Ich würde mich dennoch freuen, wenn wir vielleicht beide Anträge in die Ausschüsse überweisen könnten, um vielleicht zu dem einen oder anderen Kompromiss zu kommen, um die Kitas erst einmal in einen Prüfauftrag hineinzunehmen und an dieser Stelle den einen oder anderen Schritt weiterzukommen. Ich bitte im Namen meiner Fraktion um die Überweisung der Anträge an den Ausschuss. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Gebhardt. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Herr Kurze. Bitte, Herr Kurze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits im Dezember 2013 eine Aktuelle Debatte zum Thema, „Bürger und Unternehmen entlasten - Rundfunkbeitrag senken!“, beantragt. Hintergrund dafür sind damals die Medienberichte über die sich abzeichnenden Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Beitragsperiode von 2013 bis 2016 gewesen.
Denn für die Koalitionsfraktionen stand von Beginn an fest, dass die Reform der Rundfunkfinanzierung zum 1. Januar 2013 kein Selbstzweck ist. Die klare Maßgabe war: Stabilisierung der Einnahmen aufgrund der Differenzierung der Möglichkeiten des Rundfunkempfangs, und zwar keine Stabilisierung irgendwo, sondern eine Stabilisierung bei 7,5 Milliarden € im Jahr.
Etwaige Mehreinnahmen, die über diese 7,5 Milliarden € hinausgehen, so der klare Beschluss des Landtages am 10. November 2011, sind für eine Entlastung der Bürger und Unternehmen zu nutzen. Diese Formulierung ist auf Betreiben der CDU-Fraktion in den Beschluss des Landtages aufgenommen worden. Das war uns wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, und deshalb haben wir heute diesen Antrag gemeinsam mit der SPD in das Parlament eingebracht.
Zum 1. April 2015 ist der Rundfunkbeitrag folgerichtig erstmals, wenn auch nur um 48 Cent, gesunken, nämlich von 17,98 € auf jetzt 17,50 €.
Die Regierungschefs der Länder sind bei ihrem Beschluss über diese Senkung bewusst von der Empfehlung der KEF abgewichen. Die KEF hatte vorgeschlagen, den Beitrag um 73 Cent zu senken. Hintergrund dieser abweichenden Entscheidung war, dass sie sich Spielräume für ein weiteres Nachjustieren lassen wollten.
Klar ist, dass die Spielräume seit den ersten Berichten über Mehreinnahmen in der Beitragsperiode, Herr Staatsminister Robra, zu keinem Zeitpunkt kleiner geworden sind, sondern immer größer. Was läge also näher, als diese Spielräume, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu nutzen?
Die allgemeine Beitragssenkung zum 1. April war der erste Schritt und er war richtig. Genauso richtig ist es jetzt, den zweiten Schritt zu machen. Das heißt für uns als CDU-Fraktion ganz klar, dass erweiterte finanzielle Spielräume zu konkreten Entlastungen führen müssen.
Offenbar gibt es im Kreise der Länder das Bestreben, Kindertagesstätten von der Rundfunkbeitragsveranlagung zu entbinden und Unternehmen durch eine Veranlagung der Mitarbeiter nach Vollzeit
äquivalenten, statt wie bisher nach Köpfen zu entlasten. Dies begrüßen wir ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Experten schätzen laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 27. März dieses Jahres, dass die von mir genannten Maßnahmen 122 Millionen € in Anspruch nehmen würden. Damit bliebe noch immer ein Spielraum zur Entlastung der gewerblichen Wirtschaft, und genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, will diese Koalition nutzen; denn ein beachtlicher Teil der Mehrbelastung für kleine und mittelständische Betriebe geht, wie bereits gehört, auf die Veranlagung von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zurück.
Das war von Anfang umstritten, Herr Gebhardt, darin gebe ich Ihnen vollkommen Recht, aber wir haben es nicht eingeführt, um es wieder abzuschaffen. Es war umstritten. Wir waren uns alle nicht einig. Deshalb rufen wir die Thematik noch einmal auf.
Die Protokollerklärung aller Länder zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag macht die damals vorherrschende Situation noch einmal ganz deutlich. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hat bereits am 10. November 2011 beschlossen, dass die Zusatzveranlagung von nichtprivaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen mittelfristig entfallen sollte. Diesen Grundsatz bekräftigen die Koalitionsfraktionen heute noch einmal.
Wir sind zuversichtlich, dass sich auch andere Länder hiervon überzeugen lassen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in Sachsen-Anhalt sprechen diesbezüglich mit einer Stimme und senden ein wichtiges Signal an die Länder, beispielsweise an Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Frau Fraktionsvorsitzende Budde, ich würde mich freuen, wenn Sie die Hannelore aus NordrheinWestfalen kraftvoll an die Hand nehmen und dafür werben, dass wir unser Ziel gemeinsam umsetzen können.
Der Ruf nach einem vollständigen Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt natürlich auch gut an, solange man nicht daraufhin weist, dass ein Werbeverzicht jeden Beitragszahler 1,25 € im Monat kosten würde. Wer die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert - das machen einige Länder -, muss dem Beitragszahler natürlich ehrlich sagen, dass der Beitrag dann um diese Summe erhöht werden müsste. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beitragsstabilität muss aber die gemeinsame Verhandlungsgrundlage bleiben.
Es bleibt also dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres dualen Rundfunksystems. Seine Akzeptanz
steht und fällt aber mit der Höhe des Beitrages. 22 öffentlich-rechtliche Fernsehsender und 67 Hörfunksender bei einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 7,5 Milliarden € sind durchaus beachtlich.
