Protokoll der Sitzung vom 09.09.2011

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Zoschke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine unendliche Geschichte, eine unendliche Geschichte der Klagen über die Sozialagentur und ihre Arbeitsweise, die uns Anlass war, das Problem heute zu thematisieren.

Die Sozialagentur verdankt ihre Entstehung dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung aus dem Jahr 2003. Sie besteht als LHO-Betrieb, also als Betrieb nach der Landeshaushaltsordnung, seit dem 1. Juli 2004. Im Behördenverzeichnis des Landes ist sie als Verwaltungsbehörde dem Ministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet. Sie ist für die Aufgabe des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zuständig und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales, wie man im Internet nachlesen kann.

Nun werden wir von Wohlfahrtsverbänden, Trägern von Behinderteneinrichtungen und Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII angewiesen sind, immer wieder mit Entscheidungen der Sozialagentur konfrontiert, die für Otto und Ottilie Normalverbraucher nicht nachvollziehbar sind. Auch die Arbeitsweise und der Umgang mit den

Anliegen behinderter Bürgerinnen und Bürger und deren Familien werden häufig kritisiert. Vor allem wird die hemmende Rolle der Sozialagentur bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen konstatiert.

Meine Fraktion hatte in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach in Kleinen Anfragen versucht, dem Phänomen auf die Spur zu kommen, wer eigentlich in Sachsen-Anhalt dafür verantwortlich ist, dass das viel zitierte Prinzip „Ambulant vor stationär“ noch immer nicht die Art und Weise der Behindertenhilfe bestimmt, dass schwerstbehinderte Menschen mit hohem Hilfebedarf noch immer fast automatisch auf Heime verwiesen werden, wenn sie nicht mehr von den Eltern versorgt werden können, und dass ihr Wunsch- und Wahlrecht dabei für den Kostenträger dabei kaum eine Rolle spielt, wer dafür verantwortlich ist, dass in den Anlagen zum Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII, der im Jahr 2007 im Teil 1 unterzeichnet wurde, noch immer keine Leistungs-, Prüf- und Entgeltvereinbarungen abgeschlossen worden sind, trotzdem aber zum Beispiel für den Leistungstyp „ambulant betreutes Wohnen“ pro Tag nur ca. 11 € als Entgeltsatz veranschlagt werden.

So richtig beantwortet wurden diese Fragen aber nicht. Die Landesregierung verwies bezogen auf solche Formen wie persönliches Budget auf die kommunale Ebene als herangezogene Gebietskörperschaft, die für die Entscheidungen verantwortlich sei. Die kommunale Ebene wiederum verweist auf die Vorgaben der Sozialagentur und eine drohende Regresspflicht des örtlichen Trägers, wenn die Vorgaben der Sozialagentur nicht eingehalten werden. Die Sozialagentur verweist auf die Entscheidungshoheit der örtlichen Sozialämter. Die Träger der Einrichtungen als Leistungserbringer verweisen auf mangelnde Auskömmlichkeit der Entgeltsätze, die seit 1996 einer Deckelung unterliegen. So wird der schwarze Peter hin- und hergeschoben.

Wer ist nun tatsächlich dafür verantwortlich, dass in Sachsen-Anhalt zwar die Kosten für die Eingliederungshilfe Jahr für Jahr steigen, aber die Entgelte für die verschiedenen Hilfeformen seit den 90erJahren kaum den wachsenden Kosten angepasst wurden? Woran liegt es, dass seit 2007 zwar der allgemeine Teil der Rahmenvereinbarung unterzeichnet vorliegt, aber die notwendigen Anlagen, die die konkrete Ausgestaltung der zu erbringenden Leistungen und deren Vergütung und Kontrolle beinhalten, noch immer nicht einvernehmlich ausgehandelt sind? Hat die Sozialagentur ausreichend Personal, und zwar auch mit der richtigen Qualifikation?

