Damit ist die Debatte an ihrem Ende angelangt. Wir stimmen als Erstes über eine Überweisung an sich ab. Wer stimmt einer Überweisung zu? - Das ist das ganze Haus.
Ich gehe davon aus, dass dieser Gesetzentwurf in den Sozialausschuss überwiesen werden soll, der auch die Federführung übernimmt. Gibt es weitere Ausschusswünsche?
- In den Finanzausschuss gehört er selbstverständlich ebenfalls. - Gut. Nach § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen.
Wir stimmen über eine Überweisung in den Sozialausschuss ab. Wer ist dafür? - Das ist auch wieder das ganze Haus. Ist jemand dagegen? - Nein. Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist abgearbeitet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesgesetzes an das geänderte
Bundesabfallrecht. Inhaltlich handelt es sich bei den vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen an die geänderte Namensgebung des Bundesgesetzes sowie die geänderte Paragrafenfolge.
Daneben soll die Gelegenheit für einige weitere, überwiegend klarstellende Änderungen im Landesabfallgesetz genutzt werden. Zu nennen wäre beispielsweise die Streichung einer nicht mehr erforderlichen Verordnungsermächtigung oder überflüssiger Regelungen zum Plangenehmigungsverfahren von Deponien sowie im Interesse der Entbürokratisierung die Verlängerung der Fortschreibungsfrist für die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte und der Verzicht auf die zusätzliche Vorlageverpflichtung für die Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der oberen Abfallbehörde.
Die Anpassung des Landesabfallgesetzes an die aktuelle bundesrechtliche Rechtslage ist erforderlich, um einen ordnungsgemäßen und sachgerechten Vollzug in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Haushaltsmäßige Auswirkungen entstehen durch die Gesetzesnovelle nicht, das möchte ich abschließend erwähnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Aeikens. - Nun treten wir in die Aussprache zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ein. Als Erster spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Lüderitz.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, in dem Tempo von Minister Dr. Aeikens fortzufahren. Er hat es recht deutlich gesagt, es ist ein Gesetzentwurf zur Anpassung an die veränderte Bundesgesetzgebung. Wir haben an dem Inhalt in keiner Weise etwas auszusetzen - das vorweg.
Ich glaube, für landesrechtliche Veränderungen gibt es gegenwärtig auch keine Möglichkeiten und Sichtweisen, die das erforderlich machen. Man könnte an dieser Stelle recht umfänglich über die Ein- und Ausfuhr von Abfällen über die Landesgrenzen hinweg debattieren. Die älteren Kolleginnen und Kollegen unter Ihnen wissen, dass uns das in vorigen Legislaturperioden erheblich beschäftigt hat.
Ich möchte eine Änderung positiv würdigen, die der Herr Minister nicht erwähnt hat: Im § 8 wird die Auskunftsverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf jedermann erweitert, egal ob er Anwohner ist oder nicht. Das ist eine über
Zwiespältig ist meine Auffassung zum Wegfall der Vorlagepflicht der Abfallbilanzen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger beim Landesverwaltungsamt. Wie hoch der Entbürokratisierungsertrag dabei ist, würde mich schon interessieren, aber wie man dann landesseitig zukünftig auf mögliche Fehlentwicklungen, Problemkreise im Abfall- und Entsorgungsbereich reagieren will, erschließt sich mir dabei nicht.
Insgesamt sollten wir uns im Ausschuss auf ein zügiges Verfahren einigen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes stammt bereits aus dem Jahr 2012 und wir sollten dann zumindest im Jahr 2015 ein angepasstes Landesgesetz hinbekommen.
Hilfreich wäre es, wenn das Ministerium uns die fünf Stellungnahmen zur Verfügung stellen würde. Wir könnten im Ausschuss dann vielleicht auf eine nochmalige Anhörung verzichten und nur die Spitzenverbände, die durchaus ein paar Probleme hatten, in den Ausschuss zu einer Beratung einladen. Ich freue mich auf eine zügige Beratung im Ausschuss und auf eine möglichst schnelle Beschlussfassung hier im Hohen Hause. - Danke.
Danke schön, Kollege Lüderitz. - Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Bergmann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie sehen, geht der Wechsel hier vorn relativ schnell. Das hat auch etwas damit zu tun, dass der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, in seiner inhaltlichen Tiefe wohl nicht besonders schwierig zu bearbeiten ist.
Der Kollege Lüderitz hat einen guten Vorschlag gemacht, dem ich mich gern anschließen möchte. Ich denke, dass dabei niemand irgendetwas anders sieht. Wir könnten bei diesem Gesetzentwurf auf eine Anhörung verzichten. Aber wir sollten mit dem Städte- und Gemeindebund noch einmal bezüglich des Vorschlages im Hinblick auf eventuelle Gebühren für die Nachsorge in einen Austausch treten; denn dazu macht er einen konkreten Vorschlag. Das Ministerium ist darauf erst einmal nicht eingegangen. Sicherlich kann man sich das noch einmal anhören und in diesem Zusammenhang auch zu einem Beschluss kommen.
