Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

Insoweit soll durch verschiedene Maßnahmen die Möglichkeit der Umsetzung diskutiert und ausprobiert werden. Dazu zählen die Mikroprojekte - vie

les kennen Sie -, die themenspezifischen Workshops zur Partizipation in Schulen, Jugendverbänden und Politik, die Beteiligungsbox - diese haben wir beim letzten Mal gesehen - mit den 800 Vorschlägen für die alltägliche Arbeit in Jugendklubs, Schulklassen, Jugendgruppen, und auch die Diskussionsveranstaltung „Jugend mischt mit“, bei der auch Politikerinnen und Politiker aus dem Haus und Kommunalpolitiker dabei waren. Die nächsten Veranstaltungen werden noch im Juni 2015 in Stendal und in Naumburg stattfinden.

Ich halte also weiterhin daran fest, diesen partizipativen Prozess wie geplant gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt bis Ende 2016 durchzuführen.

Liebe Frau Lüddemann, in Ihrem dem Landtagsbeschluss zugrunde liegenden Antrag fordern Sie auch im Hinblick auf die Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms eine breit angelegte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretungen. Deshalb wird es kein jugendpolitisches Programm geben, das allein durch die Landesregierung erstellt wird. Auch die Umsetzung eines partizipativen Ansatzes braucht in diesem Zusammenhang Zeit; das sagen die Beteiligten auch ausdrücklich und das haben Sie auch beantragt. Darüber wurde schon mehrfach informiert, auch in der Sitzung des Sozialausschusses am 15. April 2015. In der betreffenden Sitzung unterrichtete zum Beispiel der Kinder- und Jugendring den Ausschuss auch über die nächsten geplanten Etappen.

Diesen Prozess ist - das habe ich am Anfang nicht so eingeschätzt; denn üblicherweise läuft das nicht so ab - sicherlich auch ein Experiment, mit dem Sachsen-Anhalt vorangeht, aber auch nicht allein ist. Europa verfolgt in der EU-Jugendstrategie mit der Methode des strukturierten Dialogs ebenfalls solche Partizipationsmodelle. In diesem Zusammenhang soll das Projekt „Jugend. Macht. Zukunft“ auch in der Landevertretung Sachsen-Anhalts in Brüssel beispielhaft vorgestellt werden. Das werden wir am Anfang des nächsten Jahres tun.

Zur Frage 2: Eine seriöse Einschätzung, wann mit der Fertigstellung des Programms zu rechnen ist, ist zurzeit nicht möglich. Im Antrag des Kinder- und Jugendrings wird das Jahr 2016 genannt. Deshalb ist abzuwarten, wie der weitere partizipative Prozess verläuft und welche Ergebnisse er zeitigt.

Danke, Herr Minister. Eine Nachfrage gibt es nicht.

Ich rufe die Frage 3 auf. Frau Professor Dr. Dalbert fragt zum Thema Verbesserung der Verkehrsanbindung der Tschechischen Republik.

Wie sich der Internetseite der deutschen Botschaft in Prag entnehmen lässt, ist Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am 3. März 2015 zu politischen Gesprächen nach Prag gereist. Inhalte der politischen Gespräche waren neben der Nutzung von Braunkohle auch die Verbesserung der Verkehrsanbindungen (Pkw, Schiff, Bahn).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position hat Ministerpräsident Dr. Rei

ner Haseloff bezüglich der Verbesserung der Verkehrsanbindungen per Schiff gegenüber der tschechischen Regierung vertreten?

2. Wurde ebenfalls besprochen, wie eine ganzjäh

rige Schiffbarkeit der Elbe hergestellt werden kann und welche Maßnahmen dabei in Betracht gezogen werden würden?

Danke sehr für die Frage. - Es antwortet Minister Herr Webel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Elbe ist eine bedeutende internationale Wasserstraße und verbindet Deutschland mit seinen Wirtschaftszentren in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Hamburg im Seehafenhinterlandverkehr mit Tschechien. Die Elbe ist seit 2012 im TEN-Kernnetz. Von der Mündung bis weit nach Tschechien hinein ist die Elbe Bestandteil des TEN-V-Kernnetzes und liegt im TEN-V-Korridor, Orient/East-Med.

Die Korridor-Studie der EU-Kommission vom Dezember 2014 für die Elbe beschreibt die Entwicklung der Elbe als „highly important“. Der aktuelle Arbeitsplan der EU-Kommission unterstreicht dies.

In diesem Zusammenhang haben kürzlich auch die beiden Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt einen gemeinsamen Kabinettsbeschluss gefasst. Beide Landesregierungen bekräftigten darin die Notwendigkeit, zügig ein Gesamtkonzept Elbe zu erarbeiten. Damit verbunden ist die Erwartung an den Bund, bereits vor dem Abschluss des Gesamtkonzeptes seiner Verpflichtung nachzukommen und alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, um die verkehrliche Nutzung der Elbe zu gewährleisten.

Der Bund hatte fest zugesagt, die Schiffbarkeit der Elbe zwischen Dresden und Geesthacht mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Tagen im Jahr sicherzustellen. - Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Professor Dalbert wie folgt.

Zu Frage 1: Nach Auskunft der Staatskanzlei vom 2. Juni 2015 hat der Ministerpräsident im Rahmen der politischen Gespräche das grundsätzliche gemeinsame deutsch-tschechische Interesse einer noch besseren Schiffbarkeit der Elbe betont.

Zu Frage 2: Nach Auskunft der Staatskanzlei war dies nicht Fall. - Danke schön.

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin. - Bitte sehr, Frau Professor Dalbert.

Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen die Instandsetzungsmaßnahmen angesprochen, die die Schiffbarkeit der Elbe an 345 Tagen im Jahr bei einer Tiefe von 1,60 m gewährleisten sollen. Welche Instandhaltungsmaßnahmen sind das?

Ich bin nicht der Zuständige für die Elbe, wenn es um die Elbeschifffahrt geht. Dafür ist das Wasser- und Schifffahrtsamt oder die Wasser- und Schifffahrtsdirektion zuständig. Ich kann hier nur die Aussage des Staatssekretärs Herrn Ferlemann vom September 2011 in Prag wiederholen, wo er die Schiffbarkeit mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m an 345 Tagen zugesichert hat. Wie das gestaltet werden soll, dafür bin ich der falsche Ansprechpartner.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Frage 4 zur geplanten Erhöhung des Kindergeldes wird von der Abgeordneten Monika Hohmann von der Fraktion DIE LINKE gestellt.

Am 20. April 2015 kritisierte der Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff die Bundesregierung scharf für die geplante Erhöhung des Kindergeldes. Diese sei wesentlich zu niedrig und führe deshalb zu „negativen Reaktionen“, so der Ministerpräsident. Am 8. Mai 2015 wurde vom Bundesrat die Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dem Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, beschlossen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche „negativen Reaktionen“ sieht der Minis

terpräsident infolge der geringen Erhöhung des Kindergeldes und wie hat sich Sachsen-Anhalt bei den Abstimmungen im Bundesrat verhalten?

2. Welche weiteren Schritte plant die Landes

regierung, um eine spürbare Verbesserung des Kindergeldes zu erreichen?

Die Beantwortung der Frage nimmt Minister Herr Bischoff vor.

Frau Präsidentin! Auf die Frage der Abgeordneten Frau Monika Hohmann antworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kindergeldzuschlags sieht einen Katalog von Verbesserungen für Familien mit Kindern vor. Das bedeutet eine Erhöhung des Kindergeldes um insgesamt 6 € monatlich in zwei Stufen, eine Erhöhung des Kinderfreibetrages, eine Erhöhung des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses. Da es sich hierbei überwiegend um steuerliche Regelungen handelt, liegt die Federführung im Finanzausschuss des Bundesrates.

Zur Frage 1: Ministerpräsident Herr Dr. Reiner Haseloff hat in einem Interview in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 20. April 2015 gelobt, dass überhaupt mehr Geld für Familien zur Verfügung gestellt wird. Gleichwohl hat er die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass eine Erhöhung um lediglich 6 € in zwei Stufen nicht - so wörtlich - wie eine Wertschätzung für Familien wirkt. Welche negativen Reaktionen er in diesem Zusammenhang für möglich hält, ist in dem Interview der „Welt“ klar benannt, nämlich dass Bürgerinnen und Bürger denken: Das kann man sich auch sparen.

Im Bundesrat hat Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf einschließlich der Verbesserung bei den steuerlichen Entlastungsbeträgen für Alleinerziehende unterstützt. Weitergehende Empfehlungen der Ausschüsse, auch des Sozialausschusses, die von Sachsen-Anhalt unterstützt wurden, fanden im Plenum aber keine Mehrheit.

Zur Frage 2: Die Möglichkeiten des Landes im laufenden Gesetzgebungsverfahren sind erschöpft.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte sehr, Frau Hohmann.

Herr Minister, könnten Sie noch konkretisieren, welche Maßnahmen Sie im Ausschuss angeregt haben, die nicht unterstützt worden sind?

Die Fachminister sind in den Ausschüssen frei und nicht an Koalitionsregelungen gebunden. Ich kann

erst einmal nur für den Sozialausschuss, für den ich zuständig bin, sprechen. Im Finanzausschuss als dem federführenden Ausschuss hat das sicher eine andere Rolle gespielt. Ich habe zum Beispiel dafür votiert und halte es noch immer für richtig, Alleinerziehende außerhalb von Steuermodellen zu unterstützen. Denn ein Großteil der Alleinerziehenden, zumindest hier im Osten, kommt gar nicht in den Genuss, von Steuerfreibeträgen zu profitieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Das hat aber keine Mehrheit gefunden. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir das in der nächsten Wahlperiode gänzlich überlegen sollten, ob das System der Steuererleichterung bei Kindern das richtige ist oder ob bei manchen Dingen eine Direktzahlung besser wäre. Das muss dann gesetzlich geregelt werden.

Eine weitere Nachfrage sehe ich nicht. Danke sehr, Herr Minister.

Dann rufe ich den Fragesteller zur Frage 5 auf, Herrn Sebastian Striegel vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die Briefaffäre in Wernigerode.

In der Briefaffäre um Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert und die von ihm geführte Kommunalverwaltung räumt der Betroffene Fehler und Versäumnisse ein. Wie Gaffert in einer Erklärung verlauten ließ, bedauere er, detaillierte Informationen über seinen Wehrdienst nicht ungefragt und früher öffentlich gemacht zu haben.

Der Brief, in dem Gafferts Wehrdienst thematisiert wurde und der an die bündnisgrüne Stadträtin Sabine Wetzel adressiert war, wurde im Ratsbüro geöffnet und dessen Inhalt Dritten offenbart.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich nach bisherigem Kenntnisstand

die Sachlage für die Landesregierung dar, handelt es sich bei dem bekanntgewordenen Vorfall des Öffnens und der Weitergabe eines Briefes tatsächlich um eine übliche und gegebenenfalls über Jahre andauernde Verwaltungspraxis der Wernigeröder Stadtverwaltung?