Entscheidungen allein nach Aktenlage bringen gerade in einem solch sensiblen Bereich wie der Eingliederungshilfe häufig Probleme mit sich. Auf der Strecke bleiben letztendlich anspruchsberechtigte

Menschen mit Hilfebedarf, die, wenn sie mit den zugewiesenen Hilfeformen nicht einverstanden sind oder das damit verbundene Entgelt nicht ausreicht, auf den Rechtsweg verwiesen werden. Dieser ist nicht nur kompliziert, sondern auch elend lang, zum Beispiel für einen Menschen, der mit 50 ins Pflegeheim kommt, weil der Ehepartner mit der Versorgung nicht mehr klarkommt, und dort festhängt, weil sich die Behörde an Akten und Formalien festhält.

Woran liegt es, dass man sich über die Leistungsbeschreibungen nicht einig wird? Wir halten es für dringend erforderlich, dass das gesamte System der Behindertenhilfe in Sachsen-Anhalt endlich den Erfordernissen von Selbstbestimmung und Teilhabe angepasst wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Leistungsbeschreibungen, die die Grundlage für die Verhandlung von Vergütungen sind, bilden die Art und Weise der Hilfeerbringung und Förderung für die Menschen mit Behinderungen ab. Sie müssen sich nach unserer Auffassung vor allem an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen orientieren und die Prämissen der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausgangspunkt haben. Deshalb müssen die Leistungsvereinbarungen, die noch aus den frühen 90er-Jahren stammen, endlich neu gestaltet werden.

Wann wird es für Sachsen-Anhalt eine den aktuellen Erfordernissen entsprechende Fachplanung in der Behindertenhilfe geben? Weder im Bereich des Wohnens noch in anderen Bereichen mündet der Richtungswechsel, der mit dem SGB IX im Jahr 2001 gesetzlich verankert wurde, in einer adäquaten Fachplanung. Zum Beispiel besteht seit 2001 die Aufgabe, eine interdisziplinäre Frühförderung zu gewährleisten. Es gibt bis heute keine Landesrahmenvereinbarung für diese Komplexleistung. Die Leistungserbringer schlagen sich seit Jahren mit Verhandlungen um Standards und Entgelte herum, statt ihre Kräfte auf innovative und qualitativ hochwertige Förderangebote konzentrieren zu können.

Wann wird die Sozialagentur personell in die Lage versetzt, den Verhandlungsstau bei den Leistungsbeschreibungen und Entgeltverhandlungen abzubauen? Wie soll die Vielzahl an Einzelverhandlungen zeitnah abgeschlossen werden? Oder verspricht man sich von offenen Verfahren Einspareffekte?

Meine Damen und Herren! Der Eingliederungshilfetitel im Haushalt ist von einer solchen Dimension, dass mehr Aufmerksamkeit bezüglich seiner Wirksamkeit erforderlich ist. Wir geben Beträge in dreistelliger Millionenhöhe aus und hören trotzdem viel Kritik an der Situation in der Behindertenhilfe. Fast alle Träger haben sich vom Tarif des öffentlichen

Dienstes trennen müssen, weil die seit 1996 stagnierenden Entgelte eine regelmäßige Gehaltssteigerung für die Fachkräfte nicht zulassen. Trotzdem arbeiten sie mit hohem Einsatz, viel Liebe und Engagement. Dafür an dieser Stelle unser Dank!

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Noch eine Bemerkung zum zweiten Punkt unseres Antrags: „Ambulant vor stationär“ lautete die Devise in Grußworten bei Behindertenverbänden und Reden am 5. Mai vor Menschen mit Behinderungen. Aber wenn es um die Finanzierung geht, klammert man sich an uralte Regeln, die noch aus Zeiten stammen, als behinderte Menschen nach der Höhe ihres Hilfebedarfs regelrecht in Schubkästen sortiert wurden. Noch heute sagt man Menschen mit sehr hohem Hilfebedarf im Sozialamt, dass nur diese oder jene stationäre Einrichtung infrage komme. Selbstbestimmungsrechte, Teilhabemöglichkeiten und Wunsch- und Wahlrecht spielten damals bestenfalls in Reden eine Rolle.

