Protokoll der Sitzung vom 03.07.2015

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern Holger Stahlknecht entschuldigen; er ist zu einem gemeinsamen Mittagessen mit dem italienischen Gesandten geladen, den wir heute begrüßen konnten. Ich denke, dafür haben wir Verständnis. Ich hoffe das und setze das jetzt einmal voraus.

(Herr Güssau, CDU: Das war vertraulich! - Herr Henke, DIE LINKE: Und Sie durften nicht mit!)

- Nein, ich darf vorlesen.

Die Frage des Abgeordneten Gerald Grünert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1. Zunächst möchte ich kurz den rechtlichen Kontext der aufgeworfenen Fragestellung erläutern. Zum 1. September 2014 - Sie haben es angesprochen - ist die Neufassung des § 108e StGB - Bestechlichkeit, Bestechung von Mandatsträgern - in Kraft getreten. Durch die Änderungen wurden unter anderem Vorgaben aus dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption vom 27. Januar 1999 und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 umgesetzt.

Während die Vorgängernorm nur den unmittelbaren Stimmenkauf erfasste und ihr praktischer Anwendungsbereich daher sehr eingeschränkt war, lehnt sich die neugefasste Vorschrift an das Amtsträgerdelikt nach § 331 StGB - Vorteilsnahme - an.

Der Gesetzgeber hat zudem, der Rechtsprechung des BGH folgend, entschieden, dass die Norm auch für kommunale Mandatsträger gilt, der Mandatsträger also bei Ausübung der Mandatstätigkeit grundsätzlich nicht als Amtsträger handelt und die sogenannten Amtsdelikte dementsprechend keine Anwendung finden.

Da der Tatbestand des § 108e StGB nunmehr grundsätzlich weit gefasst ist und auch keine persönliche Bereicherung voraussetzt, sondern vielmehr bereits ein Vorteil zugunsten eines Dritten, also auch der eigenen Kommune, den Tatbestand erfüllen kann, hat der Gesetzgeber in Absatz 4 der Norm das Tatbestandsmerkmal „ungerechtfertigter Vorteil“ konkretisiert.

Ein ungerechtfertigter Vorteil liegt insbesondere nicht vor, wenn seine Annahme im Einklang mit der für die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschrift steht. Hierunter sind ausweislich der Gesetzesbegründung insbesondere die auf dem Abgeordnetengesetz basierenden Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die entsprechenden Gesetze und Verhaltensregeln der Landesparlamente zu verstehen. Weiter wird in der Gesetzesbegründung ausge

führt, dass die jeweilige kommunale Vertretungskörperschaft innerhalb ihrer Autonomie Vorschriften im Sinne des § 108e Abs. 4 StGB erlassen kann und sie hierbei die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen könne.

Insofern sind Verhaltensregeln der Vertretung sinnvoll, um eine ungerechtfertigte Strafverfolgung kommunaler Mandatsträger durch die Schaffung von transparenten Verhaltensregeln zu verhindern. Allerdings betreffen derartige Verhaltensregeln den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, sodass hinsichtlich des Ob und des Wie derartiger Verhaltensregeln ein weiter Handlungsrahmen für die Vertretung besteht. Insoweit kann das vorliegende Eckpunktepapier lediglich als eine Diskussionsgrundlage für die kommunalen Vertretungen verstanden werden.

Viele der Vorschläge zum Beispiel zur Annahme von Geschenken sowie zu Bewirtungen, Veranstaltungen und Repräsentationsanlässen finden sich im Übrigen auch in vergleichbarer Weise im Runderlass des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 22. Februar 2010 über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, dessen Anwendung auch den Kommunen empfohlen wurde.

Darüber hinaus wird in dem Eckpunktepapier gefordert, dass persönliche und berufliche Verhältnisse der Mandatsträger über allgemein zugängliche elektronische Informationssysteme offengelegt werden sollen. Diese Forderung berührt in erheblicher Weise die Rechte der kommunalen Mandatsträger, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Forderung nach der Schaffung eines Ältestenrats zur Überwachung des Verhaltenskodex berührt den Kernbereich der kommunalen Selbstorganisation. Sofern die Vertretungen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Verhaltensregeln zu schaffen, sollten gerade diese Empfehlungen kritisch hinterfragt werden. Es bleibt insofern Aufgabe der Vertretungen, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten angemessene Regelungen zu schaffen.

Zu 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Das war doch ein- mal knapp!)

Vielen Dank.

Die Frage 9 und zugleich die letzte Frage stellt die Kollegin Frau Professor Dr. Dalbert. Es geht um das Moodle-System - Aktueller Stand und weitere Entwicklung. Bitte schön.

Besorgte Lehrerinnen und Lehrer berichten davon, dass die bislang erfolgreich entwickelte und von den Lehrkräften und Schulen in Sachsen-Anhalt in Anspruch genommene Lernplattform Moodle-System ab dem kommenden Schuljahr 2015/2016 den Nutzerinnen und Nutzern nicht in dem bisherigen Umfang zur Verfügung stehen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Lernplattform

Moodle-System sowie dessen künftige Weiterentwicklung in Sachsen-Anhalt?

2. Aus welchen Gründen plant die Landesregie

rung, den bisherigen Leistungsumfang zu kürzen?

Vielen Dank. - Herr Minister Dorgerloh.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Professor Dr. Claudia Dalbert namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Bereitstellung der Lernplattform Moodle für den Einsatz in Schulen vollzieht sich am Lisa im Rahmen von Entwicklungsprojekten aus den Jahren 2009 bis 2012 in dem Modellversuch Kompetenzorientiertes Arbeiten mit Lernplattformen in Sachsen-Anhalt. In dieser Phase arbeiteten Lehrkräfte aus 37 Schulen der Sekundarstufe I in dem Projekt. Die Fortführung wurde im ESF-Fortbildungsprojekt Moodle@Schule gesichert.