Anhalt käme, wäre das KAG natürlich mit betroffen. Vor diesem Hintergrund würde ich empfehlen, dass wir den Gesetzentwurf auch in den Innenausschuss überweisen. Das ist dort kein großer Aufwand, aber es macht Sinn. Dann hätten wir eine schnelle Beratungsfolge, trotzdem alles involviert und kämen sehr schnell zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
Viel mehr bleibt mir heute an diesem heißen Tag nicht zu sagen. - Ich bedanke mich fürs Zuhören und sage: Bis demnächst!
Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. Bis demnächst. - Als nächster Redner spricht Herr Kollege Weihrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Abfall bzw. Müll ist in Sachsen-Anhalt bekanntlich ein Reizthema. Das liegt unter anderem an den großen Mengen sogenannter stabilisierter Abfälle, die in der Vergangenheit auf die zur Sanierung vorgesehenen Deponien gekommen sind.
Aber das liegt auch an Vorgängen wie den illegalen Abfallablagerungen in den ehemaligen Tongruben Möckern und Vehlitz, die nun auf Kosten der öffentlichen Hand umfassend saniert werden müssen.
Es liegt auch an den steigenden Importen von gefährlichen Abfällen aus dem Ausland und an den Überkapazitäten für die Vorbehandlung von Abfällen in Sachsen-Anhalt.
Ich will eines deutlich festhalten: Fortschritt insgesamt im Abfallbereich kann es aus meiner Sicht nur dann geben, wenn wir die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes tatsächlich ernst nehmen. Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass wir die Produktverantwortung stärken müssen, indem wir schon gleich beim Design von Produkten die Möglichkeiten für Recycling und Wiederverwertung mitdenken.
„From cradle to cradle“ heißt das neudeutsche Stichwort. Das müssen wir in Zukunft viel stärker verwirklichen.
Aber - das sage ich hier auch ganz deutlich - eine Regelungskompetenz des Landes ist hier praktisch nicht vorhanden. Wir haben das Bundesgesetz in der konkurrierenden Gesetzgebung. Dementsprechend beinhaltet auch der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen nur rechtsförmliche und redaktionelle Anpassungen, denen wir im Wesentlichen vollinhaltlich zustimmen.
Allerdings gibt es zwei Punkte, über die, denke ich, im Ausschuss noch einmal zu diskutieren ist. Der eine bezieht sich tatsächlich auf die Änderung bei der Genehmigung von Deponien. Hier soll ja auch die im Moment bestehende Einvernehmensregelung gestrichen werden, um - so heißt es in der Begründung - eine Entbürokratisierung zu erreichen.
Mir scheinen die bestehenden Formulierungen unschädlich und im Sinne der Rechtsklarheit auch sinnvoll zu sein, vor allem auch um die Mitwirkungsrechte der Wasserbehörden zu verdeutlichen und zu stärken. Daher stellt sich mir die Frage, ob sie nicht bestehen bleiben sollten.
Der zweite Punkt betrifft den eben schon von Herrn Bergmann angesprochenen § 6 Abs. 6. Nach der jetzt bestehenden Regelung können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, soweit sie während der Betriebsphase einer Deponie keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben, die Aufwendungen für Stilllegung und Nachsorge auch nach der Beendigung der Ablagerungsphase in die Abfallgebühren einbeziehen.
Dies war laut jetzt noch geltendem Gesetz zunächst bis zum 1. September 2013 befristet. Laut Begründung soll der Absatz nun gestrichen werden, weil der Zeitraum abgelaufen ist. Das leuchtet mir nun wirklich nicht ein, weil aus meiner Sicht das Problem im Land an vielen Stellen noch weiter besteht. Deswegen plädiere ich dafür, dass der Zeitraum verlängert wird, um diese Regelung auch in Zukunft in Anspruch nehmen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion wird der Überweisung in die Ausschüsse selbstverständlich zustimmen.
Damit bin ich auch schon am Ende meiner letzten Rede hier im Hohen Hause. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, würde ich gern die Gelegenheit nutzen und mich an dieser Stelle bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Hinter mir liegen sehr spannende Jahre, Jahre mit vielen Herausforderungen, aber auch Jahre mit sehr vielen prägenden Erfahrungen, die ich nicht missen möchte.
Insgesamt hatte ich eine sehr gute Zeit hier im Hohen Hause. Für mich ist die Arbeit, die hier geleistet wird, Ausdruck einer modernen, lebendigen Demokratie. Ganz besonders wichtig - das möchte ich hier hervorheben - ist, dass sich das Hohe Haus in den zurückliegenden vier Jahren weiter geöffnet hat. Denn ich denke - Sie alle stimmen mir darin wahrscheinlich zu -, Transparenz ist das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.
Ich denke, Sie werden mir auch alle zustimmen, wenn ich sage, dass Demokratie nur funktionieren kann, wenn wirklich alle an ihr teilhaben. Demokra