Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht ein breiter Konsens, dass Doping und Manipulation im Sport die ethischen und moralischen Werte des Sports zerstören, die Gesundheit der Sportler gefährden, die Konkurrenten im Wettkampf täuschen und die Veranstalter schädigen. Dies wurde schon mehrfach betont.

In diesem Sinne ist die Dopingbekämpfung ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und beschäftigt viele Bereiche der Politik. Derzeit wird auf der Bundesebene an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD gearbeitet. Dopende Spitzensportler dürfen zukünftig mit Haftstrafen rechnen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Anti-DopingGesetzes vor, der im Mai dieses Jahres in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden ist.

Mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren wird bestraft, wer ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich oder anderen anwenden lässt oder Dopingmittel mit der Absicht besitzt, diese anzuwenden, um sich einen Vorteil im Wettkampf zu verschaffen.

Auch die Strafen für die Hintermänner werden verschärft. Die neue bundesgesetzlich strafbewehrte Verbotsnorm geht damit weit über die bisherige

Regelung im Arzneimittelgesetz hinaus, die zwar den Handel mit Dopingmitteln im Blick hat, aber nicht das Selbstdoping.

Aufgrund der neuen Regelung, die nun kommen wird, können die Leistungssportler sanktioniert werden, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen. In Zukunft droht damit den dopenden Sportlern nicht nur eine Wettkampfsperre, sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis. Diese Neuregelung auf der Bundesebene ist ein Statement für den sauberen Sport; nicht zuletzt, weil der Spitzensport zu einem großen Teil öffentlich finanziert wird.

Das Anti-Doping-Gesetz ist der erste wichtige Schritt, dem Regelungen im Kampf gegen Spielmanipulationen folgen müssen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Dopings und der Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage für Schiedsgerichtsvereinbarungen zur Stärkung der Legitimation der Sportgerichtsbarkeit ist auch die Stärkung der Stellung und der Befugnisse der Nationalen Anti-DopingAgentur, Nada, vorgesehen.

Der bereits erwähnte Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften der Nada personenbezogene Daten aus Strafverfahren von Amts wegen übermitteln dürfen, soweit dies aus der Sicht der übermittelnden Stellen für disziplinarische Maßnahmen im Rahmen des Doping-Kontrollsystems der Nada erforderlich ist und ein schutzwürdiges Interesse der von der Übermittlung betroffenen Personen nicht entgegensteht.

Weiterhin soll die Nada berechtigt sein, personenbezogene Daten zu erheben, sie zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung ihres Doping-Kontrollsystems erforderlich ist. Zu diesen Daten gehören laut Gesetzentwurf auch Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort von Sportlern, die zu dem von der Nada vorab festgelegten Kreis von Sportlern gehören, die Trainingskontrollen unterzogen werden sollen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Doping-Präventionsmaßnahmen sind und bleiben ein wichtiger Punkt im Kampf gegen Doping. Heutzutage weiß jeder Spitzensportler durch die unzähligen Informations- und Präventionsmaßnahmen, dass Doping Betrug ist und zu schwersten gesundheitlichen Schäden führen kann.

Zum Beitrag unseres Landes zur Finanzierung der Nada ist bereits viel gesagt worden. Wir sind von der Arbeit der Nada überzeugt und werden unsere Zusage zur Länderbeteiligung bei der Finanzierung der Nada einhalten. In den Doppelhaushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 haben wir Mittel zur Finanzierung der Nada eingestellt. Das Hohe Haus wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass für die

Arbeit der Nada Mittel zur Mitfinanzierung der Dopingprävention eingestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die umfassende gesetzliche Neuregelung - das hat letztlich auch die große Anhörung hier in diesem Hohen Haus gezeigt - wird mit Blick auf den Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs auch im Kreis der Sportler ausdrücklich befürwortet. Ich bitte Sie abschließend um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und danke für die konstruktive Beratungsatmosphäre in den Ausschussberatungen und für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Kollege Krause. - Zum Abschluss spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Loos.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zu der abschließenden Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport waren sich alle einig. Das zeigten auch die einstimmigen Voten zur vorläufigen Beschlussempfehlung in den Ausschüssen.

Dann brachten die Koalitionsfraktionen eine geänderte Beschlussempfehlung ein, mit der zwei aus unserer Sicht wesentliche Punkte gestrichen bzw. verändert wurden. Zum einen wurde der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sportlerinnen und Sportler herausgestrichen. Zum anderen wurde das Bekenntnis gestrichen, auch in Zukunft Landesmittel für die Finanzierung der Nada bereitzustellen.

