Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Weiterhin finden wir es auch gut, dass das Thema Betreuung der Promovierenden extra angesprochen wird. Es wird eingefordert, dass eine gute Betreuung der Promovierenden, die über diese Stipendien gefördert werden, stattfindet. Ich hätte mir hier allerdings mehr vorstellen können, als im Gesetzentwurf steht. Ich finde den Vorschlag der Promovendeninitiativen sehr gut, Betreuungsverträge abzuschließen. Man sollte überlegen, ob man diesen Passus gesetzlich verschärft und tatsächlich von Betreuungsverträgen spricht, in denen Rechte und Pflichten für beide Seiten ausformuliert werden.

Zur Förderdauer. Ich will mich der Verlängerung der Förderdauer nicht verschließen. Aber ganz ehrlich, ich finde, das ist nicht so zentral. Wenn eine gute Betreuung vorhanden ist, dann muss eine Promotion auch in zwei Jahren mit der Option, um ein Jahr zu verlängern, wenn etwas Unvorhergesehenes eintritt, möglich sein.

Das ist wesentlich länger als Abschlussarbeiten beim Master oder beim Diplom. Damit ist dem besonderen Umfang der Promotion schon Rechnung getragen. Insofern stelle ich mich dem nicht entgegen. Aber ich finde das eigentlich nicht notwendig. Ich fände es besser, wenn die Leute so betreut würden, dass sie die Promotion in zwei Jahren abschließen können und, wenn etwas Unvorhergesehenes etwa bei Experimenten passiert, dann noch eine Verlängerung möglich ist. Das finde ich hier zentraler.

Ein letzter Punkt, mit dem ich mich ebenfalls nicht so anfreunden kann, ist die Erhöhung der Nebentätigkeiten auf 20 Stunden. Das Wesen eines Promotionsstipendiums ist, dass ich davon einigermaßen leben kann und mich ausschließlich meiner Promotion widme. Es ist nicht die Ergänzungsfinanzierung zu einer halben Stelle; das ist ein Stipendium ausdrücklich nicht. Insofern finde ich die Erhöhung, dass man 20 Stunden wissenschaftliche Tätigkeit nebenher tun kann, dem Wesen eines Stipendiums nicht angemessen.

Sie sehen also, es gibt viele Punkte, die wir im Ausschuss noch ausführlich zu beraten haben. Da meine Fraktion in den letzten beiden Tagen bereits an mehreren Stellen hat erkennen lassen, dass wir nicht vorhaben, neun Monate vor der Wahl die Hände in den Schoß zu legen, kann ich Ihnen an dieser Stelle zusichern, dass wir sehr gerne sehr schnell diesen Gesetzentwurf im Ausschuss mit beraten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN)

Danke schön, Kollegin Professor Dr. Dalbert. - Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Harms. Wir können weitere Gäste begrüßen: Studentinnen und Studenten der Fachhoch

schule der Polizei. Herzlich willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer hat’s getan? Wer bringt’s auf den Weg? - Eine CDU-SPD-Regierung bringt es auf den Weg. Herzlichen Dank, Herr Minister Möllring, dass Sie die vielen gut gemeinten Hinweise

(Beifall bei der CDU)

der Opposition geprüft und abgewogen haben wie natürlich auch die vielen, ebenfalls gut gemeinten Hinweise der Koalitionsfraktionen.

(Herr Lange, DIE LINKE, lacht - Zuruf von Herrn Lange, DIE LINKE)

Dank der ausführlichen Darstellung der vielen Details durch den Minister möchte ich den Schwerpunkt ein klein wenig anders setzen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass es nicht nur gut für unser Land ist, wenn es verantwortungsvoll geführt wird - das möge auch so bleiben -, sondern dass es für uns auch immer wieder gut ist, über soziale Verantwortung zu sprechen.

Wenn Sie, Frau Professorin, darauf hinweisen, dass dieses Programm unverzichtbar - ich sage es einmal vereinfacht - für die Besten des Nachwuchses eines Jahrgangs ist, dann müssen wir bedenken, dass wir in unserer Gesellschaft Verantwortung insbesondere für jene haben, die möglicherweise in diesem Jahrgang nicht ganz so klug oder vom Bildungsweg her nicht ganz so gebildet daherkommen und diejenigen sein werden, die, wenn die einen über ihre Doktorarbeit nachdenken dürfen und diese voranbringen, schon längst arbeiten, in diesem Land Steuern zahlen und als Fachkräfte dringend gebraucht werden.

(Zuruf von der LINKEN)

Deshalb bitte ich an dieser Stelle unseren Koalitionspartner, dass wir gemeinsam die berufliche Bildung in diesem Land voranbringen. Dabei haben wir noch viel zu tun, und ich freue mich auf diese Zukunft. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4197, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes.

Es wurde beantragt, das Gesetz in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen. Nach unserer Geschäftsordnung muss es aufgrund der Haushaltsrelevanz auch in den Finanzausschuss überwiesen werden. Federführend soll

der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sein. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 16:

Zweite Beratung

Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2807

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4186

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4216

Berichterstatter aus dem Ausschuss ist Herr Abgeordneter Loos.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2807 mit dem Titel „Maßnahmen gegen Doping und Manipulation im Sport“ hat der Landtag in der 62. Sitzung am 28. Februar 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen beteiligt.

