielmehr hatten alle Träger der Jugendhilfe gemeinsam mit den Schulen die Möglichkeit, im Rahmen der Antragstellung zum ESF-Programm „Schulerfolg sichern 2014 bis 2020“ bis zum 15. Januar 2015 neue Förderanträge zu stellen.

Nach Antragschluss liegen dem Landesverwaltungsamt 320 solcher Neuanträge auf Förderung von Schulsozialarbeit vor. Diese werden durch die Bewilligungsbehörden nach fachlicher Prüfung durch die zentrale Koordinierungsstelle und nach dem Votum der Auswahljury beschieden bzw. abgelehnt. Die im Programm zur Verfügung stehenden ESF- und Landesmittel ermöglichen immerhin eine Ausweitung des laufenden Programms um ca. 160 bis 180 Projekte, die wir zusätzlich genehmigen können.

Zu 2. Das laufende ESF-Programm zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs wurde mit einer wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudie der Universität Halle begleitet. Die Ergebnisse sind mit dem Endbericht im Jahr 2012 bzw. mit dem Abschlussbericht im Jahr 2013 vorgelegt und öffentlich bekannt gemacht worden. Eine nochmalige alleinige Wirksamkeitsuntersuchung der Fördergegenstände ist nicht erforderlich, weil die Empfehlungen der Wissenschaft vollständig in die Konzipierung des neuen Programms „Schulerfolg sichern“ eingeflossen sind.

Vielmehr bereitet mein Haus derzeit eine wissenschaftliche Evaluation der Konzept-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des gesamten Programms mit dem Ziel der Beratung und Unterstützung für Politik, Landes- und Kommunalverwaltung, Koordinierungsstelle, Netzwerkstellen, Projektträger, Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter vor, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die etablierten Strukturen und Standards nach dem Auslaufen der ESF-Förderung nachhaltig in die Regelstruktur des Landes überführt werden können.

(Zustimmung von Frau Reinecke, SPD)

Danke schön, Herr Kultusminister.

Ich rufe die Frage 4 auf. Der Abgeordnete Herr Erben bittet um Auskunft über illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49.

Die BMG Recycling GmbH betrieb in der Stadt Teuchern eine Anlage und unterlag dabei der Überwachung durch das Landesverwaltungsamt. Der Betrieb wurde vom Insolvenzverwalter zwischenzeitlich eingestellt. In der Verantwortung der BMG Recycling GmbH verblieben ausweislich der Drs. 6/3328 vom 29. Juli 2014 ca. 1 700 t Bahnschwellen, ca. 1 300 t geschreddertes Holz und 100 t Sperrmüll.

Diese sollen im Wege der Ersatzvornahme durch das Landesverwaltungsamt beräumt werden. Zwischenzeitlich erhielt der Fragesteller die Auskunft, dass die erfolgte Ausschreibung von der Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt aufgehoben wurde und ein neues Vergabeverfahren gestartet werden musste.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand verzeichnet das neue Verga

beverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2. Wann ist mit der Durchführung der Ersatzvor

nahme und deren Abschluss zu rechnen?

Danke schön, Herr Abgeordneter Erben. - Für die Landesregierung beantwortet die Frage Herr Minister Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Herrn Erben beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1. Der Zuschlag für die Beräumung und Entsorgung der Abfälle wurde am 9. April 2015 erteilt.

Zu 2. Die Maßnahme soll spätestens in der 18. Kalenderwoche, also am 27. April beginnen. Die Schlussrechnung soll bis zum 14. Juli 2015 erfolgen.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Danke schön, Herr Minister. Nachfragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Frage 5. Sie wird von der Abgeordneten Frau Eva von Angern gestellt und betrifft die personelle Situation im Jugendarrest von Sachsen-Anhalt.