Doch diese Vorgehensweise kann nicht mehr akzeptiert werden. Das Recht auf freie Wahl des Wohnorts für behinderte Menschen, das unter anderem in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, erfordert neue Methoden der Verpreislichung der Leistungen. Die Fachleistungsstunde zugrunde zu legen wäre eine Möglichkeit; zumindest sollte sie in Verhandlungen einbezogen werden. Warum man sich hierbei so zurückhält, ist nicht nachzuvollziehen. Dazu interessiert uns die Argumentation der Landesregierung.

Vielleicht ist es auch möglich, über die Landesgrenzen hinaus zum Thema Fachplanung, Fachleistungsstunden und Entgeltgestaltung mit anderen Bundesländern in einen Erfahrungsaustausch zu treten, und zwar nicht mit dem Ziel, in dem Bereich die Mittel zu reduzieren, sondern die eingesetzten Mittel wirksamer im Sinne einer hohen Lebensqualität behinderter Menschen einzusetzen.

Nun zum Änderungsantrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen. Zwei Unterschiede zu unseren Forderungen sind auszumachen: Erstens. Sie teilen offenbar nicht den kritischen Blick auf die Sozialagentur. Zweitens. Sie wollen von der Landesregierung nicht wissen, wie sie zur Anwendung von Fachleistungsstunden als Grundlage für Leistungsentgelte steht. Dass dieses Verfahren umstritten ist, wissen wir. Dass man aber gar nicht darüber sprechen will, warum Sachsen-Anhalt es ablehnt, grenzt unseres Erachtens an Heuchelei; denn ohne grundsätzliche Änderungen im Entgeltsystem wird es nichts mit „ambulant vor stationär“. Oder sind Sie tatsächlich der Meinung, dass ein pauschaler Tagessatz von 11 € dazu führen kann, dass Menschen mit hohem Hilfebedarf die Wahl haben, wo sie leben wollen und mit wem? - Artikel 19 der UN-Behindertenrechts

konvention kann so nicht entsprochen werden. Wir beantragen Direktabstimmung, da es hierbei nur um eine Berichterstattung geht. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Frau Kollegin Zoschke. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Zoschke, ich muss ein Stückchen an mich halten. Im Grundsatz teilen wir im Haus schon seit vielen Jahren die Kritik an der Sozialagentur. Wir haben sie zwar damals eingerichtet - das war nicht unser Wille -, jedoch muss ich der Ehrlichkeit halber zugeben: Wir hatten damals keine Vorstellung, wie wir ambulant und stationär besser zusammenbekommen. Nennen Sie mir ein Bundesland in der Bundesrepublik, in dem das richtig gut läuft.

Ich will nur sagen: Ich nehme die Sozialagenturen nicht in allen Dingen in Schutz, aber Sie stellen es so hin, als sei Sachsen-Anhalt das Land, das für die Behinderten am wenigsten tue. Ich sage ganz deutlich: Dass die Mittel jedes Jahr steigen - wir liegen schon weit über 500 Millionen € -, bedeutet nicht unbedingt mehr Qualität. Dass sie aber unsinnig ausgegeben werden, glaube ich nicht.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Das zeigt auch, dass die Verhandlungen so schwierig sind.

Ich weiß, dass die Kritik an der Sozialagentur groß ist. Ich habe sie auch oft genug geübt und manches kann ich selbst als Minister immer noch nicht nachvollziehen. Ich bin nicht der Verhandler dort. Dafür haben wir die Sozialagentur: dass sie verhandelt.

Sie muss es machen, indem sie mit den Leistungserbringern eine Vereinbarung schließt. Es geht ja hauptsächlich um die Eingliederungshilfe. Sie soll Umfang und Qualität der Leistungen, den Inhalt, die Vergütung, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität prüfen und dabei den Grundsätzen der Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten - das ist übrigens auch bundesgesetzlich so geregelt -, und in diesem Spagat stehen die wahrscheinlich.