Doping und Manipulation im Sport sind immer wieder Gegenstand von Skandalen. Weit entfernt von Respekt und sportlicher Fairness, stellen sie die ethischen und moralischen Werte des Sports infrage, gefährden die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, täuschen die Konkurrenten im Wettkampf und schädigen die Veranstalter.

Die den Antrag stellende Fraktion verfolgt das Ziel, die Landesregierung zu bitten, sich auf Bundesebene für ein Anti-Doping-Gesetz einzusetzen, um wirkungsvolle Regelungen im Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport zu schaffen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu schützen. Darüber hinaus soll sich der Landtag für eine auskömmliche Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur, kurz: Nada, aussprechen und sich dafür einsetzen, ab dem Haushaltsjahr 2015 Landesmittel für die Finanzierung der Nada zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport nahm das Thema in der 47. Sitzung am 10. April 2014 erstmals auf die Tagesordnung und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Zu der Anhörung, die in der 48. Sitzung im Mai 2014 in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden Landesregierungen ande

rer Bundesländer sowie Experten, die sich seit Längerem diesem Thema widmen, eingeladen.

Im Anschluss an diese Anhörung fand in der 57. Sitzung am 15. Januar 2015 eine Beratung zu dem in Rede stehenden Antrag statt. Das Ministerium für Inneres und Sport teilte mit, dass der Bundesregierung ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Dopings im Sport vorliegt und die Landesregierung diesen mit der Bitte um Stellungnahme zur Kenntnis bekam. Darüber hinaus informierte das Ministerium, dass die zur Finanzierung der Nada in den Haushaltsplan für die Jahre 2015/2016 eingestellten Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel ausgereicht werden.

Nach kurzer Aussprache kam der Ausschuss überein, den Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut auf die Tagesordnung zu setzen, sobald ihm die gemeinsame Stellungnahme der Ressorts zu dem auf Bundesebene vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Dopings im Sport zur Kenntnis gegeben worden ist. Diese erreichte den Ausschuss mit Schreiben vom 20. Februar 2015 und wurde als Vorlage 9 verteilt.

Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 60. Sitzung am 9. April 2015 erneut mit diesem Antrag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse.

Zur Beratung legte die Fraktion DIE LINKE einen Beschlussvorschlag vor, der als Vorlage 10 verteilt wurde. Danach soll die Landesregierung unter anderem gebeten werden, sich auf Bundesebene aktiv in die Diskussion zum Anti-Doping-Gesetz einzubringen, um wirkungsvolle Regelungen im Kampf gegen Doping im Sport zu schaffen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs sowie die Persönlichkeitsrechte der Sportlerinnen und Sportler zu schützen.

Des Weiteren heißt es unter Nr. 3 des Beschlussvorschlages -Zitat -:

„Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung im Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel für die Finanzierung der Nada eingestellt hat. Der Landtag wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass Landesmittel für die Finanzierung der Nada zur Verfügung gestellt werden.“

Ferner wurde unter Nr. 4 die regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung vorgeschlagen. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE wurde einstimmig beschlossen. Die mitberatenden Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen wurden gebeten, sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung, die als Vorlage 11 verteilt wurde, anzuschließen.

Beide Ausschüsse, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 53. Sitzung am 13. Mai 2015 und der Ausschuss für Finanzen in der 85. Sitzung am 20. Mai 2015, schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.

In der darauffolgenden Zeit gab der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt dem federführenden Ausschuss für Inneres und Sport mit Schreiben vom 10. Juni 2015 die Stellungnahme der Datenschutzbehörden von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 63. Sitzung am 18. Juni 2015 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2807. Zu dieser Beratung lagen ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen und einer der Fraktion DIE LINKE vor. Außerdem lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen, die im Rahmen der eingangs erwähnten öffentlichen Anhörung eingingen, zur Berücksichtigung bei der Beratung des Antrages vor.

Die soeben erwähnten Beschlussvorschläge standen zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE fand nicht die erforderliche Mehrheit und wurde bei 5 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4186 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. - Wir treten in die Aussprache zur Beschlussempfehlung ein. Für die Debatte wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Zunächst spricht für die Landesregierung der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgt aus unserer Sicht ein weiterer wichtiger und guter Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung und Vermeidung von Doping im Sport.

Die Einnahme von Dopingmitteln zur Steigerung der sportlichen Leistungsfähigkeit stellt für die dopenden Sportlerinnen und Sportler eben nicht nur eine erhebliche Gefährdung ihrer Gesundheit dar. Sie ist insbesondere im sportlichen Wettkampf eine unfaire und nicht akzeptable Methode, um nationale und internationale Erfolge zu erzielen.

Zudem sind der Besitz und die Weitergabe von Dopingmitteln Straftaten im Sinne des Arzneimittelgesetzes, die konsequent von den zuständigen Behörden zu verfolgen sind.

Um es erst gar nicht zu Dopingverstößen im Sport kommen zu lassen, kommt der Dopingprävention eine besondere Bedeutung zu. Dies haben auch alle Bundesländer erkannt und sich für die Förderung von Dopingpräventionsmaßnahmen ausgesprochen.

Derzeit wird im Umlaufverfahren eine Verwaltungsvereinbarung der Sportministerinnen und -minister aller Länder unterzeichnet, in der sich die Länder verpflichten, gemeinsam die Präventionsmaßnahmen der Nada zu unterstützen. In den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt sind hierfür jeweils 15 000 € für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt. Damit wird eine langgehegte Forderung des Bundes und der Nada erfüllt, die sich mehr Länderbeteiligung bei der Finanzierung der Nada wünschten.