Darüber muss man sich unterhalten und schauen, ob die Einnahmen langfristig stabil sind und ob noch mehr Luft in diesem auf eine langfristige Finanzierung angelegten System ist, sodass es hoffentlich nicht zur Notwendigkeit der Anhebung kommt. Die Frage ist, ob es langfristig Mehreinnahmen gibt und ob man bei einer zweiten Evaluierung diese gesellschaftlichen Gruppen mit berücksichtigen kann. Ich will das für die Zukunft nicht ausschließen.
Aber für diese Evaluierung hatten wir in der Tat gesagt, dass wir nicht an die Struktur herangehen, dass wir keine Gruppen herausnehmen, sondern dass wir innerhalb der Gruppen schauen, ob das Aufkommen gerecht verteilt ist. Deshalb werden wir heute diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Dafür müsste man bei einer weiteren großen Novelle schauen, ob man bestimmte Gruppen grundsätzlich herausnehmen kann und dann noch die Einnahmen erzielt, um einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig finanzieren zu können.
Denn ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es nicht zu einer Reduzierung der Einnahmen kommen darf, weil die Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als eine Säule - ich will ein scharfes Wort vermeiden - zwingend notwendig ist. Um eine entsprechende Qualität in diesem Bereich sicherzustellen, möchte ich jedenfalls nicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten. Deshalb ist die Finanzierung notwendig.
Wenn man an die Gesamtsumme herangeht, indem man bestimmte gesellschaftliche Gruppen von der Beitragspflicht ausnimmt, dann muss man langfristig schauen, ob die Mittel dann noch ausreichen. Insofern werde ich den Antrag in diesem Fall nicht unterstützen, die SPD-Fraktion und der Koalitionspartner auch nicht. Bei dieser Evaluation beschränken wir uns auf das, was wir gesagt haben. Wir bleiben in der Struktur. Wir haben die Beitragsanpassung nach unten für die Bürgerinnen und Bürger, für die Privathaushalte vorgenommen. Außerdem werden wir im Wirtschaftsbereich sehen, dass es gerechter zugeht.
- Das will ich aber nicht tun. Es ist ausnahmsweise einmal andersherum. Ich spare ein bisschen Zeit ein. Keine Angst! - Den Ball von der LINKEN aufnehmend und mit Blick auf unsere Argumentation will ich sagen, es ist gut, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit einem neuen Beitragssystem finanziell zukunftsfest gemacht worden ist und nicht so oft an den Stellschrauben gedreht werden muss.
haben, dass es gerecht zugeht. Bei späteren Evaluationen sollte das andere möglicherweise berücksichtigt werden. Heute, so denke ich, ist es vernünftig, wenn wir als Landtag ein gemeinsames gutes und klares Signal an den Mittelstand und an das Handwerk aussenden, dass wir es damals nicht nur in die Protokollerklärung geschrieben haben, sondern dass wir es ernst gemeint haben und dass es umgesetzt wird. Wir halten Wort. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit und für die Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Budde. - Für die Landesregierung ist Staatsminister Herr Robra nicht nur aufgesprungen, sondern schon am Pult. Er hat jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Evaluation zeigt, die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 war erfolgreich. Die Beiträge stabilisieren sich bei etwa 8 Milliarden € jährlich. Im Jahr 2014 war es umstellungsbedingt etwas mehr.
Die Fehleinschätzung war gar nicht so groß. Bei Gesamteinnahmen von 8 Milliarden € sind 370 Millionen € ungefähr 3 %. Das rechtfertigt keine Diskussion darüber, dass die Rundfunkanstalten im Geld schwömmen. Das sind Schwankungsbreiten, mit denen man rechnen muss, wenn man Pläne macht.
Was machen wir nun mit dem Geld? - Wir wollen zum einen die Beitragsstabilität sichern. Wir haben seit 2009 keine Beitragserhöhungen mehr vorgenommen. Im Gegenteil, erstmals - Frau Katrin Budde hat es bereits gesagt - ist es zu einer Absenkung gekommen. Wir wollen diese Beiträge bis zum Jahr 2020 stabil halten.
Das geht aber nur, wenn wir einen Teil der Mehreinnahmen jetzt in Rücklagen packen, die dazu dienen, die Kosten, die bis zum Jahr 2020 bei den Rundfunkanstalten entstehen, abzufedern, sodass wir am Ende von der KEF die Empfehlung bekommen, dass wir auch in der nächsten Beitragsperiode, die demnächst schon wieder beginnt, bei einem Betrag von 17,50 € bleiben können.
