Mehr als 200 Petitionen wurde in dem Berichtszeitraum in neun Sitzungen beraten, 169 davon abschließend. Führend war hierbei wie immer das Sachgebiet Inneres mit 39 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 33 sowie Gesundheit und Soziales mit 20 Petitionen.
Zehn Sammelpetitionen mit 23 122 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Die Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren unter anderem die Änderung des KAG Sachsen-Anhalt, der Erhaltung der Wipperliese, die Schließung des Instituts für Physiologie und noch viele andere, die den meisten von Ihnen auch bekannt sind.
Etwa 7 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen konnten positiv und 5,3 % zumindest teilpositiv erledigt werden. In anderen Fällen konnten wir den Bürgerinnen und Bürgern, die sich an den Petitionsausschuss gewandt haben, zumindest sehr
gute Hilfeleistungen und Hilfestellungen geben. Wir konnten ihnen mitteilen, wie sie sich am besten verhalten könnten, dass sie zum Beispiel Klage einreichen können usw.
Mitglieder des Ausschusses führten auch in diesem Zeitraum Ortstermine durch und nahmen Kontakte mit Petentinnen und Petenten auf, um vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger sowie zwischen Bürger und Bürger tätig zu werden.
Der Ausschuss führte eine öffentliche Anhörung und zwei nichtöffentliche Gespräche durch. Die Themen der Anhörung und der nichtöffentlichen Gespräche waren unter anderem die Neutrassierung der B 190n und der Erhalt der Wipperliese.
Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte es nicht versäumen, mich an dieser Stelle zu bedanken. Auch im Namen des Ausschusses, also aller Petitionsausschussmitglieder, kann ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die den Petitionsausschuss bei seiner Tätigkeit unterstützt haben, ihm schriftlich Mitteilung gemacht haben und die Daten, die wir gebraucht haben, entsprechend zusammengestellt haben.
Ein Dank auch an alle meine Kollegen Mitglieder des Petitionsausschusses für die sehr gute überparteiliche Zusammenarbeit, die wir haben. Hiermit sage ich, glaube ich, im Namen des Vorsitzenden danke an alle Mitglieder. Wie unser Vorsitzender immer sagt: Hier im Petitionsausschuss trifft die Politik auf die Wirklichkeit. Ich glaube, ich habe es richtig gesagt, Herr Vorsitzender.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 6/4161 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2015 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Danke für die Berichterstattung, Kollege Hartung. - Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir jetzt über die Drs. 6/4161 ab. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer stimmt dem zu? - Das ist das ganze Haus. Damit ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.
Einbringer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Abgeordnete Herr Meister. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einzuleiten, die Zwangsmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern zu beenden und das IHK-Gesetz entsprechend zu reformieren. Hierbei handelt es sich um eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Entgegen der Auffassung der hiesigen Industrie- und Handelskammern treten wir Bündnisgrüne für eine Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern ein.
Ich möchte Bezug nehmend auf eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern, die an die Landtagsgremien gegangen ist, Folgendes anmerken. Es schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn die Industrie- und Handelskammern meinen, im Vorfeld der heutigen Debatte die Bündnisgrünen darüber belehren zu müssen, welche Position Bündnisgrüne haben.
Kurioserweise tun sie dies auch noch, ohne die Landtagsdebatte des Jahres 2014 zur Ausdehnung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes auf die Industrie- und Handelskammern zu erwähnen, in der wir uns bereits deutlich zu dieser Frage geäußert haben. Die Positionen unserer Landtagsfraktion und unserer Landespartei pflegen wir selbst zu bestimmen. Vielleicht sind genau solche verstiegenen Schreiben ein Zeichen für das Problem, das wir heute ansprechen.
Kommen wir zur Sache. Die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern wirkt wie aus der Zeit gefallen. Sie hat keinen legitimen Zweck für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Sie bringt bürokratische Belastungen mit sich. Zudem kostet sie auch noch Geld; Geld, das man an anderer Stelle gebrauchen könnte.
Läuft es nicht dem freien Unternehmertum an sich zuwider, gezwungenermaßen irgendwo Mitglied zu sein? Man ist damit Teil einer Organisation, die nicht selten ineffizient oder intransparent arbeitet und nicht unbedingt durch optimale Beteiligungsmöglichkeiten gekennzeichnet ist.
