Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

(Herr Wanzek, SPD, nickt)

Frau Hohmann, Sie haben die Möglichkeit, noch einmal zu reden. - Frau Hohmann verzichtet. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.

Es ist eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Damit sind beide Drucksachen so überwiesen worden.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Kann ich Ihnen vorschlagen, das wir schon um 13.45 Uhr weitermachen? Würde das gehen?

(Zurufe: Ja! - Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜ- NE: Nein!)

Nein. Also dann fangen wir um - -

(Zurufe: Doch!)

Wir treten dann in die Fragestunde ein. Ob ich jetzt sage, 12.45 Uhr oder 13 Uhr, ich weiß, wie das dann vonstatten geht. Insofern bleibe ich bei 12.45 Uhr.

(Beifall - Zuruf: 13 Uhr!)

- 13.45 Uhr. Wir müssen nicht gleich weitermachen.

Unterbrechung: 12.54 Uhr.

Wiederbeginn: 13.45 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung des Plenums fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 44. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/4108

Es liegen sechs Kleine Anfragen vor.

Ich rufe die Frage 1 auf. Abgeordneter Herr Guido Henke wird zum Thema Mietrechtsnovellierungsgesetz fragen. Bitte sehr.

Mit dem im März 2015 beschlossenen Mietrechtsnovellierungsgesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung wurde die sogenannte Mietpreisbremse in diesem Gesetz einerseits gelobt, andererseits als verpasste Chance kritisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Notwendigkeit und Anwendbarkeit

des Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt beurteilt?

2. Welche Unterschiede und möglichen Perspek

tiven bestehen diesbezüglich im Vergleich zu anderen Bundesländern?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Webel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke wie folgt.

Zu Frage 1: In Sachsen-Anhalt besteht ein entspannter Wohnungsmarkt mit beachtlichen Leerständen. Durch § 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird die Landesregierung ermächtigt, eine sogenannte Kappungsverordnung zu erlassen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder in einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist.

Da diese materiellen Voraussetzungen in Sachsen-Anhalt nicht vorliegen, vielmehr entspannte Wohnungsmärkte mit beachtlichen Leerständen zu konstatieren sind, wird die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt keine Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB erlassen.

Zu Frage 2: Das Gesetz soll verhindern, dass Mieten in begehrten Wohngegenden zu stark steigen. Bei Wiedervermietung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen die Kosten für die Wohnung höchstens 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Die den Ländern eingeräumte Möglichkeit einer auf fünf Jahre befristeten sogenannten Mietpreisbremse bei Wiedervermietung auf maximal 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gilt nur für Gebiete mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten.

Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, oder wenn geringerer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.

Da die materiellen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, kommt für Sachsen-Anhalt eine Festlegung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung der Landesregierung nicht in Betracht.

Bisher ist nach dem Kenntnisstand des MLV im Land Berlin zum 1. Juni dieses Jahres eine entsprechende Rechtsverordnung in Kraft getreten. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Länder bei Vorlage der materiellen Voraussetzungen von der Einführung der Mietpreisbremse Gebrauch machen werden. - Danke schön.

Danke sehr, Herr Minister Webel. Eine Nachfrage gibt es nicht.

Die Frage 2 zum Thema Jungendpolitisches Programm der Landesregierung stellt Frau Lüddemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

In der Beschlussrealisierung der Landesregierung vom 19. Februar 2013 in der Drs. 6/1816 stellt diese fest:

„Die Landesregierung wird entsprechend dem Beschluss des Landtages ein jugend

politisches Programm im Dialog mit Jugendlichen und Verbänden erarbeiten.“

Der Kinder- und Jugendring übergab im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 14. März 2015 Minister Herrn Bischoff die Ergebnisse seines Projektes „Jugend. Macht. Zukunft“. Dieses Projekt diente dem Ziel, Bausteine für ein jugendpolitisches Programm der Landesregierung zu erarbeiten. Es wurde vom Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert und diente damit der Unterstützung der Umsetzung der besagten Beschlussrealisierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche nächsten Schritte sind vonseiten der

Landesregierung zur Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms geplant?

2. Wann ist die Fertigstellung des Programms zu

Danke sehr, Frau Kollegin Lüddemann. - Minister Herr Bischoff wird darauf antworten. Doch zuvor begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule in Wanzleben. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Cornelia Lüddemann namens der Landesregierung wie folgt.

Zur Frage 1: Das Projekt „Jugend. Macht. Zukunft“ ist nicht als statisches Projekt zu sehen. Vielmehr lebt es von Ideen und Anregungen aller Beteiligten. Die mir am 14. März 2015 übergebene Ideensammlung der Jugendlichen habe ich Ihnen zur letzten Landtagssitzung in Form einer Broschüre zur Verfügung gestellt. Manche haben auch kleine Zettel mitgenommen, an denen etwas hing.

Die anderen Ressorts sind ebenfalls informiert worden. Das Projekt wird nun in seinem partizipativen Ansatz fortgesetzt. In den kommenden zwei Jahren, bis Ende 2016, sollen dabei die Mitbestimmung sowie ihre Formen und Methoden und vor allem Chancen von jungen Menschen noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Die von den Jugendlichen erarbeiteten Anregungen und Ideen, die ihrer eigenen individuellen Lebenswelt entspringen, gilt es nun mit Leben zu erfüllen.

Insoweit soll durch verschiedene Maßnahmen die Möglichkeit der Umsetzung diskutiert und ausprobiert werden. Dazu zählen die Mikroprojekte - vie