Damit verbunden war zum einen der Aufbau eines Systems der Qualifizierung der Lehrkräfte im Hinblick auf die Arbeit mit einer Lernplattform, bei dem diese neue multimediale und kommunikative Möglichkeiten des Internets nutzen. Zum anderen ging es um die Bereitstellung einer technisch-administrativen Basis und somit den störungsfreien Zugriff auf eine solche Plattform. Bisher war es möglich, diese Projekte durch Lisa-Mitarbeiter und abgeordnete Lehrkräfte personell im Umfang von 1,5 VZÄ abzusichern.

Im Juni 2014 wurde durch das Kultusministerium eine IT-Umfrage an den 806 öffentlichen Schulen durchgeführt. Dabei ergab sich folgendes Ergebnis bezüglich der Nutzung von Moodle auf der Basis der durchschnittlichen Beteiligung von 80 % der Schulen an der Umfrage: Es gibt insgesamt 68 Schulen, die sich daran beteiligen. Die entwickelte Infrastruktur für Moodle@Schule soll aufrechterhalten werden und für verschiedene E-Learning-Vorhaben weiterhin zur Verfügung stehen.

Zu 2: Die Sicherung der Verfügbarkeit der entwickelten Infrastruktur für Moodle@Schule und für

verschiedene E-Learning-Vorhaben bleibt Aufgabe des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung. Eine Kürzung des bisherigen Leistungsumfangs ist nicht vorgesehen. Das Projekt kann auch angesichts der genannten Anzahl der teilnehmenden Schulen stabil weitergeführt werden.

Ab dem Schuljahr 2015/2016 stehen dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung in der Fachgruppe 22 weiterhin zwei Personen, darunter eine voll abgeordnete Lehrkraft, für das Projekt Moodle@Schule zur Verfügung.

Aus der Sicht der Landesregierung sind Synergien innerhalb der Landesinstituts für diesen Aufgabenbereich konsequent zu nutzen - das ist das einzige E-Learning-Tool -, sodass die bisherige Nutzerbetreuung weiterhin stattfinden kann.

Bitte schön, Frau Professor Dr. Dalbert.

Noch einmal eine klärende Nachfrage: Habe ich Sie darin richtig verstanden, dass Sie sagen, dass die personelle Betreuung durch das Lisa nicht reduziert wird?

Wir haben eine Lehrkraft wieder zurück an die Schule abgeordnet, die in der Projekt- bzw. der Aufbauphase dabei war. Jetzt läuft es stabil. Im Lisa ist ohnehin nichts reduziert worden. Wenn, dann haben wir abgeordnete Lehrkräfte, die zusätzlich in der Aufbauphase nötig waren, jetzt, wo es stabil läuft, zurück an die Schule abgeordnet. Das ist eine Lehrkraft. Die Abordnung ist also ausgelaufen.

Herr Minister, der Abgeordnete Herr Wagner hat noch eine Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe das jetzt richtig verstanden, dass wir von 1,5 Vollzeitäquivalenten auf 1 Vollzeitäquivalent heruntergegangen sind, weil die Initiationsphase vorbei ist? Gleichzeitig haben Sie jetzt begründet, dass der technische Wartungsaufwand deswegen nur eine Vollzeitstelle rechtfertigt, weil das System bislang nur von 68 Schulen genutzt wird.

(Minister Herr Dorgerloh: Von 48!)

- 48. Pardon. - Ich hielte es für gut, wenn es auch Bestrebungen aus dem Kultusministerium, aus dem Lisa gäbe, diesen Anteil relevant zu erhöhen. Falls das gelingt, würde dann aus Ihrer Sicht der personelle Mehrbedarf für Moodle wieder steigen?

Das kann man nur genauso perspektivisch beantworten, wie Sie es gefragt haben. Wenn signifikant, was wünschenswert wäre, die Zahl der teilnehmenden Schulen steigt, dann müsste auch über eine personelle Untersetzung geredet werden.

Das Lisa hat es grundsätzlich als Aufgabe in ihrem Portfolio und muss es auch abdecken. Jetzt haben sie zusätzlich eine abgeordnete Lehrkraft. Das ist nicht mehr so viel wie in der Aufbauphase. Das müssen wir uns noch eine Weile anschauen. Wenn das signifikant steigt, was ich mir persönlich wünschen würde, dann müsste man darüber neu nachdenken.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Herr Steinecke. - Herr Minister, Herr Steinecke hat eine Frage.

Ich habe keine Frage an den Minister. - Ich möchte das Wort noch einmal kurz nehmen. Wir haben vorgestern zwar die Tagesordnung beschlossen, aber ich würde für die Zukunft das Präsidium bitten, zu überlegen, ob man die Fragestunde tatsächlich an das Ende der Tagesordnung stellt. Ich meine, wir haben die Fragestunde nicht umsonst ins Leben gerufen. Dem Wert einer Fragestunde sollte man auch bei der Tagesordnung angemessen gerecht werden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Lieber Herr Kollege, ich glaube, wir sind uns alle einig: Das ist uns in der letzten Zeit bei zwei Sitzungstagen immer gelungen. Dieses Mal ist das durch die Kürze der Freitagssitzung etwas außer Tritt geraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 94. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 46. Sitzungsperiode für den 17. und 18. September 2015 ein.

Der US-amerikanische Pädagoge und Schriftsteller Henry David Thoreau hat den schönen Satz geprägt:

„Helle Gedanken und ein heiteres Gemüt machen schöne Tage!“