Die Zwangsmitgliedschaft wird nicht nur von uns GRÜNEN zunehmend skeptisch gesehen. Ich sage das, damit nicht der Eindruck entsteht, als würde ich eine grüne Solitärmeinung vertreten - nein, nein. Die EU-Kommission prüft die Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Mit dem Modell der Zwangsmitgliedschaft sind wir international weitgehend isoliert. Der IWF empfiehlt die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft, da diese eine Behinderung der freien wirtschaftlichen Entfaltung der Unternehmen darstelle.
Johannes Kahrs, Bundestagsabgeordneter der SPD, Sprecher des Seeheimer Kreises und Initiator eines entsprechenden Gesetzentwurfes zur Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft, beklagte vor einiger Zeit, mit den Pflichtbeiträgen werde ohnehin nur der aufgeblähte Personalbestand der Kammern finanziert. Ich neige dazu, ihm zuzustimmen.
Die Kammern sind als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft grundsätzlich dem Demokratieprinzip verpflichtet. Das heißt, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben müssen, sich am Willens- und Entscheidungsprozess der Kammern zu beteiligen. Für die Mitglieder ist aber oft gar nicht nachvollziehbar, was genau ihre Kammer eigentlich tut. Nicht ohne Grund lässt die Wahlbeteiligung bei den IHK-Vollversammlungen zu wünschen übrig. Wahlbeteiligungen von weniger als 5 % dokumentieren die geringe Bindung und die geringe Identifikation der Mitglieder mit ihrer Kammer.
Den Industrie- und Handelskammern sind diese Ergebnisse auch eher peinlich. Die Bekanntmachungen der Industrie- und Handelskammern zu den Wahlergebnissen sind die einzigen Wahlbekanntmachungen, die ich kenne, die ohne jegliche Zahlenangaben auskommen. Es wird lediglich gesagt, wer gewählt ist, aber es erfolgt keine Angabe zur Wahlbeteiligung.
Man fragt sich, inwiefern die Mitgliedsunternehmen auf die Entscheidungen und Arbeitsweise ihrer Kammern tatsächlich einwirken. So will ich klar sagen: Es gibt Reformbedarf. Das jetzige auf der Zwangsmitgliedschaft beruhende Kammermodell muss auf den Prüfstand. Aufgabe der Politik ist es, sich diese Dinge umfassend anzuschauen und die Probleme zu beseitigen.
Für eine Erhöhung der gesetzlich vorgesehenen demokratischen Legitimation müssen die Kammern unbedingt transparenter werden und mehr tatsächliche Mitwirkung zulassen. Dazu müssen Gremienbeschlüsse, Gebührenordnungen, Haushaltszahlen sowie Gehälter, Pensionsansprüche und Aufwandsentschädigungen der Geschäftsführung offengelegt werden. Bei einigen der von mir genannten Positionen gab es durchaus auch Bewegung, aber bei Weitem nicht bei allen.
Die Industrie- und Handelskammern sind auch mit einem Eigenkapital von 43 Millionen € allein in Sachsen-Anhalt zumindest nicht kärglich ausgestattet. Diese Anmerkung sei erlaubt.
Was passiert nun, wenn der Kammerzwang abgeschafft wird? Anders gefragt: Gibt es einen sachlichen Grund, ihn überhaupt zu behalten? - Unstreitig ist, dass die Industrie- und Handelskammern zweifellos eine wichtige Funktion im dualen System der bundesdeutschen Berufsausbildung haben. Sie übernehmen eine Reihe von wichtigen Aufgaben, wie zum Beispiel die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsprofilen, die Organisation und Durchführung von Prüfungen sowie die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Sie bieten zudem Unterstützung bei Existenzgründungen, Rechtsberatungen, Mediationsverfahren zwischen Unternehmen und Kreditinstituten und Stellungnahmen bei Förderanträgen an.
Zunehmend haben sie sich unter dem Etikett der Vertretung der Gesamtinteressen der Wirtschaft aber auch eine Fülle von Aufgaben an Land gezogen, die von einigen Mitgliedern zu Recht als unzulässige Konkurrenz bewertet wird. Das reicht von Beratungsleistungen bis hin zur Aus- und Weiterbildung in kammereigenen Gesellschaften. Die Kammern sollten aber nicht in Konkurrenz zu ihren eigenen Mitgliedern treten.
