Wie sind die Fakten? - Zum Thema Klimaschutz. Sachsen-Anhalt gehört in punkto Klimaschutz und erneuerbare Energien zu den Spitzenreitern in Deutschland. Wir können mit einem Anteil von über 40 % an der Nettostromerzeugung aufwarten. Damit gehören wir zu den Top 3 in Deutschland. Bei den energiebedingten CO2-Emissionen hat Sachsen-Anhalt die Ziele von Deutschland bis zum Jahr 2020 bereits jetzt erreicht.
Sie regen an, das Klimaschutzprogramm 2020 zu überarbeiten. Wir werden noch im Jahr 2015 eine Halbzeitbilanz zum „Klimaschutzprogramm 2020“ vorlegen. Mit der Vorlage der Halbzeitbilanz wird auch über den Umfang und die Form einer Überarbeitung des Klimaschutzprogramms zu entscheiden sein.
Für den Teil kommunaler Klimaschutz fordern Sie ein eigenes Programm. Ist Ihnen entgangen, dass mit dem „Klimaschutzprogramm 2020“ des Landes Sachsen-Anhalt bereits Maßnahmen vorliegen, die die Klimaschutzaktivitäten in den verschiedenen Bereichen der Kommunen unterstützen? Zukünftig wird es über die integrierten Gemeindeentwicklungskonzepte auch möglich sein, die Themen erneuerbare Energien und Klimaschutz verstärkt in die Fläche zu bringen.
Ich bilanziere: Die Landesregierung ist im Bereich Klimaschutz engagiert unterwegs; es bedarf keiner Aufforderung durch diesen Antrag.
Zum Thema Artenschutz. Das Land Sachsen-Anhalt verfügt in seinen vielfältigen Landschaften über eine mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt, die es zu schützen gilt. Wir wollen die Biodiversität erhalten und dem Aussterben von Arten und Gattungen entgegenwirken.
Wir waren eines der ersten Bundesländer, das hierzu programmatisch unterwegs war. Darüber hinaus wurde ein Aktionsplan für Sachsen-Anhalt aufgestellt, der über 60 Handlungsschwerpunkte enthält. Zu diesen Vorhaben zählen zum Beispiel die Aufstellung von Artenschutzprogrammen für Feldhamster, für Rotmilan oder für Wildbienen, um nur einige zu nennen. Ich denke hierbei auch an die Waldentwicklung im Nationalpark Harz. 75 % der Wälder sollen hier dem Prozessschutz überlassen werden. Vorhaben wie diese sind es, die zum Erhalt der Biodiversität im Land SachsenAnhalt beitragen.
Zum Thema Gewässerschutz. Ist Ihnen entgangen, dass wir in den vergangenen Jahren ein äußerst ambitioniertes Maßnahmenprogramm umgesetzt haben, das 1 188 Maßnahmen umfasst? Ein neues Maßnahmenprogramm wird bis zum Jahr 2020 mit mehr als 1 000 Maßnahmen untersetzt. Dann sind wir bei über 2 000 Maßnahmen. Wir wollen im Bewirtschaftungszeitraum bis zum Jahr 2021 das realistisch Umzusetzende erreichen. Danach erfolgt eine abschließende Maßnahmenplanung bis zum Jahr 2027.
Ich möchte ausdrücklich davor warnen, auf diesen letzten Bewirtschaftungszeitraum zu verzichten. Das wäre europaweit ein Novum. Das machen auch die grünen Kollegen nicht, meine Damen und Herren, weil es gibt gute Gründe dafür gibt, diesen Zeitraum bis zum Jahr 2027 zu nutzen.
Ein weiteres Thema, das Sie angeschnitten haben, ist der Bodenschutz. Der Bodenschutz gehört zu den wichtigen umweltpolitischen Aufgaben. Wir wissen um die vielfältigen Funktionen des Bodens. Dazu ist aber auch zu sagen: Die aktuelle Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen liegt in Sachsen-Anhalt bereits nahe null.
Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Landesfläche liegt seit Jahren nahezu konstant bei 10,9 %. Dennoch fordern Sie ein eigenes Bodenschutzprogramm. Das haben bisher nur drei Bundesländer, die es nötig haben. Wir brauchen es nicht, meine Damen und Herren.
Neben der Verringerung der Flächeninanspruchnahme spielt auch die Wiedernutzung brachliegender Flächen eine wichtige Rolle im Land SachsenAnhalt. Dazu haben wir erfolgreich ein Förderprogramm zum Flächenrecycling aufgelegt. Auch die Altlastensanierung trägt wesentlich zur Nachnutzung gebrauchter Flächen bei.
Ich glaube, meine Damen und Herren, wir haben Konsens in diesem Haus, dass wir mit unserer Landesanstalt hervorragend aufgestellt sind. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Keil, der lange Jahre verdienstvolle Arbeit geleistet hat, und jetzt auch Herrn Stadelmann für die Arbeit in dieser Einrichtung außerordentlich danken.
Der fünfte Punkt Ihres Antrages zielt darauf ab, die im Entwurf der Hochwasserschutzkonzeption 2014 bis 2020 enthaltenen Deichrückverlegungsmaßnahmen vorrangig umzusetzen. Sie wissen doch, dass die Schaffung von Retentionsflächen ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Planung ist.
Die Deichrückverlegungsmaßnahmen an Elbe, Mulde und Havel laufen doch. Davon werden etliche bis zum Jahr 2020 umgesetzt. Sie wissen, dass wir als Landesregierung den Retentionsflächen besondere Priorität einräumen.
Sie wissen doch, dass ich unseren Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft beauftragt habe, weitere mögliche Standorte für die Schaffung von Retentionsraum und Polderflächen zu ermitteln.
Wir haben einen Katalog von 42 potenziell geeigneten Standorten vorliegen. Welches andere Bundesland hat das? Wir werden am Ende des Jahres sagen, welche von diesen 42 Vorhaben wir in Sachsen-Anhalt realisieren wollen, meine Damen und Herren. Wo findet sich ein solches Programm mit solchen ambitionierten Vorhaben bezüglich der Retentions- und Polderflächen?
Der Lärmschutz ist für uns ebenfalls ein wichtiges Thema. Sie fordern eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Kommunen. Wir arbeiten im Bereich der Lärmaktionsplanung eng mit den Kommunen zusammen. Die Kommunen werden fachlich durch das Landesamt für Umweltschutz angeleitet, meine Damen und Herren. Das müsste Ihnen, Herr Weihrich, in besonderer Weise bekannt sein.
Der vorletzte Punkt Ihres Antrages beschäftigt sich mit der Landschaftsplanung. Es wird gefordert, eine Novellierung des Landschaftsprogramms und der Landschaftsrahmenpläne auf den Weg zu bringen. Richtig ist, dass der Gebietszuschnitt in eini
gen Bereichen aktualisiert werden muss. Inwieweit aber inhaltliche Fortschreibungen erforderlich sind, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung entscheiden.
Wichtiger als eine Fortschreibung um der Fortschreibung willen ist es aus meiner Sicht, dass sich die Festlegungen in den zu treffenden politischen Entscheidungen wiederfinden.
Im letzten Punkt des Antrages wird von Ihnen eine Kampagne vorgeschlagen, die die Schönheit der Landschaften Sachsen-Anhalts und die Chancen des Umwelt- und Naturschutzes aufzeigen sollen, um damit einen Beitrag für den naturverträglichen Tourismus zu leisten.
Ich glaube, meine Damen und Herren, eine der erfolgreichsten Kampagnen dieser Art läuft zurzeit in Havelberg. Der Buga-Standort in Havelberg ist ein Leuchtturmprojekt für die gelungene Verbindung zwischen Kultur, Natur und Tourismus. Mein Dank an dieser Stelle dem Bürgermeister und seinem Team für die gute Arbeit, die in Havelberg geleistet wird, und den Werbeeffekt für unser Bundesland mit dieser Bundesgartenschau.
