Protokoll der Sitzung vom 24.04.2015

Es gibt eine Nachfrage der Kollegin von Angern.

Ich habe zwei Nachfragen. Erstens sprachen Sie davon, dass wir es bei der Jugendarrestanstalt mit einer kleinen Verwaltungseinheit zu tun haben. Ich kann mich daran erinnern, dass uns, als wir das letzte Mal mit dem Rechtsausschuss dort waren, ausdrücklich gesagt worden ist, dass es eben keine getrennte kleine Verwaltungseinheit sei, sondern dass sie der Justizvollzugsanstalt in Halle zugerechnet wird. Des Weiteren hieß es, dass das günstig sei, weil die Justizvollzugsanstalt Halle für den Personaleinsatz verantwortlich sei. Insofern möchte ich nachfragen: Wie unterstützt derzeit die Justizvollzugsanstalt Halle den Personalausfall in der Jugendarrestanstalt Halle?

Zu der zweiten Frage, die ich vorhin gestellt habe. Mir geht es natürlich auch um eine nachhaltige Verbesserung der Situation, aber mir geht vor allem um das, was aktuell konkret passiert. Wir können nicht auf die Schließung der JVA Dessau warten, weil wir noch nicht wissen, wie wir die JVA Dessau schließen werden. Insofern bedarf es aus meiner Sicht einer schnellen und akuten Reaktion Ihrerseits.

Die beiden Fragen sind unmittelbar miteinander verbunden. Bei der Jugendarrestanstalt handelt es sich um eine eigenständige Anstalt, weil der Jugendarrest etwas anderes ist als der Strafvollzug. Deswegen müssen wir diese beiden Dinge trennen und deshalb sind der Jugendarrestanstalt auch diese zehn Planstellen zugewiesen worden.

Mit Blick auf die aktuelle Situation laufen derzeit noch die Gespräche mit dem Anstaltsleiter und auf der Arbeitsebene, um dafür zu werben, dass die Justizvollzugsanstalt in Halle, die im Moment auch nicht übermäßig mit Personal ausgestattet ist, der Jugendarrestanstalt im Hinblick auf die Personalsituation aushilft und diese unterstützt.

Danke schön, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe die Frage 6 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Swen Knöchel gestellt und betrifft die Zuwendungsbescheide Projektförderung Kulturbereich.

Laut Information der Kulturkonferenz SachsenAnhalt e. V. haben viele Kunst- und Kulturschaffende sowie Kultureinrichtungen aus den Bereichen Theater, kulturelle Bildung und Literatur bisher keine Zuwendungsbescheide für Projektförderungen sowie für die institutionelle Förderung für das Haushaltsjahr 2015 erhalten. Dieser Umstand führt dazu, dass ganze Projekte, die im besonderen Landesinteresse durchgeführt werden sollen, nicht stattfinden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund liegen bis heute keine

Zuwendungsbescheide für die entsprechenden Projekte und Träger vor?

2. Zu welchem Zeitpunkt werden die Zuwen

dungsbescheide für die entsprechenden Träger und Projekte voraussichtlich ausgestellt?

Danke schön. - Für die Landesregierung beantworte die Frage Herr Minister Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Knöchel! Ich möchte mit einer Vorbemerkung beginnen. Die zügige Bewilligung von Fördermitteln für kulturelle Projekte hat für mich als Minister hohe Priorität. Deswegen waren die Beratungen über die Prioritäten bei mir im Büro bereits im Januar 2015 abgeschlossen. Allerdings mussten dann sorgfältige Prüfungen erfolgen und Haushaltsbestimmungen, die uns auch mit dem Haushaltsführungserlass erreicht haben, mussten umgesetzt werden.

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit kein Projekt, das aufgrund der verspäteten Mittelzuweisung entfallen muss. Die in den Vorbemerkungen der Anfrage artikulierten Sorgen kann ich nachvollziehen. Die dort prognostizierten negativen Folgen können jedoch vermieden werden. - Dies vorausgeschickt, will ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu 1. Auf hausinterne Abstimmungsprobleme ist inzwischen reagiert worden und es ist ein Verfahren zur unverzüglichen Aufgabenwahrnehmung veranlasst worden. Die institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich erhalten monatliche Abschläge, die ihnen eine kontinuierliche Arbeit ermöglichen. An dieser Stelle bestanden keine Beeinträchtigungen.

Zu 2. Dem Landesverwaltungsamt liegen die erforderlichen Kassenanschläge und Erlasse nunmehr vor, sodass die zum Teil schon vorbereiteten Zuwendungsbescheide jetzt auch zügig verschickt werden.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Knöchel.

Meine erste Frage zielte vor allem auf die Gründe ab. Sie hatten in Ihren Eingangsbemerkungen den Haushaltsführungserlass als eines der Probleme angesprochen. Könnten Sie erläutern, welche Probleme sich aus dem Haushaltsführungserlass ergeben haben?