Wir wollen das qualifizierte Leistungsangebot der Industrie- und Handelskammern in den freien Wettbewerb stellen und so eine Struktur schaffen, die strikt an der Nachfrage orientiert ist und finanziell von jenen getragen wird, die die konkreten Angebote auch tatsächlich nutzen oder beauftragen. Übrigens ist exakt das im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen eine zentrale Position von Industrie- und Handelskammern, wenn es aber an die eigene Betätigung geht, wird es anders gesehen.
Aus unserer Sicht kann der vergleichsweise geringe Anteil explizit hoheitlicher Aufgaben auf staatliche Einrichtungen übergehen oder von Industrie- und Handelskammern im staatlichen Auftrag gegen Entgelt erbracht werden.
Es gibt in unserem Rechtssystem durchaus noch andere Beispiele von der Beleihung privater Strukturen mit öffentlichen Aufgaben, die ganz selbstverständlich ohne Zwangsmitgliedschaft auskom
men. Dies gilt auch für die Aufgaben, die die Industrie- und Handelskammern im Bereich der Berufsausbildung erbringen; auch sie machen eine Pflichtmitgliedschaft nicht erforderlich.
Uns ist natürlich bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1961 und seinem Bestätigungsbeschluss aus dem Jahr 2001 die Verfassungsgemäßheit der Pflichtmitgliedschaft konstatiert hat, soweit legitime öffentliche Aufgaben erfüllt werden und der Staat das Vorliegen der Voraussetzungen laufend überprüft. Selbstverständlich besteht auch nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Pflicht zur Begründung von Zwangsmitgliedschaften. Wir können das anders regeln, wenn wir es wollen.
Die wesentliche öffentliche Aufgabe der Industrie- und Handelskammern wird vor allem in der Vertretung der gewerblichen Wirtschaft gesehen. Meine Fraktion und ich können uns dieser Argumentation als Begründung für eine Zwangsmitgliedschaft aber nur schwerlich anschließen. Denn die Vertretung der Wirtschaft ist keine sich aus einem gesellschaftlichen Gesamtinteresse ergebende originäre öffentliche Aufgabe. In ihr manifestiert sich lediglich der - völlig legitime - Versuch, den partikularen Zielen einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe im pluralistischen Interessenwettstreit Geltung zu verschaffen. Wieso sollten Menschen zwangsweise an diesem Interessenwettstreit teilnehmen? Wieso sollten sie ihn zwangsweise finanzieren?
Das trifft auf Hunderte anderer Verbände auch zu, die weit zielgenauer die Interessen ihrer spezifischen freiwilligen Mitglieder vertreten. Überdies ist zu fragen, ob ein homogenes Gesamtinteresse der Wirtschaft mit Blick auf die unterschiedlichen Größen, Strukturen und Marktausrichtungen der einzelnen Unternehmen überhaupt existiert. An diesem Punk unterscheiden sich die Industrie- und Handelskammern, in denen vom Automobilkonzern bis zum Nagelstudio alles dabei ist, erheblich von Handwerkskammern und anderen Kammern.
Welche gemeinsamen Interessen haben internationale Automobilkonzerne und Nagelstudios? Welche gemeinsamen Interessen gibt es bei dem international agierenden Online-Händler und dem städtischen Innenstadthandel? Gibt es Interessen, die über Allgemeinplätze - die Wirtschaft muss gut laufen - hinausgehen? - Ich meine, das ist nicht der Fall. Bei dem letzteren Beispiel der verschiedenen Handelsformen überwiegen sogar die gegensätzlichen Interessen. Trotzdem werden sie zwangsweise in eine Organisation gedrückt, die ihre Interessen insgesamt vertreten soll.
durch eine Pflichtmitgliedschaft deshalb hinnehmbar sei, weil dem Kammerzugehörigen auf der Basis einer solchen Struktur die Chance zur Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet werde, stehen wir, weil die Realität sich grundlegend anders darstellt, kritisch gegenüber. Welche staatlichen Entscheidungsprozesse sind denn das konkret? Mit welchen Themen werden IHK-Vollversammlungswahlkämpfe bestritten? - Letzteres ist eine Fangfrage; mir ist noch kein Vollversammlungswahlkampf untergekommen.
Wie in anderen europäischen Staaten wäre es aus den von mir dargelegten Gründen auch in Deutschland wünschenswert, freiwillige Wirt