Ein zweiter Eckpfeiler der aktuellen Diskussion ist, dass wir das solidarische Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht infrage stellen. Das Verhältnis hat sich über die Jahre bei 90 : 10 eingependelt. Etwa 90 % der Kosten tragen die privaten Haushalte und 10 % - real sind es im Moment nur 9,25 % - trägt der nichtöffentliche Bereich dazu bei. Dazu gehören auch die Kommunen
oder gemeinnützige Einrichtungen. Das ist nicht nur die Wirtschaft. Zurzeit beträgt dieser Anteil am Gesamtaufkommen von 8 Milliarden € ungefähr 770 Millionen €, die vom nichtprivaten Bereich jährlich erbracht werden.
Immerhin 39 % davon - diese Zahl muss man kennen, um die Dimension des Problems abschätzen zu können - kommen aus den Beiträgen für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Das sind etwa 305 Millionen € jährlich. Es waren aber auch - das ist eine Zahl, die ich bei dieser Gelegenheit gern einmal nennen möchte - früher zu Gebührenzeiten einmal 346 Millionen €. Das heißt, die Umstellung von der Gebühr auf den Beitrag hat die Wirtschaft in diesem Bereich schon um mehr als 10 % entlastet. Auch die Wirtschaft profitiert natürlich von der generellen Reduzierung des Rundfunkbeitrags von 17,98 € auf 17,50 €. Da hat sich also schon etwas getan.
Wir haben gestern mit Vertretern der Unternehmensverbände, insbesondere auch des Handwerks aus Sachsen-Anhalt über die Frage diskutiert, wie wir nun darauf reagieren werden in der Diskussion der nächsten Wochen, die nun in die heiße Phase geht. Bis zum 18. Juni 2015 soll ein Vorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidungsreif aufbereitet werden.
Viele von uns kennen die Reformoption des Zentralverbandes Handwerk für die Lösung des Problems der nichtgewerblichen Kraftfahrzeuge. Das würde zu einer veränderten Verteilung innerhalb des Systems führen. Wir haben gestern einen auch für mich interessanten Vorschlag entgegengenommen und wollen weiter darüber diskutieren. Es wird angeregt, von der eher unsystematischen Heranziehung der Fahrzeuge auf eine pro-Kopforientierte Belastung umzuorientieren. Das muss man rechnen. Man muss sehen, wie es am Ende aussieht.
Wir wissen schon jetzt, dass der beschäftigtenbezogene Beitrag, der sogenannte Staffelbeitrag, im Moment ganz wesentlich von den kleinen Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten erbracht wird. Sie dürfen bei einer Umstellung des gewerblichen Bereichs im Rahmen des solidarischen Gesamtsystems nicht diejenigen sein, die nochmals zur Kasse gebeten werden. Da wird noch einiges zu rechnen und manches zu diskutieren sein.
Sehr optimistisch bin ich bei der Frage, ob wir den Staffelbeitrag in Zukunft nach Vollzeitäquivalenten erheben statt nach Köpfen. Dabei geht es um einen Betrag, der in einem erträglichen Rahmen bleibt. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion soll es ein Wahlrecht für die Unternehmen geben.
Wichtig ist mir auch der sich abzeichnende Kompromiss für die gemeinnützigen Einrichtungen, bei denen der Beitrag aller Voraussicht nach auf ein Drittel reduziert wird. Auch dort soll es nach dem
Das sind die Reformoptionen, mit denen wir es derzeit zu tun haben. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen hier im Landtag und in den Ausschüssen sowie auch im Kreise der Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern, denen wir unseren sehr klaren Standpunkt am Ende auch vermitteln müssen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Es gibt eine Frage des Kollegen Keindorf. - Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, Sie haben in Ihrem Beitrag die Höhe des Gebührensaufkommens für Kfz, so hieß es vor der Systemumstellung, mit 346 Millionen € beziffert. Sind Sie sicher, dass damals schon nach gewerblichen und privaten Kfz differenziert worden ist, oder handelt es sich um die Höhe des Gebührenaufkommens für alle Kfz im System?
Im Gebührensystem schuldete der Haushalt nur eine Gebühr, in die Fahrzeuge eingeschlossen gewesen sind. Die privaten Haushalte haben auch früher für Kraftfahrzeuge keine besondere Gebühr entrichtet. Insofern war es damals nur der gewerbliche Bereich.
Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt der Kollege Gebhardt das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich in der vergangenen Woche die „Mitteldeutsche Zeitung“ las, und zwar den Gastbeitrag des CDUFraktionsvorsitzenden André Schröder - in dem Beitrag hat er erklärt, dass bei dieser Koalition in Sachsen-Anhalt in der Wirtschaftspolitik nur kleine und keine großen Erfolge zu erwarten sind - las ich auch den Satz:
Meine Damen und Herren von der Koalition, an dieser Stelle muss ich Ihnen wirklich Respekt zollen; denn es ist schon eine abgefahrene Strategie,
die Sie diesbezüglich verfolgen. Sie führen zu Beginn der Legislaturperiode die Rundfunkbeitragspflicht für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein, um sie dann zum Ende der Legislaturperiode wieder abzuschaffen, und dies verticken Sie dann als Erfolg und als Wohltat. Dazu muss ich sagen: Großes Kompliment an Sie für diese Strategie.
