In diesem Sinne danke ich allen, die mit mir zusammengearbeitet haben, ganz besonders den Mitgliedern des Umweltausschusses, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion und denen der Landtagsverwaltung, die die Arbeit hier letztlich erst ermöglichen.
Ausdrücklich - auch das möchte ich hier noch sagen - danke ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die sich sehr engagiert dafür einsetzen, dass unsere Arbeit an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen wird, und die mit sehr großem Engagement für diese Aufgabe kämpfen, und das unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen.
Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich für Ihr Vertrauen danken, das Sie mir mit der Bestätigung meiner Berufung als Mitglied des Landesrechnungshofes entgegengebracht haben. Ich bin mir der Verantwortung sehr bewusst. Ich möchte Ihnen versprechen, dass ich mich nach Kräften dafür einsetze, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute für die weitere Arbeit hier im Hohen Hause. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in meiner neuen Funktion mit Ihnen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich. Die guten Wünsche des Hohen Hauses begleiten Sie. Genießen Sie noch ein paar Stunden Abgeordnetendasein. Sie können dann später berichten, wie es war. Es ist etwas ganz Besonderes. Noch sind Sie das. Alles Gute, Herr Weihrich, eine gute Zukunft!
So geht es im Tagesgeschäft weiter. Als letzter Redner in der Aussprache zum Gesetzentwurf spricht für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Rosmeisl.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben ihre Reden relativ kurz gehalten. Deshalb möchte auch ich mich kurz fassen.
Noch einmal kurz zum Gesetzentwurf. Es gibt viele redaktionelle Änderungen, einige Änderungen zur Verbesserung der Rechtsklarheit. Man kann auch über Entbürokratisierung reden, wenn man das möchte. Inhaltlich geht es am Ende vor allem um
Reibungspunkte sehe ich allerdings in Bezug auf die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Darüber sollten wir uns im Ausschuss schon noch einmal verständigen, vielleicht auch über das gerade von meinem Vorredner Angeregte.
Insofern nehmen wir die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ernst und schauen dann, wie der Gesetzentwurf den Landtag tatsächlich verlässt.
Meine Damen und Herren! Abfall ist eine relativ trockene Materie. Ich will versuchen, sie ein bisschen lebendiger zu machen und das Reizniveau ein bisschen zu senken.
Abfall kann auch Spaß machen, meine Damen und Herren. Künstler verarbeiten das Thema Abfall unter verschiedenen Gesichtspunkten. Manche basteln etwas, stellen etwas her, mit dem man spielen kann oder mit dem man am Ende arbeiten kann.
Andere machen das auf musikalische Weise wie zum Beispiel der Amerikaner Jack Johnson mit seinem Song „The 3 R’s“. Er lehnt sich im Prinzip an die Abfallhierarchie an, macht das aber auf seine Weise. „Reduce, Reuse, Recycle“ ist sozusagen sein Slogan.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie diesen Song hören, werden Sie feststellen, dass Umweltbildung auf ganz subtile, einfache Art und Weise funktionieren kann. Spätestens beim dritten Hören des Songs lösen sich Verkrampfungen und Verspannungen, was dann hoffentlich dazu führt, dass wir dieses ernste Thema im Ausschuss etwas entspannter diskutieren und dies zu einem guten Ergebnis führt.
Wenn unser Präsident heute alles richtig gemacht hat, meine Damen und Herren, hören wir heute Abend Jack Johnson mit seinen „3 R’s“.
Danke schön, Kollege Rosmeisl. - Damit schließen wir die Aussprache ab und treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4196 ein.
Die Überweisung in die Ausschüsse ist beantragt worden. Kein Ausschuss wurde konkret benannt. Die Überweisung in den Umweltausschuss liegt auf der Hand. Gibt es noch weitere Ausschüsse?
Wer dem zustimmt, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuss für
Inneres und Sport überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe nur Zustimmung. Möchte jemand dagegen stimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist der Gesetzentwurf entsprechend überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.