Zudem haben Sie hausinterne Abstimmungsprobleme als Ursache genannt. Mir geht es vor allen Dingen um die Projektförderung. Bei der institutionellen Förderung - darin haben Sie Recht - werden die Abschläge gezahlt, allerdings muss auch eine Bescheidung erfolgen, damit die Träger eine gewisse Sicherheit haben. Können Sie bitte erläutern, ob die hausinternen Probleme, die Sie hatten, der Grund für diese Verzögerung, die wir hatten, waren oder ob der Haushaltsführungserlass dazu geführt hat? Wenn ja, welche Probleme waren es?

Wir haben im Haushaltsführungserlass unerwartet eine globale Minderausgabe vorgefunden. Nun muss erst geklärt werden, wie damit umzugehen ist, damit die Kulturförderung möglichst nicht davon betroffen ist.

Sie haben noch eine Nachfrage? - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Können Sie die Höhe der globalen Minderausgabe aus dem Haushaltsführungserlass beziffern?

Diese Zahl liegt mir leider nicht vor.

Danke schön, Herr Minister.

Die Frage 7 ist schon beantwortet worden, weshalb ich nun die Frage 8 aufrufe. Sie wird von dem Abgeordneten Guido Henke gestellt und betrifft die Sanierung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen.

Für den Bau von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern ist die DIN 19 712 einschlägig. Unter Punkt 7.5.4 ist dort die Möglichkeit der Schaffung von Überlaufstrecken und Sollbruchstellen definiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo in Sachsen-Anhalt waren an den Flüssen

Elbe, Mulde und Saale bis 2013 derartige Überlaufstrecken und Sollbruchstellen eingerichtet worden?

2. Wo in Sachsen-Anhalt wurden nach dem Hoch

wasserereignis vom Juni 2013 Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an den oben genannten Flüssen gebaut, geplant oder sind in Planung?

Danke schön. - Die Frage wird vom Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herrn Dr. Aeikens beantwortet.

Wir können weitere Gäste im Hause begrüßen, nämlich Damen und Herren der Seniorenunion Thale. Herzlich willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Abgeordneten Herrn Henke wie folgt.

Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an Deichanlagen entsprechen den Anforderungen der DIN 19 712 - Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Mit der Zielsetzung der Kappung einer Hochwasserwelle werden sie üblicherweise zur Flutung von Retentionsräumen beim Überschreiten eines bestimmten Wasserstandes eingesetzt, um den Zugang zum eingedeichten Retentionsraum wieder freizugeben. Das kann zum Beispiel bei Poldern mit Überlaufstrecken geschehen. Eine weitere Möglichkeit der Nutzung der Polder besteht darin, vor Beginn des Hochwassers bestimmte Einlauföffnungen freizugeben.

Überlaufstrecken und Sollbruchstellen an Deichanlagen werden grundsätzlich im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften, Anwohner und sonstigen Einrichtungen geplant und errichtet. Diese Bereiche sind den betroffenen Gebietskörperschaften bekannt und werden im Ereignisfall nur in Abstimmung mit den Landkreisen aktiviert.

Zu Frage 1. Bautechnisch vorbereitete Überlaufstrecken und Sollbruchstellen in Form von festgelegten Deichöffnungsstellen befinden sich im Bereich der Alandüberleitung - Überlaufstrecke - sowie im Bereich der Havelpolder - festgelegte Deichöffnungsstellen. Weitere befestigte Überlaufstrecken befinden sich am Onkel-Toms-HütteDeich zur Flutung und Entwässerung der Tanger

Niederung sowie am Alanddeich zur Flutung des Polders Wrechow. Eine weitere Öffnungsstelle ist als Flutungsöffnung für den Polder Rösa an der Mulde geplant und planfestgestellt.

Zu Frage 2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in Sachsen-Anhalt keine Überlaufstrecken oder Sollbruchstellen geplant. Ebenso befinden sich derzeit keine in baulicher Umsetzung.

Danke schön, Herr Minister. Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe die letzte Frage in der Fragestunde, die Frage 9 auf. Sie wird von dem Abgeordneten André Lüderitz gestellt und betrifft die Entschädigungszahlungen nach Schäden durch Hochwasser.

Am 1. April 2015 wandte sich die Bürgerinitiative „Pro Bürgerbeteiligung und Transparenz Hochwasserschutz“ mit einem Schreiben an alle Fraktionen des Landtages. In dem Schreiben wird konstatiert, dass die pauschale Abgeltung für die Erneuerung eines vollständigen Hausstandes im Vergleich zum Bundesland Bayern hierzulande wesentlich geringer ausfällt.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wird in Sachsen-Anhalt für gleiche Schäden weniger als ein Drittel des Wertes gegenüber dem in Bayern ausgeglichen?

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Lüderitz wie folgt.

Nach der Verabschiedung des AufbauhilfefondsErrichtungsgesetzes vom 15. Juli 2013, der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern vom 2. August 2013 sowie der Aufbauhilfeverordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe vom 16. August 2013 hat das Land Sachsen-Anhalt noch im August 2013 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 beschlossen.

Mit der vorgenannten Richtlinie Teil C Nr. 3.2 - Hausrat - wurden unter anderem im Hinblick auf