Meine Damen und Herren! Nun ganz im Ernst. Wir haben uns doch mehrfach im Landtag damit beschäftigt und wir als Fraktion haben darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Kraftfahrzeugen grundsätzlich zu Ungerechtigkeiten bei der Rundfunkfinanzierung führt. Erst am Ende des letzten Jahres hatten wir im Landtag eine recht lebhafte Debatte darüber, was nun sinnvoller ist, eine Senkung des Beitrages um 48 Cent oder die Nutzung dieses Spielraums für die Schaffung neuer Befreiungstatbestände.
Wir haben als LINKE seinerzeit sehr entschieden dafür plädiert und sind von Ihnen dafür auch kritisiert worden, den Beitrag stabil zu halten und stattdessen Befreiungstatbestände auch und gerade beim Mittelstand zu schaffen. Der Einzige aus der CDU-Fraktion, der seinerzeit gegen diese Senkung gestimmt hat, war Herr Keindorf, weil er weiß, wovon er spricht.
Die Mehrheit im Landtag hat sich damals anders entschieden und die Forderung nach mehr Befreiungstatbeständen bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgelehnt.
Nun beantragen die Koalitionsfraktionen in dem uns vorliegenden Antrag eine Befreiung der nichtprivaten gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge bei der Rundfunkfinanzierung. Das wollten wir als Fraktion auch schon immer, deshalb finden Sie es auch in unserem Änderungsantrag.
Wir bieten in dem Änderungsantrag auch eine Alternative an, wenn es zu keiner vollständigen Befreiung der gewerblich genutzten Kfz kommen sollte, und zwar eine den Mittelstand entlastende und gerechte Staffelung bei den Beiträgen für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Mir wurde gesagt, dass eine solche neue, gerechtere Staffelung auch bei den Ministerpräsidenten in der Diskussion ist.
Meine Damen und Herren! Uns geht es als Fraktion nicht nur um Autos. Wir wollen insgesamt mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag die vollständige Befreiung von Kindertagesstätten bei der Rundfunkfinanzierung. Niemand konnte mir bisher logisch erklären, weshalb die Kitas seit der Umstellung von Gebühr auf Beitrag in die Beitragspflicht aufgenommen worden sind.
Wir haben momentan eine Debatte um steigende Elternbeiträge im Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre doch ein gutes Signal, sowohl an die Kommunen als auch an die Eltern, wenn wir die Kitas aus der Rundfunkfinanzierung herausnehmen würden.
Dies würde noch dazu zu einer finanziellen Entlastung sowohl der Eltern als auch der Kommunen führen. Bei dieser Forderung blicke ich erwartungsvoll in Richtung Sozialdemokratie, weil ich mir sicher bin, dass Ihnen die Kinderbetreuung am Herzen liegt. Also öffnen Sie Ihr Herz und erwärmen Sie sich für diesen Gedanken. Ich habe der Kollegin Budde sehr genau zugehört und in meiner Fraktion wurden ihre Worte so interpretiert, dass sie gern würde, aber noch nicht darf - aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Es gibt natürlich weitere Befreiungstatbestände, die wir uns als LINKE sehr gut vorstellen können und die auch zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen würden. Dies betrifft die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und natürlich - darüber ist auch schon häufig diskutiert worden - eine Korrektur bei den Besitzern von Gartenlauben, die nicht unter das Kleingartengesetz fallen.
Ich weiß, das sind drei Wünsche auf einmal, das geht nun wirklich nicht. Deshalb haben wir diese Befreiungstatbestände in unserem Änderungsantrag mit einem Prüfauftrag versehen. Gegen eine Prüfung, auch auf Machbarkeit, in den genannten Fällen dürfte sich eigentlich niemand ernsthaft erheben.
Meine Damen und Herren! Ich habe natürlich nicht die Illusion, dass Sie unserem Änderungsantrag einfach zustimmen. Ich habe aber zumindest vonseiten der SPD-Fraktion vernommen, dass sie unseren Änderungsantrag perspektivisch als nachdenkenswert empfindet.
Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir vielleicht beide Anträge in die Ausschüsse überweisen könnten, um vielleicht zu dem einen oder anderen Kompromiss zu kommen, um die Kitas erst einmal in einen Prüfauftrag hineinzunehmen und an dieser Stelle den einen oder anderen Schritt weiterzukommen. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um die Überweisung der Anträge an den Ausschuss. - Vielen Dank.