Für die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Herr Möllring ein.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgraduiertenförderungsgesetz existiert seit 1992. Es ist im Jahr 2011 geändert worden. Damals wurden die Fachhochschulen in die Förderung einbezogen. Im Haushaltsplan 2015/2016 hat der Landtag die Landesgraduiertenförderung noch einmal um 200 000 € auf nunmehr 1,7 Millionen € jährlich erhöht und zusätzlich entsprechende Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich 2018 in den Landeshaushalt eingestellt.
Auch auf Anregung aus dem Kreis des Landtages haben wir ein Konzept zur Neuausrichtung der Graduiertenförderung erstellt und dieses mit dem Landtagsausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft am 7. Mai 2015 diskutiert und festgestellt, dass es fraktionsübergreifend begrüßt wurde.
Die Art und Weise der Förderung soll verbessert werden. Der derzeitige Stipendiensatz von 895 € im Monat soll in Anlehnung an die Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf 1 100 € Grundförderung pro Monat angehoben werden. Dies wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes durch eine entsprechende Verordnung, die wir Ihnen zur Information beigefügt haben, geschehen.
Auch die Förderdauer soll verlängert werden. Derzeit sind es zwei Jahre, die um ein Jahr verlängert werden können. In Zukunft sollen es drei Jahre sein, die dann möglicherweise um ein viertes Jahr verlängert werden können. Dies trägt zum einen der längeren Promotionszeit Rechnung, zum anderen auch der Anrechnung von Mutterschutz- oder Erziehungszeiten usw.
Die Fachhochschulen sollen stärker als bisher in die zukünftige Landesgraduiertenförderung einbezogen werden. Die Gesetzesänderung im Jahr
2011 war - ich sagte es schon - ein erster erfolgreicher Schritt. Inzwischen gibt es über 70 Verfahren in der sogenannten kooperativen Promotion, davon etwa die Hälfte mit Universitäten aus Sachsen-Anhalt. Genauer muss man sagen: mit Fakultäten aus Sachsen-Anhalt; denn es sind die Fakultäten, die promovieren, und nicht die Hochschulen.
Zusätzlich sollen auch die Zuverdienstmöglichkeiten erweitert werden, zum Beispiel dann, wenn das Dissertationsthema im Zusammenhang mit der regionalen Wirtschaft steht.
Speziell soll es Promovierenden möglich sein, ihr Dissertationsthema mit einer Tätigkeit in einem Unternehmen zu verknüpfen. Damit sollen weiter gewünschte Synergieeffekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erzielt werden. Das ist ein zusätzlicher, wichtiger Anreiz.
Ich wäre dankbar, wenn wir über den Gesetzentwurf möglichst zügig beraten könnten, damit dies bald in die Realität umgesetzt werden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister. - Wir treten in die Aussprache ein. Als erster Redner spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Lange.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Alle Wetter, meine Damen und Herren, das habe ich nicht erwartet. Wollte die Landesregierung, allen voran das Wissenschaftsministerium, die Graduiertenförderung vor einiger Zeit noch abschaffen, so ist der Gesetzentwurf ein Richtungswechsel um 180 Grad.
- Ja, und vor allem um diese Zeit. Dass ein Hochschulthema mal nicht nach 17 Uhr behandelt wird, ist ja auch schon mal was.
Das ist ein 180-Grad-Richtungswechsel; denn es werden fundamentale Verbesserungen vorgeschlagen. Ich sage es einmal so: Dass der CDUMinister diesen Richtungswechsel hinbekommen hat, das ist ein erster Erfolg von Rot-Rot-Grün in diesem Hause.
(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Oh! bei der CDU - Herr Borg- wardt, CDU: Man kann sich das auch schön- reden!)
ein Erfolg der Opposition, die gemeinsam mit den Hochschulen Druck gegen die Abschaffung gemacht hat.