Eine gute und moderne Grundlage für eine landesweite Kampagne ist auch unsere Umwelt-App „Meine Heimat“, die ich vor kurzem vorgestellt habe. Diese App soll in den kommenden Jahren um weitere Informationen zu Fragen der Umwelt, der Natur und zu den regionalen Freizeitmöglichkeiten erweitert werden. Sie sehen, meine Damen und Herren, auch hierbei sind wir engagiert unterwegs.
Lassen Sie mich insgesamt ein Fazit ziehen: Ein umweltpolitischer Rundumschlag gegen die Landesregierung in dieser Weise entbehrt jeder fachlichen Grundlage, meine Damen und Herren.
Die Bilanz der Landesregierung kann sich auch im Natur- und Umweltschutz sehen lassen. Der Umweltschutz ist kein ungeliebtes Kind in meinem Ministerium, meine Damen und Herren. Beide Bereiche stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Ich freue mich besonders, wenn unser Engagement, Herr Weihrich, von Ihrer Fraktionsvorsitzenden Frau Professor Dalbert gelobt wird. Auf der Homepage der GRÜNEN findet sich Folgendes - ich zitiere -:
„Welches Potenzial bietet der Naturpark Drömling? - Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Professor Dr. Claudia Dalbert, machte sich jetzt vor Ort ein Bild davon. Dalbert: ‚Der Drömling ist eine einzigartige Landschaft, von Menschen geschaffen und heute Heimat einer außer
gewöhnlichen Artenvielfalt.‘ Besonders beeindruckt hat Dalbert in diesem Zusammenhang das örtliche Bildungsangebot. ‚Es ist toll, wie den Kindern hier die Natur näher gebracht wird und ihnen Grundkenntnisse der Natur vermittelt werden. Ich kann mir genau vorstellen, wie es gerade Kindern Spaß macht, an Tümpeltagen im Drömling mit dabei zu sein. Sie stehen dann in Wathosen in Tümpeln und dürfen mit ihrem Kescher einzelne Arten aus dem Wasser holen, um sie genauer zu betrachten.‘ Der Naturpark Drömling sei ein Paradebeispiel dafür, dass Naturschutz Freude bereitet und bildet.
‚Beeindruckt haben mich auch die Initiativen, um den Tourismus naturverträglich und nachhaltig auszubauen. Besondere Events wie im Herbst die Beobachtung des Wildgänseflugs mit anschließendem (Zucht-) Gänseessen, der Ausbau der Radwanderwege ebenso wie das Anlegen von Pferdewanderwegen sind gute Schritte, um mehr Menschen die wunderbare Natur des Drömlings nahe zu bringen und eine nachhaltig Tourismuswirtschaft aufzubauen‘, sagt Dalbert. ‚Die Natur erhalten, Kenntnisse über die Natur vermitteln und naturnaher Tourismus, diese Dreieinigkeit ist im Drömling auf einem guten Weg.“
Vielen Dank, Frau Professor Dalbert, für das Lob der Arbeit unserer Landeseinrichtung „Naturpark Drömling“. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Aeikens, Ihre Rede zu diesem Antrag war erwartet worden. Ich habe gerade überlegt, ob Sie jemals auch nur im Ansatz eine Kritik an der Landesregierung nicht ohnehin als „bodenlose Frechheit“ bezeichnet haben.
Meine Nachfrage bezieht sich aber auf etwas anderes. Habe ich Sie richtig verstanden, dass wir bei der Bilanz der Versiegelung von Flächen im Land Sachsen-Anhalt trotz des Ausbaus B 6n und trotz des Ausbaus der A 14 nahe null sind? Das heißt, wir haben inzwischen die Situation erreicht, dass wir genauso viel Flächen entsiegeln, wie wir neu versiegeln.