Ich habe einmal, als ich von all der Kritik hörte, die ich in vielen Einzelbeispielen teile, geguckt, wie das Gesamtverfahren in den anderen Bundesländern aussieht, und es mit unserer Sozialagentur verglichen. Ich sage: einladen, hinfahren, in den Ausschuss einladen.

Wir stehen bei der Bearbeitung der Fälle - die Sozialagentur bearbeitet ja viel mehr als nur die Eingliederungshilfe; ich weiß gar nicht, wie viel Tausend Fälle das im Jahr sind - im Vergleich zu anderen Bundesländern eher im oberen Bereich. Dass es hier so ganz schlecht sein soll, kann ich also nicht nachvollziehen.

Aber es gibt zwei Problemfälle, von denen ich immer wieder höre, und denen müssen wir uns wahrscheinlich eher widmen. Das ist erstens das persönliche Budget. Da weiß ich, dass in Einzelfällen bzw. in mehreren Fällen gesagt wird: Wenn das Verfahren so schwierig ist, melden sie sich erst gar nicht; manche wissen auch gar nicht, wie das funktioniert. - Das ist in anderen Bundesländern ähnlich schwierig geregelt; vielleicht nehme ich Rheinland-Pfalz da aus.

Wir hoffen, dass der Bundesgesetzgeber das noch eindeutiger regelt. Das ist eine schwierige Sache, aber ich bin nach wie vor froh, dass es das persönliche Budget gibt, weil es Menschen mit Behinderungen garantiert, ein menschenwürdiges, selbständiges Leben führen zu können. Aber da müssen wir noch mehr tun. Es ist nicht ganz allein unser Problem. Es ist nicht transparent genug, das sehe ich auch so.

Das Zweite sind - da können wir bis in die 90erJahre zurückkehren - die mit den Leistungserbringern geschlossenen Verträge. Wir haben jetzt - weil sich die Sozialagentur bzw. die Verbände trotz intensiver Verhandlungen nicht auf eine pauschale Anhebung der Vergütung einigen konnten, das kann ich auch verstehen - zahlreiche Leistungserbringer zu Einzelverhandlungen aufgefordert, um auf diesem Weg zur gewünschten Erhöhung der Vergütung zu kommen. Die begründen das auch, und jetzt laufen tatsächlich 546 Einzelverhandlungen. 130 davon sind abgeschlossen. Das ist also ein mühsames Geschäft.

Jetzt sage ich Ihnen einmal ganz offen, wie das so geht. Man muss sie sich einmal einladen: Da sitzen aufseiten der Verbände - das sind ja hauptsächlich Liga und andere - gut ausgebildete Rechtsanwälte, die vom Sozialrecht Ahnung haben und mit der Sozialagentur verhandeln müssen, wo wir eigentlich ebenbürtige Leute haben müssten, aber nicht haben. Wir haben jetzt ungefähr 60 Stellen. Es wurden noch einmal zusätzlich vier Sachbearbeiterinnenstellen und eine Juristenstelle genehmigt.

Wir hoffen, dass wir die Verhandlungen bis Ende des Jahres zu Ende führen können - hoffentlich auch mit einem Ergebnis, mit dem die Träger zufrieden sein können, weil die Ausgangssituation von 1997/1998 tatsächlich so unterschiedlich war, dass es nie gerecht war, weil die pauschale Erhöhung immer von einer Grundannahme ausging, die einfach aufgrund unterschiedlicher Verfahrensweisen damals so gegeben war. Diese Sockelgeschichte ist also nach wie vor umstritten, und

deshalb kann ich zur Begründung nur sagen: Es muss endlich ein vergleichbares Verhandlungsergebnis erzielt werden, das nachvollziehbar ist, bei dem den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen wird.