Um den Beitrag vor diesem Hintergrund langfristig stabil zu halten, brauchen wir auch in Zukunft Strukturreformen und einen sparsamen Mitteleinsatz. Wenn also Unternehmen - dies sei abschließend gesagt - und Betragszahlern Mehreinnahmen zeitnah zurückgegeben werden, dann wird dieser Grundsatz gestärkt. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Lieber Herr Kollege Kurze, Sie sagten, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für den ich übrigens auch einstehe, steht und fällt mit der Höhe des Beitrages.
Würden Sie mir zustimmen, dass die Akzeptanz vor allen Dingen auch von der Qualität des Programms abhängt?
Ich denke, man muss beides im Einklang sehen. Die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine besondere Qualität, die wir in unserem Land haben, und diese möchte ich auch weiterhin beibehalten. Diesbezüglich stimme ich Ihnen vollumfänglich zu.
Aber es gibt natürlich auch Menschen, denen der Inhalt nicht so wichtig ist wie das, was auf der Flimmerscheibe zu sehen ist. Von daher müssen wir auch auf die Höhe des Beitrags achten. Dies ist am Ende auch ein Punkt, der bei vielen über die Akzeptanz entscheidet. Das ist leider so.
Vielen Dank den Herren. - Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Herr Herbst. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns hier im Hohen Haus in der Sitzung am 11. Dezember 2014 auf den Entwurf des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages geeinigt, mit dem die Absenkung des Rundfunkbeitrages von 17,98 € auf 17,50 € pro Monat beschlossen wurde.
Ursprünglich war eine höhere Reduzierung des Beitrages auf 17,25 € angedacht, aber es ist auch nachzuvollziehen, dass zur Schaffung von Sicherheiten zunächst ein finanzieller Puffer geschaffen werden sollte.
Wie bereits ausgeführt, ist es von immenser Wichtigkeit, dass diese Senkung der Beiträge nur den ersten Schritt darstellt. Über diese Maßnahmen ist nach der Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung des aktuell bestehenden Rundfunkbeitragsmodells zu entscheiden, welche noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE greifen dieser Evaluierung vor. Das ist aus der Sicht Sachsen-Anhalts vor dem Hintergrund, sich für mögliche Verhandlungen mit den Vertretern der anderen 15 Bundesländer mit entsprechenden Zielen zu rüsten, nicht falsch.
Darüber hinaus können die Ergebnisse der Evaluierung anhand dieser Zielstellungen auf deren Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Möglicherweise ist dieser Antrag jedoch auch den Bemühungen verschiedener Wirtschaftsverbände, an die Fraktionen heranzutreten, geschuldet.
Zu den jeweiligen Punkten - schön, dass Sie das bestätigen - möchte ich kurz anführen, meine Damen und Herren, dass über die Zahlen, die in Nr. 1 in den jeweiligen Anträgen genannt worden sind, wohl Konsens im Hause herrscht. Diese sind auch der Pressemitteilung vom 5. März 2015 von ARD, ZDF und Deutschlandradio entnommen worden. Es stellt sich also ein wenig die Frage - -
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herbst ist sicherlich mit einer kräftigen Stimme gesegnet. Aber wir sollten ihm trotzdem etwas aufmerksamer zuhören. - Bitte schön.
Ich war stehen geblieben bei dem Punkt, weswegen wir die Zahlen, die in einer Pressemitteilung enthalten waren und so festgestellt wurden, hier per Beschluss festhalten sollen. Sollte das dem Zwecke dienen, dass Sie davon ausgehen, dass wir von unterschiedlichen Zahlen ausgehen, dann wäre das nachvollziehbar. Aber das steht so nicht in dem Antrag und ist auch nicht wirklich logisch nachvollziehbar.
Unter Punkt 2 des Antrages der Fraktionen von CDU und SPD findet sich dann auch mehr Altbekanntes. Auch wir GRÜNE stehen wie im November 2011 dazu, entsprechende Mehreinnahmen für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu nutzen. Ebenso stehen wir dazu, das Entfallen der Veranlagungen von nichtprivaten, gewerblich genutzten Kfz zu prüfen und, wenn möglich, auch umzusetzen.
Wie ich bereits ausgeführt habe, funktioniert die geräteunabhängige Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Beitragsmodell nur auf breiten Schultern. Jedoch gibt es immer noch Raum für Verbesserungen in diesem Modell, insbesondere auch im Bereich der kleinen mit mittleren Unternehmen. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, muss noch weiter überprüft werden und auch Gegenstand der Debatte sein.
Zunächst mögen die beantragten Möglichkeiten wie der Entfall der Veranlagung gewerblicher Kfz überprüft werden. Jedoch stellt sich auch die Frage, ob weitere Möglichkeiten zur Entlastung gesehen werden, ob zum Beispiel allein auf die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen oder auf die entsprechenden Vollzeitäquivalente abgestellt werden soll. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.
Gleichzeitig berücksichtigt der Antrag der Regierungsfraktionen aber nicht, dass auch an anderer Stelle durchaus Entlastungen zu prüfen sind, wie beispielsweise bei den Kindertagesstätten und ähnlichen sozialen Einrichtungen.
Zu beachten ist jeweils auch, dass das Gefüge der Erhebung der Beiträge nicht so weit angetastet werden darf, dass die verfassungsrechtlich garantierte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berührt wird.
Auch muss bei der Suche nach einer gerechteren Verteilung der Lasten immer berücksichtigt werden, dass diese Lasten entsprechend fair und ausgewogen auf private Haushalte und Unternehmen verteilt bleiben und dass die Finanzierung des