Solange es auf der Bundesebene keine Änderung gibt, sehen wir das Land Sachsen-Anhalt und die anderen Bundesländer in der Pflicht, sich auch zukünftig an der Finanzierung der Nada zu beteiligen.

(Beifall bei der LINKEN)

Werte Koalitionsfraktionen, das muss drin sein und das muss drin bleiben.

Neu aufgenommen haben wir, dass die Hinweise und Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein in dem derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss mit einem Dopingkontrollsystem in hinreichender Art und Weise den jeweils aktuellen Datenschutzstandards gerecht werden.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren! Um es noch einmal klar, deutlich und eindeutig zu sagen: Doping und Manipulation haben nichts gemein mit Respekt und sportlicher Fairness.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie stellen die ethischen und moralischen Werte des Sports infrage, täuschen die Konkurrenten im Wettkampf, schädigen die Veranstalter und gefährden die Gesundheit von Sportlerinnen und Sportlern.

Jeder Dopingfall ist nach der Auffassung meiner Fraktion und, so glaube ich, auch des gesamten Hauses ein Dopingfall zu viel. Das gilt für die Gegenwart und die Zukunft genauso wie für die Vergangenheit. Ohne wirkungsvolle gesetzliche Regelungen und Kontrollen wird der Kampf gegen Doping und Manipulation im Sport nicht gelingen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der auf der Bundesebene vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Punkten noch überarbeitungswürdig. Das zeigte unter anderem die öffentliche Anhörung vor wenigen Tagen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, die Akzeptanz des Dopings im Sport zurückzudrängen. Nehmen wir Lob und Tadel der Sportlerinnen und Sportler zu dem Gesetzentwurf ernst und reden wir weiter über die Ursachen von Doping im Sport. Das muss doch drin sein, meine Damen und Herren. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Ich möchte noch auf den Kollegen Striegel eingehen. Kollege Striegel, wir haben in beiden Punkten genau die Formulierungen genommen, die in der vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten waren und die in allen Ausschüssen einstimmig beschlossen worden sind. Deshalb bitten wir darum, dem Änderungsantrag so zuzustimmen. Uns geht es vordringlich in dem letzten Satz darum, dass sich der Landtag auch künftig dafür einsetzen wird, dass Landesmittel zur Finanzierung der Nada zur Verfügung gestellt werden. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Kollege Loos. - Wir treten nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/4186 vor. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4216. Kollege Striegel hat beantragt, über die Punkte des Änderungsantrages getrennt abzustimmen.

Ich rufe Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE auf. Können wir das so machen?

- Gut. Wer Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat Punkt 1 des Änderungsantrags nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.

Wir stimmen über Punkt 2 des Änderungsantrages ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltung. Damit hat auch Punkt 2 nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Damit ist der Änderungsantrag erledigt.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung ab, also so, wie sie aus dem Ausschuss kam. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 6/4161

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Hartung.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2014 bis zum 31. Mai 2015 wandten sich insgesamt 199 Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. 41 Eingaben hiervon waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses - -

(Unruhe)

Es ist zu laut. Kolleginnen und Kollegen, es ist zu laut. - Herr Hartung müsste, glaube ich, das Pult ein bisschen hochfahren, damit die Augen sichtbar sind.

Dann machen wir es höher. Dann sieht man mich nicht so.

Beides zusammen klappt dann.

41 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln. Sie wurden dennoch mit einem Rat oder einem Hinweis an die Einsender beantwortet.

In diesem Zeitraum gab der Ausschuss neun Petitionen an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag weiter bzw. ab. 149 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und von uns bearbeitet.

Meine Damen und Herren! Die höchste Zahl an Eingängen war im Sachgebiet Inneres mit 27 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 25 und vom Sachgebiet Justiz mit 22 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 14 zu der Beschlussempfehlung, die Ihnen allen vorliegt, entnehmen.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen sieben Sammelpetitionen mit insgesamt 8 675 Unterschriften und eine Massenpetition mit 399 Zuschriften ein. Damit haben sich im Berichtszeitraum 9 215 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt gewandt.

Mehr als 200 Petitionen wurde in dem Berichtszeitraum in neun Sitzungen beraten, 169 davon abschließend. Führend war hierbei wie immer das Sachgebiet Inneres mit 39 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 33 sowie Gesundheit und Soziales mit 20 Petitionen.