Ich hatte vor 14 Tagen den Hauptpersonalrat im Haus; auch war die Vertretung des örtlichen Personalrats der Sozialagentur da. Da haben mich zwei junge Frauen gefragt: Sagen Sie mal, können Sie uns erklären, warum die Abgeordneten des Landtags im Wahlkampf so sehr auf die Sozialagentur geschimpft haben? Wir machen doch unsere Arbeit. - Ich habe versucht, ihnen das etwas zu erklären. Aber ich kann die Motivation derer, die dort tätig sind und immer wieder öffentlich hören, ihr LHO-Betrieb sei schlecht und arbeite nicht gut, nachvollziehen. Vielleicht muss man einige Dinge korrigieren, was manchmal auch nicht so einfach ist, aber nicht am Personal ansetzen. Man muss die entsprechende Lösung finden.

Ich glaube, dass mehr als 90 % der Betroffenen - dort laufen mehrere Tausend Verfahren, Prüfungen und Genehmigungen im Jahr - zufrieden dort weggehen und sagen: „Unserem Anspruch ist Genüge getan. Wir gehen zufrieden weg.“ Um die anderen 10 % müssen wir uns sicher noch kümmern, aber es ist eben nicht die Masse.

Auf jeden Fall antworte ich bzw. versuche mit meinen Fachleuten, alle Fragen zu beantworten, die gestellt werden. Darauf haben die Abgeordneten ein absolutes Recht. Vielleicht kann man gleich noch etwas zu dem Aktionsplan sagen, der gleichzeitig angesprochen worden ist.

Wir wollen außerdem eine Arbeitsgruppe einrichten, die gemeinsam mit der kommunalen Ebene und der Sozialagentur, die wirklich, wie Sie zu Recht gesagt haben, herangezogen wird, herausfindet, wie wir diese Dinge besser regeln können, auch besser regeln im Interesse der Menschen mit Behinderung.

Aber ich sage auch - das sage ich ganz offen -, dass wir dies mit Blick auf den Landeshaushalt tun. Denn ich habe mitbekommen, dass gesagt worden ist - ich möchte jetzt nicht in die Tiefe gehen -, der Sozialhaushalt habe doch genug Geld, er habe Mittel in Höhe von mehr als 1 Milliarde € zur Verfügung, solle man doch einmal schauen, wie man mit Einsparungen und Eckwerten besser zu Rande komme. Nein, lediglich 1,7 % der Mittel stehen für freiwillige Aufgaben zur Verfügung, alles andere ist bundesgesetzlich oder landesgesetzlich geregelt. Das heißt, die Spielräume sind eng. Der größere Brocken ist die Sozialhilfe und darin die Eingliederungshilfe.

Wir haben auch Probleme im Hinblick auf die Frage - das sage ich ganz offen -, ob die Werkstätten für Menschen mit Behinderung so belegt werden, dass nur diejenigen dort tätig sind, die tatsächlich Hilfe brauchen. Es darf nicht zu Fehlbelegungen

kommen mit Menschen, von denen ich sage, dass sie eigentlich auf den ersten Arbeitsmarkt gehören. Diese gehören schon in der Schullaufbahn nicht an die Sonderschule, sondern an die Regelschule.

Das alles sind Themen, die innerhalb der Familie der Leistungserbringer diskutiert werden. Das sind mittlerweile auch Wirtschaftsbetriebe, die auch ordentliche Gewinne erarbeiten. All das ist ein schwieriges Umfeld und wir müssen uns dem widmen.

Ich sage: So schlecht ist es um die Sozialagentur nicht bestellt. Ich habe keine Vorstellung, wie eine andere Rechtsform aussehen könnte. Wenn wir eine hätten, dann würde ich sie sofort einführen. Von daher kann man nur an der Optimierung arbeiten und dies möglichst sachgerecht.

Denn es geht tatsächlich um Menschen, die selbständig leben wollen, und das nicht nur, weil es die UN vorgibt. Sie haben im Rahmen der Inklusion - das ist unsere Überzeugung - bestimmte Hilfebedarfe, die gedeckt werden müssen. - In diesem Sinne freue ich mich auf eine Ausschussberatung.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Gorr.