Die europäischen Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen vom 5. November 2008 beinhalten insbesondere folgende Forderung - Zitat -:

„Das Personal, das mit Jugendlichen arbeitet, erbringt eine wichtige öffentliche Dienstleistung. Rekrutierung, fachliche Ausbildung und Arbeitsbedingungen sollen das Personal in die Lage versetzen, bei der Betreuung angemessene Standards einzuhalten, die den spezifischen Bedürfnissen Jugendlicher gerecht werden und ihnen als positives Beispiel dienen. Es müssen ausreichend Ressourcen und Personal zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Eingriffe in das Leben der Jugendlichen sinnvoll sind.“

Nach meiner Kenntnis entspricht die gegenwärtige personelle Situation in der Jugendarrestanstalt Halle - insbesondere aufgrund der aktuellen Anzahl der besetzten AVD-Planstellen (acht Beamte), der Inanspruchnahme von Ruhestandsregelungen im Jahr 2014 (drei Beamte), nur einer Versetzung von der JVA Halle zur JAA, eines hohen Krankenstandes und einer damit einhergehenden extremen Überstundenbelastung - nicht diesen genannten Grundsätzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die gegen

wärtige personelle Situation, insbesondere unter Berücksichtigung der genannten europäischen Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäterinnen, in der Jugendarrestanstalt Halle ein?

2. Wie, mit welchen konkreten Maßnahmen und

wann gedenkt die Landesregierung mit Blick auf die aktuelle Personalsituation dem Abhilfe zu schaffen?

Danke schön, Kollegin von Angern. - Für die Landesregierung beantwortet die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Professor Dr. Angela Kolb die Frage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kleine Anrage der Abgeordneten Frau von Angern beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Sie haben den Finger auf die Wunde gelegt. Wir sind natürlich mit der derzeitigen Personalsituation in der Jugendarrestanstalt nicht zufrieden. Von den zehn vorhandenen Planstellen im AVD sind nur acht Planstellen besetzt. Davon sind fünf Mitarbeiter voll schichtdiensttauglich. Zwei Mitarbeiter befinden sich schon seit Längerem im Krankenstand. Zusätzlich stehen aber neben den Mitarbeitern im allgemeinen Vollzugsdienst zwei Mitarbeiter des Sozialen Dienstes zur Verfügung.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass es sich bei der Jugendarrestanstalt um eine sehr kleine Verwaltungseinheit handelt. Die maximale Belegungszahl liegt derzeit bei 22 Arrestanten. Im Hinblick auf die Nichtplanbarkeit der Belegung, die Schwankungen unterliegt, ist es schwierig, dann Krankenständen gerecht zu werden.

Die zuständigen Fachreferate meines Hauses sind mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt und der Leiterin des Jugendarrestanstalt in intensiven Gesprächen, um eine Lösung zu finden. Hierbei geht es uns insbesondere darum, dass durch die unmittelbare Nähe der JVA in Halle und der Tatsache, dass wir auch den gleichen Anstaltsleiter haben, bei Personalengpässen vonseiten der Justizvollzugsanstalt Unterstützung geleistet wird.

Sie können versichert sein, dass uns das fachlich geeignete Personal zur Verfügung steht. Die den Justizvollzugsbediensteten schon während der Ausbildung vermittelten Kenntnisse werden den spezifischen Bedürfnissen Jugendlicher entsprechend dann noch einmal intensiviert. Das betrifft sowohl die Jugendanstalt in Raßnitz als auch die im Jugendarrest untergebrachten Jugendlichen. Ich verweise noch einmal auf die zwei Sozialarbeiter. Einer dieser Sozialarbeiter ist als Vollzugsdienstleiter der Jugendarrestanstalt eingesetzt und steht für die Betreuung der Jugendlichen zur Verfügung.

Im Hinblick auf die Frage, was wir tun wollen, um die Situation nachhaltig zu verbessern, verweise ich auf die derzeitigen Diskussionen im Rechtsausschuss des Landtags. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir im Hinblick auf die Strukturen Veränderungen vornehmen wollen. Das

dadurch freigesetzte Personal wollen wir dann auch für den Jugendarrest in Halle verwenden.

Es gibt eine Nachfrage der Kollegin von Angern.